Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,18823
VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976 (https://dejure.org/2021,18823)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976 (https://dejure.org/2021,18823)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - 19 ZB 20.1976 (https://dejure.org/2021,18823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,18823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 48; AufenthG §§ 53 ff.
    Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen Doppelehe

  • rewis.io

    Rücknahme von durch Falschangaben zu einer bereits bestehenden Ehe erschlichenen Aufenthaltstiteln, Doppelehe, Ausweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayVwVfG Art. 48 ; AufenthG §§ 53 ff.
    Rücknahme eines familienbezogenen Aufenthaltstitels aufgrund Zweckehe mit deutscher Staatsangehörigen wegen Bereits bestehender Ehe mit pakistanischer Staatsangehörigen

  • rechtsportal.de

    BayVwVfG Art. 48 ; AufenthG §§ 53 ff.
    Rücknahme von durch Falschangaben zu einer bereits bestehenden Ehe erschlichenen Aufenthaltstiteln; Doppelehe; Ausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (45)

  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 BV 14.1818

    Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots - statthafte Klageart

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976
    In allen anderen Fällen ist zwar die Entscheidung der Verwaltungsbehörde aufzuheben, jedoch muss das Gericht der Verwaltungsbehörde erneut Gelegenheit geben, ihr Ermessen rechtsfehlerfrei auszuüben (BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 47; BayVGH, U.v. 12.7.2016 - 10 BV 14.1818 - juris Rn. 59 m.w.N.).

    In einem zweiten Schritt ist die so ermittelte Frist an höherrangigem Recht, d.h. verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen und den Vorgaben aus Art. 8 EMRK zu überprüfen und gegebenenfalls zu verkürzen; dieses normative Korrektiv bietet den Ausländerbehörden und den Gerichten ein rechtsstaatliches Mittel, um die fortwirkenden einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen zu begrenzen (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 14.12 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 25.8.2015 - 10 B 13.715 - juris Rn. 56; BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 50; BayVGH, U.v. 12.7.2016 - 10 BV 14.1818 - juris Rn. 67).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Bewertung der Befristungsentscheidung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts, hier also des Senats (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 18.14, BVerwGE 151, 361 Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, U.v. 12.7.2016 - 10 BV 14.1818 - juris Rn. 61).

  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976
    Auch dem ökonomischen Erfolg der Erwerbstätigkeit kann Bedeutung für das Bestehen hinreichend fester Bindungen zum Aufnahmestaat und damit für die Bejahung eines Privatlebens im Bundesgebiet zukommen (berücksichtigt z.B. von EGMR, U.v. 28.6.2007 - Kaya/Deutschland, Nr. 31753/02 - BeckRS 2008, 06725, Rn. 64; vgl. auch Art. 8 Abs. 2 EMRK, der auf "das wirtschaftliche Wohl eines Landes" als Abwägungsgesichtspunkt verweist).

    Eingriffe in dieses Recht sind zulässig, soweit sie zum Zwecke der "öffentlichen Sicherheit und Ordnung" sowie "des wirtschaftlichen Wohls des Landes" in einer "demokratischen Gesellschaft notwendig" sind, mithin wenn der Eingriff durch ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis gerechtfertigt ist und zudem mit ihm verfolgten Zweck in einem angemessenen Verhältnis steht (EGMR, U.v. 22.7.2004 - 42703/98 Rn. 31 - Radovanovic; EGMR, U.v. 28.06.2007 - 31753/02 - Kaya, BeckRS 2008, 06725 Rn. 51).

  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 15.1854

    Teilerfolg der Berufung hinsichtlich der Befristung der Wirkungen der Ausweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976
    In allen anderen Fällen ist zwar die Entscheidung der Verwaltungsbehörde aufzuheben, jedoch muss das Gericht der Verwaltungsbehörde erneut Gelegenheit geben, ihr Ermessen rechtsfehlerfrei auszuüben (BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 47; BayVGH, U.v. 12.7.2016 - 10 BV 14.1818 - juris Rn. 59 m.w.N.).

