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   VGH Bayern, 26.02.2021 - 3 BV 20.1258   

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VGH Bayern, 26.02.2021 - 3 BV 20.1258 (https://dejure.org/2021,5527)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.02.2021 - 3 BV 20.1258 (https://dejure.org/2021,5527)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Februar 2021 - 3 BV 20.1258 (https://dejure.org/2021,5527)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBG Art. 97; ZPO § 307
    Erfüllungsübernahme bei einem Anerkenntnisurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BayBG Art. 97
    Anspruch eines Polizeibeamten auf Übernahme der Erfüllung eines Schmerzensgeldanspruchs gegen einen Dritten (Schädiger) durch den Dienstherrn gemäß Art. 97 BayBG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1553

    Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen aus Versäumnisurteil

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 3 BV 20.1258
    Auf die prozessuale Natur der formell rechtskräftigen Feststellung kommt es nicht an (BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 20).

    Denn auch Art. 97 Abs. 3 Satz 1 BayBG knüpft den Beginn der zweijährigen Ausschlussfrist (lediglich) an die Rechtskraft des "Urteils" (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 21).

    Im Rahmen der Fürsorgepflicht sollte daher die infolge der Uneinbringlichkeit der Schmerzensgeldforderung verursachte unbillige Härte ausgeglichen werden (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 22).

    Denn der Sonderstellung als Ausnahmevorschrift wird im Rahmen des Tatbestandsmerkmals "unbillige Härte", insbesondere unter dem Kriterium einer erfolglosen Vollstreckung, ausreichend Rechnung getragen (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 23).

    Die Regelungssystematik zeigt, dass dem Gesetzgeber durchaus bewusst war, dass titulierte Ansprüche auch ohne vollumfassende richterliche Überprüfung (z.B. durch Vergleich) entstehen können; anzunehmen, er habe dabei Versäumnisurteile, Anerkenntnisurteile oder Vollstreckungsbescheide schlichtweg übersehen, entbehrt jeglicher Grundlage und wird auch der bewusst weitgefassten Formulierung "rechtskräftig festgestellten Anspruch" nicht gerecht (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 24).

    Da dies nicht geschehen ist, sprechen bereits gesetzessystematische Gründe hiergegen (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 25).

    Folglich ist eine Trennung nicht möglich (BayVGH, B.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 26).

    Die Folge wäre, dass der Schmerzensgeldanspruch - unter Ausblendung seiner besonderen Stellung - den Leistungen der Dienstunfallfürsorge nahezu angepasst würde, was dem gesetzgeberischen Willen nicht entspricht (BayVGH. U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 27).

    Dass der Schmerzensgeldanspruch unabhängig von den Unfallfürsorgeleistungen übernommen werden sollte, wird ferner daraus deutlich, dass der bayerische Gesetzgeber davon ausgeht, dass die in Art. 45 ff. BayBeamtVG normierte Unfallfürsorge den bayerischen Beamten einen umfassenden Ausgleich der durch einen Dienstunfall eingetretenen materiellen und immateriellen Schäden bietet, und er "trotz alledem" (LT-Drs. 17/2871 S. 48) erkannt hat, dass es nach tätlichen Angriffen durch Dritte zu besonderen Härten kommen kann, die mit den vorhandenen Leistungstatbeständen nicht angemessen abgedeckt werden (vgl. BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 28).

    Für den Anwendungsbereich des Art. 97 BayBG hätte hingegen die Bindungswirkung der Feststellung der Dienstunfallfolge einer gesetzlichen Grundlage bedurft, die der bayerische Gesetzgeber indes nicht geschaffen hat (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 29).

    Dafür geben weder der Gesetzwortlaut noch die Gesetzesbegründung Anhalt (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 30).

    Die im Vermögensverzeichnis dokumentierte Vermögenslosigkeit des Schädigers, der auch über kein Einkommen verfügt, machte einen weiteren Vollstreckungsversuch entbehrlich (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 31).

    Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 97 Abs. 2 Satz 1 BayBG vor, ist dem Dienstherrn mithin (lediglich) bei der Frage bis zu welcher Höhe er den festgestellten Schmerzensgeldanspruch übernimmt, Ermessen eingeräumt, das verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. § 114 VwGO; BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 36).

  • BGH, 27.11.2003 - III ZR 54/03

    Beamtentrecht - Unfall in der Mittagspause: Dienstunfall?

