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   VGH Bayern, 26.10.2011 - 22 CS 11.1989   

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VGH Bayern, 26.10.2011 - 22 CS 11.1989 (https://dejure.org/2011,29441)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2011 - 22 CS 11.1989 (https://dejure.org/2011,29441)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 22 CS 11.1989 (https://dejure.org/2011,29441)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anordnungen zur Einhaltung von Arbeitszeiten und Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz;Anordnungen von Aufzeichnungen und zur Vorlage und Aufbewahrung der Aufzeichnungen Anhörung; Bestimmtheitsgebot; gesetzeswiederholende Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Aufzeichnungen hinsichtlich Einhaltung von Ruhezeiten und Arbeitszeiten und zur Vorlage und Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Aufzeichnungen hinsichtlich Einhaltung von Ruhezeiten und Arbeitszeiten und zur Vorlage und Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 28.10.1993 - 22 B 90.3225
    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2011 - 22 CS 11.1989
    Derartige Anordnungen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 28.10.1993 GewArch 1994, 192) speziell in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz für zulässig gehalten und unter Hinweis auf eine frühere Entscheidung (vom 27.10.1981 GewArch 1982, 87; vgl. auch BayVGH vom 20.10.1981 GewArch 1982, 82) ausgeführt, dass zur verbindlichen Klärung und Durchsetzung einer Ge- oder Verbotsnorm gesetzeswiederholende Anordnungen mit Zwangsgeldandrohung ungeachtet parallel möglicher Ordnungswidrigkeitsverfahren zulässig sind; mit solchen Anordnungen werde zulässigerweise das gesetzliche Gebot mit Verbindlichkeitsanspruch für den Einzelfall konkretisiert und der Adressat zu seiner Beachtung angehalten.

    Kommt es in einem Betrieb mit gewisser Regelmäßigkeit immer wieder zu "Notsituationen", so sind diese für die Leitung vorhersehbar und müssen organisatorisch vorausplanend bewältigt werden, ohne dass deshalb der gesetzliche Schutz der Arbeitnehmer vor übermäßiger Belastung abgeschwächt werden darf (BayVGH vom 28.10.1993 a.a.O).

  • VG Augsburg, 28.07.2011 - Au 5 S 11.784

    Einstweiliger Rechtsschutz; Sofortvollzug; Begründungserfordernis;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2011 - 22 CS 11.1989
    Der am 1. Juni 2011 beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg gestellte Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer zugleich erhobenen Anfechtungsklage gegen den Bescheid vom 18. Mai 2011 blieb erfolglos (Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 28.7.2011 Az. Au 5 S 11.784).
  • VGH Bayern, 27.10.1981 - 22 B 2206.79
    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2011 - 22 CS 11.1989
    Derartige Anordnungen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 28.10.1993 GewArch 1994, 192) speziell in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz für zulässig gehalten und unter Hinweis auf eine frühere Entscheidung (vom 27.10.1981 GewArch 1982, 87; vgl. auch BayVGH vom 20.10.1981 GewArch 1982, 82) ausgeführt, dass zur verbindlichen Klärung und Durchsetzung einer Ge- oder Verbotsnorm gesetzeswiederholende Anordnungen mit Zwangsgeldandrohung ungeachtet parallel möglicher Ordnungswidrigkeitsverfahren zulässig sind; mit solchen Anordnungen werde zulässigerweise das gesetzliche Gebot mit Verbindlichkeitsanspruch für den Einzelfall konkretisiert und der Adressat zu seiner Beachtung angehalten.
  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 3 CS 09.46

    Versetzung einer Lehrerin; Dienstliches Bedürfnis; Beeinträchtigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2011 - 22 CS 11.1989
    Denn ein etwaiger Anhörungsmangel ist mittlerweile durch Nachholung der Anhörung vor Abschluss der letzten Tatsacheninstanz gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG geheilt worden (vgl. BayVGH vom 26.1.2009 Az. 3 CS 09.46 und vom 10.3.2010 Az. 7 B 09.1906).
  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906

    Gerichtlicher Rechtsschutz gegen einen schulrechtlichen verschärften Verweis

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2011 - 22 CS 11.1989
    Denn ein etwaiger Anhörungsmangel ist mittlerweile durch Nachholung der Anhörung vor Abschluss der letzten Tatsacheninstanz gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG geheilt worden (vgl. BayVGH vom 26.1.2009 Az. 3 CS 09.46 und vom 10.3.2010 Az. 7 B 09.1906).
  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734

    Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel; gesetzeswiederholende

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2011 - 22 CS 11.1989
    Eine gesetzeswiederholende Verfügung ist damit nicht per se rechtswidrig, sondern dann rechtmäßig, wenn im Einzelfall Anlass besteht, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und wenn ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebenssachverhalt hergestellt wird (vgl. BayVGH vom 12.3.2010 ZfWG 2010, 175).
  • VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 184.14

    Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft; Arbeitszeit der Erzieherinnen und

    Nach Auffassung der Kammer besteht in Bezug auf das "Ob" des Einschreitens (Entschließungsermessen) im Rahmen des § 17 Abs. 2 ArbZG ein so genanntes intendiertes Ermessen der Behörde (ohne nähere Begründung dagegen wohl für ein freies pflichtgemäßes Ermessen: VGH München, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 22 CS 11.1989 - juris Rn. 16; VG Hamburg, Urteil vom 12. März 2015 - 17 K 3507/14 - juris Rn. 55; VG Augsburg, Urteile vom 27. Mai 2013 - Au 5 K 12.665 - juris Rn. 39, und vom 18. April 2013 - Au 5 K 11.783 - juris Rn. 43; VG Bayreuth, Urteil vom 16. April 2013 - B 1 K 12.753 - juris Rn. 23).

    Unabhängig davon verkennt die Klägerin jedenfalls, dass das Verwaltungszwangsverfahren und das Bußgeldverfahren unterschiedliche Zwecke verfolgen und deshalb nebeneinanderstehen (vgl. VGH München, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 22 CS 11.1989 - juris Rn. 14; Anzinger a. a. O. § 302 Rn. 9).

  • VG Lüneburg, 02.05.2023 - 3 A 146/22

    Bahnreisezeiten eines Arbeitnehmers bei der regelmäßigen Überführung von

    Die Generalklausel des § 17 Abs. 2 ArbZG (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.5.2019 - 8 C 3/18 -, juris Rn. 26) ermächtigt die Behörde auch zu sogenannten gesetzeswiederholenden Anordnungen und zur Feststellung der sich aus dem Arbeitszeitgesetz folgenden Verpflichtungen des Arbeitgebers, wenn Meinungsverschiedenheiten über deren Umfang bestehen (vgl. Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, BeckOK Arbeitsrecht, Stand: 1.3.2023, § 1 ArbzG Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 26.10.2011 - 22 CS 11.1989 -, juris Rn. 14).
  • VG Augsburg, 27.05.2013 - Au 5 K 12.665

    Einhaltung von Arbeitszeiten und Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz; Anordnung

    Gerade auch in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz werden derartige gesetzeswiederholende Verfügungen für zulässig erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2011 - 22 CS 11.1989 - juris; BayVGH, U.v. 27.10.1981 - 22 B 2206/79 - GewArch 1982, 87).

    Die Vorlagepflicht ermöglicht dem Gewerbeaufsichtsamt eine zeitnahe Überprüfung der im Aufzeichnungszeitraum angefallenen Arbeits- bzw. Pausenzeiten, während die Aufbewahrungspflicht der innerbetrieblichen Kontrolle der Klägerin im Hinblick auf deren Pflichten nach dem Arbeitszeitgesetz dienen soll (vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2011 - 22 CS 11.1989 - juris).

  • VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 5 K 11.783

    Aufzeichnungen zur Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten;

    Die von der Klägerin gegen die vorbezeichnete Entscheidung eingelegte Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Oktober 2011 (22 CS 11.1989) zurückgewiesen.

    Vor dem Hintergrund der zur Anwendung gebrachten Beispielstechnik in der Begründung des angegriffenen Verwaltungsakts, ist dieser zur Gänze auslegungsfähig und lässt der Klägerin auch den notwenigen unternehmerischen Freiraum bei der Auswahl der Mittel zur Befolgung der Anordnung (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 26.10.2011 - 22 CS 11.1989 - PflR 2012, 596 ff.).

    Gerade auch in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz werden derartige gesetzeswiederholende Verfügungen für zulässig erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2011, 22 CS 11.1989 - juris; BayVGH, U.v. 27.10.1981 - 22 B 2206/79 - GewArch 1982, 87 ff).

    Die Vorlagepflicht ermöglicht der Behörde eine zeitnahe Überprüfung der im Aufzeichnungszeitraum angefallenen Arbeits- bzw. Pausenzeiten, während die Aufbewahrungspflicht der innerbetrieblichen Kontrolle der Klägerin im Hinblick auf deren Pflichten aufgrund des Arbeitszeitgesetzes dienen soll (vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2011 - 22 CS 11.1989 - juris).

  • VG Ansbach, 25.01.2017 - AN 4 K 15.00907

    Verpflichtung zur Vorlage von Arbeitszeitnachweisen und Auskunftserteilung

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte in seinem Beschluss vom 26. November 2011 (22 CS 11.1989) ebenfalls über die Rechtmäßigkeit einer Anordnung gemäß § 17 Abs. 4 ArbZG zu entscheiden.
  • VG Halle, 10.03.2022 - 4 A 39/21

    Anfechtung von Nebenbestimmungen zu einer Immissionsschutzrechtlichen

    Vielmehr kann eine solche gesetzeswiederholende Anordnung zur verbindlichen Klärung und Durchsetzung einer Ge- oder Verbotsnorm ungeachtet parallel möglicher Ordnungswidrigkeitenverfahren ergehen, wenn im Einzelfall Anlass besteht, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und wenn ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebenssachverhalt hergestellt wird (Hessischer VGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 2 A 2074/14.Z - juris Rn. 3; VGH Bayern, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 22 CS 11.1989 - juris Rn. 14; VGH Bayern, Beschluss vom 12. März 2010 - 10 CS 09.1734 - juris Rn. 32 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Januar 1999 - 8 B 12627/98 - juris Rn. 15).

    Voraussetzung für das Ergehen einer derartigen gesetzeskonkretisierenden Anordnung ist ein Anlass im Einzelfall, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und die Herstellung eines konkreten Bezugs zu einem bestimmten Lebenssachverhalt (VGH Bayern, Beschluss vom 26. Oktober 2011, a.a.O.; vom 12. März 2010, a.a.O.).

    So hat die Rechtsprechung etwa für das Gebiet des Arbeitszeitrechts entschieden, dass Anlass zum Ergehen eines gesetzeskonkretisierenden Verwaltungsakts bestand, wenn nach Ergehen eines Hinweises auf Verstöße gegen die Arbeitszeitverordnung in einem Betrieb die Arbeitszeiteinhaltung nicht hinreichend dokumentiert werden und keine ausreichenden Auskünfte erteilt werden konnten (vgl. auch VGH Bayern, Beschluss vom 26. Oktober 2011, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 13.10.2015 - 2 A 2074/14
    Eine derartige gesetzeswiederholende Anordnung mit Zwangsgeldandrohung kann zur verbindlichen Klärung und Durchsetzung einer Ge- oder Verbotsnorm ungeachtet parallel möglicher Ordnungswidrigkeitenverfahren ergehen, wenn im Einzelfall Anlass besteht, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und wenn ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebenssachverhalt hergestellt wird (BayVGH, Beschluss vom 26.10.2011 - 22 CS 11.1989 -, juris Rdnr. 14; BayVGH, Beschluss vom 12.03.2010 - 10 CS 09.1734 -, juris Rdnr. 32 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.01.1999 - 8 B 12627/98 -, juris Rdnr. 15; VG Augsburg, Urteil vom 27.05.2013 - 5 K 12.665 -, juris Rdnr. 32).

    Voraussetzung für das Ergehen einer derartigen gesetzeskonkretisierenden Anordnung ist ein Anlass im Einzelfall, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und die Herstellung eines konkreten Bezugs zu einem bestimmten Lebenssachverhalt (BayVGH, Beschluss vom 26.10.2011, a.a.O.; vom 12.03.2010, a.a.O.; VG Augsburg, Urteil vom 27.05.2013, a.a.O.).

    So hat die Rechtsprechung (VG Augsburg, a.a.O.) etwa für das Gebiet des Arbeitszeitrechts entschieden, dass Anlass zum Ergehen eines gesetzeskonkretisierenden Verwaltungsakts bestand, wenn nach Ergehen eines Hinweises auf Verstöße gegen die Arbeitszeitverordnung in einem Betrieb die Arbeitszeiteinhaltung nicht hinreichend dokumentiert werden und keine ausreichenden Auskünfte erteilt werden konnten (ähnlich auch BayVGH, Beschluss vom 26.10.2011, a.a.O. - ebenfalls zum Arbeitszeitrecht).

  • VG Augsburg, 30.11.2017 - Au 3 S 17.1561

    Personenbeförderungsrechtliche Unzuverlässigkeit wegen strafgerichtlicher

    Darüber hinaus wäre eine eventuelle Verletzung der Anhörungspflicht nach Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG geheilt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 26.10.2011 - 22 CS 11.1989 - und B.v. 26.1.2009 - 3 CS 09.46 - beide juris).
  • VG Regensburg, 26.06.2014 - RN 5 K 12.1250

    Im Rahmen der Gefahrenabwehr nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG ist es nicht

    Sie kann dann rechtmäßig ergehen, wenn im Einzelfall ein Anlass besteht, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und wenn ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebenssachverhalt hergestellt wird (BayVGH, B.v. 12.03.2010 - 10 CS 09.1734; BayVGH B.v. 26.10.2011 - 22 CS 11.1989).
  • VG Regensburg, 10.09.2015 - RN 5 S 15.1263

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen ein sofort

    Selbst wenn man aber vorliegend eine Anhörung für erforderlich halten wollte, so wäre dieser Verfahrensmangel hier in entsprechender Anwendung des Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG im Eilverfahren geheilt worden (BayVGH vom 28.4.2015, Az: 9 ZB 15.714 sowie vom 26.10.2012, Az: 22 CS 11.1989 m.w.N.).
  • VG Aachen, 31.10.2014 - 7 K 2696/12

    Medizinprodukt; Produktklassen; Qualitätssicherungssystem; Abweichungen;

  • VG Augsburg, 21.09.2018 - Au 3 S 18.519

    Untersagung einer Gewässerbenutzung

  • VGH Bayern, 28.04.2015 - 9 ZB 15.714

    Baueinstellung; (unterlassene) Anhörung; Heilung; Störerauswahl

  • VG Augsburg, 06.12.2014 - Au 3 K 14.1144

    Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters

  • VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.753

    Anordnung nach dem Fahrpersonalgesetz; Vorlage von Unterlagen bzw. Übermittlung

  • VG Augsburg, 03.09.2014 - Au 3 S 14.1011

    Eisenbahnaufsicht; öffentliches Infrastrukturunternehmen; Anordnung zur Erhaltung

  • VG Regensburg, 10.09.2015 - RN 5 S 15.1265

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen ein sofort

  • VG Würzburg, 03.04.2012 - W 4 S 12.267

    Antrag auf Wiederherstellung und Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Würzburg, 17.02.2012 - W 4 S 12.74

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt); Nutzungsuntersagung für

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