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   VGH Bayern, 26.05.2011 - 19 CS 10.3157   

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VGH Bayern, 26.05.2011 - 19 CS 10.3157 (https://dejure.org/2011,66429)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.05.2011 - 19 CS 10.3157 (https://dejure.org/2011,66429)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 19 CS 10.3157 (https://dejure.org/2011,66429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kein Erlöschen der Rechtsstellung jüdischer Zuwanderer nach § 103 AufenthG i.V.m. § 2 a Abs. 1 Nr. 1 HumHAG im Falle der Rückkehr in das Heimatland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2011 - 19 CS 10.3157
    Vielmehr muss darüber hinaus im Einzelfall von dem Betroffenen auch eine konkrete Wiederholungsgefahr ausgehen, die nur dann vorliegt, wenn in Zukunft neue vergleichbare Straftaten des Ausländers ernsthaft drohen und nicht lediglich als entfernte Möglichkeit erscheinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, InfAuslR 2001, 194 [196]; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 22.9.1995 - OVG Bs IV 87/95 -, InfAuslR 1996, 107; VGH BW, Beschluss vom 28.3.1996 - 1 S 1404/95 -, InfAuslR 1996, 328 [330] zum insoweit inhaltsgleichen § 51 Abs. 3 AuslG 1990).

    Dies gilt in besonderem Maße für schwere Rauschgiftdelikte, namentlich den illegalen Heroinhandel, der regelmäßig mit einer hohen kriminellen Energie verbunden ist und in schwerwiegender Weise Gesundheit und Leben anderer Menschen gefährdet (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, InfAuslR 2001, 194 [196]).

    Dies ist indes vorliegend allein nicht geeignet, die Annahme einer konkreten Wiederholungsgefahr im Sinne der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2000 - 9 C 6.00 -, InfAuslR 2001, 194 (196) zu tragen.

    Diese richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.2.1995 - 1 B 221.94 -, InfAuslR 1995, 273 [274]), namentlich der Persönlichkeit des Täters, seiner Entwicklung und seinen Lebensumständen bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, InfAuslR 2001, 194 [196]).

    Eine generelle Nichtberücksichtigung entsprechender, dem Betroffenen günstiger Umstände würde gegen die Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts, die Persönlichkeit des Täters sowie seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, InfAuslR 2001, 194 [196]), verstoßen.

    Nur dann kommt im Hinblick auf die § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG zugrunde liegende Wertung, dass Straftaten, die so schwerwiegend sind, dass sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren geführt haben, typischerweise mit einem hohen Wiederholungsrisiko verknüpft sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, InfAuslR 2001, 194 [196]), die Annahme des Fehlens einer konkreten Wiederholungsgefahr in Betracht.

    Danach hat sich die Antragsgegnerin gerade nicht mit der dem Antragsteller günstigen, einen positiven Therapieverlauf bestätigenden Stellungnahme des Klinikums vom 29. April 2010 auseinandergesetzt und keine einzelfallbezogene, die Entwicklung der Persönlichkeit des Antragstellers und seine konkreten Lebensumstände in den Blick nehmende Entscheidung getroffen, wie es die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verlangt (vgl. Beschluss vom 10.2.1995 - 1 B 221.94 -, InfAuslR 1995, 273 [274]; Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, InfAuslR 2001, 194 [196]).

    Die Durchführung des Hauptsacheverfahrens gibt sowohl der Behörde als auch dem Verwaltungsgericht Gelegenheit, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2009 - 19 C 6.00 -, InfAuslR 2001, 194 (196) unter Einholung weiterer Stellungnahmen des ...Klinikums ... eingehend zu untersuchen und zu prüfen, ob die mit der Durchführung der Therapie verbundene Erwartung eines künftigen drogen- und straffreien Verhaltens auch nach dem Straf- bzw. Therapieende hinreichend glaubhaft ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 10 ZB 10.2868 - juris).

  • VGH Bayern, 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868

    Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten - Ausnahme von der gesetzlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2011 - 19 CS 10.3157
    An einer positiven Prognose fehlt es regelmäßig auch dann, wenn der Betroffene in der Vergangenheit bereits entsprechende Therapien erfolglos abgebrochen hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 10 ZB 10.2868 - juris).

