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   VGH Bayern, 25.11.2016 - 3 ZB 15.1921   

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VGH Bayern, 25.11.2016 - 3 ZB 15.1921 (https://dejure.org/2016,45594)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.11.2016 - 3 ZB 15.1921 (https://dejure.org/2016,45594)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. November 2016 - 3 ZB 15.1921 (https://dejure.org/2016,45594)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit durch Ernennung zum Akademischen Oberrat

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufung; Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; Akademischer; Oberrat auf Zeit; Fürsorgepflicht; Schadensersatzanspruch; Befristung

  • rechtsportal.de

    Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit durch Ernennung zum Akademischen Oberrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2016 - 3 ZB 15.1921
    Die Regelung muss geeignet und erforderlich sein, um den besonderen Sachgesetzlichkeiten Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, B. v. 28.5.2008 - 2 BvL 11/07 - juris Rn. 41).

    Soweit er die für die Abweichung vom Lebenszeitprinzip erforderliche besonderen Sachgesetzlichkeit ausdrücklich festgestellt hat, werden auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die mit Art. 33 Abs. 5 GG in Einklang stehenden Ausnahmen vom Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eingehalten (vgl. BVerfG, B. v. 28.5.2008 a. a. O. juris Rn. 37 und 41).

    Im Hinblick auf das Zulassungsvorbringen des Klägers wird jedoch noch ausgeführt, dass der Kläger auch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 28. Mai 2008 (Az. 2 BvL 11/07 a. a. O.), mit dem eine Regelung des nordrhein-westfälischen Landesbeamtengesetzes für verfassungswidrig erklärt wurde, keinen Anspruch auf Lebenszeitverbeamtung herleiten kann.

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2016 - 3 ZB 15.1921
    Die in diesem Zusammenhang vom Kläger ebenfalls zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B. v.11.12.2014 - 2 C 51/13 - juris), wonach die dauerhafte Trennung von Amt und Funktion mit dem Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung nicht vereinbar sei und im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Übertragung höherwertiger Aufgaben es im Hinblick auf die Fürsorgepflicht geboten sei, dem betroffenen Beamten eine realistische Perspektive zu eröffnen, ein den übertragenen Funktionen entsprechendes Statusamt zu erhalten (BVerwG, B. v. 11.12.2014 a. a. O. Rn. 36), ist mit dem vorliegenden Fall ebenfalls nicht vergleichbar.

    Die ebenfalls vom Kläger zitierten Vorlagebeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.9.2007 (2 C 21/06, 2 C 26/06 und 2 C 29/07 - juris) stellen ebenso wie die oben in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Trennung von Amt und Funktion (B. v. 11.12.2014 a. a. O.) auf ein bestehendes Lebenszeitbeamtenverhältnis ab und sind bereits aus diesem Grund mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.

  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65

    Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2016 - 3 ZB 15.1921
    Insbesondere hat das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt, dass als "Folgenbeseitigung" nicht die Einräumung einer Rechtsstellung beansprucht werden kann, die nie zuvor besessen wurde (BVerwG, U. v. 26.10.1967 - II C 22.65 - juris).

    Das Verwaltungsgericht hat sich unabhängig von der zutreffenden Feststellung, dass der Beamte aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn keinen Anspruch auf Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe (oder Lebenszeit) herleiten kann (vgl. BVerwG, U. v. 26.10.1967 a. a. O.), ausführlich mit diesem Vorbringen des Klägers befasst und u. a. festgestellt, dass es weder in der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit noch in der konkreten Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses eine Fürsorgepflichtverletzung erkennen könne.

  • VerfGH Bayern, 26.10.2004 - 15-VII-01

    Führungspositionen auf Zeit im Beamtenrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2016 - 3 ZB 15.1921
    Bereits in der Entscheidung vom 24. Oktober 2004 (Az. Vf. 15-VII-01 - juris Rn. 90) wird darauf hingewiesen, dass sich für das Bestehen von Zeitbeamtenverhältnissen an den Hochschulen besondere - wissenschaftliche und künstlerische - Gründe anführen lassen.
  • VerfGH Bayern, 28.09.2016 - 20-VII-15

    Erfolglose Popularklage gegen die Befristung der Beamtenverhältnisse bestimmter

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2016 - 3 ZB 15.1921
    In der Entscheidung vom 28. September 2016 (Az. Vf. 20-VII-15 - juris Rn. 50) stellt der Bayerische Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Popularklage nunmehr ausdrücklich fest, dass die Durchbrechung des in Art. 95 Abs. 1 BV verankerten Lebenszeitprinzips in Art. 22 Abs. 4 Satz 1 sowie Abs. 5 Sätze 1 und 2 BayHSchPG (Beamtenverhältnis auf Zeit für Akademische Räte und Oberräte) den besonderen Sachgesetzlichkeiten des Hochschulbetriebs Rechnung trage und mit der Bayerischen Verfassung vereinbar sei.
  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2016 - 3 ZB 15.1921
    Das Bundesverfassungsgericht habe die Aufgabe, die Innovationsfähigkeit der Hochschulen sicherzustellen und den wissenschaftlichen Nachwuchs sachgerecht zu fördern, aus dem in Art. 5 Abs. 3 GG gewährleisteten Grundrecht der Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre abgeleitet (BVerfG, B. v. 24.4.1996 - 1 BvR 712/86 - juris Rn. 120).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2016 - 3 ZB 15.1921
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. etwa BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • VGH Bayern, 16.08.2016 - 7 ZB 15.2028

