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   VGH Bayern, 26.04.2021 - 7 ZB 21.741   

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VGH Bayern, 26.04.2021 - 7 ZB 21.741 (https://dejure.org/2021,11454)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.04.2021 - 7 ZB 21.741 (https://dejure.org/2021,11454)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. April 2021 - 7 ZB 21.741 (https://dejure.org/2021,11454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RBStV § 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 2, S. 3 .
    Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung

  • rewis.io

    Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung, Innehaben einer Zweitwohnung, fehlende Anmeldung des Eigentümers, Bewohnen einer Zweitwohnung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RBStV § 2 Abs. 1
    Anfechtungsklage gegen Festsetzungsbescheide betreffend die Rundfunkgebühr; Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.12.2019 - 6 C 20.18

    Auslandsaufenthalt; Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 7 ZB 21.741
    Die Rundfunkbeitragspflicht entsteht nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unmittelbar kraft Gesetzes (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.2019 - 6 C 20.18 - NVwZ-RR 2020, 510 Rn. 14).

    Eine Wohnung wird im Ergebnis immer schon dann im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 RBStV von einer Person selbst bewohnt, wenn diese - wie dies bei der Klägerin nach den Angaben ihres Sohnes der Fall ist - die Wohnung jederzeit zum tatsächlichen Wohnen nutzen kann, weil sie die hierfür erforderliche Verfügungsgewalt über die Wohnung innehat (BVerwG, U.v. 9.12.2019 - 6 C 20.18 - NVwZ-RR 2020, 510 Rn.18).

    Da die Klägerin somit nicht nachgewiesen hat, dass sie die M. Wohnung tatsächlich nicht im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 RBStV selbst bewohnt, ist sie deren Inhaberin (vgl. zur Beweislastverteilung: BVerwG, U.v. 9.12.2019 a.a.O. Rn. 17).

    Die Klägerin war zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung des Beklagten (Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids vom 2.12.2019) nicht von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Zweitwohnung befreit, da der Beklagten einen Befreiungsbescheid für diesen Zeitraum nicht erlassen hatte (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 9.12.2019 - 6 C 20.18 - NVwZ-RR 2020, 510 Rn. 19 m.w.N.; U.v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 - BVerwGE 167, 20 Rn. 12 ff.).

    Unabhängig davon, dass das Verwaltungsgericht im Tatbestand des angegriffenen Urteils ausdrücklich auf den durch den Sohn der Klägerin in der mündlichen Verhandlung erfolgten Sachvortrag verwiesen und insoweit auf das Protokoll über die mündliche Verhandlung Bezug genommen hat, legt die Zulassungsbegründung nicht dar, warum es - trotz der Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass sich die Rundfunkbeitragspflicht der Klägerin für die Wohnung in M. aus § 2 Abs. 1 RBStV ergibt und trotz fehlendem Befreiungsbescheid des Beklagten (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.2019 - 6 C 20.18 - NVwZ-RR 2020, 510 Rn. 19 m.w.N.; U.v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 - BVerwGE 167, 20 Rn. 12 ff.) - im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Bescheide entscheidungserheblich war, ob die Wohnung in M. im streitgegenständlichen Zeitraum als Zweitwohnung genutzt wurde.

  • BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 10.18

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 7 ZB 21.741
    Die Klägerin war zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung des Beklagten (Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids vom 2.12.2019) nicht von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Zweitwohnung befreit, da der Beklagten einen Befreiungsbescheid für diesen Zeitraum nicht erlassen hatte (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 9.12.2019 - 6 C 20.18 - NVwZ-RR 2020, 510 Rn. 19 m.w.N.; U.v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 - BVerwGE 167, 20 Rn. 12 ff.).

