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   VGH Bayern, 25.10.2021 - 16a D 18.2369   

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https://dejure.org/2021,48447
VGH Bayern, 25.10.2021 - 16a D 18.2369 (https://dejure.org/2021,48447)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.2021 - 16a D 18.2369 (https://dejure.org/2021,48447)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2021 - 16a D 18.2369 (https://dejure.org/2021,48447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 14 Abs. 1, 2, 25 Abs. 1, 26, 63; StGB §§ 11 Abs. 1 Nr. 2, 266 Abs. 1, 2, 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 4
    Entfernung eines Schulleiters aus dem Dienst nach strafrechticher Verurteilung wegen Untreue

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarrecht; Berufungsverfahren; Schulleiter eines Gymnasiums (BesGr. A 15 + Z); Untreue im besonders schweren Fall in drei tatmehrheitlichen Fällen; Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten; Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils; ...

  • rechtsportal.de

    Entlassung eines Gymnasiallehrers nach der disziplinarrechtlichen Ahndung des Vorwurfs der Untreue im Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 16a D 18.2369
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Schwerwiegende Vorsatzstraftaten bewirken generell einen Vertrauensverlust, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 12 ff.).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z.B. Kern- oder Nebenpflichtverletzungen, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 16).

    Zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine vom Beamten vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen worden ist, greift der Senat auch bei innerdienstlich begangenen Straftaten auf den Strafrahmen zurück (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2018 - 2 B 5.18 - juris Rn. 18; U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 19; B.v. 5.7.2016 - 2 B 2.16 - juris Rn. 14).

    Begeht ein Beamter innerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht (hier sind es bis zu zehn Jahre, vgl. § 266 Abs. 1, 2 i.V.m § 263 Abs. 3 StGB), reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 20).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 10. Dezember 2015 (2 C 6.14 - juris Rn. 19) ausdrücklich klargestellt hat, dass es seine bisherige Rechtsprechung zu den Zugriffsdelikten aufgibt, so dass sich jede schematische Betrachtung - insbesondere anhand von Schwellenwerten - verbietet.

  • BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18

    Bestimmung der Schwere eines Dienstvergehens eines Polizeibeamten im Falle einer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 16a D 18.2369
    Die Frage, ob ein pflichtwidriges Verhalten als innerdienstliches oder als außerdienstliches Dienstvergehen anzusehen ist, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2018 - 2 B 5.18 - juris Rn. 21; Weiß GKÖD Band II, Stand Juli 2020, J 090).

    Zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine vom Beamten vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen worden ist, greift der Senat auch bei innerdienstlich begangenen Straftaten auf den Strafrahmen zurück (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2018 - 2 B 5.18 - juris Rn. 18; U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 19; B.v. 5.7.2016 - 2 B 2.16 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 18.1764

    Disziplinarmaßnahme - Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue betreffend

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 16a D 18.2369
    Die vom Beklagten behauptete Absicht, die Gelder zurückzuzahlen, und der Hinweis auf seine insoweit jederzeit vorhandenen finanziellen Möglichkeiten stehen dem nicht entgegen, weil der eingetretene Vermögensnachteil dadurch nicht beseitigt wird (BayVGH, U.v. 30.9.2020 - 16a D 18.1764 - juris Rn. 42).

    Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit eines Beamten, die die Höchstmaßnahme erforderlich macht, ist bei innerdienstlichen Betrugs- oder Untreuehandlungen in der Regel anzunehmen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat besonders hoch ist oder eine zusätzliche Verfehlung mit erheblichem disziplinarischem Eigengewicht vorliegt und durchgreifende Milderungsgründe fehlen (BayVGH, U.v. 30.9.2020 - 16a D 18.1764 - juris Rn. 58).

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 16a D 18.2369
    Bei innerdienstlichen Dienstvergehen kommt dem ausgeurteilten Strafmaß (hier: 10 Monate Freiheitsstrafe) dabei keine "indizielle" oder "präjudizielle" Bedeutung für die Bestimmung der konkreten Disziplinarmaßnahme zu (BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 2 B 24.16 - juris Rn. 15 f.).
  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 14.1328

    Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent (BesGr. A 6 vz); Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 16a D 18.2369
    Diese Umstände stellen sich vielmehr auch als Ausfluss der regelmäßig zu erfüllenden Dienstpflichten dar (BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 16b D 14.1328 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 10.01.2007 - 1 D 15.05

    Alkoholkranker Postbeamter des einfachen Dienstes im Ruhestand; Zugriffsdelikt

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 16a D 18.2369
    Hierfür müssen jedenfalls konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorliegen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich machten, solche aber pflichtwidrig unterblieben sind oder nur unzureichend durchgeführt wurden (BVerwG, U.v. 10.1.2007 - 1 D 15.05 - juris Rn. 22; B.v. 11.7.2014 - 2 B 70.13 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 70.13

    Vereidigung bzw. Gelöbnis ist konstitutives Element vor der ersten Dienstleistung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 16a D 18.2369
    Hierfür müssen jedenfalls konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorliegen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich machten, solche aber pflichtwidrig unterblieben sind oder nur unzureichend durchgeführt wurden (BVerwG, U.v. 10.1.2007 - 1 D 15.05 - juris Rn. 22; B.v. 11.7.2014 - 2 B 70.13 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 07.03.2014 - D 6 A 555/10

    Disziplinarverfahren, hauptamtlicher Bürgermeister, Aberkennung des Ruhegehalts

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 16a D 18.2369
    Gemessen daran erfüllen die dem Beklagten im Strafurteil zur Last gelegten Einzahlungen von dem aus einem Schulkonto stammenden Bargeld auf private Konten seiner Familie den Treubruchtatbestand des § 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB (BayVGH, U.v. 28.6.2017 - 16a D 15.1484 - juris Rn. 72; SächsOVG, U.v. 7.3.2014 - D 6 A 555/10 - juris Rn. 74).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 16a D 18.2369
    Hiernach liegt ein Fehlverhalten außerhalb des Dienstes (nur dann) vor, wenn es weder formell in das Amt des Beamten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (stRspr, vgl. etwa BVerwG, U.v. 20.2.2001 - 1 D 55.99 - juris Rn. 57; U.v. 25.8.2009 - 1 D 1.08 - juris Rn. 54; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 28.06.2017 - 16a D 15.1484

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2021 - 16a D 18.2369
    Gemessen daran erfüllen die dem Beklagten im Strafurteil zur Last gelegten Einzahlungen von dem aus einem Schulkonto stammenden Bargeld auf private Konten seiner Familie den Treubruchtatbestand des § 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB (BayVGH, U.v. 28.6.2017 - 16a D 15.1484 - juris Rn. 72; SächsOVG, U.v. 7.3.2014 - D 6 A 555/10 - juris Rn. 74).
  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 124/86

    Verurteilung wegen Urkundenfälschung - Verfälschung von Postquittungen - Verstoß

  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.1302

    Rechtmäßige Entfernung aus dem Dienst wegen veruntreuender Unterschlagung in 28

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - DL 16 S 3107/07

    Zur Bindung der Disziplinargerichte an die Auffassung des Strafgerichts - Zur

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

  • BVerwG, 25.02.2016 - 2 B 1.15

    Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile im Disziplinarverfahren

  • BGH, 16.08.2016 - 4 StR 163/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes gegenüber der Krankenkasse

  • BVerwG, 15.11.2018 - 2 C 60.17

    Maßnahmemilderung wegen verspäteter Einleitung des Disziplinarverfahrens und

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