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   VGH Bayern, 27.02.2020 - 2 B 19.2199   

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VGH Bayern, 27.02.2020 - 2 B 19.2199 (https://dejure.org/2020,8572)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2020 - 2 B 19.2199 (https://dejure.org/2020,8572)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 2 B 19.2199 (https://dejure.org/2020,8572)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (40)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2020 - 2 B 19.2199
    Das Bundes-Immissionsschutzgesetz legt diese Grenze und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereiches grundsätzlich allgemein fest (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - NVwZ 2000, 1050).

    Beeinträchtigungen, die innerhalb eines Wohngebiets nicht hinzunehmen wären, können in einer solchen Lage noch zumutbar sein (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03

    Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2020 - 2 B 19.2199
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - IV C 39.75; BVerwG, B.v. 9.10.2003 - 4 B 85/03 - juris).

    Entscheidend ist dabei, ob die jeweilige Festsetzung überhaupt noch geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung im Sinn des § 1 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplans einen sinnvollen Beitrag zu leisten (vgl. BVerwG, B.v. 9.10.2003 a.a.O.; BayVGH, B.v. 9.9.2013 - 2 ZB 12.1544 - juris).

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2020 - 2 B 19.2199
    Das zu beurteilende Grundstück muss einen Bestandteil des Bebauungszusammenhangs darstellen; auch unbebaute Grundstücke können aufgrund besonderer Gegebenheiten ("natürlichen Grenzen", z.B. besonderen topographischen Merkmalen) noch als dem Bebauungszusammenhang zugehörig anzusehen sein (vgl. BVerwG, B.v. 18.6.1997 - 4 B 238.96 - juris Rn. 4; U.v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - juris Rn. 22; U.v. 10.8.1990 - 4 C 3.90 - juris Rn. 27).

    Dem gegenüber können je nach den Umständen des Einzelfalls andere Merkmale, beispielsweise Geländehindernisse oder eine Straße eine trennende bzw. unterbrechende Wirkung haben mit der Folge, dass jenseitig gelegene Grundstücke nicht mehr dem Bebauungszusammenhang zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - juris; B.v. 16.2.1988 - 4 B 19.88 - juris).

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2020 - 2 B 19.2199
    Nicht nur Vorhaben, von denen Beeinträchtigungen ausgehen, sondern auch solche, die an eine emittierende Anlage heranrücken und sich deren störenden Einwirkungen aussetzen, können gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen (vgl. BVerwG, U.v. 14.1.1993 - 4 C 19/90 - NVwZ 1993, 1184; B.v. 5.9.2000 - 4 B 56/00 - BauR 2001, 83).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2020 - 2 B 19.2199
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dient ein Vorhaben im Sinn des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (zuvor BBauG) einem landwirtschaftlichen Betrieb, wenn ein vernünftiger Landwirt auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs dieses Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde und das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (vgl. BVerwG, U.v. 3.11.1972 - 4 C 9.70 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 10 S 200/96

    Schutzwürdigkeit eines im Außenbereich gelegenen Wohngebäudes gegenüber

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2020 - 2 B 19.2199
    Für Wohngebäude auf Außenbereichsgrundstücken, für die in der TA Lärm keine Richtwerte vorgegeben sind, liegt die Zumutbarkeitsgrenze höher als in einem Wohngebiet (vgl. VGH BW, B.v. 25.6.1996 - 10 S 200/96 - NVwZ 1997, 1014; BayVGH, U.v. 14.7.2006 - 1 BV 032179 - juris).
  • VG Saarlouis, 12.09.2006 - 5 K 140/05

    Verlängerung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2020 - 2 B 19.2199
    Hierfür ist es nicht erforderlich, dass der land- oder forstwirtschaftliche Betrieb noch fortbesteht (so auch Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand 1. September 2019, § 35 Rn. 135, 137; Dürr in Brügelmann, BauGB, Stand Oktober 2019, § 35 Rn. 129; im Ergebnis ebenso BayVGH, U.v. 28.9.2001 - 1 B 00.2504 -, juris Rn. 24; wohl auch OVG NRW, U.v. 30.7.2003 - 22 A 1004/01 -, juris; weitergehend Spieß in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB und BauNVO, 8. Aufl. 2017, § 35 Rn. 105: nur im Fall einer vollständigen Aufgabe des Betriebs; a.A.: Roeser in Berliner Kommentar zum BauGB, Stand November 2019, § 35 Rn. 102 f.; VG Saarland, U.v. 12.9.2006 - 5 K 140/05 - juris).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92

    Immissionsschutz bei baurechtswidriger Wohnnutzung?

