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   VGH Bayern, 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233   

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VGH Bayern, 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233 (https://dejure.org/2022,11320)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233 (https://dejure.org/2022,11320)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. April 2022 - 6 ZB 21.3233 (https://dejure.org/2022,11320)
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  • VGH Bayern, 29.04.2016 - 6 CS 16.58

    Beschwerde gegen Erschließungsbeitrag

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233
    Erschließung durch eine A2.straße meint demnach nicht bloße Zugänglichkeit, sondern besteht darin, einem Grundstück von dieser Straße aus eine verkehrliche Erreichbarkeit zu vermitteln, die den einschlägigen Bestimmungen des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts genügt (vgl. etwa BVerwG, U.v. 26.2.1993 - 8 C 35.92 - juris Rn. 11; U.v. 8.5.2002 - 9 C 5.01 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 29.4.2016 - 6 CS 16.58 - juris Rn. 8; U.v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 17; Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 13 Rn. 49).

    Danach ist im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils die Widmung von Wohnwegen begrenzter Länge in Gestalt einer befahrbaren Privatzufahrt über ein Anliegergrundstück nicht erforderlich, wenn von ihm nur Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 erschlossen werden und gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert ist, dass der Wohnweg sachgerecht unterhalten wird und allgemein benutzt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2016 - 6 CS 16.58 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Die schutzwürdige Erwartung der Beitragspflichtigen, dass alle bevorteilten Grundstücke am umlagefähigen Erschließungsaufwand entsprechend der satzungsmäßigen Verteilungsregelung beteiligt werden, kann keine tragfähige Grundlage dafür darstellen, die fehlende rechtliche Sicherung der Zufahrt über das Anliegergrundstück im Sinn von Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 BayBO zu fingieren (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2016 - 6 CS 16.58 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 20.01.2010 - 6 ZB 08.1003

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anbaustraße; Erschlossensein;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233
    Dass eine Straße von einem Grundstück aus in irgendeiner Form erreichbar ist oder tatsächlich in Anspruch genommen wird, löst demnach noch keine Erschließungsbeitragspflicht aus (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2010 - 6 ZB 08.1003 - juris Rn. 5; B.v. 22.4.2009 - 6 ZB 07.1625 - juris Rn. 5).

    Die rechtliche Sicherung einer allgemeinen Nutzung bedeutet, dass zumindest eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten des Rechtsträgers der Bauaufsichtsbehörde bestellt sein muss (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2010 - 6 ZB 08.1003 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92

    Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233
    Erschließung durch eine A2.straße meint demnach nicht bloße Zugänglichkeit, sondern besteht darin, einem Grundstück von dieser Straße aus eine verkehrliche Erreichbarkeit zu vermitteln, die den einschlägigen Bestimmungen des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts genügt (vgl. etwa BVerwG, U.v. 26.2.1993 - 8 C 35.92 - juris Rn. 11; U.v. 8.5.2002 - 9 C 5.01 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 29.4.2016 - 6 CS 16.58 - juris Rn. 8; U.v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 17; Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 13 Rn. 49).
  • BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233
    Erschließung durch eine A2.straße meint demnach nicht bloße Zugänglichkeit, sondern besteht darin, einem Grundstück von dieser Straße aus eine verkehrliche Erreichbarkeit zu vermitteln, die den einschlägigen Bestimmungen des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts genügt (vgl. etwa BVerwG, U.v. 26.2.1993 - 8 C 35.92 - juris Rn. 11; U.v. 8.5.2002 - 9 C 5.01 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 29.4.2016 - 6 CS 16.58 - juris Rn. 8; U.v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 17; Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 13 Rn. 49).
  • VGH Bayern, 22.04.2009 - 6 ZB 07.1625

    Erschließungsbeitragsrecht; Hinterliegergrundstück; Zweiterschließung; rechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233
    Dass eine Straße von einem Grundstück aus in irgendeiner Form erreichbar ist oder tatsächlich in Anspruch genommen wird, löst demnach noch keine Erschließungsbeitragspflicht aus (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2010 - 6 ZB 08.1003 - juris Rn. 5; B.v. 22.4.2009 - 6 ZB 07.1625 - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233
    Solche Zweifel wären anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (zu diesem Maßstab BVerfG" B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - JZ 2009" 850/851; B.v. 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Erreichbarkeit; Heranfahrenkönnen;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233
    Erschließung durch eine A2.straße meint demnach nicht bloße Zugänglichkeit, sondern besteht darin, einem Grundstück von dieser Straße aus eine verkehrliche Erreichbarkeit zu vermitteln, die den einschlägigen Bestimmungen des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts genügt (vgl. etwa BVerwG, U.v. 26.2.1993 - 8 C 35.92 - juris Rn. 11; U.v. 8.5.2002 - 9 C 5.01 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 29.4.2016 - 6 CS 16.58 - juris Rn. 8; U.v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 17; Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 13 Rn. 49).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233
    Eine - gesetzlich gerade nicht bestehende - Beitragspflicht kann sie dagegen nicht begründen (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2010 - 9 C 1.09 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233
    Dieser vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Gedanke (vgl. U.v. 28.3.2007 - 9 C 4.06 - juris Rn. 16; U.v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 - juris Rn. 13 ff.; U.v. 7.3.2017 - 9 C 20.15 - juris Rn. 39 f. m.w.N.) zielt als "letzter Korrekturansatz" allein auf die Frage ab, unter welchen Voraussetzungen der Kreis der an der Aufwandsverteilung zu beteiligenden Grundstücke ausnahmsweise auf solche auszudehnen ist, denen die abzurechnende A2.straße die baurechtliche Bebaubarkeit nicht vermittelt und die deshalb auch nicht beitragspflichtig werden (vgl. Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 13 Rn. 74, 50).
  • VGH Bayern, 30.10.2014 - 15 B 13.2028

    Anfechtung einer Nebenbestimmung, gesicherte Erschließung, Einfachsicherung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233
    Der Text ist insoweit bislang nicht mehr verändert worden (BayVGH, U.v. 30.10.2014 - 15 B 13.2028 - juris Rn. 20) und daher vorliegend maßgeblich.
  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 C 4.06

    Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück;

  • VG München, 01.09.2021 - M 28 K 20.1336

    Klage gegen Erschließungsbeitragsbescheid für gefangenes Hinterliegergrundstück

  • VGH Bayern, 02.12.2005 - 6 CS 05.1522

    Erschließungsbeitragsrecht: Kein Erschlossensein durch Notwegerecht, Zeitpunkt

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung;

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

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