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   VGH Bayern, 26.01.2018 - 22 C 17.1418   

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VGH Bayern, 26.01.2018 - 22 C 17.1418 (https://dejure.org/2018,2758)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.2018 - 22 C 17.1418 (https://dejure.org/2018,2758)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - 22 C 17.1418 (https://dejure.org/2018,2758)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Rechtsanwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 162 Abs. 1, Abs. 2 S. 1
    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Rechtsanwalts; Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts; ex-ante-Sicht eines juristischen Laien; einschlägige Spezialkenntnisse des auswärtigen Rechtsanwalts; besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1625
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 26.06.2015 - 4 M 15.1062

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2018 - 22 C 17.1418
    In Bezug auf ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant, das nach allgemeiner Meinung einen hinreichenden Grund für die Auswahl eines auswärtigen Rechtsanwalts begründen kann (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2015 - 4 M 15.1062 - juris Rn. 12/13), hatte vorliegend der Rechtsanwalt des Klägers vorgetragen, dass seine Kanzlei vom Kläger in mehreren Rechtsstreitigkeiten, die teilweise auch einen Bezug zum hier zu beurteilenden Verfahren hätten, mandatiert sei.
  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 4 N 15.1685

    Kostenüberdeckungen als Folge einer fehlerhaften Gebührenkalkulation

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2018 - 22 C 17.1418
    Der Kläger habe die ca. 350 km von Regensburg entfernte Rechtsanwaltskanzlei - außer aufgrund ihrer besonderen Expertise - auch deswegen mandatiert, weil sie sein Vertrauen aufgrund mehrerer anderer, teilweise auch einen Bezug zur Umweltinformationsklage aufweisender, Mandate (u.a. in dem derzeit gegen denselben Beklagten geführten Normenkontrollverfahren - 4 N 15.1685 -, das seit August 2015 anhängig ist) genieße.
  • OVG Brandenburg, 09.10.2001 - 2 E 84/00

    Notwendigkeit der Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2018 - 22 C 17.1418
    Der Rechtsuchende darf sich hierzu eines Rechtsanwalts oder einer Kanzlei bedienen, die - nach seinem Kenntnisstand - gerade auf dem betroffenen Spezialgebiet besondere Fachkenntnisse in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vorweist (OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.10.2001 - 2 E 84/00 - NVwZ-RR 2002, 317).
  • VGH Bayern, 10.06.2015 - 22 C 14.2131

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines "auswärtigen" Rechtsanwalts

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2018 - 22 C 17.1418
    Der Verwaltungsgerichtshof hält an seiner Auffassung fest, die er im Beschluss vom 10. Juni 2015 - 22 C 14.2131 - juris wie folgt dargelegt hat:.
  • BVerwG, 11.09.2007 - 9 KSt 5.07

    Kostenfestsetzung; Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2018 - 22 C 17.1418
    Dieses hat in dem - vorliegend auch vom Verwaltungsgericht in seinem angegriffenen Beschluss angeführten - Beschluss vom 11. September 2007 - 9 KSt 5/07 u.a. - BayVBl 2008, 157 (Rn. 4) die "in Rechtsprechung und Literatur ... vorherrschend[e]" Auffassung wie folgt referiert: Nach dieser Auffassung stehe die Anwendung des § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO, was die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Anwalts zur Wahrnehmung gerichtlicher Termine angehe, unter dem Vorbehalt des § 162 Abs. 1 VwGO mit der Folge, dass ohne nähere Prüfung Reisekosten eines Rechtsanwalts nur dann voll zu erstatten seien, wenn er seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Wohnsitz bzw. Geschäftssitz seines Mandanten oder in dessen Nähe habe oder wenn der Nachweis geführt werde, dass es zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig gewesen sei, gerade diesen Anwalt zu beauftragen; letzterer Nachweis gelinge dann, wenn der beauftragte Anwalt Spezialkenntnisse habe und der Fall Fragen aus dem Fachgebiet von solcher Schwierigkeit aufgeworfen habe, dass ein verständiger Beteiligter die Hinzuziehung eines solchen Anwalts für ratsam habe erachten können.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 1 S 3/95

