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   VGH Bayern, 26.03.2019 - 11 CS 18.2333   

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https://dejure.org/2019,9547
VGH Bayern, 26.03.2019 - 11 CS 18.2333 (https://dejure.org/2019,9547)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.03.2019 - 11 CS 18.2333 (https://dejure.org/2019,9547)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. März 2019 - 11 CS 18.2333 (https://dejure.org/2019,9547)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV §§ 11 Abs. 7, 46 Abs. 1 Satz 1
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Einräumung der Einnahme sog. harter Drogen (Amphetamin) im Rahmen einer; Beschuldigtenvernehmung

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der Einräumung der Einnahme sog. harter Drogen (Amphetamin) im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2014 - 10 S 404/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Konsums harter Drogen -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2019 - 11 CS 18.2333
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. zu letzterem BayVGH, B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - ZfSch 2015, 717 = juris Rn. 16 m.w.N.; B.v. 20.6.2016 - 11 CS 16.806 - juris Rn. 13; B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 7.4.2014 - 10 S 404/14 - NJW 2014, 2517 = juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2019 - 11 CS 18.2333
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. zu letzterem BayVGH, B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - ZfSch 2015, 717 = juris Rn. 16 m.w.N.; B.v. 20.6.2016 - 11 CS 16.806 - juris Rn. 13; B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 7.4.2014 - 10 S 404/14 - NJW 2014, 2517 = juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.06.2016 - 11 CS 16.806

    Verlust der Fahreignung wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2019 - 11 CS 18.2333
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. zu letzterem BayVGH, B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - ZfSch 2015, 717 = juris Rn. 16 m.w.N.; B.v. 20.6.2016 - 11 CS 16.806 - juris Rn. 13; B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 7.4.2014 - 10 S 404/14 - NJW 2014, 2517 = juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 11 CS 16.1649

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2019 - 11 CS 18.2333
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. zu letzterem BayVGH, B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - ZfSch 2015, 717 = juris Rn. 16 m.w.N.; B.v. 20.6.2016 - 11 CS 16.806 - juris Rn. 13; B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 7.4.2014 - 10 S 404/14 - NJW 2014, 2517 = juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2019 - 11 CS 18.2333
    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - juris Rn 10 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 03.08.2020 - RO 8 K 18.2086

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin)

    Dementsprechend ist die Fahrerlaubnisentziehung nach der Regelvermutung von Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig die Einnahme eines Betäubungsmittels nachgewiesen wurde oder der Konsum einer solchen Substanz eingeräumt wurde (vgl. BayVGH, B. v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333, BeckRS 2019, 6040 Rn. 11 m. w. N.).

    Die Formulierungen der Klägerin im Rahmen der polizeilichen Vernehmung und auch in den Chatverläufen "hast den peppen no" weisen darauf hin, dass sie mit der Sprache im Dorgenmilieu vertraut ist (vgl. BayVGH, B. v. 26. März 2019 - 11 CS 18.2333, BeckkRS 2019, 6040 Rn. 12).

    Das Auffinden von Drogen würde die Überzeugung des Gerichts zwar untermauern; werden solche aber nicht aufgefunden, kommt es letztlich auf die Glaubhaftigkeit der Aussage an (vgl. BayVGH, B. v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333, BeckRS 2019, 6040 Rn. 11 m. w. N.).

    Soweit die Klägerin vorträgt, sie habe die Aussage wegen der Vorschrift des § 31 BtMG vorgenommen, spricht dies nicht dafür, dass die Klägerin nun die Wahrheit in Bezug auf den Drogenkonsum sagt (vgl. BayVGH, B. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333, BeckRS 2019, 6040 Rn. 12).

  • VG München, 14.06.2023 - M 19 S 23.1773

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen harter Drogen (LSD)

    Er nimmt hierbei im Wesentlichen Bezug auf verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 11 Cs 18.2333 - juris; VG Regensburg, B.v. 3.8.2020 - RO 8 K 18.2086 - juris), die bei einem Einräumen eines einmaligen Konsums harter Drogen durch den Betroffenen selbst vom Nachweis des Konsums und damit von der Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung ausgehe.

    (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 11 CS 20.1292 - BeckRS 2020, 24670 Rn. 11; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Mutmaßungen oder entfernt liegende Möglichkeiten reichen nicht aus (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 11 Cs 18.2333 - juris Rn. 12).

    Vor diesem Hintergrund sind die Fälle, die der vom Antragsgegner zitierten Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 11 Cs 18.2333 - juris; VG Regensburg, B.v. 3.8.2020 - RO 8 K 18.2086 - juris) zugrunde liegen, mit dem streitgegenständlichen Sachverhalt keineswegs vergleichbar.

  • VG Würzburg, 23.02.2022 - W 6 K 21.1113

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrt mit E-Scooter unter dem Einfluss von

    Ein Kraftfahrer, der Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (außer Cannabis) konsumiert, ist - unabhängig von einer Teilnahme am Straßenverkehr, unabhängig von der Konzentration des Betäubungsmittels im Blut oder Urin und unabhängig von den konkreten betäubungsmittelbedingten Ausfallerscheinungen oder gar einer Fahruntüchtigkeit - im Regelfall als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen (st. Rspr., vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.52 - BeckRS 2020, 16897 Rn. 14; B.v. 20.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 12; B.v. 7.11.2019 - 11 ZB 19.1435 - juris Rn. 14; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - BeckRS 2019, 6040 Rn. 11; siehe auch VG Würzburg, B.v. 3.1.2017 - W 6 S 16.1300 - BeckRS 2017, 101885 Rn. 19).
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