    In einem zweiten Schritt ist die so ermittelte Frist an höherrangigem Recht, d.h. verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen und den Vorgaben aus Art. 8 EMRK zu überprüfen und gegebenenfalls zu verkürzen; dieses normative Korrektiv bietet den Ausländerbehörden und den Gerichten ein rechtsstaatliches Mittel, um die fortwirkenden einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen zu begrenzen (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 14.12 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 25.8.2015 - 10 B 13.715 - juris Rn. 56; BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 50; BayVGH, U.v. 12.7.2016 - 10 BV 14.1818 - juris Rn. 67).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 B 98/14

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976
    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (vgl. OVG LSA, B.v. 27.11.2014 - 2 B 98/14 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14

    Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Bewertung der Befristungsentscheidung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts, hier also des Senats (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 18.14, BVerwGE 151, 361 Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, U.v. 12.7.2016 - 10 BV 14.1818 - juris Rn. 61).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976
    Eine danach den Schutz des Privatlebens auslösende Verbindung mit der Bundesrepublik Deutschland als Aufenthaltsstaat kommt grundsätzlich für solche Ausländer in Betracht, die aufgrund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse bei gleichzeitiger Entfremdung von ihrem Heimatland so eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sind, dass sie gewissermaßen deutschen Staatsangehörigen gleichzustellen sind, während sie mit ihrem Heimatland im Wesentlichen nur noch das formale Band ihrer Staatsangehörigkeit verbindet (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.1998 - 1 C 8.96 - NVwZ 1999, 303, VGH Baden-Württemberg, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359.10 - juris).
  • BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Versäumnisse in der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse Beteiligter, insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - NVwZ-RR 2007, 285 = juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 8 ZB 17.1486 - juris Rn. 9; B.v. 18.10.2013 - 10 ZB 11.618 - juris Rn. 25).
  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976
    Der Schutz auf Achtung des Privatlebens umfasst die Summe aller sonstigen familiären, persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, B.v. 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10 -, InfAuslR 2011, 235, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976
    Das Bundesverwaltungsgericht führt aus, eine nach Art. 8 Abs. 1 EMRK schützenswerte Verwurzelung eines Ausländers komme grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 3.08, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09, B.v. 1.3.2011 - 1 B 2.11 - jeweils juris, ebenso BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 - U.v. 21.12.2011 - 10 B 11.182 - jeweils juris).
  • BVerwG, 11.01.2013 - 1 B 20.12

    Freiheit zur sexuellen Neu-Orientierung eines ausländischen Ehepartners i.S.

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976
    Dagegen kann von einer Überraschungsentscheidung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht Tatsachen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, in einer Weise würdigt oder aus ihnen Schlussfolgerungen zieht, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Prozessbeteiligten entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden (BVerwG, B.v. 11.1.2013 - 1 B 20/12 (1 PKH 14/12) - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 21.12.2011 - 10 B 11.182

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt gemäß § 6

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

  • EGMR, 22.04.2004 - 42703/98

    Österreich (A), Jugoslawen, Kosovo, Privatleben, Integration, Straftäter, Raub,

  • BVerwG, 16.03.2011 - 6 B 47.10

    Organisatorische Unterstützung eines Hochschullehrers durch die Hochschule

  • BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17

    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

  • BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00

    Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten - Rechtmäßigkeit von

  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 10 ZB 10.100

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Vermitteln im Internet; Bemessung der Gebühren

  • BVerwG, 01.03.2011 - 1 B 2.11

    Vereinbarkeit eines erhöhten Ausweisungsschutzes für Ausländer der zweiten

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

  • VGH Bayern, 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VGH Bayern, 18.10.2013 - 10 ZB 11.618

    Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Ausweisungsschutz;

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12

    Antrag; Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose;