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 3 BV 20.1258
    Zwar bindet die bestandskräftige Feststellung eines Dienstunfalls Behörden und Gerichte (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2004 - 2 C 66.03 - juris Rn. 20; BGH, U.v. 14.1.1993 - III ZR 33/88 - juris Rn. 14 f.; U.v. 27.11.2003 - III ZR 54/03 - juris Rn. 4 im Hinblick auf § 46 Abs. 2 BeamtVG).
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 3 ZB 19.1850

    Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn gegenüber dem Beamten bei

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 3 BV 20.1258
    Ein Abzug mit der vom Beklagten angeführten Begründung, die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgelds könne im Rahmen der Erfüllungsübernahme nicht berücksichtigt werden, kommt nicht in Betracht (BayVGH, B.v. 23.2.2021 -3 ZB 19.1850 - Rn. 5).
  • BSG, 20.03.2018 - B 1 A 1/17 R

    Aufsichtsbehörde darf Kriterien für die Vergütung von Krankenkassenvorständen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 3 BV 20.1258
    Maßstab ist dabei insbesondere, ob bei der Annahme eines unbestimmten Rechtsbegriffs auf der Tatbestandseite noch Raum für ein Verwaltungsermessen verbleibt (BSG, U.v. 20.3.2018 - B 1 A 1/17 R - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.2008 - 8 B 86.07

    Bindung des Verwaltungsgericht an eine kammergerichtliche Feststellung - Verlust

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 3 BV 20.1258
    Eine darüberhinausgehende Feststellungs- oder Bindungswirkung bedarf einer gesetzlichen Grundlage (BVerwG, B.v. 28.1.2008 - 8 B 86.07 - juris Rn. 3; U.v. 10.10.2006 - 8 C 23.05 - juris Rn. 22; U.v. 22.4.1994 - 8 C 29.92 - juris Rn. 34; U.v. 28.11.1986 - 8 C 122.84 u.a. - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 10.10.2006 - 8 C 23.05

    Eigentumsverzicht; unlautere Machenschaften; Nutzungsvertrag; Pachtvertrag;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 3 BV 20.1258
    Eine darüberhinausgehende Feststellungs- oder Bindungswirkung bedarf einer gesetzlichen Grundlage (BVerwG, B.v. 28.1.2008 - 8 B 86.07 - juris Rn. 3; U.v. 10.10.2006 - 8 C 23.05 - juris Rn. 22; U.v. 22.4.1994 - 8 C 29.92 - juris Rn. 34; U.v. 28.11.1986 - 8 C 122.84 u.a. - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 C 66.03

    Anerkennung; Dienstunfall; Schriftform; Sportunfall; Sportveranstaltung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 3 BV 20.1258
    Zwar bindet die bestandskräftige Feststellung eines Dienstunfalls Behörden und Gerichte (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2004 - 2 C 66.03 - juris Rn. 20; BGH, U.v. 14.1.1993 - III ZR 33/88 - juris Rn. 14 f.; U.v. 27.11.2003 - III ZR 54/03 - juris Rn. 4 im Hinblick auf § 46 Abs. 2 BeamtVG).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 3 BV 20.1258
    Eine darüberhinausgehende Feststellungs- oder Bindungswirkung bedarf einer gesetzlichen Grundlage (BVerwG, B.v. 28.1.2008 - 8 B 86.07 - juris Rn. 3; U.v. 10.10.2006 - 8 C 23.05 - juris Rn. 22; U.v. 22.4.1994 - 8 C 29.92 - juris Rn. 34; U.v. 28.11.1986 - 8 C 122.84 u.a. - juris Rn. 30).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 3 BV 20.1258
    Dementsprechend ist die volle Haftung auch dann zu bejahen, wenn der Schaden auf einem Zusammenwirken körperlicher Vorschäden und den Unfallverletzungen beruht, ohne dass die Vorschäden "richtunggebend" verstärkt werden (BGH, U.v. 19.4.2005 - VI ZR 175/04 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 122.84

    Altbauwohnraum in Berlin - Mietpreisbindung - Steuerbegünstigte Wohnung -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2021 - 3 BV 20.1258
    Eine darüberhinausgehende Feststellungs- oder Bindungswirkung bedarf einer gesetzlichen Grundlage (BVerwG, B.v. 28.1.2008 - 8 B 86.07 - juris Rn. 3; U.v. 10.10.2006 - 8 C 23.05 - juris Rn. 22; U.v. 22.4.1994 - 8 C 29.92 - juris Rn. 34; U.v. 28.11.1986 - 8 C 122.84 u.a. - juris Rn. 30).
  • BGH, 14.01.1993 - III ZR 33/88

    Bindung der Gerichte an Entscheidung der Verwaltungsbehörde über Dienstunfall

  • BVerwG, 26.11.2015 - 5 C 14.14

    Umzug; Umzugskostenvergütung; Umzugskostenerstattung; Beförderungsauslagen;

  • VGH Bayern, 17.04.2018 - 3 ZB 17.18

    Keine Erfüllungsübernahme nach Art. 96 BayBG bei tätlichem Angriff vor

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

  • BVerwG, 26.01.2016 - 2 B 17.15

    Anforderungen an eine analoge Gesetzesanwendung

  • VG Augsburg, 05.12.2019 - Au 2 K 18.1445

    Kein Anspruch auf Erfüllungsübernahme bei durch Vollstreckungsbescheid

  • BGH, 20.01.2015 - VI ZR 27/14

    Klage auf weiteres Schmerzensgeld nach einem rechtskräftigen Urteil über einen

  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

  • VG München, 30.11.2023 - M 5 K 23.2603

    Erfüllungsübernahme, Kein rechtskräftig festgestellter Anspruch, Keine Analogie

    Zentrale Intention des Gesetzgebers ist es gerade, den Beamten nach tätlichen Angriffen durch Dritte aus Fürsorgegründen wegen des Vorliegens einer unbilligen Härte die Möglichkeit einzuräumen, bei uneinbringlichen, rechtskräftig festgestellten Schmerzensgeldansprüchen eine entsprechende Übernahme der Erfüllung bei ihrem Dienstherrn zu beantragen (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 3 BV 20.1258 - juris Rn. 21 m.w.N. unter Verweis auf die Gesetzesbegründung).

