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   VGH Bayern, 26.04.2021 - 3 CE 20.3137   

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VGH Bayern, 26.04.2021 - 3 CE 20.3137 (https://dejure.org/2021,11452)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.04.2021 - 3 CE 20.3137 (https://dejure.org/2021,11452)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. April 2021 - 3 CE 20.3137 (https://dejure.org/2021,11452)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; GG Art. 33 Abs. 2
    Vergleichbarkeit einer Anlassbeurteilung mit einer Regelbeurteilung

  • rewis.io

    Beamtenrecht, Stellenbesetzungsverfahren, Ministerialbeauftragte/r für Gymnasien und Schulleiter/in für Gymnasium, Auswahlentscheidung, Vergleichbarkeit einer Anlassmit periodischer Beurteilung, Beurteilungszeiträume, Überprüfungsverfahren, Voreingenommenheit, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 ; GG Art. 33 Abs. 2 ; BV Art. 94 Abs. 2
    Einstweiliger Rechtsschutz im Stellenbesetzungsverfahren bzgl. einer ausgeschriebenen Stelle des Ministerialbeauftragten für Gymnasien; Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung; Erstellung einer Anlassbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 3 CE 20.3137
    Darin liegt eine auch vom Verwaltungsgericht angenommene "einschneidende Änderung" des Tätigkeitsbereichs im Vergleich zum Zeitpunkt der letzten regulären Beurteilung, weil die Beigeladene während eines erheblichen Zeitraums wesentlich andere Aufnahmen wahrgenommen hat (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 42; B.v. 10.5.2016 - 2 VR 2.15 - juris Rn. 23), die die Erstellung einer aussagekräftigen Bedarfsbeurteilung zur Erlangung einer aktuellen Beurteilungsgrundlage im Stellenbesetzungsverfahren erforderten.

    Zunächst gibt es keinen Rechtssatz, wonach dienstliche Beurteilungen hinsichtlich des Beurteilungszeitraums und des Stichtags stets gleich sein müssten; dementsprechend ist auch der von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsatz der "höchstmöglichen Vergleichbarkeit... ein Optimierungsziel, dass immer nur so weit wie möglich angestrebt werden kann" (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 58).

    Wird einem Bewerber eine Anlassbeurteilung erteilt, sind nicht allein deshalb für alle Bewerber Anlassbeurteilungen einzuholen (vgl. dazu BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 57 f.; BayVGH, B.v. 18.9.2020 - 3 CE 20.1849 - juris Rn. 11).

    Dabei sind auch größere Zeitdifferenzen zwischen einer Regel- und einer Anlassbeurteilung hinzunehmen, solange ein Qualifikationsvergleich auf der Grundlage beider Beurteilungen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach dem Grundsatz der Bestenauslese möglich bleibt (BVerwG, U.v. 9.5.2019, a.a.O. Rn. 59).

  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 A 6.19

    Regelbeurteilung; Zulässigkeit einer Anlassbeurteilung; Änderung der dienstlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 3 CE 20.3137
    3.1 Dem Antragsteller kann nicht gefolgt werden, soweit er meint, die maßgebliche Anlassbeurteilung der Beigeladenen hätte nicht erstellt werden dürfen, weil die nur ausnahmsweise anzuerkennenden Voraussetzungen nicht vorlägen und sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu (B.v. 2.7.2020 - 2 A 6.19 - juris) "verschärft" habe.

    Die Beschwerde beruft sich demgegenüber ausschließlich auf die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zitierte Gefahr, eine Anlassbeurteilung könne der zielgerichteten Durchsetzung von vorgefassten, der Bestenauswahl nicht genügenden Personalentscheidungen dienen (BVerwG, B.v. 2.7.2020 - 2 A 6.19 - juris Rn. 11).

