Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.09.2018 - 5 CS 18.1157   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33292
VGH Bayern, 26.09.2018 - 5 CS 18.1157 (https://dejure.org/2018,33292)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.09.2018 - 5 CS 18.1157 (https://dejure.org/2018,33292)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. September 2018 - 5 CS 18.1157 (https://dejure.org/2018,33292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,33292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 3 Abs. 1, Abs. 8, § 4 Abs. 1, § 11, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 BDSG a.F.; § 38 Abs. 5 BDSG a.F.
    Übermittlung gehashter E-Mail-Adressen an soziales Netzwerk

  • IWW
  • JurPC

    Übermittlung gehashter E-Mail-Adressen an ein soziales Netzwerk

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • datenschutz.eu
  • doev.de PDF

    Übermittlung gehashter E-Mail-Adressen an soziales Netzwerk zu Werbezwecken; datenschutzrechtliche Löschungsanordnung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 3 Abs. 1, Abs. 8, 4 Abs. 1, 11, 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3, 38 Abs. 5 BDSG a.F.

  • rewis.io

    Übermittlung gehashter E-Mail-Adressen an soziales Netzwerk

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übermittlung gehashter E-Mail-Adressen an soziales Netzwerk zu Werbezwecken; Listenprivileg gilt nicht für E-Mail-Adressen; Auftragsdatenverarbeitung durch soziales Netzwerk (verneint); Interessenabwägung zugunsten der Betroffenenrechte

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Weitergabe von E-Mail-Adressen zu Werbezwecken nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDGS a.F. bei Fehlen einer ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen; Rechtmäßigkeit der Übermittlung gehashter E-Mail-Adressen an ein soziales Netzwerk zu Werbezwecken; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Facebook Custom Audience nur mit Einwilligung möglich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einsatz von Facebook Custom Audiences verstößt gegen Datenschutzrecht

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Nutzung von "Facebook Custom Audience" verstößt gegen Datenschutzrecht

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Facebook Custom Audience bedarf Einwilligung und ist keine Auftragsverarbeitung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 171
  • K&R 2018, 810
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2018 - 5 CS 18.1157
    Zwar haben die Gerichte bei der Überprüfung von Dauerverwaltungsakten die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen, sofern nicht das materielle Recht die Maßgeblichkeit eines anderen Zeitpunkts bestimmt (BVerwG, U.v. 11.7.2011 - 8 C 11.10 - juris Rn. 17).
  • EuGH, 19.10.2016 - C-582/14

    Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben,

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2018 - 5 CS 18.1157
    (1) Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, U.v. 19.10.2016 - Breyer, C-582/14 - juris) ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein Mitgliedstaat die Verarbeitung bestimmter Kategorien personenbezogener Daten (hier die E-Mail-Adresse) nicht gänzlich ausschließen kann, ohne bezüglich der Zulässigkeit der Nutzung Raum für eine Interessenabwägung zu lassen.
  • OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 279/17

    Anspruch gegen Suchmaschinenbetreiber auf Datenlöschung nach der

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2019 (6 C 2/18, juris Rn. 8f.), die die Anfechtung einer bereits im Jahr 2012 getroffenen datenschutzrechtlichen Anordnung einer Aufsichtsbehörde gegen den Verantwortlichen betrifft, der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids sein soll, so dass die Entscheidung über die Revision nach dem seinerzeit geltenden Datenschutzrecht zu treffen war (so zu einer datenschutzrechtlichen Löschungsanordnung auch VGH München, Beschl. v. 26.9.2018, 5 CS 18.1157, NVwZ 2019, 171, juris Rn. 9).
  • OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 291/17

    Kein Anspruch auf behördliches Einschreiten im Hinblick auf bestimmte von der

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2019 (6 C 2/18, juris Rn. 8f.), die die Anfechtung einer bereits im Jahr 2012 getroffenen datenschutzrechtlichen Anordnung einer Aufsichtsbehörde gegen den Verantwortlichen betrifft, der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids sein soll, so dass die Entscheidung über die Revision nach dem seinerzeit geltenden Datenschutzrecht zu treffen war (so zu einer datenschutzrechtlichen Löschungsanordnung auch VGH München, Beschl. v. 26.9.2018, 5 CS 18.1157, NVwZ 2019, 171, juris Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht