Rechtsprechung
VGH Bayern, 26.02.2019 - 14 B 17.188 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
§ 1a Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 15 Abs. 1, 26 Abs. 1 bis 3 SVG.; SVG § 1a Abs. 1, Abs. 2 S. 1, § 15 Abs. 1, § 26 Abs. 1,Abs. 3; VwGO § 67 Abs. 2 S. 1, § 113 Abs. 5 S. 1, § 133
Soldatenversorgung - Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der tatsächlichen Ruhestandsversetzung - rewis.io
Soldatenversorgung - Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der tatsächlichen Ruhestandsversetzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Soldatenversorgung; Ruhestandsversetzung wegen Überschreitens der besonderen Altersgrenze; Erhöhung/Verminderung der Erhöhung des Ruhegehalts; maßgebliche besondere Altersgrenze zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung; Beurteilung; Ruhegehaltssatz; Neuberechnung; ...
- rechtsportal.de
SVG § 26 Abs. 2 ; SVG § 26 Abs. 3
Erhöhung des Ruhegehalts aufgrund einer Ruhestandsversetzung wegen Überschreitens der besonderen Altersgrenze; Beziehen der Übergangsregelungen für die besonderen Altersgrenzen auf das Jahr der Ruhestandsversetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 25.07.2016 - Au 2 K 16.764/VG Au 2 K 16.776
- VGH Bayern, 26.02.2019 - 14 B 17.188
- BVerwG, 02.12.2019 - 2 B 21.19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 1.16
Reichweite des Gleichheitssatzes
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2019 - 14 B 17.188
Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Höhe des Anspruchs auf Versorgungsbezüge (vgl. § 15 Abs. 1 SVG) des zum 31. Dezember 2015 in den Ruhestand versetzten Klägers sind die Vorschriften des Soldatenversorgungsgesetzes (gegebenenfalls in Verbindung mit den Vorschriften des Soldatengesetzes) in der (jeweils) zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand geltenden Fassung (stRspr, vgl. etwa BVerwG, U.v. 19.1.2017 - 2 C 1.16 - juris Rn. 9, 14). - BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11
Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2019 - 14 B 17.188
Welche Fassung der einschlägigen Vorschriften jeweils Anwendung findet, ergibt sich aus den zum Zeitpunkt der Zurruhesetzung des Klägers geltenden Übergangsregelungen (vgl. BVerfG, B.v. 23.5.2017 - 2 BvL 10/11 - BVerfGE 145, 249 Rn. 8).
- OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 5 LB 73/21
Altersgrenze; besondere Altersgrenze; Versetzung in den Ruhestand, vorzeitige
Auf diese Zuschlagsregelungen sind die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - die in der Übergangsvorschrift des § 96 Abs. 2 SG enthaltenen Tabellen seien nicht mit Geburtsjahrgängen verknüpft, sondern bezögen sich auf das Jahr der tatsächlichen Ruhestandsversetzung (Urteil vom 26.2.2019 - 14 B 17.188 -, juris Rn. 23) - bezogen, und diese Auslegung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 2. Dezember 2019 bestätigt (…a. a. O., Rn. 10 ff.).Der erkennende Senat lässt die Revision insbesondere nicht wegen einer Abweichung zu der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 26.2.2019, a. a. O., Rn. 23) bzw. der - diese Entscheidung bestätigenden - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 2019 (…a. a. O., Rn. 10 ff.) zu, weil die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - hier nicht streitgegenständliche - soldatenversorgungsrechtliche Fragestellungen (Auslegung des § 26 Abs. 2, Abs. 3 SVG a. F.) zum Gegenstand hat.