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   VGH Bayern, 27.07.2017 - 15 C 14.2047   

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VGH Bayern, 27.07.2017 - 15 C 14.2047 (https://dejure.org/2017,30577)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.2017 - 15 C 14.2047 (https://dejure.org/2017,30577)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 15 C 14.2047 (https://dejure.org/2017,30577)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Einsetzung von Schonvermögen bei Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Bedürftigkeit im PKH-Verfahren; einzusetzendes Vermögen; unangemessenes Wohngrundstück (knapp 200 m² Wohnfläche für 2 Personen); Bausparvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 22.12.2016 - 3 C 16.2252

    Richterablehnung und Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren gegen die

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2017 - 15 C 14.2047
    Aus Gründen der Prozessökonomie ist es daher geboten, entsprechende Änderungen bereits bei der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen und den Antragsteller nicht auf ein anschließendes Änderungsverfahren zu verweisen (BayVGH, B.v. 20.6.2012 - 8 C 12.653 - BayVBl. 2013, 480 = juris Rn. 8 m.w.N.; B.v. 18.3.2015 - 10 C 13.1227 - juris Rn. 5; B.v. 22.12.2016 - 3 C 16.2252 - juris Rn. 8 ff.; LSG Sachsen-Anhalt, B.v. 4.3.2016 - L 3 R 122/14 - juris Rn. 5; Happ, in: Eyermann, VwGO 14. Aufl. 2014, § 166, Rn. 41).

    Die Klägerin hat damit trotz unter Fristsetzung erfolgter Aufforderung des Gerichts keine vollständige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt und hat damit bislang ihre derzeitige Bedürftigkeit hinsichtlich ihrer Einkommenslage schon nicht hinreichend nachgewiesen (zur Möglichkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei nicht glaubhaft gemachter Bedürftigkeit nach gerichtlicher Fristsetzung vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2015 - 10 C 13.1227; B.v. 5.8.2015 - 5 C 15.1137; B.v. 22.12.2016 - 3 C 16.2252 - juris Rn. 12).

    Eine Streitwertfestsetzung ist entbehrlich, weil für die Zurückverweisung der Beschwerde nach dem hierfür maßgeblichen Kostenverzeichnis eine Festgebühr anfällt, § 3 Abs. 2 GKG i.V.m. Anlage 1 Nr. 5502 (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2016 - 3 C 16.2252 - juris Rn. 14).

  • OLG Koblenz, 06.09.2013 - 13 WF 745/13

    Verfahrenskostenhilfe: Grenzwert für ein als Schonvermögen zu belassendes

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2017 - 15 C 14.2047
    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar (OLG Koblenz, B.v. 6.9.2013 - 13 WF 745/13 - juris Rn. 5).

    Damit wird die von der Rechtsprechung in Orientierung an die (wenngleich außer Kraft getretene) Regelung in § 39 II. WoBauG a.F. angenommene Angemessenheitsgrenze für einen Vierpersonenhaushalt von 130 m² (vgl. OVG NRW, B.v. 15.1.2014 - 12 B 1478/13 - juris Rn. 20 m.w.N.; OLG Koblenz, B.v. 6.9.2013 - 13 WF 745/13 - juris Rn. 5 m.w.N.) deutlich überschritten.

    ... Euro (vgl. OLG Koblenz, B.v. 6.9.2013 - 13 WF 745/13 - juris Rn. 10), zumal die Darlehensschuld auch durch die Verpfändung der Rechte aus einem Bausparvertrag, auf dem sich zwischenzeitlich ein angespartes Vermögen von mehr als ... Euro befindet, gesichert ist.

  • VGH Bayern, 28.12.2015 - 15 C 15.2378

    Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2017 - 15 C 14.2047
    Prozesskostenhilfe ist eine spezielle Art der Sozialhilfe, die nachrangig gegenüber möglicher und zumutbarer Selbsthilfe gewährt wird (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2015 - 15 C 15.2378 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Sonstige Grundstücke sind durch § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII nicht geschützt; sie sind grundsätzlich durch Beleihung gegen Gewährung eines Darlehens oder durch - gegebenenfalls teilweisen - Verkauf uneingeschränkt als Vermögen einzusetzen (vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2013 - 2 PKH 6.13 u.a. - juris Rn. 2 ff.; BayVGH, B.v. 28.12.2015 - 15 C 15.2378 - juris Rn. 3).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2016 - L 3 R 122/14

    Zu den wirtschaftlichen Voruaussetzungen für eine PKH-Bewilligung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2017 - 15 C 14.2047
    Aus Gründen der Prozessökonomie ist es daher geboten, entsprechende Änderungen bereits bei der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen und den Antragsteller nicht auf ein anschließendes Änderungsverfahren zu verweisen (BayVGH, B.v. 20.6.2012 - 8 C 12.653 - BayVBl. 2013, 480 = juris Rn. 8 m.w.N.; B.v. 18.3.2015 - 10 C 13.1227 - juris Rn. 5; B.v. 22.12.2016 - 3 C 16.2252 - juris Rn. 8 ff.; LSG Sachsen-Anhalt, B.v. 4.3.2016 - L 3 R 122/14 - juris Rn. 5; Happ, in: Eyermann, VwGO 14. Aufl. 2014, § 166, Rn. 41).

    Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob zu dem von der Klägerin für die Rechtsverfolgung einzusetzenden Vermögen auch das - nach den vorgelegten Unterlagen derzeit an die Bank zur Sicherung des Grundstücksdarlehens verpfändete - Bausparguthaben selbst zählt, das mit der angegebenen Höhe (* ... Euro) das nach § 115 Abs. 3 Satz 2 ZPO i.V. mit § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, § 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII geschützte Schonvermögen der Klägerin (maximal ... Euro) übersteigt (zur grundsätzlichen Obliegenheit, Bausparvermögen für die Rechtsverfolgung einzusetzen vgl. LSG Sachsen-Anhalt, B.v. 4.3.2016 - L 3 R 122/14 - juris Rn. 8; OLG Sachsen-Anhalt, B.v. 23.5.2013 - 8 WF 95/13 (VKH) - FamRZ 2014, 410 = juris Rn. 5; OLG Koblenz v. 10.8.2015 - 13 WF 765/15 - FamRZ 2016, 253 = juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 10 C 13.1227

    Prozesskostenhilfe; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2017 - 15 C 14.2047
    Aus Gründen der Prozessökonomie ist es daher geboten, entsprechende Änderungen bereits bei der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen und den Antragsteller nicht auf ein anschließendes Änderungsverfahren zu verweisen (BayVGH, B.v. 20.6.2012 - 8 C 12.653 - BayVBl. 2013, 480 = juris Rn. 8 m.w.N.; B.v. 18.3.2015 - 10 C 13.1227 - juris Rn. 5; B.v. 22.12.2016 - 3 C 16.2252 - juris Rn. 8 ff.; LSG Sachsen-Anhalt, B.v. 4.3.2016 - L 3 R 122/14 - juris Rn. 5; Happ, in: Eyermann, VwGO 14. Aufl. 2014, § 166, Rn. 41).

    Die Klägerin hat damit trotz unter Fristsetzung erfolgter Aufforderung des Gerichts keine vollständige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt und hat damit bislang ihre derzeitige Bedürftigkeit hinsichtlich ihrer Einkommenslage schon nicht hinreichend nachgewiesen (zur Möglichkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei nicht glaubhaft gemachter Bedürftigkeit nach gerichtlicher Fristsetzung vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2015 - 10 C 13.1227; B.v. 5.8.2015 - 5 C 15.1137; B.v. 22.12.2016 - 3 C 16.2252 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 24.03.2017 - 15 B 16.1009

    Nachbarschutz gegen Verkürzung der Abstandsfläche durch Balkonanbau

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2017 - 15 C 14.2047
    Insbesondere muss der Senat nicht weiter der Frage nachgehen, ob sich ein eventueller Bestandsschutz des nach Klägervortrag im 19. Jahrhundert errichteten Wohngebäudes auch ohne Baugenehmigung auf einen ggf. schon vor der Umbaumaßnahme vorhandenen (Alt-) Balkon erstreckte und ob - falls dies der Fall wäre - in Bezug auf Art. 6 BayBO eine "abstandsflächenrechtliche Gesamtbetrachtung" indiziert wäre, weil sich ggf. im Vergleich zum bisherigen Zustand spürbare nachteilige Auswirkungen auf die von diesen Änderungen betroffenen Nachbargrundstücke hinsichtlich der durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange ergeben (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.1990 - 14 B 88.02464 - BayVBl. 1990, 500 = juris Rn. 20; B.v. 24.3.2017 - 15 B 16.1009 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 10.08.2015 - 13 WF 765/15

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2017 - 15 C 14.2047
    Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob zu dem von der Klägerin für die Rechtsverfolgung einzusetzenden Vermögen auch das - nach den vorgelegten Unterlagen derzeit an die Bank zur Sicherung des Grundstücksdarlehens verpfändete - Bausparguthaben selbst zählt, das mit der angegebenen Höhe (* ... Euro) das nach § 115 Abs. 3 Satz 2 ZPO i.V. mit § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, § 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII geschützte Schonvermögen der Klägerin (maximal ... Euro) übersteigt (zur grundsätzlichen Obliegenheit, Bausparvermögen für die Rechtsverfolgung einzusetzen vgl. LSG Sachsen-Anhalt, B.v. 4.3.2016 - L 3 R 122/14 - juris Rn. 8; OLG Sachsen-Anhalt, B.v. 23.5.2013 - 8 WF 95/13 (VKH) - FamRZ 2014, 410 = juris Rn. 5; OLG Koblenz v. 10.8.2015 - 13 WF 765/15 - FamRZ 2016, 253 = juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2015 - 3 S 741/15

    Beseitigungsanordnung einer genehmigten Anlage - Legalisierungswirkung der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2017 - 15 C 14.2047
    Würde man den Streitwert bei 10.000 Euro (vgl. VGH BW, U.v. 29.9.2015 - 3 S 741/15 - juris Rn. 34 f.) ansetzen würden sich diese Beträge auf 723 Euro (3 x 241 Euro) und 1.395 Euro (2,5 x 558 Euro) zzgl.
  • VGH Bayern, 05.08.2015 - 5 C 15.1137