    Zur Erstattung von Mehrkosten durch Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2018 - 22 C 17.1418
    Allerdings dürfen die Anforderungen insofern nicht überspannt werden; eine "zu kleinliche" Handhabung ist nicht angebracht (BW VGH, B.v. 28.2.1995 - 1 S 3/95 - NVwZ-RR 1996, 238).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2018 - 22 C 17.1418
    Ob eine bestimmte Maßnahme der Rechtsverfolgung notwendig ist, ist aufgrund einer typisierenden Betrachtung zu prüfen; der Gewinn an Gerechtigkeit, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den Nachteilen, die sich einstellen, wenn in nahezu jedem Einzelfall mit Recht darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Maßnahme der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu erstatten sind oder nicht (Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 162 Rn. 13 unter Hinweis auf BGH, B.v. 12.12.2002 - I ZB 29/02 - NJW 2003, 901 Rn. 13).
  • VGH Bayern, 29.06.2021 - 9 C 19.2411

    Erstattungsfähigkeit von Kosten bei Mandatierung eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Allerdings dürfen die Anforderungen insofern nicht überspannt werden; eine zu "kleinliche Handhabung" ist nicht angebracht (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2018 - 22 C 17.1418 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Die Anforderungen an einen vernünftigen, kostenbewussten Rechtssuchenden lassen sich somit dahingehend zusammenfassen, dass es für die Wahl eines "auswärtigen" (anstelle eines im Gerichtsbezirk ansässigen) Anwalts einen "hinreichend gewichtigen Grund" geben muss (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2018 a.a.O. Rn. 13).

    Der Gewinn an Gerechtigkeit, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den Nachteilen, die sich einstellen, wenn in nahezu jedem Einzelfall mit Recht darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Maßnahme der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu erstatten sind oder nicht (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2018 - 22 C 17.1418 - juris Rn. 17; BGH, B.v. 16.4.2008 - XII ZB 214/04 - juris Rn. 19).

    Dies hat nach Auffassung des Senats - zusammen mit der genannten Qualifikation der mandatierten Kanzlei - hinreichend Gewicht, um aus der objektiven Sicht eines "verständigen Beteiligten", der weder besonders "ängstlich noch besonders sorglos ist" (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2018 - 22 C 17.1418 - juris Rn. 22), die Beauftragung derjenigen Kanzlei als "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig" anzusehen, die aus Sicht der Klägerin für die Stellung eines absehbaren Normenkontrollantrags gegen die 12. Änderungsverordnung in Betracht kam und ihren Sitz am Sitz des Normenkontrollgerichts hat.

  • VG Würzburg, 18.03.2021 - W 8 M 20.31222

    Erinnerung gegen die im Vergütungsfestsetzungsbeschluss festgesetzten Fahrtkosten

    Abzustellen ist auf eine ex-ante Sicht eines regelmäßig unerfahrenen Rechtsunkundigen (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2018 - 22 C 17.1418 - NJW 2018, 1625 - juris; B.v. 10.6.2015 - 22 C 14.2131 - BayVBl 2016, 63 - juris).

    Dieser Umstand ist ein gewichtiges Indiz für die Annahme eines guten Grundes für die Beauftragung des auswärtigen Anwaltes infolge eines fortbestehenden besonderen Vertrauensverhältnisses, weil sich die Antragsteller trotz der möglichen Gefahr, erneut auf den Kosten sitzen zu bleiben, nicht davon haben abhalten lassen, ihren Bevollmächtigten erneut zu mandatieren (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2018 - 22 C 17.1418 - NJW 2018, 1625 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2020 - A 11 S 3308/20

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Missachtung eines

    Hieran ist insbesondere dann zu denken, wenn zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht oder der Rechtsanwalt über besondere Fachkenntnisse verfügt, auf die es im Prozess ankommen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.09.2007 - 9 KSt 5.07 -, juris Rn. 4, und Bayer. VGH, Beschluss vom 26.01.2018 - 22 C 17.1418 -, juris Rn. 10 ff. - jeweils zu § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO).
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