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   VGH Bayern, 27.04.2021 - 9 ZB 20.1669   

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VGH Bayern, 27.04.2021 - 9 ZB 20.1669 (https://dejure.org/2021,11450)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.04.2021 - 9 ZB 20.1669 (https://dejure.org/2021,11450)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. April 2021 - 9 ZB 20.1669 (https://dejure.org/2021,11450)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 76 S. 1
    Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • rewis.io

    Bauaufsichtliches Einschreiten, Teilweise entgegenstehende Rechtskraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 ; BayBO Art. 76 S. 1
    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine errichtete u-förmige Natursteinmauer und die davon eingerahmte Geländeaufschüttung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einmal verloren, immer verloren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 24.07.2020 - 15 CS 20.1332

    Wannsee-Rechtsprechung, Nachbarschutz und Art der baulichen Nutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2021 - 9 ZB 20.1669
    Abgesehen davon, dass das Verwaltungsgericht die Frage eines Verstoßes gegen die Festsetzung Nr. 4.1.0 hinsichtlich der Westterrasse offengelassen hat, wozu sich die Kläger im Zulassungsverhalten nicht äußern, ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass bei Festsetzungen, die nicht die Art der baulichen Nutzung betreffen, für die Frage des Nachbarschutzes entscheidend ist, ob die Festsetzung nach dem Willen des Plangebers ausschließlich aus städtebaulichen Gründen getroffen wurde oder (zumindest auch) einem nachbarlichen Interessenausgleich im Sinne eines Austauschverhältnisses dienen soll, was durch Auslegung des Schutzzwecks der jeweiligen Festsetzung im konkreten Einzelfall zu ermitteln ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Es kommt daher hier auch nicht in Betracht, die Festsetzung Nr. 4.1.0 nachträglich subjektiv-rechtlich aufzuladen, zumal der Bebauungsplan, in seiner ursprünglichen Fassung mit dieser Festsetzung bekanntgemacht am 2. Juli 1983, nicht aus einer Zeit stammt, in der man an einen nachbarlichen Drittschutz noch nicht gedacht haben würde (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - juris Rn. 15 f.; vgl. auch BayVGH, B.v. 4.2.2020 - 9 ZB 18.1092 - juris Rn. 9; B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - juris Rn. 26).

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2021 - 9 ZB 20.1669
    Es kommt daher hier auch nicht in Betracht, die Festsetzung Nr. 4.1.0 nachträglich subjektiv-rechtlich aufzuladen, zumal der Bebauungsplan, in seiner ursprünglichen Fassung mit dieser Festsetzung bekanntgemacht am 2. Juli 1983, nicht aus einer Zeit stammt, in der man an einen nachbarlichen Drittschutz noch nicht gedacht haben würde (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - juris Rn. 15 f.; vgl. auch BayVGH, B.v. 4.2.2020 - 9 ZB 18.1092 - juris Rn. 9; B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - juris Rn. 26).

    Darüber hinaus haben die Kläger schon keine grundsätzlich klärungsbedürftige Frage aufgeworfen (vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2019 - 9 ZB 18.1261 - juris Rn. 17) und hinsichtlich der von ihnen angesprochenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - juris) auch keine Abweichung des Verwaltungsgerichts im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO dargelegt, sondern allenfalls eine fehlerhafte einzelfallbezogene Rechtsanwendung durch das Verwaltungsgericht zu begründen versucht (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 26; s. Nr. 1 c).

  • VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 C 17.1804

    Erfolglose Gegenvorstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2021 - 9 ZB 20.1669
    Es steht zwar außer Frage, dass ein Nachbar seine materiell-rechtlichen Abwehrrechte gegen ein von der Genehmigungspflicht freigestelltes Bauvorhaben gegenüber der Bauaufsichtsbehörde mit einem Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten geltend machen und diesen Anspruch auch gerichtlich verfolgen kann (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 9 C 17.1804 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 20.05.2019 - 9 ZB 18.1261

    Errichtung von überdachten Stellplätzen und Carports - erfolglose Zulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2021 - 9 ZB 20.1669
    Darüber hinaus haben die Kläger schon keine grundsätzlich klärungsbedürftige Frage aufgeworfen (vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2019 - 9 ZB 18.1261 - juris Rn. 17) und hinsichtlich der von ihnen angesprochenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - juris) auch keine Abweichung des Verwaltungsgerichts im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO dargelegt, sondern allenfalls eine fehlerhafte einzelfallbezogene Rechtsanwendung durch das Verwaltungsgericht zu begründen versucht (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 26; s. Nr. 1 c).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323

