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   VGH Bayern, 27.03.2018 - 9 ZB 18.30057   

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VGH Bayern, 27.03.2018 - 9 ZB 18.30057 (https://dejure.org/2018,10747)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.03.2018 - 9 ZB 18.30057 (https://dejure.org/2018,10747)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. März 2018 - 9 ZB 18.30057 (https://dejure.org/2018,10747)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 5 S. 2, § 83b; VwGO § 108
    Albanien - Kein Nachweis des belastenden Ereignisses für die Entstehung einer posttraumatischen Belastungsstörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zulassung der Berufung zur Klärung eines Abschiebungsverbots eines albanischen Staatsangehörigen mit zwei Kindern wegen Geltendmachung einer depressiven Erkrankung u. einer postraumatischen Belastungsstörung

  • rewis.io

    Albanien - Kein Nachweis des belastenden Ereignisses für die Entstehung einer posttraumatischen Belastungsstörung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zulassung der Berufung zur Klärung eines Abschiebungsverbots eines albanischen Staatsangehörigen mit zwei Kindern wegen Geltendmachung einer depressiven Erkrankung u. einer postraumatischen Belastungsstörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 14.12.2017 - 9 ZB 15.30129

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 9 ZB 18.30057
    Diesen Anforderungen wird das Zulassungsvorbringen nicht gerecht, weil schon kein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet wird, der von einem Rechtssatz der genannten Divergenzgerichte abweichen soll (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.2017 - 9 ZB 15.30129 - juris Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 25.16

    Beamter; Beteiligungsrecht; Deckung des Personalbedarfs; Einstellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 9 ZB 18.30057
    Eine Entscheidung ist nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 Nr. 6 VwGO nur dann nicht mit Gründen versehen, wenn die Darlegungen des Gerichts gänzlich unverständlich, verworren oder widersprüchlich sind und damit nicht erkennen lassen, welche Erwägungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 2 C 25.16 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.05.2017 - 9 ZB 13.30236

    Kein Abschiebungshindernis aufgrund einer behaupteten posttraumatischen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 9 ZB 18.30057
    Da eine posttraumatische Belastungsstörung nur zum Entstehen kommt, wenn ein belastendes Ereignis stattgefunden hat, dessen Nachweis bei der fachärztlichen Begutachtung weder zu erbringen noch zu leisten ist, muss das behauptete traumatisierende Ereignis vom Schutzsuchenden gegenüber dem Tatrichter nachgewiesen bzw. wahrscheinlich gemacht werden (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2017 - 9 ZB 13.30236 - juris Rn. 7 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Soldat auf Zeit; Unteroffizier; Umwandlung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 9 ZB 18.30057
    Dass die Kläger die vom Verwaltungsgericht gegebene Begründung für unzulänglich erachten, weil das Gericht die besondere familiäre Situation der Klägerin zu 1 nicht erörtert habe, führt auf keinen Verfahrensmangel i.S.d. § 138 Nr. 6 VwGO hin (vgl. BVerwG, B.v. 3.3.2016 - 3 PKH 3.15 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 27.10.2014 - 2 B 52.14

    Enthebung eines Beamten aus dem Dienst wegen unerlaubten Fernbleibens als

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 9 ZB 18.30057
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (vgl. BVerwG, B.v. 27.10.2014 - 2 B 52.14 - juris Rn. 5 ff.).
  • BVerwG, 26.11.2014 - 10 B 50.14

    Zuordnung der Einlagenkreditinstitute und der Wertpapierhandelsunternehmen zu

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 9 ZB 18.30057
    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2014 - 10 B 50.14 - juris Rn. 23; B.v. 12.9.2014 - 5 PB 8/14 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 02.10.2015 - 9 ZB 15.30097

    Asylrecht Türkei; Prozesskostenhilfe; rechtliches Gehör; medizinische und

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 9 ZB 18.30057
    Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Tatsachen- oder Rechtsfrage und das Aufzeigen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb dieser Frage eine allgemeine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2015 - 9 ZB 15.30097 - juris Rn. 18 m.w.N.; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72).
  • BVerwG, 12.09.2014 - 5 PB 8.14

    Rechtsbeschwerde wegen Divergenz gegen den Beschluss des Bayerischen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 9 ZB 18.30057
    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2014 - 10 B 50.14 - juris Rn. 23; B.v. 12.9.2014 - 5 PB 8/14 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 10 B 10.13

    Wiedereinsetzung; unverschuldete Verhinderung; Wegfall des Hindernisses;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 9 ZB 18.30057
    Dies genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwG, B.v. 25.6.2013 - 10 B 10.13 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.2014 - 5 B 25.14

    Divergenzrüge bei Abweichen von der Rechtsprechung des Gerichtshofes der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2018 - 9 ZB 18.30057
    Mit dieser von den Klägern geübten Kritik an der tatrichterlichen Sachverhaltswürdigung durch das Verwaltungsgericht im Einzelfall kann die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör grundsätzlich nicht begründet werden (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2014 - 5 B 25.14 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 13.12.2018 - 13a ZB 18.33056