    Deshalb bedarf es regelmäßig einer ausreichenden Auseinandersetzung mit den gegen die Annahme einer Rückfallgefahr sprechenden Umständen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, InfAuslR 1995, 397 [402]) und einer auf den konkreten Einzelfall bezogenen Feststellung, ob die mit der Durchführung der Therapie verbundene Erwartung eines künftigen drogen- und straffreien Verhaltens auch für den Zeitraum nach dem Straf- und Therapieende - etwa durch Vorlage entsprechender Atteste und Gutachten - hinreichend glaubhaft ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 10 ZB 10.2868 - juris).

    Die Durchführung des Hauptsacheverfahrens gibt sowohl der Behörde als auch dem Verwaltungsgericht Gelegenheit, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2009 - 19 C 6.00 -, InfAuslR 2001, 194 (196) unter Einholung weiterer Stellungnahmen des ...Klinikums ... eingehend zu untersuchen und zu prüfen, ob die mit der Durchführung der Therapie verbundene Erwartung eines künftigen drogen- und straffreien Verhaltens auch nach dem Straf- bzw. Therapieende hinreichend glaubhaft ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 10 ZB 10.2868 - juris).

  • BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94

    Nichtanwendung der Regel-Ausweisung bei Begehung eines Drogendelikts durch einen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2011 - 19 CS 10.3157
    Diese richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.2.1995 - 1 B 221.94 -, InfAuslR 1995, 273 [274]), namentlich der Persönlichkeit des Täters, seiner Entwicklung und seinen Lebensumständen bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, InfAuslR 2001, 194 [196]).

    Danach hat sich die Antragsgegnerin gerade nicht mit der dem Antragsteller günstigen, einen positiven Therapieverlauf bestätigenden Stellungnahme des Klinikums vom 29. April 2010 auseinandergesetzt und keine einzelfallbezogene, die Entwicklung der Persönlichkeit des Antragstellers und seine konkreten Lebensumstände in den Blick nehmende Entscheidung getroffen, wie es die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verlangt (vgl. Beschluss vom 10.2.1995 - 1 B 221.94 -, InfAuslR 1995, 273 [274]; Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, InfAuslR 2001, 194 [196]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1984 - 17 B 1515/83
    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2011 - 19 CS 10.3157
    Stellt der Proband sich hingegen seiner Sucht, indem er eine Behandlung seiner Drogenabhängigkeit in einer Therapieeinrichtung aufgenommen hat, so kann dies insbesondere dann, wenn - wie hier - die Strafvollstreckung wegen der Behandlung nach § 35 BtMG zurückgestellt wurde, grundsätzlich gegen die Gefahr erneuter Straftaten im Zusammenhang mit einer Drogenabhängigkeit sprechen, sofern die Therapieeinrichtung einen günstigen Verlauf der Behandlung bestätigt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 1984 - 17 B 1515/83 -, NJW 1986, 1449 [1450]), etwa weil der Betroffene während der Therapie eine positive charakterliche Entwicklung vollzogen hat und Perspektiven für ein drogenfreies Leben entwickelt wurden (vgl. VGH Kassel, Beschluss 8. Juli 1992 - 13 TH 467/92 -, NVwZ 1993, 293 [294]).

    Vielmehr stellt die Antragsgegnerin entgegen der Rechtsprechung der Obergerichte ausdrücklich in Abrede, dass eine Behandlung der Drogenabhängigkeit in einer Therapieeinrichtung, insbesondere dann, wenn die Strafvollstreckung - wie hier - nach § 35 BtMG zurückgestellt wurde, grundsätzlich gegen die Gefahr erneuter Straftaten im Zusammenhang mit einer Drogenabhängigkeit sprechen kann , sofern die Therapieeinrichtung - wie vorliegend aufgrund der Stellungnahmen vom 29. April 2010 und 7. Januar 2011 geschehen - einen günstigen Verlauf der Behandlung bestätigt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 1984 - 17 B 1515/83 -, NJW 1986, 1449 [1450]; VGH Kassel, Beschluss 8. Juli 1992 - 13 TH 467/92 -, NVwZ 1993, 293 [294]).