    Wenn man bedenke, dass nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 2.7.2020 a.a.O., Leitsatz) zur Zulässigkeit von Anlassbeurteilung bei einem dreijährigen Rhythmus der Regelbeurteilungen eine Änderung für die Dauer von mindestens zwei Jahren - also zwei Dritteln - verlangt werde, könne von einer Vergleichbarkeit keine Rede mehr sein.

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 3 CE 20.3137
    Dies gilt sogar bei Verwendung einzelner unangemessener, ungeschickter oder missglückter Formulierungen in einer dienstlichen Beurteilung (BVerwG, U.v. 23.4.1998 - 2 C 16.97 - juris Rn.16; Conrad in Weiß/Niedermeier/Summer/Zängl, a.a.O. Art. 60 LlbG Rn. 22).

    Es ist schon fraglich, ob mit diesem Sachverhalt überhaupt ein tatsächliches Verhalten dargetan wird, das sich als Voreingenommenheit unmittelbar auf die zuvor eröffnete Beurteilung hätte auswirken können (BVerwG, U.v. 23.4.1998 - 2 C 16.97 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 07.11.2017 - 2 B 19.17

    Voreingenommenheit des Beurteilers i.R.d. Regelbeurteilung eines Richters für den

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 3 CE 20.3137
    Die Feststellung einer tatsächlichen Voreingenommenheit einer im Rahmen des Beurteilungsverfahrens handelnden Person kann sich dabei aus der Beurteilung selbst, aber auch aus ihrem Verhalten in Angelegenheiten des zu beurteilenden Beamten oder diesem gegenüber während des Beurteilungszeitraums und des Beurteilungsverfahrens ergeben (BVerfG, B.v. 6.8.2002 - 2 BvR 2357/00 - juris Rn. 32; BVerwG, B.v. 7.11.2017 - 2 B 19.17 - juris Rn. 11, 12; Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2. Aufl. 2018, Anh. 2 Rn. 117 f.).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 3 CE 20.3137
    Der Beurteiler sei seiner entsprechenden Verpflichtung nicht nachgekommen, obwohl der Antragsteller den vom Bundesverwaltungsgericht (U.v. 1.3.2018 - 2 A 10.17 - juris) verlangten Erläuterungsbedarf in den beiden ausführlichen Einwendungsschreiben (v. 7.6./18.7.2019) dargelegt habe.
  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 3 CE 20.3137
    Die Feststellung einer tatsächlichen Voreingenommenheit einer im Rahmen des Beurteilungsverfahrens handelnden Person kann sich dabei aus der Beurteilung selbst, aber auch aus ihrem Verhalten in Angelegenheiten des zu beurteilenden Beamten oder diesem gegenüber während des Beurteilungszeitraums und des Beurteilungsverfahrens ergeben (BVerfG, B.v. 6.8.2002 - 2 BvR 2357/00 - juris Rn. 32; BVerwG, B.v. 7.11.2017 - 2 B 19.17 - juris Rn. 11, 12; Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2. Aufl. 2018, Anh. 2 Rn. 117 f.).
  • VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351

    Erfolgloser Eilantrag in einem Konkurrentenstreit (Vorsitzende Richterin am

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 3 CE 20.3137
    Es ist schon fraglich, ob mit diesem Sachverhalt überhaupt ein tatsächliches Verhalten dargetan wird, das sich als Voreingenommenheit unmittelbar auf die zuvor eröffnete Beurteilung hätte auswirken können (BVerwG, U.v. 23.4.1998 - 2 C 16.97 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 28.10.2013 - 3 CE 13.1518

    Verzicht auf periodische Beurteilung; Zwischenbeurteilung; Anlassbeurteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 3 CE 20.3137
    Der Senat vermag vor diesem rechtlichen Hintergrund nicht zu erkennen, dass im vorliegenden Fall im Hinblick auf den "Überlappungszeitraum" von 17 Monaten gegen das - gerade im Verhältnis von Regelzu Anlassbeurteilungen geltende - Gebot der größtmöglichen Vergleichbarkeit verstoßen worden wäre (vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 34; B.v. 28.2.2014 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 3 CE 12.2225