    Anspruch auf Lebenszeitprofessur nach Professur auf Zeit - Tenure-Track-Modell

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2016 - 3 ZB 15.1921
    Diese Situation ist mit der des Klägers, der vor seiner Ernennung zum Beamten auf Zeit in keinem Lebenszeitbeamtenverhältnis stand, erkennbar nicht vergleichbar (vgl. BayVGH, B. v. 16.8.2016 - 7 ZB 15.2028 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2016 - 3 ZB 15.1921
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. etwa BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2015 - 6 B 462/15

    Rechtmäßigkeit einer Ernennung von Beamten auf Zeit im Hochschulbereich zur

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2016 - 3 ZB 15.1921
    Diese sollen für eine begrenzte Zeit Lehr- und Forschungsaufgaben unter der Verantwortung eines Professors wahrnehmen, um entweder ihre eigene Habilitation (Akademischer Rat auf Zeit) oder aber die Berufung auf eine Professur (Akademischer Oberrat auf Zeit) voranzutreiben (vgl. OVG NW, B. v. 2.7.2015 - 6 B 462/15 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerfG, 24.04.2018 - 2 BvL 10/16

    Regelungen zum Hochschulkanzler auf Zeit verfassungswidrig

    Die Aufgabe, die Innovationsfähigkeit der Hochschulen sicherzustellen und den wissenschaftlichen Nachwuchs sachgerecht zu fördern, folgt aus Art. 5 Abs. 3 GG; die zeitliche Befristung der Beschäftigung ist hierfür angemessen (vgl. zu Arbeitsverhältnissen BVerfGE 94, 268 ; umfassender: BayVerfGH, Entscheidung vom 28. September 2016 - Vf. 20-VII-15 -, juris, Rn. 52; OVG NRW, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 6 B 462/15 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 25. November 2016 - 3 ZB 15.1921 -, juris).
  • VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18

    Anspruch einer Professorin auf Verbeamtung

    Daraus folgt keine Pflicht des Dienstherrn, dem Beamten einen günstigeren Rechtsstand zu verschaffen bzw. den Betroffenen in ein Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit zu berufen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25. November 2016 - 3 ZB 15.1921-, juris Rn. 8; VG A-Stadt Urteil vom 21. November 2017- 5 K 17.2401, BeckRS 2017, 137444).
  • VG München, 21.11.2017 - M 5 K 17.2401

    Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Diese gesetzliche Regelung ist verfassungsgemäß (BayVerfGH, E.v. 28.9.2016 - 20-VII-15 - NVwZ-RR 2016, 962, juris Rn. 29 ff.; BayVGH, B.v. 25.11.2016 - 3 ZB 15.1921 - juris Rn. 14 ff.; VG Regensburg, a.a.O., Rn. 79 ff. jeweils mit zahlreichen Nachweisen).

    Aus der rechtswidrigen Begründung eines Zeitbeamtenverhältnisses folgt kein Anspruch auf Ernennung als Beamter auf Lebenszeit, da ausdrücklich jeweils nur die Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit Gegenstand der Ernennung war (BayVGH, B.v. 25.11.2016, a.a.O., Rn. 23; VG Regensburg, a.a.O., Rn. 92).

  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 3 BV 16.132

    Rückforderung von befristet bewilligten Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezügen

    Dies wäre gerade im Hinblick auf die lange Ausbildung zum Hochschullehrer sowie den Umstand, dass in dieser Zeit regelmäßig keine Möglichkeit besteht, eine unbefristete Anstellung im wissenschaftlichen Mittelbau zu erlangen (BayVerfGH, E.v. 28.9.2016 - Vf. 20-VII-15 - NVwZ-RR 2016, 962; BayVGH, B.v. 25.11.2016 - 3 ZB 15.1921 - juris), unzumutbar.
  • VGH Bayern, 08.08.2018 - 7 ZB 18.127

    Keine Berufungszulassung in einem Verfahren auf Entfristung eines

    Im Übrigen könnte der Kläger auch aus einer - etwa gemäß Art. 22 BayHSchPG - rechtswidrigen Ernennung keinen Anspruch auf Lebenszeitverbeamtung herleiten (vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2016 - 3 ZB 15.1921 - juris Rn. 23).
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