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VGH Bayern, 26.06.2003 - 24 CS 03.1636 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Schranke einer Meinungsäußerung gem. Art. 5 GG im Einzelfall aufgrund der beschränkenden Gesetze durch Abwägung der sich gegenüberstehenden geschützten Rechtsgüter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 26.06.2003 - M 7 S 03.2855
- VGH Bayern, 26.06.2003 - 24 CS 03.1636
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68
Zitiergebot bei allgemeinen Gesetzesn i.S. von Art. 5 Abs. 2 GG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 23.02.2024 - 1 BvQ 11/24
Erfolgloser Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Auflage betreffend …
Zwar ergibt sich aus Art. 22 Abs. 2 WÜD keine Pflicht des Empfangsstaates, die Mission des Entsendestaates vor der Wahrnehmbarkeit von Kritik und entsprechenden Meinungsäußerungen zu schützen und friedliche Demonstrationen vor diplomatischen Vertretungen zu unterbinden (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 - 24 CS 03.1636 -, juris, Rn. 9;… Richtsteig, Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen, 1. Aufl. 1994, S. 48). - VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16
Piratenpartei darf "Schmähkritik" nicht öffentlich rezitieren
Friedliche Demonstrationen vor diplomatischen Vertretungen sind grundsätzlich auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des Art. 22 Abs. 2 WÜD zulässig (VGH München, Beschluss vom 26.6.2003 - 24 CS 03.1636, juris Rn. 9).