Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11098
VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931 (https://dejure.org/2003,11098)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.05.2003 - 5 CE 02.2931 (https://dejure.org/2003,11098)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 5 CE 02.2931 (https://dejure.org/2003,11098)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassunganspruch gegen die Veröffentlichung einer Patentschrift für Aufreißdosendeckel durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA); Zurechnung von Produktkritik; Vorliegen eines marktbezogenen Informationshandelns; Staatliche Verantwortung für den Inhalt einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 14; ; PatG § 32; ; PatG § 44; ; PatG § 58; ; PatAnmV § 5 Abs. 2 Nr. 6; ; AO EPÜ Regel 34

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 233 (Ls.)
  • GRUR-RR 2003, 297
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
    Nach den Vorschriften über das Patenterteilungsverfahren und der darin zum Ausdruck kommenden Aufteilung der Verantwortungssphären von Anmelder und Patentamt ist der Inhalt einer publizierten Patentschrift dem Staat grundsätzlich nicht als marktbezogenes Informationshandeln oder gar funktionales Äquivalent eines Grundrechtseingriffs (vgl. BVerfG vom 26.6.2002 DVBl. 2002, 1358/1360) zuzurechnen.

    c) Die äußerste Grenze der Hinnahme bewertender Äußerungen in vergleichenden Darstellungen des Stands der Technik bildet mit Blick auf die Veröffentlichung einer Patentschrift durch das DPMA das jedes Staatshandeln erfassende Sachlichkeitsgebot (vgl. BVerfGE 57, 1/8 und vom 26.6.2002 DVBl. 2002, 1358/1360).

  • BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86

    Zulässigkeit der Änderung des Patents im Einspruchs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
    Deshalb ist es Sache des Patentsuchers, sein Schutzbegehren zu formulieren und damit den Inhalt des begehrten Patents auszugestalten (vgl. BGH vom 3.11.1988 BGHZ 105, 381/385).

    Die Prüfungsstelle hat ein Patent nur in voller Übereinstimmung mit dem Willen des Anmelders zu erteilen; sie darf der Erteilung keine Fassung der Unterlagen, insbesondere der Ansprüche oder der Beschreibung zugrundelegen, der der Anmelder nicht zumindest hilfsweise zugestimmt hat (BGH vom 3.11.1988 BGHZ 105, 381 ff.; Bernhardt/Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 4. Aufl. 1986, S. 367).

  • BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85

    ... bei Unbegründetheit einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
    Damit ist lediglich die Gestaltung der Patentschrift in ihrer äußeren Form und die Bestimmtheit ihrer Aussagen (klare und deutliche Beschreibung der Patentansprüche, vgl. BGH vom 23.2.1988 BGHZ 103, 262/266; eindeutige Schilderung des Anmeldegegenstands in der Beschreibung: Schäfers in: Benkard a.a.O. § 35 PatG Rdnr. 84) gemeint.
  • BPatG, 18.04.2001 - 8 W (pat) 38/00
    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
    Auch zur Tilgung bzw. Modifikation unsachlicher Formulierungen hat die Prüfungsstelle im Rahmen der Mängelbeseitigung (§§ 42 Abs. 1 und 45 Abs. 1 PatG) von Amts wegen aufzufordern (vgl. BPatG vom 18.4.2001 Az. 8 W (pat) 38/00 zu § 5 Abs. 3 Satz 1 PatAnmV bei unsachlich abgefassten Anmeldeunterlagen polemischen Inhalts).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
    c) Die äußerste Grenze der Hinnahme bewertender Äußerungen in vergleichenden Darstellungen des Stands der Technik bildet mit Blick auf die Veröffentlichung einer Patentschrift durch das DPMA das jedes Staatshandeln erfassende Sachlichkeitsgebot (vgl. BVerfGE 57, 1/8 und vom 26.6.2002 DVBl. 2002, 1358/1360).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
    Wegen des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei den Modalitäten der Erfüllung der Schutzpflichten sind alle Möglichkeiten der Schutzgewährung in einer Gesamtschau zu betrachten (vgl. BVerfGE 39, 1/46).
  • BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 86/64

    Heranziehung der in der Patentschrift angegebenen Vorteile einer Vorrichtung bei

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
    Nachdem die in der Beschreibung behaupteten Vorteile der Erfindung gegenüber den Nachteilen vorbekannter Maßnahmen nur zur ergänzenden Klarstellung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe bzw. als Indizien für erfinderische Tätigkeit ("Erfindungshöhe") herangezogen werden können, dienen sie ggf. - bis zur für jeden Fachmann ohne weiteres erkennbaren Unrichtigkeit (BGH vom 27.10.1966 GRUR 1967, 194/197) - der Illustration des Anmeldungsgegenstands mit Blick auf die o.g. Prüfungsmaßstäbe des § 1 Abs. 1 sowie des § 4 Satz 1 PatG.
  • BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64

    Hinterlegung eines gewerblichen Musters beim Amt für die Internationale

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
    Zur Klarstellung der vom Erfinder bezeichneten Aufgabe kann bei der Prüfung auch auf die Aussagen in der Beschreibung über die behaupteten Vorteile der Erfindung gegenüber den Nachteilen bereits bekannter Maßnahmen zurückgegriffen werden (BGH vom 27.10.1966 MDR 1967, 109/110; Ullmann in: Benkard, Patentgesetz, 9. Aufl. 1993, § 14 PatG Rdnr. 107; Keukenschrijver in: Busse, Patentgesetz, 5. Aufl. 1999, § 1 PatG Rdnr. 76).
  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 5 C 05.2633

    Unterlassung der Veröffentlichung einer Patentschrift; Produktkritik;

    Auf die Beschwerde der Beigeladenen hob der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung mit Beschluss vom 27. Mai 2003 auf und lehnte den Antrag ab (Az. 5 CE 02.2931, GRUR-RR 2003, 297).

    Mit dieser Auffassung setzt sich der Verwaltungsgerichtshof auch nicht in Widerspruch zu der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes getroffenen Beschwerdeentscheidung (BayVGH, B.v. 27.5.2003 - 5 CE 02.2931, GRUR-RR 2003, 297).

  • VGH Bayern, 20.11.2006 - 5 BV 05.1586

    Deutsche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsrechtsweg, Europäische Patentorganisation,

    Sie liegt schon deshalb nicht fern, weil es nach dem auch das deutsche Patentrecht beherrschenden Antrags- und Dispositionsgrundsatz Sache des Patentsuchers ist, sein Schutzbegehren zu formulieren und damit den Inhalt des begehrten Patents auszugestalten (vgl. BayVGH, B.v. 27.5.2003 - 5 CE 02.2931 - GRUR-RR 2003, S. 297 ff. m.w.N.).
  • BPatG, 20.01.2011 - 10 W (pat) 21/06

    Patentbeschwerdeverfahren - "Aufreißdeckel" - zur Beschwerdeberechtigung im

    Der Rechtsstreit wurde vom Landgericht an das Verwaltungsgericht verwiesen und endete mit der Ablehnung des Antrags durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Mitt. 2003, 400 = GRUR-RR 2003, 297).

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht