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   VGH Bayern, 25.10.2017 - 21 CS 17.1077   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45369
VGH Bayern, 25.10.2017 - 21 CS 17.1077 (https://dejure.org/2017,45369)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.2017 - 21 CS 17.1077 (https://dejure.org/2017,45369)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - 21 CS 17.1077 (https://dejure.org/2017,45369)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, § 34 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 45 Abs. 2 Satz 1; VwGO § 146 Abs. 4, § 155 Abs. 1 Satz 3, § 158 Abs. 1
    Versand von Waffen und Munition durch DHL

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hat die Klage voraussichtlich keinen Erfolg, hat auch die Beschwerde keinen Erfolg.

  • rewis.io

    Versand von Waffen und Munition durch DHL

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hat die Klage voraussichtlich keinen Erfolg, hat auch die Beschwerde keinen Erfolg.

  • rechtsportal.de

    Waffenrecht; Erfolglose Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutz; Widerruf von Waffenbesitzkarten; Versand von Waffe und Munition durch DHL; Fehlende Anweisung an den Transporteur; die waffenrechtlich relevanten Gegenstände nur an die berechtigte Person nach Prüfung ihrer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2017 - 21 CS 17.1077
    Dieses Vertrauen kann einer Person nicht (mehr) entgegengebracht werden, wenn sie wie der Antragsteller eine waffenrechtliche Verpflichtung missachtet hat, die einem vordringlichen und wesentlichen Ziel des Waffengesetzes dient (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30.13 - NJW 2015, 1127).
  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533

    Zu den Voraussetzungen der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung

    Das Unterliegen hinsichtlich der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Zwangsgeldandrohung ist demgegenüber untergeordnet (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 21 CS 17.1077 - juris Rn. 16).
  • VG Ansbach, 27.01.2023 - AN 16 S 23.36

    Erfolgloser Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO: Widerruf von Waffenbesitzkarten sowie

    Indem der Antragsteller dem nicht nachgekommen ist und sich das Risiko der gewählten Versandart schließlich auch realisiert hat, als die Sendung an die nicht berechtigte ... zugestellt wurde, verstieß er gegen eine grundlegende waffenrechtliche Verpflichtung, die im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verhindern soll, dass Waffen oder Munition in die Hände unberechtigter Dritter und damit solcher Personen gelangen, bei denen insbesondere die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde nicht überprüft wurden (vgl. zu alledem BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 21 CS 17.1077 - juris Rn. 11).

    Es liegt auch kein außergewöhnlich langer Zeitraum zwischen der Anhörung bzw. dem zugrundeliegenden Verstoß und dem Bescheidserlass, der die Prognose zu Gunsten des Antragstellers beeinflussen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 21 CS 17.1077 - juris Rn. 13).

  • VG Ansbach, 10.11.2023 - AN 16 K 23.37

    Waffenrecht, Unzuverlässigkeit, Waffenversand mit D., Empfangsberechtigung,

    Indem der Kläger seinen Obliegenheiten nicht nachgekommen ist, verstieß er gegen eine grundlegende waffenrechtliche Verpflichtung, die im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verhindern soll, dass Waffen oder Munition in die Hände unberechtigter Dritter und damit solcher Personen gelangen, bei denen insbesondere die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde nicht überprüft wurden (vgl. zu alledem BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 21 CS 17.1077 - juris Rn. 11; B.v. 2.5.2023 - 24 CS 23.318 - juris Rn. 15 ff.).

    Es liegt auch kein außergewöhnlich langer Zeitraum zwischen der Anhörung bzw. dem zugrundeliegenden Verstoß und dem Bescheidserlass, der die Prognose zu Gunsten des Klägers beeinflussen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 21 CS 17.1077 - juris Rn. 13).

  • VG Mainz, 19.12.2018 - 1 L 1135/18

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Angestellten im öffentlichen Dienst;

    Das Unterliegen in Bezug auf die Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen (Antrag zu 3.) ist insoweit nur von untergeordneter Bedeutung (§ 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO; vgl. für die Anfechtung einer behördlichen Zwangsgeldandrohung: BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 21 CS 17.1077 -, juris, Rn. 16).
  • VG Ansbach, 19.05.2022 - AN 17 S 22.00459

    Weitestgehend erfolgreicher Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden

    Er unterliegt lediglich hinsichtlich seiner Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Zwangsgeldandrohungen aus den Ziffern 5 und 6 mangels Rechtsschutzbedürfnis, da die Antragsgegnerin durch Ziffer 4 gleichsam prophylaktisch die Vollstreckung für den Fall zurückgestellt hat, dass die Anordnung des Sofortvollzuges im Eilverfahren keinen Bestand hat (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 21 CS 17.1077 - juris Rn. 16).
  • VG Ansbach, 24.11.2021 - AN 17 S 21.01776

    Nutzungsuntersagung einer Biogasanlage zum Schutz eines Gewässers erster Ordnung

    Der rechtliche und tatsächliche Schwerpunkt des streitgegenständlichen Bescheides liegt in der angeordneten Nutzungsuntersagung der Biogasanlage (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 21 CS 17.1077 - juris Rn. 16).
  • VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 7 K 21.520

    Vertretungsbefugnis eines Kommanditisten, Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung,

    Der Beklagte ist lediglich zu einem geringen Teil unterlegen, da die Aufhebung der Nr. 3 (Zwangsgeldandrohung) im Verhältnis zum übrigen und rechtmäßigen Teil des Bescheids vom 25.03.2021 - in der Fassung des Änderungsbescheids vom 21.01.2022 - lediglich eine ganz untergeordnete Rolle spielt (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 21 CS 17.1077 - juris Rn. 16).
  • VG Ansbach, 14.02.2023 - AN 16 S 23.141

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen

    Es liegt auch kein außergewöhnlich langer Zeitraum zwischen der Anhörung bzw. dem zugrundeliegenden Verstoß und dem Bescheidserlass, der die Prognose zu Gunsten des Antragstellers beeinflussen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 21 CS 17.1077 - juris Rn. 13).
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