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   VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 ZB 22.1869   

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https://dejure.org/2023,10502
VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 ZB 22.1869 (https://dejure.org/2023,10502)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.04.2023 - 1 ZB 22.1869 (https://dejure.org/2023,10502)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. April 2023 - 1 ZB 22.1869 (https://dejure.org/2023,10502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO analog § 144 Abs. 4; BayBO Art. 76 S. 2
    Untersagung der Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken

  • rewis.io

    Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung, Nutzungsuntersagung, Nutzung eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken, Keine Erledigung durch Aufgabe der Nutzung durch Dritte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 ZB 22.1869
    In Fällen, in denen ein Rechtsanwalt an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, ist grundsätzlich die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten derselben Sozietät oder Bürogemeinschaft zumutbar, wenn die Einarbeitung eines Vertreters in den Prozessstoff möglich und zumutbar ist (BVerwG, B.v. 23.1.1995 - 9 B 1.95 - NJW 1995, 1231; BayVGH, B.v. 23.9.2022 - 1 ZB 22.1296 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 13.02.2015 - 1 B 13.646

    Vorbeugende Nutzungsuntersagung gegen Eigentümer eines Gewerbebaus

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 ZB 22.1869
    Die gegen die Nutzungsuntersagung für das Dachgeschoss des (Wohn-)Anwesens anhängige Klage hat das Verwaltungsgericht - nachdem das Verfahren im Hinblick auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs im Verfahren 1 B 13.646 zum Ruhen gekommen war - nach Fortführung des Verfahrens mit Urteil vom 26. April 2022 abgewiesen.
  • BVerwG, 23.12.1994 - 1 B 142.93
    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 ZB 22.1869
    Insoweit bedarf es keiner substantiierten Darlegung dessen, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre (vgl. BVerwG, B.v. 23.12.1994 - 1 B 142.93 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 15 ZB 17.1003

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Verbrauchermarktes auf angrenzendem

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 ZB 22.1869
    Da der Senat die Beteiligten darauf hingewiesen hat, dass die angefochtene Nutzungsuntersagung sich nach Auffassung des Senats nur auf das Dachgeschoss des Wohngebäudes bezieht und mit der Aufgabe der Nutzung durch die Mieter der Räumlichkeiten keine Erledigung eingetreten ist, kommt in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO eine Zulassung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht in Betracht (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542; BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 15 ZB 17.1003 - juris Rn. 10; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124 Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 ZB 22.1869
    Bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "erheblichen Gründe" ist einerseits dem im Verwaltungsprozess geltenden Gebot der Beschleunigung des Verfahrens und der Intention des Gesetzes, die gerichtliche Entscheidung möglichst aufgrund einer einzigen mündlichen Verhandlung herbeizuführen, andererseits dem verfassungsrechtlichen Erfordernis des rechtlichen Gehörs Rechnung zu tragen (BVerwG, B.v. 25.9.2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 13; B.v. 28.4.2008 - 4 B 47.07 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 23.02.2001 - 2 ZB 01.165
    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 ZB 22.1869
    Sie tritt daher grundsätzlich erst dann außer Kraft, wenn die bisher nicht genehmigte Nutzung nachträglich genehmigt wird (vgl. OVG LSA, B.v. 27.5.2021 - 2 M 40/21 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 23.2.2001 - 2 ZB 01.165 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 127.83

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Mündliche Verhandlung - Verfahrensmangel - Tag der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 ZB 22.1869
    Ist ein Beteiligter zur mündlichen Verhandlung nicht oder nicht ordnungsgemäß geladen worden und hat deshalb - namentlich wegen darauf beruhender Unkenntnis des Verhandlungstermins - weder er selbst noch ein Bevollmächtigter an der mündlichen Verhandlung teilnehmen können, so stellt dies zwar eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar (vgl. BVerwG, U.v. 18.10.1983 - 9 C 127.83 - juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2021 - 2 M 40/21

    Zwangsgeldfestsetzung aufgrund einer bauordnungsrechtlichen Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 ZB 22.1869
    Sie tritt daher grundsätzlich erst dann außer Kraft, wenn die bisher nicht genehmigte Nutzung nachträglich genehmigt wird (vgl. OVG LSA, B.v. 27.5.2021 - 2 M 40/21 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 23.2.2001 - 2 ZB 01.165 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 62.66

    Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 ZB 22.1869
    Nach der speziellen Regelung in § 266 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist, wenn über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechts, das für ein Grundstück in Anspruch genommen wird, oder einer Verpflichtung, die auf einem Grundstück ruhen soll, zwischen dem Besitzer und einem Dritten ein Rechtsstreit anhängig ist, im Falle der Veräußerung des Grundstücks der Rechtsnachfolger berechtigt und auf Antrag des Gegners verpflichtet, den Rechtsstreit in der Lage, in der er sich im Zeitpunkt der Übernahme befindet, als Hauptpartei zu übernehmen (vgl. BVerwG, B.v. 5.6.2018 - 4 BN 43.17 - juris Rn. 16; B.v. 1.8.2001 - 4 BN 43.01 - NVwZ 2001, 1282; U.v. 22.1.1971 - IV C 62.66 - BauR 1971, 188).
  • VGH Bayern, 23.09.2022 - 1 ZB 22.1296

    Erfolglose Nachbarklage - Verschattung von Photovoltaikmodulen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 ZB 22.1869
    In Fällen, in denen ein Rechtsanwalt an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, ist grundsätzlich die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten derselben Sozietät oder Bürogemeinschaft zumutbar, wenn die Einarbeitung eines Vertreters in den Prozessstoff möglich und zumutbar ist (BVerwG, B.v. 23.1.1995 - 9 B 1.95 - NJW 1995, 1231; BayVGH, B.v. 23.9.2022 - 1 ZB 22.1296 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 BN 43.01

    Prozessführungsbefugnis, Normenkontrollverfahren, Veräußerung

  • BVerwG, 05.06.2018 - 4 BN 43.17

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Bindungswirkung einer Entscheidung bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - 19 E 376/22

    Statthaftigkeit der Beschwerde hinsichtlich Anfechtbarkeit der Ablehnung des

  • BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81

    Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör

  • BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel,

  • BVerwG, 28.04.2008 - 4 B 47.07

    Änderung der i.R.e. Planfeststellung getroffenen betrieblichen Regelungen eines

  • OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20

    Zum mangelnden Rechtsschutzbedürfnis einer Anfechtungsklage gegen

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VG Würzburg, 04.12.2023 - W 4 S 23.1402

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung,

    Auch sind hinsichtlich der erlassenen Nutzungsuntersagung unter Berücksichtigung der Regelung des § 114 Satz 1 VwGO keine Ermessensfehler ersichtlich, zumal bei Art. 76 Satz 2 BayBO regelmäßig von einem sog. intendierten Ermessen auszugehen ist (vgl. etwa BayVGH, B.v. 26.4.2023 - 1 ZB 22.1869 - juris Rn. 14; aus der Literatur siehe nur Decker in Busse/Kraus, BayBO, Stand: 151. EL 8/2023, Art. 76 Rn. 301).
  • VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 AS 22.2524

    Ablehnung eines Eilantrags auf Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung

    Der Senat hat den Antrag des Antragstellers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 26. April 2022 (M 11 K 18.5556) mit Beschluss vom heutigen Tag (1 ZB 22.1869) abgelehnt.
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