    Anforderungen an den Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung

    Der Umstand, dass bei Opfern von Traumatisierungen Aussagediskrepanzen aufgrund von Konzentrations- und Gedächtnisstörungen sowie komplexe Verdrängungsvorgänge vorliegen können, ändert nichts an der nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO maßgeblichen freien Überzeugungsbildung des Gerichts (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 6.9.2018 - 1 ZB 17.30420 - juris Rn. 3; B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 18.30057 - juris Rn. 14; B.v. 17.1.2018 - 10 ZB 17.30723 - juris Rn. 17; B.v. 23.5.2017 - 9 ZB 13.30236 - juris Rn. 10/25; B.v. 15.2.2017 - 9 ZB 14.30433 - juris Rn. 12 f.; B.v. 4.11.2016 - 9 ZB 16.30468 - juris Rn. 23; B.v. 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390 - juris Rn. 8; B.v. 15.12.2010 - 9 ZB 10.30376 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 29.06.2018 - 9 ZB 18.31509

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 18.30057 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 18.30057 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 12.03.2019 - 9 ZB 17.30411

    Keine Berufungszulassung mangels grundsätzlicher Bedeutung oder Divergenz -

    Der Umstand, dass bei Opfern von Traumatisierungen Aussagediskrepanzen aufgrund von Konzentrations- und Gedächtnisstörungen sowie komplexe Verdrängungsvorgänge vorliegen können, ändert nichts an der nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO maßgeblichen freien Überzeugungsbildung des Gerichts (vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2018 - 13a ZB 18.33056 - juris Rn. 7 ff.; B.v. 6.9.2018 - 1 ZB 17.30420 - juris Rn. 3; B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 18.30057 - juris Rn. 14; B.v. 17.1.2018 - 10 ZB 17.30723 - juris Rn. 17; B.v. 23.5.2017 - 9 ZB 13.30236 - juris Rn. 10/25; B.v. 15.2.2017 - 9 ZB 14.30433 - juris Rn. 12 f.; B.v. 4.11.2016 - 9 ZB 16.30468 - juris Rn. 23; B.v. 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390 - juris Rn. 8; B.v. 15.12.2010 - 9 ZB 10.30376 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 ZB 18.32531

    Keine Berufungszulassung

    Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 18.30057 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.09.2018 - 1 ZB 17.30420

    Keine Überraschungsentscheidung bei Klageabweisung nach Bewilligung von

    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2014 - 10 B 50.14 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 18.30057 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 17.05.2018 - Au 6 K 17.31062

    Kabul und Herat sind im Hinblick auf die allgemeine Sicherheitslage in

    Ein Attest muss den Mindestanforderungen genügen, die das Bundesverwaltungsgericht zur Substantiierung einer behandlungsbedürftigen PTBS / psychischen Erkrankung aufgestellt hat (BayVGH, B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 18.30057 - juris Rn. 6 zu PTBS und schwerer Depression).
  • VGH Bayern, 22.07.2020 - 9 ZB 20.31403

    Kernfamilie als Regelfall bei der Prognose der bei Rückkehr drohenden Gefahren -

    Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere, dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 18.30057 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 09.08.2022 - 5 K 6950/17

    Äthiopien: Unglaubhafter Vortrag zu eritreischer Staatsangehörigkeit; keine

    Der Umstand, dass bei Opfern von Traumatisie rungen Aussagediskrepanzen aufgrund von Konzentrations- und Gedächtnisstörungen sowie komplexe Verdrängungsvorgänge vorliegen können, ändert nichts an der nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO maßgeblichen freien Überzeugungsbildung des Gerichts (vgl. zum Ganzen BayVGH, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 13a ZB 18.33056 -, juris Rn. 7 ff.; Beschluss vom 6. September 2018 - 1 ZB 17.30420 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 27. März 2018 - 9 ZB 18.30057 -, juris Rn. 7 ff.).
  • VGH Bayern, 16.04.2021 - 24 ZB 21.30393

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in Asylstreitverfahren

    Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BayVGH, B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 18.30057 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.07.2020 - 9 ZB 20.31381

    Rückkehr der in familiärer Gemeinschaft lebenden Kernfamilie als Regelfall bei

    Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere, dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 18.30057 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.09.2018 - 1 ZB 17.31936

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes

  • VG Bayreuth, 28.04.2021 - B 9 K 19.31345

    Albanien: Klage einer alleinerziehenden Mutter mit albanischer und

  • VG Bayreuth, 17.12.2020 - B 7 K 19.31784

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären

  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 24 ZB 20.31388

    Unbegründeter Berufungszulassungsantrag eines türkischen Asylbewerbers

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 9 ZB 20.30729

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 28.08.2018 - 9 ZB 18.32134

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • VG München, 16.03.2018 - M 2 K 16.35622

    Krankheitsbedingtes zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis

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