Rechtsprechung
VGH Bayern, 27.01.2009 - 15 BV 08.263 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gleichstellung eines behinderten Beamten - Verkürzung der Wochenarbeitszeit
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kein Anspruch eines gleichgestellten Beamten auf Verkürzung der Arbeitszeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines einem Schwerbehinderten gleichgestellten, behinderten Beamten auf Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit; Einbeziehung Gleichgestellter in den Anwendungsbereich von § 3 Abs. 1 S. 2 der Arbeitszeitverordnung (AZV)
- Judicialis
AZV § 3 Abs. 1; ; SGB IX § 2 Abs. 2; ; SGB IX § 2 Abs. 3; ; SGB IX § 68 Abs. 3; ; SGB IX § 124
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der Bundesbeamten: Gleichstellung eines behinderten Beamten; Verkürzung der Wochenarbeitszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 20.11.2007 - M 5 K 06.2977
- VGH Bayern, 27.01.2009 - 15 BV 08.263
- BVerwG, 15.04.2009 - 2 C 17.09
- BVerwG, 29.07.2010 - 2 C 17.09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten gegen die Verlängerung …
Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2009 - 15 BV 08.263
Insoweit geht das bundesgesetzlich geregelte Schwerbehindertenrecht den beamtenrechtlichen Regelungen nicht vor, sondern legt sie vielmehr zugrunde (BVerwG vom 30.1.2008 a.a.O.;… Battis, BBG, 3. Aufl. 2004, RdNr. 13 zu § 72;… Großmann/ Schimanski/Dopatka/Spiolek/Steinbrück, GK-SchwbG, 2. Aufl. 2003, RdNr. 17 ff. zu § 46).Die Tatsache, dass schwerbehinderten Beamten in § 3 Abs. 1 Satz 2 AZV die Möglichkeit der Verkürzung auf 40 Stunden eingeräumt wird, bedeutet keine abweichende Definition des Begriffes der "Mehrarbeit" durch den Verordnungsgeber, sondern ist letztlich Ausdruck der besonderen Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem schwerbehinderten Mitarbeiter (siehe hierzu auch BVerfG vom 30.1.2008 DVBl 2008, 448 ff. zur entsprechenden Regelung in der Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2002 - L 9 AL 241/01
Arbeitslosenversicherung
Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2009 - 15 BV 08.263
Dieser Fürsorgegedanke ist jedoch bei Gleichgestellten nicht zwingend im gleichen Umfang zu beachten, da Ziel der Gleichstellung, wie ausgeführt, vorrangig die Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes und der Schutz vor einer ungünstigen Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt ist (LSG NRW vom 23.5.2002 Az. L 9 AL 241/01 ;… Großmann u.a., a.a.O., RdNr. 8 zu § 2). - BVerwG, 30.01.2008 - 2 B 59.07
Keine Revisionszulassung - 42-Stundenwoche gilt in Hessen auch für …
Auszug aus VGH Bayern, 27.01.2009 - 15 BV 08.263
Allerdings hat der Gesetzgeber eine einheitliche Definition des Begriffes der "Mehrarbeit" oder etwa gar eine Festlegung auf eine bestimmte tägliche oder wöchentliche Stundenzahl in § 124 SGB IX in Kenntnis der unterschiedlichen Ausgestaltungen der regelmäßigen Arbeitszeit bewusst unterlassen (BVerwG vom 30.1.2008 Az. 2 B 59.07 ).
- BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 55.07
Altersgrenze für die Einstellung; Schwerbehinderter; gleichgestellter …
Ob außerhalb dieses Regelungskreises auch bei anderen Vorschriften, die für Schwerbehinderte gelten, eine rechtliche Gleichsetzung geboten ist, wenn eine ausdrückliche Bezugnahme fehlt, ist eine Frage der Auslegung ( VGH München, Urteil vom 27. Januar 2009 - 15 BV 08.263 - [...] Rn. 13 und 16;… Müller-Wenner/Schorn, SGB IX Teil 2 Schwerbehindertenrecht, 2003, § 68 Rn. 50). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - 6 A 3545/07
Anspruch eines einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellten Lehrers auf …
Ob außerhalb dieses Regelungskreises auch bei anderen Vorschriften, die für Schwerbehinderte gelten, eine rechtliche Gleichsetzung geboten ist, wenn eine ausdrückliche Bezugnahme fehlt, ist eine Frage der Auslegung, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 C 55.07 -, NWVBl. 2009, 303; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Januar 2009 - 15 BV 08.263 -, BayVBl. 2009, 538, und zwar auch dann, wenn, wie hier, ein Beamter auf Lebenszeit eine solche Gleichsetzung für sich in Anspruch nehmen will.