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VGH Bayern, 25.10.2016 - 11 CS 16.1875 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
StVG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, Abs. 5 Nr. 2, Abs. 6 S. 4, Abs. 9
Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis und der Pflicht zur Ablieferung eines Führerscheins - Zeitpunkt der Abkehr von der "Warnfunktion" durch Gesetzesänderung - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 22.08.2016 - Au 7 S 16.997
- VGH Bayern, 25.10.2016 - 11 CS 16.1875
Wird zitiert von ...
- VG Augsburg, 16.10.2017 - Au 7 K 16.1459
Warn- und Erziehungsfunktion des Stufensystems bei Entzug der Fahrerlaubnis
Ob diese Warn- und Erziehungsfunktion, die dem Punktsystem des § 4 Abs. 3 StVG a.F. zugrunde lag, bereits mit der Gesetzesänderung zum 1. Mai 2014, oder erst mit der Neufassung des § 4 Abs. 5 und 6 StVG durch Gesetz vom 28. November 2014 (BGBl I S. 1802) zum 5. Dezember 2014 entfallen ist, ist umstritten und nicht abschließend geklärt (offen gelassen, BVerwG, U.v. 26.1.2017 - 3 C 21/15 - juris, Rn. 32, sowie BayVGH, B.v. 25.10.2016 - 11 CS 16.1875 - juris; Abkehr von der Warn- und Erziehungsfunktion erst in der ab dem 5.12.2014 gültigen Fassung des Gesetzes SächsOVG, B.v. 7.7.2015 - 3 B 118/15 - juris, Rn 14).Erst in der Begründung zu § 4 Abs. 6 Satz 4 StVG in seiner jetzigen Fassung (s. BT-Drucks. 18/2775, S. 10) werde ausgeführt, dass damit eine Ausnahme vom Tattagsprinzip normiert wird (BayVGH, B. v. 25.10.2016 - 11 CS 16.1875 - m.w.N., juris).