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   VGH Bayern, 26.11.2021 - 12 ZB 20.900   

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https://dejure.org/2021,48421
VGH Bayern, 26.11.2021 - 12 ZB 20.900 (https://dejure.org/2021,48421)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.11.2021 - 12 ZB 20.900 (https://dejure.org/2021,48421)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. November 2021 - 12 ZB 20.900 (https://dejure.org/2021,48421)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB I § 30; SGB VIII §§ 86, 89c
    Pflichtwidriges Verhalten des Jugendhilfeträgers bei offenkundiger Zuständigkeit

  • rewis.io

    Pflichtwidriges Verhalten des örtlich zuständigen Jugendhilfeträgers, Anspruch auf das sog. "Strafdrittel", Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB I § 30 ; SGB VIII § 86 ; SGB VIII § 89c
    Pflichtwidriges Verhalten des örtlich zuständigen Jugendhilfeträgers; Anspruch auf das sog. "Strafdrittel"; Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts

  • rechtsportal.de

    SGB I § 30 ; SGB VIII § 86 ; SGB VIII § 89c
    Anspruch auf Erstattung von Mehrkosten nach für erbrachte Jugendhilfeleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 10.08.2011 - 12 ZB 11.1001

    Jugendhilferecht; Kostenerstattung zwischen Trägern der Jugendhilfe; gewöhnlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2021 - 12 ZB 20.900
    Die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts bestimmt sich nicht allein nach dem inneren Willen des Betroffenen, sondern setzt eine aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse zu treffende Prognose voraus (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2011 - 12 ZB 11.1001 - BeckRS 2011, 33443).
  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 12 ZB 14.1839

    Zum jugendhilferechtlichen Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2021 - 12 ZB 20.900
    Demgegenüber gibt eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt erst dann auf, wenn sie ihren Aufenthaltsort tatsächlich wechselt und die konkreten Umstände erkennen lassen, dass sie am bisherigen Aufenthaltsort nicht mehr bis auf Weiteres verbleiben und nicht mehr den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen haben wird (BayVGH, B.v. 30.1.2017 - 12 ZB 14.1839 - BeckRS 2017, 101788).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2015 - 12 S 1274/14

    "Beginn der Leistung" im Sinn von SGB 8 § 86 d; Vorliegen eines pflichtwidrigen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2021 - 12 ZB 20.900
    Demgegenüber liegt ein pflichtwidriges Verhalten i.S.v. § 89c Abs. 2 SGB VIII dann nicht vor, wenn die Bestimmung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit rechtlich nicht einfach gelagert ist und diese aufgrund einer unübersichtlichen tatsächlichen Situation unzutreffend verneint wurde (so VGH Mannheim, U.v. 28.4.2015 - 12 S 1274/14 - BeckRS 2015, 46908).
  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 12 ZB 09.2095

    Kinder- und Jugendhilferecht; Kostenerstattung; Mehrkostenzuschlag wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2021 - 12 ZB 20.900
    Das wiederum setzt voraus, dass der in Anspruch genommene Jugendhilfeträger durch inkorrektes Verwaltungshandeln die Wahrnehmung seiner Zuständigkeit ablehnt oder verzögert und dadurch die Verpflichtung des erstattungsberechtigten Jugendhilfeträgers auslöst (BayVGH, B.v. 14.11.2011 - 12 ZB 09.2095 - BeckRS 2011, 34214 Rn. 10 f.).
  • VG Regensburg, 03.03.2020 - RN 4 K 19.574

    Jugendhilfe, Kostenerstattung, Kostenerstattungsanspruch, Erstattung,

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2021 - 12 ZB 20.900
    Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 3. März 2020 (Az.: RN 4 K 19.574) wird wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen.
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