    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 26.01.2016 - 2 B 17.15 - Buchholz 239.1 § 38 BeamtVG Nr. 4, juris Rn. 8; U.v. 28.06.2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230, juris Rn. 24; U.v. 27.03.2014 - 2 C 2.13 - Buchholz 240 § 2 BBesG Nr. 13, juris Rn. 17; BayVGH, B.v 26.02.2021 - 3 BV 20.1258 - Schütz BeamtR ES/C IV 8 Nr. 9, juris Rn. 24).

    Vielmehr legen auch die Gesetzesmaterialien nahe, dass es die zentrale Intention des Gesetzgebers war, den Beamten nach tätlichen Angriffen durch Dritte aus Fürsorgegründen wegen des Vorliegens einer unbilligen Härte die Möglichkeit einzuräumen, (nur) bei uneinbringlichen, rechtskräftig festgestellten Schmerzensgeldansprüchen eine entsprechende Übernahme der Erfüllung bei ihrem Dienstherrn zu beantragen (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 3 BV 20.1258 - juris Rn. 21 unter Verweis auf die Gesetzesbegründung).

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 3 B 20.1555

    Erfüllungsübernahme bei einem Vollstreckungsbescheid als Titel

    Ein rechtskräftig festgestellter Anspruch auf Schmerzensgeld im Sinn des Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG kann sich auch aus einem Vollstreckungsbescheid (§ 699 ZPO) ergeben (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - und U.v. 26.2.2021 - 3 BV 20.1258 - jeweils juris).

    Die Rechtsauffassung, dass es sich bei dem durch Vollstreckungsbescheid titulierten Schmerzensgeldanspruch um einen rechtskräftig festgestellten Anspruch im Sinne des Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG handelt, hat der Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung zu dieser Norm angedeutet, ohne bislang darüber entscheiden zu müssen (BayVGH, Urteile vom 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 16, 24 und - 3 B 20.1556 - juris Rn. 30 sowie U.v. 19.4.2021 - 3 BV 20.2837 - juris, alle drei jeweils zu Versäumnisurteil; BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 3 BV 20.1258 - juris Rn. 24 zu Anerkenntnisurteil; nicht entscheidungserheblich in BayVGH, B.v. 18.12.2020 - 3 ZB 20.190 - juris Rn. 3).

  • VG Würzburg, 28.03.2023 - W 1 K 22.1854

    Erfüllungsübernahme eines Schmerzensgeldanspruchs, Begriff des rechtskräftig

    17/2871, S. 48, siehe auch BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1556 - BeckRS 2020, 43400 und B.v 26.02.2021 - 3 BV 20.1258 - BeckRS 2021, 4349).

    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 26.01.2016 - 2 B 17.15 - juris Rn. 8; U.v. 28.06.2012 - 2 C 13.11 - juris Rn. 24; U.v. 27.03.2014 - 2 C 2.13 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v 26.02.2021 - 3 BV 20.1258 - BeckRS 2021, 4349 - Rn. 24).

  • VG Sigmaringen, 02.02.2023 - 9 K 2619/22

    Übernahme von Schmerzensgeldanspruch; Versäumnisurteil; Anspruchshöhe;

    Mit Blick auf diesen Kontext wird deutlich, dass der Gesetzgeber einerseits bewusst eine Erfüllungsübernahmeregelung geschaffen hat, die zugunsten des Beamten deutlich weniger restriktiv ausgestaltet ist als entsprechende Regelungen in anderen Bundesländern (s. zu Art. 97 BayBG etwa Bayerischer VGH, Urteil vom 16. Februar 2022 - 3 B 21.292 -, juris; Urteil vom 19. April 2021 - 3 BV 20.2837 -, juris Rn. 23; Urteil vom 16. Dezember 2020 - 3 B 20.1556 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 26. Februar 2021 - 3 BV 20.1258 -, juris Rn. 38; zu § 82a LBG NRW etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Juli 2022 - 6 A 2092/20 -, juris; s. zu § 78a BBG VG Karlsruhe, Urteil vom 13. Juli 2021 - 12 K 5170/20 -, juris).
  • VG Würzburg, 18.02.2022 - W 1 K 21.627

    Polizeibeamter, Erfüllungsübernahme eines Schmerzensgeldanspruchs, Reichweite des

    So hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung zur Erfüllungsübernahme betont, dass Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG keine ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale enthält und insbesondere bei Versäumnisurteilen und Anerkenntnisurteilen auf Tatbestandsseite keine Angemessenheits- oder Plausibilitätsprüfung durchzuführen ist (BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris, Rn. 16, 24; BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1556 - juris, Rn. 25; BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 3 BV 20.1258 - juris, Rn. 24).
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