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   VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 ZB 23.479   

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https://dejure.org/2023,10491
VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 ZB 23.479 (https://dejure.org/2023,10491)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.04.2023 - 19 ZB 23.479 (https://dejure.org/2023,10491)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. April 2023 - 19 ZB 23.479 (https://dejure.org/2023,10491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 60 Abs. 1, § 124a Abs. 3 S. 1, S. 3, Abs. 4 S. 4
    Erfolgloser Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (abgelehnt)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 ZB 23.479
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, B.v. 7.1.2006 - 1 BvR 2558/05 - juris Rn. 8 m.w.N.) folgt aus diesem "allgemeinen Prozessgrundrecht" zwar die Verpflichtung des Richters, das Verfahren so zu gestalten, wie die Parteien es von ihm erwarten dürfen.

    Darüber hinaus ist anerkannt, dass die prozessuale Fürsorgepflicht die Gerichte verpflichtet, auf offenkundige Formmängel eines bestimmenden Schriftsatzes hinzuweisen (vgl. BVerfG, B.v.7.1.2006 - 1 BvR 2558/05 - juris Rn. 8 m.w.N.; OVG Lüneburg, B.v. 15.5.2020 - 2 LA 686/19 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 18.9.2019 - 1 S 2532/18 - juris Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2019 - 1 S 2532/18

    Begrenzung des Streitwerts bei der Erhebung oder Speicherung von Daten auf der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 ZB 23.479
    Darüber hinaus ist anerkannt, dass die prozessuale Fürsorgepflicht die Gerichte verpflichtet, auf offenkundige Formmängel eines bestimmenden Schriftsatzes hinzuweisen (vgl. BVerfG, B.v.7.1.2006 - 1 BvR 2558/05 - juris Rn. 8 m.w.N.; OVG Lüneburg, B.v. 15.5.2020 - 2 LA 686/19 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 18.9.2019 - 1 S 2532/18 - juris Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2020 - 2 LA 686/19

    BeBPO; Divergenzrüge; Fristversäumnis; offenkundiger Formmangel; ordnungsgemäßer

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 ZB 23.479
    Darüber hinaus ist anerkannt, dass die prozessuale Fürsorgepflicht die Gerichte verpflichtet, auf offenkundige Formmängel eines bestimmenden Schriftsatzes hinzuweisen (vgl. BVerfG, B.v.7.1.2006 - 1 BvR 2558/05 - juris Rn. 8 m.w.N.; OVG Lüneburg, B.v. 15.5.2020 - 2 LA 686/19 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 18.9.2019 - 1 S 2532/18 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 26.06.2017 - 1 B 113.17

    Geltung des Wiedereinsetzungsrechts im Asylverfahren; Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 ZB 23.479
    "Verschulden" i.S.v. § 60 Abs. 1 VwGO ist anzunehmen, wenn der Beteiligte die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (stRspr; vgl. BVerwG, B.v. 26.6.2017 - 1 B 113.17 u.a. - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.08.2017 - 4 B 38.17

    Wiedereinsetzung; Verschulden bei unrichtiger Fristberechnung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 ZB 23.479
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass mangelnde Rechtskenntnis - sogar bei Rechtsunkundigen - eine Fristversäumnis in aller Regel nicht entschuldigen kann (vgl. BVerwG, B.v. 15.8.2017 - 4 B 38.17 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 ZB 23.625

    Erfolglose Anhörungsrüge

    Das durch den Senatsbeschluss vom 22. März 2023 (19 ZB 23.479) abgeschlossene Verfahren über den Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2022 ist nicht fortzuführen, weil der Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör durch die genannte Senatsentscheidung nicht verletzt worden ist (§ 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO).

    Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen dieses Fristversäumnisses wurde mit Beschluss des Senats vom 27. April 2023 abgelehnt (19 ZB 23.479); auf die Gründe dieses Beschlusses wird Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 14.11.2023 - 2 C 23.2006

    Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung eines Protokollberichtigungsantrags

    Eine außerordentliche Beschwerde bzw. Gegenvorstellung gegen einen mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht anfechtbaren Beschluss müsste in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein, um als außerordentlicher Rechtsbehelf zulässig zu sein; dies ist jedoch nicht der Fall (BayVGH, B.v. 27.4.2023 - 19 ZB 23.479).
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