  • VGH Hessen, 08.07.1992 - 13 TH 467/92

    Ausweisungsschutz gem AuslG 1990 § 48 Abs 1 für einen mit einer deutschen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2011 - 19 CS 10.3157
    Stellt der Proband sich hingegen seiner Sucht, indem er eine Behandlung seiner Drogenabhängigkeit in einer Therapieeinrichtung aufgenommen hat, so kann dies insbesondere dann, wenn - wie hier - die Strafvollstreckung wegen der Behandlung nach § 35 BtMG zurückgestellt wurde, grundsätzlich gegen die Gefahr erneuter Straftaten im Zusammenhang mit einer Drogenabhängigkeit sprechen, sofern die Therapieeinrichtung einen günstigen Verlauf der Behandlung bestätigt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 1984 - 17 B 1515/83 -, NJW 1986, 1449 [1450]), etwa weil der Betroffene während der Therapie eine positive charakterliche Entwicklung vollzogen hat und Perspektiven für ein drogenfreies Leben entwickelt wurden (vgl. VGH Kassel, Beschluss 8. Juli 1992 - 13 TH 467/92 -, NVwZ 1993, 293 [294]).

    Vielmehr stellt die Antragsgegnerin entgegen der Rechtsprechung der Obergerichte ausdrücklich in Abrede, dass eine Behandlung der Drogenabhängigkeit in einer Therapieeinrichtung, insbesondere dann, wenn die Strafvollstreckung - wie hier - nach § 35 BtMG zurückgestellt wurde, grundsätzlich gegen die Gefahr erneuter Straftaten im Zusammenhang mit einer Drogenabhängigkeit sprechen kann , sofern die Therapieeinrichtung - wie vorliegend aufgrund der Stellungnahmen vom 29. April 2010 und 7. Januar 2011 geschehen - einen günstigen Verlauf der Behandlung bestätigt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 1984 - 17 B 1515/83 -, NJW 1986, 1449 [1450]; VGH Kassel, Beschluss 8. Juli 1992 - 13 TH 467/92 -, NVwZ 1993, 293 [294]).

  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 19 B 07.1777

    Jüdischer Emigrant aus der ehemaligen Sowjetunion - Abschiebungsverbot trotz

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2011 - 19 CS 10.3157
    Zu Unrecht hat die Kammer dann jedoch angenommen, dass auch das nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7.8.2008 - 19 B 07.1777 -, InfAuslR 2009, 98) entsprechend § 1 Abs. 1 HumHAG i.V.m. Art. 33 GFK/§ 60 Abs. 1 AufenthG zu beachtende Abschiebungsverbot aufgrund der im Herbst 2007 erfolgten Rückkehr in die Ukraine gemäß § 103 AufenthG i.V.m. § 2 a Nr. 1 HumHAG (ebenfalls) entfallen sei.

    Ebenso wenig ist der besondere aufenthaltsrechtliche Status der vor dem 1. Januar 2005 wie Kontingentflüchtlinge aufgenommenen jüdischen Zuwanderer nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes entfallen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7.8.2008 - 19 B 07.1777 -, InfAuslR 2009, 98; OVG Saarland, Urteil vom 16.6.2007 - 2 R 12/06 - juris; HK-AuslR/Fränkel, RdNr. 3 zu § 103 AufenthG m.w.N.).

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2011 - 19 CS 10.3157
    Deshalb bedarf es regelmäßig einer ausreichenden Auseinandersetzung mit den gegen die Annahme einer Rückfallgefahr sprechenden Umständen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, InfAuslR 1995, 397 [402]) und einer auf den konkreten Einzelfall bezogenen Feststellung, ob die mit der Durchführung der Therapie verbundene Erwartung eines künftigen drogen- und straffreien Verhaltens auch für den Zeitraum nach dem Straf- und Therapieende - etwa durch Vorlage entsprechender Atteste und Gutachten - hinreichend glaubhaft ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 10 ZB 10.2868 - juris).
  • OVG Saarland, 14.06.2007 - 2 R 12/06

    Leitsatz zum PKH-Verfahren: Bewilligung von Prozesskostenhilfe an im Ausland

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2011 - 19 CS 10.3157
    Ebenso wenig ist der besondere aufenthaltsrechtliche Status der vor dem 1. Januar 2005 wie Kontingentflüchtlinge aufgenommenen jüdischen Zuwanderer nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes entfallen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7.8.2008 - 19 B 07.1777 -, InfAuslR 2009, 98; OVG Saarland, Urteil vom 16.6.2007 - 2 R 12/06 - juris; HK-AuslR/Fränkel, RdNr. 3 zu § 103 AufenthG m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 1 S 1404/95