  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 8 ZB 17.1486

    Gericht Aufklärungspflicht, Verwaltungsgerichte, Sachverständigengutachten,

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 10 B 09.731

    Kein de-fakto-Inländer bei unberechtigtem Aufenthalt im Bundesgebiet

  • VGH Bayern, 25.08.2015 - 10 B 13.715

    Ausweisung eines wegen Betäubungsmitteldelikten mehrfach verurteilten Nigerianers

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09

    Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete

  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12

    Eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsame Wohnung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 2 B 11.08

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Beweislast für den Willen zur

  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804

    Ausweisung wegen illegalen Aufenthalts bei vollziehbarer Ausreisepflicht

  • VGH Bayern, 18.04.2008 - 10 B 08.297

    Ausweisung; Abschiebungsschutz; Ermessen

  • BVerwG, 22.12.2004 - 1 B 111.04

    Darlegungslast und Beweislast bei der Herstellung einer Ausländerehe

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 18 A 1787/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung oder Verlängerung einer zum Ehegattennachzug

  • OLG Stuttgart, 11.04.1987 - 1 VA 5/86

    International privatrechtliche Anforderungen an die Anerkennung einer sog.

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2005 - 13 S 951/04

    Unzulässige Doppelehe eines Ausländers entfaltet zu seinem Gunsten keine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2009 - 18 B 1914/08

    Doppelehe Einehe

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2007 - 11 S 995/07

    Kein Familiennachzug auf der Basis einer Doppelehe

  • VGH Bayern, 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143

    Zweckwechsel von familienbezogenem Aufenthalt zu Aufenthalt zu Erwerbszwecken

    Eine den Schutz des Privatlebens auslösende Verbindung mit der Bundesrepublik Deutschland als Aufenthaltsstaat kommt grundsätzlich für solche Ausländer in Betracht, die aufgrund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse bei gleichzeitiger Entfremdung von ihrem Heimatland so eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sind, dass sie gewissermaßen deutschen Staatsangehörigen gleichzustellen sind, während sie mit ihrem Heimatland im Wesentlichen nur noch das formale Band ihrer Staatsangehörigkeit verbindet (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.1998 - 1 C 8.96 - NVwZ 1999, 303; BayVGH, B.v. 27.5.2021 - 19 ZB 20.1976 - juris Rn. 41; VGH BW, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359.10 - juris).
  • VGH Bayern, 17.11.2023 - 10 ZB 23.1049

    Vertrauensschutz, arglistige Täuschung

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Behörde die Ausübung ihres Rechts unter Verstoß gegen Treu und Glauben während eines langen Zeitraumes verzögert hat, und dass der Bürger als Folge dieses Verhaltens darauf vertraut hat, von der Befugnis werde kein Gebrauch gemacht, und sich darauf eingerichtet hat; insoweit ist auch geklärt, dass alleine der Ablauf eines bestimmten Zeitraumes für die Annahme einer Verwirkung nicht ausreicht (stRspr des BVerwG, z.B. B.v. 11.7.2018 - 8 B 45.17 - juris Rn. 5 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 27.5.2021 - 19 ZB 20.1976 - juris Rn. 26).
  • VG München, 26.07.2022 - M 4 K 19.357

    Rechtmäßige Rücknahme eines zuvor durch Täuschung erschlichenen Aufenthaltstitels

    Ohne, dass es für die Entscheidung darauf ankommt, wird darauf verwiesen, dass nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts eine nach Art. 8 Abs. 1 EMRK schützenswerte Verwurzelung eines Ausländers grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht kommt (BayVGH, B.v. 27.5.2021 - 19 ZB 20.1976 - juris Rn. 41 mit Verweis auf mehrere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts).
  • VG Ansbach, 11.05.2022 - AN 5 K 20.01648

    Klage gegen Ausweisung aus generalpräventiven Gründen

    Eine strafrechtliche Verurteilung ist im Rahmen des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG nicht erforderlich (BayVGH, B.v. 27.5.2021 - 19 ZB 20.1976 - juris Rn. 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht