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   VGH Bayern, 26.11.2018 - 11 ZB 18.2079   

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https://dejure.org/2018,40084
VGH Bayern, 26.11.2018 - 11 ZB 18.2079 (https://dejure.org/2018,40084)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.11.2018 - 11 ZB 18.2079 (https://dejure.org/2018,40084)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. November 2018 - 11 ZB 18.2079 (https://dejure.org/2018,40084)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 88; StVG § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 4, Abs. 6 Satz 1, Abs. 8; FeV § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b; Nr. 8.1, 8.2 der Anlage 4; Nr. 1 Buchst. f der Anlage 4a
    Versagung der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Begutachtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Versagung der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Begutachtung

  • bussgeldsiegen.de

    MPU Auferlegung bei Trunkenheitsfahrt ab 1,3 Promille BAK?

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis aufgrund eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Überprüfung einer Gutachtens

  • rechtsportal.de

    Auslegung des Klageantrags; Bescheidungsklage; Versagung der Erteilung einer Fahrerlaubnis; Nachvollziehbarkeit eines Gutachtens; Anfechtungsklage; Berufung; Blutalkoholkonzentration; Fahreignung; Fahrerlaubnis; Kraftfahreignung; Kraftfahrzeug; Neuerteilung; Trunkenheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2018 - 11 ZB 18.2079
    Aus dem Vorbringen des Klägers ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da er weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2018 - 11 ZB 18.2079
    Aus dem Vorbringen des Klägers ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da er weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • VGH Bayern, 06.09.2016 - 11 CS 16.1646

    Sofortige Vollziehung der Entziehung einer Fahrerlaubnis - Verzögerte

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2018 - 11 ZB 18.2079
    Die so eingeschränkte Fahrerlaubnisklasse A1 ist bei der Streitwertfestsetzung nicht gesondert zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 6.9.2016 - 11 CS 16.1646 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 16.08.2018 - 11 CE 18.1268

    Inlandsgültigkeit einer bulgarischen Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2018 - 11 ZB 18.2079
    Ob das Fahren ohne Fahrerlaubnis am 14. Dezember 2015, bei dem es sich um eine Straftat und nicht um einen bloß formellen Verstoß handelt, auch Anlass für die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 FeV sein kann, die im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde steht, braucht hier nicht entschieden zu werden, da die Beklagte die Gutachtensanordnung darauf nicht gestützt hat und dem Kläger ohnehin kein Anspruch auf Neuverbescheidung seines Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zusteht (vgl. für einen ähnlichen Fall BayVGH, B.v. 16.8.2018 - 11 CE 18.1268 - juris).
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