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2020 - 2 B 19.2199
    Bei Gewerbelärm wird die Zumutbarkeitsgrenze durch die Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm - in der hier maßgeblichen Fassung vom 26. August 1998 (GMBl S. 503) konkretisiert (vgl. BVerwG, U.v. 30.4.1992 - 7 C 25/91 - BVerwGE 90, 163; U.v. 24.9.1992 - 7 C 6/92 - BVerwGE 91, 92).
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2020 - 2 B 19.2199
    In Bereichen, in denen Nutzungen unterschiedlicher Art mit unterschiedlicher Schutzwürdigkeit zusammentreffen, ist die Grundstücksnutzung mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1984 - 4 B 171/83 - NVwZ 1984, 646; U.v. 22.6.1990 - 4 C 6/87 - NVwZ 1991, 64).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2018 - 8 A 11535/17

    Erleichterte Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2020 - 2 B 19.2199
    Diesbezüglich folgt der Senat der überzeugenden Begründung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im Urteil vom 27. Februar 2018 (Az. 8 A 11535/17 - BauR 2018, 956).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - 22 A 1004/01

    Anspruch auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für die beabsichtigte

  • BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines Industriebetriebs gegen heranrückende

  • OVG Hamburg, 25.11.1999 - 2 Bf 7/97
  • VGH Bayern, 28.09.2001 - 1 B 00.2504

    Bauplanungsrecht: Anwendbarkeit des Begünstigungstatbestands des § 35 Abs. 4 S. 1

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

  • BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz;

  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

  • VGH Bayern, 25.01.1991 - 14 CS 90.3271

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen

  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - 7 A 472/15

    Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbescheids für die Nutzungsänderung eines

  • BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99

    Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich;

  • BVerwG, 15.06.2000 - 4 B 30.00

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Betriebsgebäude; Errichtung; Nutzungsänderung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2002 - 8 A 11501/02

    Umnutzung eines im Außenbereich gelegenen Betriebsleiterwohnhauses einer

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus

  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

  • BVerwG, 05.04.2017 - 4 B 46.16

    Zur städtebaulich prägenden Wirkung von Gewächshäusern; Bindungswirkung eines

  • BVerwG, 16.02.1988 - 4 B 19.88

    Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Trennende Wirkung einseitig bebauter

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

  • BVerwG, 19.09.2000 - 4 B 49.00

    Innenbereich; Außenbereich; Ortsteil; Splittersiedlung; Siedlungsstruktur;

  • BVerwG, 19.02.2014 - 4 B 40.13

    Zu den Anforderungen an die organische Siedlungsstruktur

  • VGH Bayern, 09.09.2013 - 2 ZB 12.1544

    Vorbescheid; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans; Innenbereich; Einfügen

  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 67.78

    Umwandlung - Betriebswohnungen - Nutzungsänderung - Wohnung - Betriebsleiter -

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

  • VGH Bayern, 09.06.2020 - 15 CS 20.901

    Neubau eines Geschäftshauses - benachbarte landwirtschaftliche Hofstelle mit

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betrieb aufgrund der hinzutretenden Bebauung mit nachträglichen immissionsschutzrechtlichen Auflagen rechnen muss (vgl. BayVGH, B.v. 21.8.2018 - 15 ZB 17.2351 - juris Rn. 11 m.w.N.; U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - Rn. 41 f. m.w.N.; B.v. 26.5.2020 - 15 ZB 19.2231 - noch nicht veröffentlicht; B.v. 27.5.2020 - 15 ZB 19.2305 - noch nicht veröffentlicht).
  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 15 ZB 19.2231

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Nachbarn wegen Erweiterung eines

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betrieb aufgrund der hinzutretenden Bebauung mit nachträglichen immissionsschutzrechtlichen Auflagen rechnen muss (vgl. BayVGH, B.v. 21.8.2018 - 15 ZB 17.2351 - juris Rn. 11 m.w.N.; U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - Rn. 41, 42 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.10.2023 - 9 B 22.1461

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhausgebiet

    Das setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in einer bestimmten Richtung zu steuern (BVerwG, B.v 9.10.2003 - 4 B 85.03 - juris Rn. 8 m.w.N.; B.v. 17.2.1997 - 4 B 16.97 - juris Rn. 22; B.v. 6.6.1997 - 4 NB 6.97 - juris Rn. 10; vgl. auch BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 4 B 22.10 - juris; BayVGH, U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, U.v. 22.2.2023 - OVG 10 B 15.18 - juris Rn. 46).
  • VG München, 28.06.2021 - M 8 K 19.5652

    Vorbescheid für Wohngebäude mit Kindertagesstätte im unbeplanten Innenbereich

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betrieb aufgrund der hinzutretenden Bebauung mit nachträglichen immissionsschutzrechtlichen Auflagen rechnen muss (BayVGH, U.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 21.8.2018 - 15 ZB 17.2351 - juris Rn. 11 m.w.N.; U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 41 f.; B.v. 26.5.2020 - 15 ZB 19.2231 - juris Rn. 13).

    Verschlechtert eine beabsichtigte Wohnbebauung allerdings die rechtlichen immissionsbezogenen Rahmenbedingungen, unter denen eine benachbarte emittierende Anlage arbeiten muss, kann das Vorhaben rücksichtslos sein (BayVGH, B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 27; U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 42 m.w.N.; U.v. 14.2.2018 - 9 BV 16.1694 - juris Rn. 55; B.v. 18.3.2021 - 9 CS 21.119 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 21.119

    Wohnnutzung neben Rettungswache

    Nachdem auch die Genehmigungssituation hinsichtlich der Rettungswache der Antragstellerin anhand der Aktenlage nicht beurteilt und deshalb u.a. auch nicht festgestellt werden kann, dass und ob danach für die Beigeladene verbindlich festgelegt ist, was diese an Immissionen auf dem Baugrundstück zu dulden hat (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 45), kann nicht ausgeschlossen werden, dass infolge des Bauvorhabens (weitere) Auflagen auf die Antragstellerin zukommen würden.

    Verschlechtert eine beabsichtigte Wohnbebauung allerdings die rechtlichen immissionsbezogenen Rahmenbedingungen, unter denen eine benachbarte emittierende Anlage arbeiten muss, kann das Vorhaben rücksichtslos sein (vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 27; U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 42 m.w.N.; U.v. 14.2.2018 - 9 BV 16.1694 - juris Rn. 55; B.v. 4.8.2008 - 1 CS 07.2770 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 9 ZB 20.12

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes

    Wann von einem solchen Grad der Erkennbarkeit die Rede sein kann, lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern bedarf einer wertenden Entscheidung unter Berücksichtigung u.a. der Art der Festsetzung, des Maßes der Abweichung und der Irreversibilität der entstandenen tatsächlichen Verhältnisse (vgl. BayVGH, U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Bloße Zweifel an der Verwirklichungsfähigkeit eines Plans führen nicht zu seiner Funktionslosigkeit (vgl. BayVGH, U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, U.v. 17.6.1993 - 4 C 7/91 - juris Rn. 19).

  • VG Ansbach, 20.10.2021 - AN 3 K 20.02801

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei

    Es muss offenkundig sein, dass der Bebauungsplan bzw. dessen Festsetzung als Instrument der städtebaulichen Steuerung nicht mehr tauglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2021 a.a.O. unter Verweis auf BayVGH, U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 13).

    Die übrigen Festsetzungen sind hiervon erkennbar unabhängig und werden daher von der unwirksamen Festsetzung betreffend die Bauweise nicht erfasst (vgl. etwa BayVGH. U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 15 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 8.8.1989 - 4 NB 2.89 - juris).

  • VG Augsburg, 13.01.2021 - Au 5 S 20.2591

    Efolgloser Antrag eines Landwirts gegen heranrückende bebauung mit einem

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betrieb aufgrund der hinzukommenden Bebauung mit nachträglichem immissionsschutzrechtlichen Auflagen rechnen muss (vgl. BayVGH, B.v. 21.8.2018 - 15 ZB 17.2351 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - Rn. 41 f. m.w.N.).
  • VG Ansbach, 29.02.2024 - AN 3 K 22.00193

    Gartenbaulicher Vollerwerbsbetrieb im Außenbereich mit ausschließlicher

    Diese Einschränkung macht im Hinblick auf gartenbauliche Betriebe den wesentlichen Unterschied zwischen einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB aus, wobei - bei Vorliegen der jeweiligen Tatbestandsmerkmale - nach vorzugswürdiger Ansicht auch beide Privilegierungstatbestände greifen können (vgl. BayVGH, U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Für die Frage des Einnehmens eines untergeordneten Teils der Betriebsfläche kann nicht auf schematisch rechnerische Bezugsgrößen alleine Bezug genommen werden, denn unter § 201 BauGB fallen viele unterschiedliche Formen von Landwirtschaft mit unterschiedlichen Verhältnissen von Betriebsfläche zu Vorhabengröße wie etwa die berufsmäßige Imkerei (BayVGH, U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 30 f. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504

    Versagung der Baugenehmigung zur Erneuerung des Dachstuhls und zum Ausbau des

    Hinzukommen müsste zudem, dass es offenkundig ist, dass der Bebauungsplan als Instrument der städtebaulichen Steuerung nicht mehr tauglich ist (vgl. BayVGH, U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 02.02.2021 - 9 ZB 18.1513

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines Vorbescheides für ein Doppelhauses unter

  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 20.3163

    Eilantrag eines Betreibers einer Rettungswache gegen heranrückende Wohnbebauung

  • VGH Bayern, 27.05.2020 - 15 ZB 19.2305

    Nachbarklage bei heranrückender Wohnbebauung an Schweinezuchtbetrieb

  • VG Bayreuth, 10.12.2020 - B 2 K 20.231

    Nachbarklage gegen eine Schweineunterstand nebst Auslauf

  • VGH Bayern, 12.01.2021 - 9 ZB 18.1634

    Befreiung von den Festsetzungen eines Baulinienplans

  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 9 ZB 19.2503

    Erfolglose Berufungszulassung: Geltendmachung der Funktionslosigkeit eines

  • VG Augsburg, 27.05.2020 - Au 4 K 19.1579

    Erhebliche Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen

  • VG Cottbus, 15.09.2022 - 3 K 452/17
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