    Richterrecht; Dienstpostenbesetzung (Vizepräsident des Oberlandesgerichts);

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 3 CE 20.3137
    Der Antragsgegner hat im weiteren Verfahren seine Absicht mitgeteilt, der Beigeladenen die Stelle unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Besetzungsvorschlag des Staatsministeriums zu übertragen und dessen Begründung zur Grundlage der getroffenen Besetzungsentscheidung zu machen (vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 3 CE 12.2225 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 28.06.2002 - 3 CE 02.1282
    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 3 CE 20.3137
    Die einzelnen Beurteilungszeiträume müssen zwar im Wesentlichen übereinstimmen, weil nur so eine vergleichbare Aussagekraft zu Eignung, Befähigung und Leistung der Bewerber untereinander gewährleistet ist (BayVGH, B.v. 28.6.2002 - 3 CE 02.1282 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
  • VGH Bayern, 18.09.2020 - 3 CE 20.1849

    Konkurrentenstreit - Anlassbeurteilung eines schwerbehinderten Richters

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 3 CE 14.32

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Anlassbeurteilung; Überschneidung mit

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

  • VGH Bayern, 16.08.2011 - 3 CE 11.897

    Beamtenrecht Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen

  • VGH Bayern, 16.10.2023 - 3 CE 23.1070

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats müssen die einzelnen Beurteilungszeiträume zwar im Wesentlichen übereinstimmen, weil nur so eine vergleichbare Aussagekraft zu Eignung, Befähigung und Leistung der Bewerber untereinander gewährleistet ist (BayVGH, B.v. 26.4.2021 - 3 CE 20.3137 - juris Rn. 20; B.v. 28.6.2002 - 3 CE 02.1282 - juris Rn. 35).

    Gemessen daran erweist sich der überschneidende Beurteilungszeitraum von knapp 18 Monaten (5.7.2018 bis 31.12.2019) für einen Leistungsvergleich im Auswahlverfahren als hinreichend ausreichend (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2021 - 3 CE 20.3137 - juris Rn. 21 hinsichtlich eines 17 Monate gemeinsamen Beurteilungszeitraums).

  • VG München, 02.08.2022 - M 5 E 22.2810

    Konkurrentenstreitigkeit - Regelbeurteilung und Erfordernis einer

    Denn durch die Übernahme von Aufgaben in der zweiten Instanz durch die Beigeladene seit ... November 2019 ist es gerechtfertigt, eine erhebliche Veränderung der tatsächlichen Grundlagen der Beurteilungskriterien anzunehmen (BayVGH, B.v. 26.4.2021 - 3 CE 20.3137 - juris Rn. 14).

    Dieser Zeitraum ist als noch ausreichend bei einem vierjährigen Beurteilungsturnus anzusehen (BayVGH, B.v. 26.4.2020 - 3 CE 20.3137 - juris Rn. 21, 23).

  • VG München, 12.12.2023 - M 5 E 23.575

    Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Bundespatentgericht, Anlassbeurteilung,

    Damit ist ein Zeitraum von 3/4 der Anlassbeurteilung abgedeckt und fast 6/10 des Zeitraums der periodischen Beurteilung (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 26.4.2021 - 3 CE 20.3137 - juris Rn. 21).
  • VG München, 13.08.2021 - M 5 E 21.1475

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle einer Vorsitzenden Richterin am

    Wird einem Bewerber eine Anlassbeurteilung erteilt, sind nicht allein deshalb für alle Bewerber Anlassbeurteilungen einzuholen (vgl. dazu BVerwG, a.a.O., juris Rn. 57 f.; BayVGH, B.v. 18.9.2020 - 3 CE 20.1849 - juris Rn. 11; zum Ganzen auch: BayVGH, B.v. 26.4.2021 - 3 CE 20.3137 - juris Rn. 20).

    Ein solcher Überlappungszeitraum stellt eine hinreichende Basis für die Vergleichbarkeit der beiden Anlassbeurteilungen dar (so auch: BayVGH, B.v. 26.4.2021 - 3 CE 20.3137 - juris Rn. 21).

  • VG Kassel, 13.09.2021 - 1 K 2445/20

    Voreingenommenheit eines Beurteilers

    Anders als die Besorgnis der Befangenheit entscheidet bei der Voreingenommenheit nicht die Sicht des Betroffenen, sondern die Sicht eines objektiven Dritten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06. August 2002 - 2 BvR 2357/00 - Bay. VGH, Beschluss vom 26. April 2021 - 3 CE 20.3137 - Bay. VGH, Beschluss vom 08. Januar 2018 - 3 CE 17.2188 - alle zit. nach juris, m.w.N.).

    Ein unmittelbarer Vorgesetzter ist dann als voreingenommen anzusehen, wenn er nicht willens oder in der Lage ist, den Beamten sachlich oder gerecht zu beurteilen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 26. April 2021 - 3 CE 20.3137 -, juris m.w.N.).

  • VG München, 22.05.2023 - M 5 E 23.786

    Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Landessozialgericht, Neue

    Dieser Zeitraum ist als noch ausreichend bei einem vierjährigen Beurteilungsturnus anzusehen (BayVGH, B.v. 26.4.2020 - 3 CE 20.3137 - juris Rn. 21, 23).
  • VG München, 16.12.2021 - M 5 E 21.4174

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Dienstliche Beurteilung,

    Auch folgt aus der Erstellung der Anlassbeurteilung für die Antragstellerin keine Pflicht, zwangsläufig für alle Mitbewerberinnen ebenfalls Anlassbeurteilungen zu erstellen (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - BVerwGE 165, 30, juris Rn. 57 ff., BayVGH, B.v. 18.9.2020 - 3 CE 20.1849 - juris Rn. 11; zum Ganzen auch: BayVGH, B.v. 26.4.2021 - 3 CE 20.3137 - juris Rn. 20).
  • VG Bayreuth, 01.09.2022 - B 5 E 22.733

    Konkurrententeilverfahren, Kein hinreichender Grund für Anlassbeurteilung,

    Dabei sind auch größere Zeitdifferenzen zwischen einer Regel- und einer Anlassbeurteilung hinzunehmen, solange ein Qualifikationsvergleich auf der Grundlage beider Beurteilungen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach dem Grundsatz der Bestenauslese möglich bleibt (BVerwG, U.v. 9.5.2019, a.a.O. Rn. 59; BayVGH, B.v. 26.4.2021 - 3 CE 20.3137 - juris Rn. 20).
  • VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 5 E 22.615

    Konkurrenteneilverfahren, fehlende Dokumentation der Auswahlerwägungen, keine

    Auch wurde mit dem in Rede stehenden "Überlappungszeitraum" von 10, 5 Monaten nicht gegen das Gebot der größtmöglichen Vergleichbarkeit verstoßen, zumal dieser Wert jeweils mindestens zwei Drittel des Anlassbeurteilungszeitraums von Antragstellerin und Beigeladenem abdeckt (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 26.4.2021 - 3 CE 20.3137 - juris Rn. 20ff.).
  • VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1080

    Tarifbeschäftigter, Beamtin, Erfordernis der Erstellung und Einholung einer

    Vor diesem Hintergrund erachtete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Fall einen "Überlappungszeitraum" von 17 Monaten als gerade noch ausreichend, da dieser Wert bezogen auf den Zeitraum der Anlassbeurteilung einen Anteil von zwei Dritteln abdeckte bzw. auf die periodische Beurteilung nur etwa 40 v.H. (vgl. dazu BayVGH, B.v. 26.4.2021 - 3 CE 20.3137 - juris Rn. 20).
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