    Ausweisung eines Türken wegen Betätigung als Drogenkurier; zur Annahme einer

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2011 - 19 CS 10.3157
    Vielmehr muss darüber hinaus im Einzelfall von dem Betroffenen auch eine konkrete Wiederholungsgefahr ausgehen, die nur dann vorliegt, wenn in Zukunft neue vergleichbare Straftaten des Ausländers ernsthaft drohen und nicht lediglich als entfernte Möglichkeit erscheinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, InfAuslR 2001, 194 [196]; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 22.9.1995 - OVG Bs IV 87/95 -, InfAuslR 1996, 107; VGH BW, Beschluss vom 28.3.1996 - 1 S 1404/95 -, InfAuslR 1996, 328 [330] zum insoweit inhaltsgleichen § 51 Abs. 3 AuslG 1990).
  • VGH Bayern, 14.04.2009 - 10 ZB 09.379

    Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten; einzelfallbezogene Würdigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2011 - 19 CS 10.3157
    Vor allem reicht der bloße Wille zur Durchführung einer künftigen Therapie allein nicht aus (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 10 ZB 09.1638 - juris; Beschluss vom 14. April 2009 - 10 ZB 09.379 - juris; Beschluss vom 8. November 2010 - 10 ZB 10.1435 - juris).
  • VGH Bayern, 17.12.2009 - 10 ZB 09.1638

    Zwingende Ausweisung; Verhältnismäßigkeit; familiäre Bindungen; Aufklärungsrüge

  • VGH Bayern, 08.11.2010 - 10 ZB 10.1435

    Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten; einzelfallbezogene Würdigung;

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 19 ZB 10.584

    Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts; Berücksichtigung einer

  • OVG Hamburg, 22.09.1995 - Bs IV 87/95

    Bestehen eines Anspruchs auf Herausgabe eines abgelaufenen Reiseausweises ;

  • VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 A 210/11

    Aufenthaltsstatus jüdischer Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion

    Dies sind z. B. Kontingentflüchtlinge, also Ausländer, die über § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommener Flüchtlinge in der Fassung vom 09.07.1990 (BGBl I, 1990 S. 1354 ff, Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts) - Kontingentflüchtlingsgesetz - auch ohne individuellen Nachweis eines Verfolgungsschicksals den Flüchtlingsstatus erhalten haben und ebenfalls vom Abschiebungsverbot des § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG erfasst werden (nach dem BayVGH auch im Fall jüdischer Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion anwendbar, die aufgrund des Beschlusses des Ministerpräsidentenkonferenz vom 9. Januar 1991 den Kontingentflüchtlingsstatus erhalten haben: Bay. VGH, Beschluss vom 07.08.2008 - 19 B 07.1777 - juris; Bay. VGH, Beschluss 22.12.2010 - 19 B 09.824 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 26.05.2011 - 19 CS 10.3157 - juris; vgl. insgesamt Gemeinschaftskommentar zum AufenthG - GK AufenthG -, Loseblattsammlung, Stand: April 2011, § 60 Rdnr. 205 m.w.N.).

    Dort heißt es unter anderem: "Motiv war, Juden in der früheren Sowjetunion vor antisemitischen Pressionen zu schützen" (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.12.2010 - 19 B 09.824 - Rdnr 51 in juris und Beschluss vom 26.05.2011 - 19 CS 10.3157 - in juris).

  • OLG Celle, 20.07.2011 - 10 WF 219/11

    Beeinträchtigung des nach dem HumHAG erworbenen deutschen Personalstatuts gem.

    Die mit einer während der Geltung von § 1 HumHAG - gerade auch für als Kontingentflüchtlinge behandelte jüdische Emigranten - erworbene Rechtsstellung bleibt demgegenüber gemäß § 102 Abs. 1 AufenthG auch über den 1. Januar 2005 hinaus erhalten (so ausdrücklich BayVGH - Beschluß vom 7. August 2008 - 19 B 07.1777 - ZAR 2008, 403 ff. = InfAuslR 2009, 98 ff = juris; BayVGH Beschluß vom 26. Mai 2011 - 19 CS 10.3157 - juris).
  • VG Ansbach, 01.09.2011 - AN 5 K 11.00524

    Erlöschen der Niederlassungerlaubnis eines jüdischen Kontingentsflüchtlings aus

    Der entgegenstehenden Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes im Urteil vom 7. August 2008 (a.a.O.), die jüngst mit den Beschlüssen vom 22. Oktober 2010 (Az.: 19 B 09.824, juris), vom 26. Mai 2011 (Az.: 19 CS 10.3157, juris) und 30. August 2011 (Az.: 19 BV 11.1068, juris) bestätigt wurde, schließt sich die Kammer nicht an.
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