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   VGH Bayern, 26.02.2021 - 24 ZB 19.2418   

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https://dejure.org/2021,5294
VGH Bayern, 26.02.2021 - 24 ZB 19.2418 (https://dejure.org/2021,5294)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.02.2021 - 24 ZB 19.2418 (https://dejure.org/2021,5294)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Februar 2021 - 24 ZB 19.2418 (https://dejure.org/2021,5294)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 92
    Berufungszulassungsantrag gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts, mit denen bodenschutzrechtliche Verfahren eingestellt worden sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 92
    Substantiierte Darlegung von Klagegründen gegen den Vollzug bodenschutzrechtlicher Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 512
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 24 ZB 19.2418
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchst richterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 24 ZB 19.2418
    Um den auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, (2.) ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, (3.) erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und (4.) darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390

    Wegfall der Stellenzulage (sog. Fliegerzulage) für sonstige ständige

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 24 ZB 19.2418
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchst richterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.2019 - 5 B 1.19

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens; Widerspruch gegen Aussetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 24 ZB 19.2418
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchst richterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - BayVBl 2016, 104 Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.02.2024 - 24 ZB 23.30851

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Fehlender Anlass für den Erlass einer

    (3) Das Risiko einer Verfahrensbeendigung durch die Fiktion einer Klagerücknahme darf das Gericht dem Kläger ferner nur zumuten, wenn es zu Mitwirkungshandlungen auffordert, die bei typisierter Betrachtung innerhalb der - vorbehaltlich eines Falles höherer Gewalt (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 24 ZB 19.2418 - juris Rn. 24) - nicht verlängerbaren Frist (vgl. § 224 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 173 Satz 1 VwGO) von einem Monat erfüllt werden können.

    In diesem Verfahrensstadium ist das die einzige rechtliche Möglichkeit auf eine rechtswidrige Aufforderung zu reagieren (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 24 ZB 19.2418 - juris Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2023 - A 12 S 567/22

    Erlass einer asylverfahrensrechtlichen Betreibensaufforderung; Belehrung in der

    Das Verwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass es sich bei der Frist nach § 81 AsylG um eine Ausschlussfrist handelt und eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand deshalb nur in Betracht kommt, wenn ein Fall höherer Gewalt im Sinne von §§ 58 Abs. 2, 60 Abs. 3 VwGO vorliegt (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.02.2016 - 1 L 244/12 -, juris Rn. 13; zu § 92 Abs. 2 VwGO siehe BVerwG, Beschlüsse vom 06.07.2007 - 8 B 51.07 -, juris Rn. 4, und vom 25.11.2002 - 8 B 112.02 -, juris Rn. 2; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.02.2021 - 24 ZB 19.2418 -, juris Rn. 24; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.03.2019 - 6 A 155/18 -, juris Rn. 21; zu § 33 AsylVfG siehe BVerwG, Urteil vom 23.04.1985 - 9 C 7.85 -, juris Rn. 14 ff.).
  • VG Bayreuth, 05.07.2021 - B 8 K 21.667

    Streit über Rücknahmefiktion nach Betreibensaufforderung, Wiedereinsetzungsantrag

    Unabhängig davon, in welchem Umfang die in § 92 Abs. 2 VwGO vorgesehene Monatsfrist durch einen Wiedereinsetzungsantrag nach § 60 VwGO verlängert werden kann (vgl. Eyermann/Rennert, 15. Aufl. 2019, VwGO § 92 Rn. 18; BayVGH B.v. 26.02.2021 - 24 ZB 19.2418 - juris Rn. 24), hat der Kläger mit seinen weiteren Verfahrenshandlungen nicht die hierfür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt.

    Äußert sich der Kläger nur dahin, dass er gedenke, die Klage fortzuführen, ohne aber die von ihm erwartete Klagebegründung vorzulegen, so betreibt er das Verfahren unzureichend; das steht dem Nichtbetreiben gleich (BayVGH B.v. 26.02.2021 - 24 ZB 19.2418 - juris Rn. 22).

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