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   VGH Bayern, 26.04.2018 - 8 ZB 18.744   

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https://dejure.org/2018,12754
VGH Bayern, 26.04.2018 - 8 ZB 18.744 (https://dejure.org/2018,12754)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.04.2018 - 8 ZB 18.744 (https://dejure.org/2018,12754)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. April 2018 - 8 ZB 18.744 (https://dejure.org/2018,12754)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2018 - 8 ZB 18.744
    Dies setzt voraus, dass ein vollständiges Gesuch innerhalb der Frist beim Gericht eingereicht wurde (BGH, B.v. 13.2.2008 - XII ZB 151/07 - juris Rn. 10; B.v. 13.12.2016 - VIII ZB 15/16 - juris Rn. 12; Greger in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 233 Rn. 23, jeweils m.w.N.), also auch die finanziellen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dargelegt wurden (BVerwG, B.v. 21.1.1999 - 1 B 3.99, 1 PKH 1.99 - juris Rn. 3; B.v. 10.11.2016 - 9 PKH 3.16 - juris Rn. 2 m.w.N.), was hier nicht der Fall war (vgl. oben).
  • BVerwG, 21.01.1999 - 1 B 3.99
    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2018 - 8 ZB 18.744
    Dies setzt voraus, dass ein vollständiges Gesuch innerhalb der Frist beim Gericht eingereicht wurde (BGH, B.v. 13.2.2008 - XII ZB 151/07 - juris Rn. 10; B.v. 13.12.2016 - VIII ZB 15/16 - juris Rn. 12; Greger in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 233 Rn. 23, jeweils m.w.N.), also auch die finanziellen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dargelegt wurden (BVerwG, B.v. 21.1.1999 - 1 B 3.99, 1 PKH 1.99 - juris Rn. 3; B.v. 10.11.2016 - 9 PKH 3.16 - juris Rn. 2 m.w.N.), was hier nicht der Fall war (vgl. oben).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 PKH 3.16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2018 - 8 ZB 18.744
    Dies setzt voraus, dass ein vollständiges Gesuch innerhalb der Frist beim Gericht eingereicht wurde (BGH, B.v. 13.2.2008 - XII ZB 151/07 - juris Rn. 10; B.v. 13.12.2016 - VIII ZB 15/16 - juris Rn. 12; Greger in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 233 Rn. 23, jeweils m.w.N.), also auch die finanziellen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dargelegt wurden (BVerwG, B.v. 21.1.1999 - 1 B 3.99, 1 PKH 1.99 - juris Rn. 3; B.v. 10.11.2016 - 9 PKH 3.16 - juris Rn. 2 m.w.N.), was hier nicht der Fall war (vgl. oben).
  • BGH, 13.12.2016 - VIII ZB 15/16

    Berufung: Verwerfung der Berufung als unzulässig vor Entscheidung über

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2018 - 8 ZB 18.744
    Dies setzt voraus, dass ein vollständiges Gesuch innerhalb der Frist beim Gericht eingereicht wurde (BGH, B.v. 13.2.2008 - XII ZB 151/07 - juris Rn. 10; B.v. 13.12.2016 - VIII ZB 15/16 - juris Rn. 12; Greger in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 233 Rn. 23, jeweils m.w.N.), also auch die finanziellen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dargelegt wurden (BVerwG, B.v. 21.1.1999 - 1 B 3.99, 1 PKH 1.99 - juris Rn. 3; B.v. 10.11.2016 - 9 PKH 3.16 - juris Rn. 2 m.w.N.), was hier nicht der Fall war (vgl. oben).
  • VG Augsburg, 30.05.2018 - Au 6 K 17.1359

    Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsfeststellung wegen Rechtskraftbindung

    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. April 2018 (Az. 8 ZB 18.744) wurde der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Gerichts vom 14. März 2018 im Verfahren Au 6 K 17.1038 verworfen.

    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. April 2018 (Az. 8 ZB 18.744) wurde der dagegen eingelegte Antrag auf Zulassung der Berufung verworfen.

  • VGH Bayern, 31.07.2018 - 8 ZB 18.1349

    Fehlende Angaben über die persönlichen Verhältnisse beim Prozesskostenhilfeantrag

    Der Kläger war bereits durch das gerichtliche Hinweisschreiben vom 6. April 2018 im Verfahren 8 ZB 18.744 sowie vom 9. April 2018 im Verfahren 8 C 18.745 auf die Notwendigkeit der Abgabe einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie auf die Unrichtigkeit seiner Ansicht, dies sei in seinem Fall nicht notwendig, hingewiesen worden.

    In den Beschlüssen vom 26. April 2018 (Az.: 8 ZB 18.744 und 8 ZB 18.745) hat der Senat im Einzelnen dargelegt, dass seine Rechtsansicht, wonach in bestimmten Fällen der Nebenklage ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen ist, die gesetzliche Systematik grundlegend verkennt.

  • VGH Bayern, 26.04.2018 - 8 C 18.745

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts

    Der Kläger vertritt vielmehr - ebenso wie im gleichgelagerten Verfahren 8 ZB 18.744 - einen unzutreffenden Rechtsstandpunkt.
  • VGH Bayern, 31.07.2018 - 8 M 18.1427

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Mit Beschluss vom 26. April 2018 (8 ZB 18.744) hat der Verwaltungsgerichtshof den Antrag des Erinnerungsführers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 14. März 2018 verworfen und ihm die Kosten des Antragsverfahrens auferlegt.
  • VGH Bayern, 29.07.2019 - 8 C 19.1293

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Dem Antragsteller war aus den bisherigen Verfahren 8 ZB 18.744 (B.v. 26.4.2018), 8 C 18.745 (B.v. 26.4.2018) und 8 ZB 18.1349 (B.v. 31.7.2018) bekannt, dass die Abgabe einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist.
  • VGH Bayern, 16.04.2020 - 8 C 19.1294

    Beschwerde gegen Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Klage

    Im Übrigen hätte ihm die Obliegenheit, ordnungsgemäße Angaben über die persönlichen Verhältnisse zu machen, bereits aus dem Verfahren 8 ZB 18.744 bekannt sein müssen (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 26.4.2018).
  • VG Augsburg, 06.11.2020 - Au 3 K 18.990

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung gegen Eigentümer einer öffentlichen Straße

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte einen hiergegen gerichteten Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ab (BayVGH, B.v. 26.4.2018 - 8 ZB 18.744).
  • VG Augsburg, 20.11.2020 - Au 3 K 18.415

    Beseitigungsanordnung - Gegenstände auf öffentlicher Straße

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte einen hiergegen gerichteten Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ab (BayVGH, B.v. 26.4.2018 - 8 ZB 18.744).
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