    Unabhängig davon, dass das Verwaltungsgericht im Tatbestand des angegriffenen Urteils ausdrücklich auf den durch den Sohn der Klägerin in der mündlichen Verhandlung erfolgten Sachvortrag verwiesen und insoweit auf das Protokoll über die mündliche Verhandlung Bezug genommen hat, legt die Zulassungsbegründung nicht dar, warum es - trotz der Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass sich die Rundfunkbeitragspflicht der Klägerin für die Wohnung in M. aus § 2 Abs. 1 RBStV ergibt und trotz fehlendem Befreiungsbescheid des Beklagten (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.2019 - 6 C 20.18 - NVwZ-RR 2020, 510 Rn. 19 m.w.N.; U.v. 30.10.2019 - 6 C 10.18 - BVerwGE 167, 20 Rn. 12 ff.) - im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Bescheide entscheidungserheblich war, ob die Wohnung in M. im streitgegenständlichen Zeitraum als Zweitwohnung genutzt wurde.

  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 7 ZB 21.741
    Ist der geltend gemachte Zulassungsgrund nur bezüglich einer Begründung gegeben, kann diese Begründung nämlich hinweg gedacht werden, ohne dass sich der Ausgang des Verfahrens ändert (vgl. BVerwG, B.v. 27.8.2013 - 4 B 39.13 - BauR 2013, 2011 Rn. 2).
  • VGH Bayern, 01.07.2019 - 14 ZB 18.1542

    Gewährung von Leistungsprämien an Bundesbeamte

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 7 ZB 21.741
    Ist ein Urteil - wie vorliegend in Bezug auf den Streitgegenstand "Bescheid des Beklagten vom 4. Dezember 2019" - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so setzt die Zulassung der Berufung voraus, dass in Bezug auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2016 - 3 B 38.16 u.a. - NVwZ-RR 2017, 266; BayVGH, B.v. 1.7.2019 - 14 ZB 18.1542 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 7 ZB 21.741
    Ob das Verwaltungsgericht dem Vortrag eines Beteiligten die richtige Bedeutung beimisst und die richtigen Folgerungen daraus zieht, ist im Übrigen keine Frage des rechtlichen Gehörs, sondern der Tatsachen- und Beweiswürdigung nach § 108 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerfG, B.v. 7.12.2006 - 2 BvR 722/06 - juris Rn. 23 m.w.N.), die regelmäßig dem materiellen Recht zuzuordnen ist.
  • BVerwG, 20.12.2016 - 3 B 38.16

    Doppelbegründung; Ermessensfehler; Rechtskraftwirkung; Revisionszulassung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 7 ZB 21.741
    Ist ein Urteil - wie vorliegend in Bezug auf den Streitgegenstand "Bescheid des Beklagten vom 4. Dezember 2019" - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so setzt die Zulassung der Berufung voraus, dass in Bezug auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2016 - 3 B 38.16 u.a. - NVwZ-RR 2017, 266; BayVGH, B.v. 1.7.2019 - 14 ZB 18.1542 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 7 ZB 21.741
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 7 ZB 21.741
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 7 ZB 21.741
    Es sichert den Beteiligten ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere, dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2021 - 7 ZB 21.741
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • VG Würzburg, 11.11.2021 - W 3 K 20.708

    Rundfunkbeitrag, Fakultatives Widerspruchsrecht, Ausübung Wahlrecht, Verbrauch

    (BayVGH, U.v. 22.4.2021 - 7 BV 20.206 - juris Rn. 15 ff. für den Fall einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; B.v. 25.1.2021 - 7 ZB 20.2880 - juris Rn. 7; vgl. auch BayVGH, B.v. 26.4.2021 - 7 ZB 21.741 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 22.10.2020 - B 3 K 20.165 - juris; VG Hamburg, U.v. 4.2.2020 - 3 K 899/19 - n.v.; VG Halle, U.v. 31.1.2020 - 6 A 102/19 HAL - n.v.; VG Chemnitz, U.v. 26.2.2020 - 3 K 1533/17 - n.v.; VG Leipzig, U.v. 26.9.2018 - 1 K 1498/17 - n.v.; a.A. VG Greifswald, U.v. 10.3.2020 - 2 A 120/20 HGW - juris für die Nebenwohnung von volljährigen Kindern, die mit ihrem Hauptwohnsitz in der Wohnung ihrer Eltern gemeldet sind; U.v. 4.6.2019 - 2 A364/19 HWG - juris im Falle eines Ehepaars mit Haupt- und Nebenwohnung).
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