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VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassunganspruch gegen die Veröffentlichung einer Patentschrift für Aufreißdosendeckel durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA); Zurechnung von Produktkritik; Vorliegen eines marktbezogenen Informationshandelns; Staatliche Verantwortung für den Inhalt einer ...
- Judicialis
GG Art. 12; ; GG Art. 14; ; PatG § 32; ; PatG § 44; ; PatG § 58; ; PatAnmV § 5 Abs. 2 Nr. 6; ; AO EPÜ Regel 34
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 30.10.2002 - M 17 E 02.3943
- VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
- BVerfG, 03.11.2003 - 1 BvR 1330/03
Papierfundstellen
- GRUR 2004, 233 (Ls.)
- GRUR-RR 2003, 297
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
Nach den Vorschriften über das Patenterteilungsverfahren und der darin zum Ausdruck kommenden Aufteilung der Verantwortungssphären von Anmelder und Patentamt ist der Inhalt einer publizierten Patentschrift dem Staat grundsätzlich nicht als marktbezogenes Informationshandeln oder gar funktionales Äquivalent eines Grundrechtseingriffs (vgl. BVerfG vom 26.6.2002 DVBl. 2002, 1358/1360) zuzurechnen.c) Die äußerste Grenze der Hinnahme bewertender Äußerungen in vergleichenden Darstellungen des Stands der Technik bildet mit Blick auf die Veröffentlichung einer Patentschrift durch das DPMA das jedes Staatshandeln erfassende Sachlichkeitsgebot (vgl. BVerfGE 57, 1/8 und vom 26.6.2002 DVBl. 2002, 1358/1360).
- BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86
Zulässigkeit der Änderung des Patents im Einspruchs- und …
Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
Deshalb ist es Sache des Patentsuchers, sein Schutzbegehren zu formulieren und damit den Inhalt des begehrten Patents auszugestalten (vgl. BGH vom 3.11.1988 BGHZ 105, 381/385).Die Prüfungsstelle hat ein Patent nur in voller Übereinstimmung mit dem Willen des Anmelders zu erteilen; sie darf der Erteilung keine Fassung der Unterlagen, insbesondere der Ansprüche oder der Beschreibung zugrundelegen, der der Anmelder nicht zumindest hilfsweise zugestimmt hat (BGH vom 3.11.1988 BGHZ 105, 381 ff.;… Bernhardt/Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 4. Aufl. 1986, S. 367).
- BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85
... bei Unbegründetheit einer Nichtigkeitsklage
Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
Damit ist lediglich die Gestaltung der Patentschrift in ihrer äußeren Form und die Bestimmtheit ihrer Aussagen (klare und deutliche Beschreibung der Patentansprüche, vgl. BGH vom 23.2.1988 BGHZ 103, 262/266;… eindeutige Schilderung des Anmeldegegenstands in der Beschreibung: Schäfers in: Benkard a.a.O. § 35 PatG Rdnr. 84) gemeint.
- BPatG, 18.04.2001 - 8 W (pat) 38/00
Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
Auch zur Tilgung bzw. Modifikation unsachlicher Formulierungen hat die Prüfungsstelle im Rahmen der Mängelbeseitigung (§§ 42 Abs. 1 und 45 Abs. 1 PatG) von Amts wegen aufzufordern (vgl. BPatG vom 18.4.2001 Az. 8 W (pat) 38/00 zu § 5 Abs. 3 Satz 1 PatAnmV bei unsachlich abgefassten Anmeldeunterlagen polemischen Inhalts). - BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
NPD
Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
c) Die äußerste Grenze der Hinnahme bewertender Äußerungen in vergleichenden Darstellungen des Stands der Technik bildet mit Blick auf die Veröffentlichung einer Patentschrift durch das DPMA das jedes Staatshandeln erfassende Sachlichkeitsgebot (vgl. BVerfGE 57, 1/8 und vom 26.6.2002 DVBl. 2002, 1358/1360). - BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
Wegen des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei den Modalitäten der Erfüllung der Schutzpflichten sind alle Möglichkeiten der Schutzgewährung in einer Gesamtschau zu betrachten (vgl. BVerfGE 39, 1/46). - BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 86/64
Heranziehung der in der Patentschrift angegebenen Vorteile einer Vorrichtung bei …
Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
Nachdem die in der Beschreibung behaupteten Vorteile der Erfindung gegenüber den Nachteilen vorbekannter Maßnahmen nur zur ergänzenden Klarstellung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe bzw. als Indizien für erfinderische Tätigkeit ("Erfindungshöhe") herangezogen werden können, dienen sie ggf. - bis zur für jeden Fachmann ohne weiteres erkennbaren Unrichtigkeit (BGH vom 27.10.1966 GRUR 1967, 194/197) - der Illustration des Anmeldungsgegenstands mit Blick auf die o.g. Prüfungsmaßstäbe des § 1 Abs. 1 sowie des § 4 Satz 1 PatG. - BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64
Hinterlegung eines gewerblichen Musters beim Amt für die Internationale …
Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
Zur Klarstellung der vom Erfinder bezeichneten Aufgabe kann bei der Prüfung auch auf die Aussagen in der Beschreibung über die behaupteten Vorteile der Erfindung gegenüber den Nachteilen bereits bekannter Maßnahmen zurückgegriffen werden (BGH vom 27.10.1966 MDR 1967, 109/110;… Ullmann in: Benkard, Patentgesetz, 9. Aufl. 1993, § 14 PatG Rdnr. 107;… Keukenschrijver in: Busse, Patentgesetz, 5. Aufl. 1999, § 1 PatG Rdnr. 76).
- VGH Bayern, 09.01.2006 - 5 C 05.2633
Unterlassung der Veröffentlichung einer Patentschrift; Produktkritik; …
Auf die Beschwerde der Beigeladenen hob der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung mit Beschluss vom 27. Mai 2003 auf und lehnte den Antrag ab (Az. 5 CE 02.2931, GRUR-RR 2003, 297).Mit dieser Auffassung setzt sich der Verwaltungsgerichtshof auch nicht in Widerspruch zu der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes getroffenen Beschwerdeentscheidung (BayVGH, B.v. 27.5.2003 - 5 CE 02.2931, GRUR-RR 2003, 297).
- VGH Bayern, 20.11.2006 - 5 BV 05.1586
Deutsche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsrechtsweg, Europäische Patentorganisation, …
Sie liegt schon deshalb nicht fern, weil es nach dem auch das deutsche Patentrecht beherrschenden Antrags- und Dispositionsgrundsatz Sache des Patentsuchers ist, sein Schutzbegehren zu formulieren und damit den Inhalt des begehrten Patents auszugestalten (vgl. BayVGH, B.v. 27.5.2003 - 5 CE 02.2931 - GRUR-RR 2003, S. 297 ff. m.w.N.). - BPatG, 20.01.2011 - 10 W (pat) 21/06
Patentbeschwerdeverfahren - "Aufreißdeckel" - zur Beschwerdeberechtigung im …
Der Rechtsstreit wurde vom Landgericht an das Verwaltungsgericht verwiesen und endete mit der Ablehnung des Antrags durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Mitt. 2003, 400 = GRUR-RR 2003, 297).
Redaktioneller Hinweis
Die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.