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   VGH Bayern, 27.04.2022 - 9 ZB 21.2885   

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VGH Bayern, 27.04.2022 - 9 ZB 21.2885 (https://dejure.org/2022,11317)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.04.2022 - 9 ZB 21.2885 (https://dejure.org/2022,11317)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. April 2022 - 9 ZB 21.2885 (https://dejure.org/2022,11317)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 14.09.2018 - 9 B 15.1278

    Baugenehmigung für Werbetafel in Mischgebiet - Berufung durch beigeladene

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2022 - 9 ZB 21.2885
    Dem steht auch die im Zulassungsverfahren zitierte Entscheidung des Senats (U.v. 14.9.2018 - 9 B 15.1278 - juris) nicht entgegen.

    Vielmehr wird dort ausdrücklich klargestellt, dass der eingeschränkte Prüfumfang des Art. 59 Satz 1 BayBO die Befugnis der Baugenehmigungsbehörde unberührt lässt, über einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung ablehnend zu entscheiden, wenn der Bauantrag aus anderen Gründen keinen Erfolg haben kann (BayVGH, U.v. 14.9.2018 - 9 B 15.1278 - juris Rn. 43).

  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2022 - 9 ZB 21.2885
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - juris Rn. 5 m.w.N.) ist ausschlaggebend für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs im Sinn dieser Vorschrift, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört.

    Bei dieser Einzelfallbetrachtung ist zu fragen, ob sich tragfähige Argumente dafür finden lassen, mit denen sich die Anwendbarkeit der Vorschriften über den unbeplanten Innenbereich rechtfertigen lässt; fehlt es hieran, so liegt aus diesem Grund Außenbereich vor (BVerwG, B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - a.a.O. Rn. 6 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23

    Straßenrechtliche Widmung - Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2022 - 9 ZB 21.2885
    Solche bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 13.5.2020 - 1 BvR 1521/17 - juris Rn. 10; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 8 ZB 21.23 - juris Rn. 8).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1521/17

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Ablehnung der Berufungszulassung im

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2022 - 9 ZB 21.2885
    Solche bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 13.5.2020 - 1 BvR 1521/17 - juris Rn. 10; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 8 ZB 21.23 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17

    Abgrenzung von Einfügen; Abgrenzungskriterien; Bebauungszusammenhang;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2022 - 9 ZB 21.2885
    Aus der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 16.7.2018 - 4 B 51.17 - juris) ergibt sich nichts Anderes.
  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2022 - 9 ZB 21.2885
    Den Bebauungszusammenhang selbst herstellen oder zu seiner Entwicklung beitragen können nur Bauwerke, die optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben, so dass sie geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter zu prägen (BVerwG, U.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275 = juris Rn. 15).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2022 - 9 ZB 21.2885
    Zudem hat es die Bebauung im Süden (auf FlNr. ... und ...) sowie im Nordosten und Osten (auf FlNr. ... und ...) aufgrund der Grundstücksgrößen sowie des Gesamteindrucks als nicht in Beziehung zueinander stehende, regellose Einzelobjekte charakterisiert und daher mangels organischer Siedlungsstruktur als Teil einer Splittersiedlung - im Gegensatz zu einem Ortsteil i.S. des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB - bewertet (vgl. dazu BVerwG, U.v. 6.11.1968 - IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22 = juris Rn. 23; Bracher, in Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 9. Aufl. 2022, Rn. 19.15 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2022 - 9 ZB 21.2885
    Solche bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 13.5.2020 - 1 BvR 1521/17 - juris Rn. 10; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 8 ZB 21.23 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 07.06.2016 - 4 B 47.14

    Wochenendhaus im Landschaftsschutzgebiet; zu den Tatbestandsmerkmalen der §§ 34

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2022 - 9 ZB 21.2885
    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden, wie etwa Garten- oder Wochenendhäuser, sind dagegen in aller Regel schon keine Bauten, die für sich genommen als ein die Siedlungsstruktur prägendes Element zu Buche schlagen (BVerwG, B.v. 7.6.2016 - 4 B 47.14 - juris Rn. 9; Bracher in Bracher/Reidt/Schiller, a.a.O., Rn. 19.5, jew. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.11.2014 - 15 B 12.2765

    Versagung einer Baugenehmigung für eine Top-Lux-Werbeanlage; Überschreitung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2022 - 9 ZB 21.2885
    Dass diese nicht Gegenstand des vorliegenden vereinfachten Genehmigungsverfahrens (vgl. Art. 59 Satz 1 BayBO) sind, spielt keine Rolle (vgl. BayVGH, U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 18).
  • VG Ansbach, 06.07.2022 - AN 3 K 20.01406

    Begrenzung des Raumangebots für Wochenendhaus in durch Flächennutzungsplan

    Zum Bestehen eines insoweit erforderlichen Bebauungszusammenhangs führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 27. April 2022, 9 ZB 21.2885, juris Rn. 10 unter anderem Folgendes aus:.
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