    Beseitigungsanordnung wegen Gefährdung des Hochwasserschutzes

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2021 - 9 ZB 20.1669
    Darüber hinaus haben die Kläger schon keine grundsätzlich klärungsbedürftige Frage aufgeworfen (vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2019 - 9 ZB 18.1261 - juris Rn. 17) und hinsichtlich der von ihnen angesprochenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - juris) auch keine Abweichung des Verwaltungsgerichts im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO dargelegt, sondern allenfalls eine fehlerhafte einzelfallbezogene Rechtsanwendung durch das Verwaltungsgericht zu begründen versucht (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323 - juris Rn. 26; s. Nr. 1 c).
  • BVerwG, 30.06.2014 - 2 B 99.13

    Zur materiellen Urteilsrechtskraft; Beschwer durch Prozessurteil

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2021 - 9 ZB 20.1669
    Eben dieses Ziel haben sie bereits im Verfahren mit dem Aktenzeichen W 5 K 17.338 verfolgt und sind damit rechtskräftig abgewiesen worden, was einer neuerlichen Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten insoweit entgegensteht (vgl. BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 99.13 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493

    Nachbarklage gegen "Anbau einer landwirtschaftliche Gemüsehalle" (Lager- und

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2021 - 9 ZB 20.1669
    Die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts sowie der daraus resultierenden rechtlichen Folgen durch das Verwaltungsgericht und die Kläger genügen nicht, besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2020 - 9 ZB 18.1493 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 14.04.2020 - 9 ZB 18.2090

    Beseitigungsanordnung für Stützmauer - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2021 - 9 ZB 20.1669
    a) Soweit die Kläger geltend machen, das Verwaltungsgericht gehe fehlerhaft davon aus, dass die Klage hinsichtlich des begehrten bauaufsichtlichen Einschreitens gegen die u-förmige Natursteinmauer und die davon eingerahmte Geländeaufschüttung wegen entgegenstehender Rechtskraft des Urteils vom 20. April 2018 teilweise unzulässig sei, weil es wegen der im Hinblick auf seine Legalisierung erforderlichen Betrachtung des Gesamtvorhabens an einem wirklich identischen Streitgegenstand fehle, genügen sie mit diesem bereits erstinstanzlich vorgetragenen Vorbringen, das sich nicht näher mit den Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt, bereits dem Darlegungsgebot nicht (vgl. BayVGH, B.v. 14.4.2020 - 9 ZB 18.2090 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.02.2020 - 9 ZB 18.1092

    Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2021 - 9 ZB 20.1669
    Es kommt daher hier auch nicht in Betracht, die Festsetzung Nr. 4.1.0 nachträglich subjektiv-rechtlich aufzuladen, zumal der Bebauungsplan, in seiner ursprünglichen Fassung mit dieser Festsetzung bekanntgemacht am 2. Juli 1983, nicht aus einer Zeit stammt, in der man an einen nachbarlichen Drittschutz noch nicht gedacht haben würde (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - juris Rn. 15 f.; vgl. auch BayVGH, B.v. 4.2.2020 - 9 ZB 18.1092 - juris Rn. 9; B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 CS 21.817

    Erfolgreicher Antrag des Nachbarn nach § 80a Abs. 3 VwGO: Das Maß der baulichen

    Allein hieraus ergibt sich aber noch nicht die erforderliche nachbarschützende Wirkung, da die genannten Interessen nicht auch dem nachbarlichen Interessenausgleich im Sinne eines Austauschverhältnisses dienen sollen (vgl. BayVGH, B.v. 27.4.2021 - 9 ZB 20.1669 - juris Rn. 16; B.v. 19.4.2021 - 9 ZB 20.602 - juris Rn. 19).
  • VG Ansbach, 09.06.2021 - AN 9 K 19.02290

    Bestimmung von Abstandsflächen

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insoweit angeschlossen, als es um eine nachträgliche subjektive Aufladung übergeleiteter Bebauungspläne aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des BBauG und der erst im Jahr 1960 beginnenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Nachbarschutz geht (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - juris Rn. 25 f; B.v. 27.4.2021 - 9 ZB 20.1669 -, Rn. 17, juris).
  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 9 ZB 20.1900

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Keine Ermessensreduzierung zugunsten

    Sie genügen damit bereits dem Darlegungsgebot nicht (vgl. BayVGH, B.v. 27.4.2021 - 9 ZB 20.1669 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.06.2021 - 9 ZB 20.2099

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren gegen eine Verfügung zur

    Der Kläger genügt insoweit schon nicht dem Darlegungsgebot (vgl. BayVGH, B.v. 27.4.2021 - 9 ZB 20.1669 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.07.2021 - 9 ZB 20.250

    Drittschützende Wirkung einer im Bebauungsplan festgesetzten Fläche für

    Denn es geht hier weder um Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (vgl. OVG NW, B.v. 19.5.2021 - 10 B 688/21 - juris Rn. 5 ff.), noch stammt der Bebauungsplan Nr. 253, der am 31. März 1994 bekannt gemacht wurde, aus einer Zeit, in der man an einen Drittschutz noch nicht gedacht haben würde (vgl. BayVGH, B.v. 27.4.2021 - 9 ZB 20.1669 - juris Rn. 17 m.w.N.).
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