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; Einnahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2017 - 15 C 14.2047
    Die Klägerin hat damit trotz unter Fristsetzung erfolgter Aufforderung des Gerichts keine vollständige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt und hat damit bislang ihre derzeitige Bedürftigkeit hinsichtlich ihrer Einkommenslage schon nicht hinreichend nachgewiesen (zur Möglichkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei nicht glaubhaft gemachter Bedürftigkeit nach gerichtlicher Fristsetzung vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2015 - 10 C 13.1227; B.v. 5.8.2015 - 5 C 15.1137; B.v. 22.12.2016 - 3 C 16.2252 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 14 C 12.2496

    Prozesskostenhilfe; eigenständige Beihilfeberechtigung einer Halbwaise;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2017 - 15 C 14.2047
    Es ist ferner nicht ersichtlich, dass im vorliegenden Fall eine Verwertung des Wohngrundstücks durch Beleihung ausgeschlossen wäre und der Einsatz des diesbezüglichen Vermögens deshalb unzumutbar wäre (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2015 - 14 C 12.2496 - juris Rn. 16 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 12 B 1478/13

    Verpflichtung zur Gewährung von Pflegewohngeld für einen Heimbewohner

  • VG Augsburg, 02.09.2014 - Au 4 K 14.1073

    Prozesskostenhilfe (abgelehnt); Rückbauverpflichtung und Aufforderung zur

  • OLG Naumburg, 23.05.2013 - 8 WF 95/13

    Verfahrenskostenhilfe: Zumutbarkeit des Einsatzes des Bausparvermögens des

  • BVerwG, 08.10.2013 - 2 PKH 6.13

    Zumutbarkeit des Einsatzes und des Verkaufs der nicht selbst bewohnten

  • VGH Bayern, 14.03.2011 - 6 C 10.3034

    Prozesskostenhilfebeschwerde

  • VGH Bayern, 20.06.2012 - 8 C 12.653

    Prozesskostenhilfe: Zeitpunkt der Beurteilung der Bedürftigkeit

  • VGH Bayern, 20.02.1990 - 14 B 88.02464
  • OVG Saarland, 27.09.2019 - 1 D 155/19

    Rückübermittlung eines Empfangsbekenntnisses über das elektronische

    Prozesskostenhilfe ist eine spezielle Art der Sozialhilfe, die nachrangig gegenüber möglicher und zumutbarer Selbsthilfe gewährt wird.(BayVGH, Beschluss vom 27.7.2017 - 15 C 14.2047 -, juris Rdnr. 11) Sie dient nicht dazu, die finanziellen Belastungen, die mit einem Prozess einhergehen können, von einem Beteiligten fernzuhalten, um diesen nicht in der Verwirklichung seiner Pläne zur Vermögensbildung bzw. Vermögenserhaltung zu behindern.
  • VGH Bayern, 25.03.2019 - 15 C 18.2324

    Anordnung zur Gefahrenabwehr bei bestandsgeschützter Anlage

    Eine Streitwertfestsetzung ist entbehrlich, weil für die Zurückverweisung der Beschwerde nach dem hierfür maßgeblichen Kostenverzeichnis eine Festgebühr anfällt, § 3 Abs. 2 GKG i.V. mit Anlage 1 Nr. 5502 (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2017 - 15 C 14.2047 - juris Rn. 22, 23).
  • VG Arnsberg, 10.04.2018 - 3 L 1158/18
    Eine entsprechende Bewilligung zugunsten des Antragstellers kommt vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil er zu dem für die Beurteilung der Bedürftigkeit maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, vgl. hierzu: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 27. Juli 2017 - 15 C 14.2047 -, juris, Rn. 12; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 132; Groß, in: Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl. 2018, § 114 Rn. 40, nicht - wie erforderlich - dargetan hat, dass er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung aufzubringen (vgl. § 166 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung - ZPO -).
  • VGH Bayern, 24.04.2019 - 8 ZB 18.31891

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines äthiopischen Asylbewerbers

    Für die Beurteilung der Bedürftigkeit des Rechtsschutzsuchenden aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kommt es - anders als für die Beurteilung der Erfolgsaussichten im Rahmen der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe - nicht auf die Bewilligungsreife, sondern auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag an (vgl. BayVGH, B.v. 20.6.2012 - 8 C 12.653 - BayVBl 2013, 480 = juris Rn. 8; B.v. 27.7.2017 - 15 C 14.2047 - BayVBl 2018, 755 = juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 10.04.2019 - 8 ZB 18.30660

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen nachträglich entfallener

    Für die Beurteilung der Bedürftigkeit des Rechtsschutzsuchenden aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kommt es - anders als für die Beurteilung der Erfolgsaussichten im Rahmen der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe - nicht auf die Bewilligungsreife, sondern auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag an (vgl. BayVGH, B.v. 20.6.2012 - 8 C 12.653 - BayVBl 2013, 480 = juris Rn. 15; B.v. 27.7.2017 - 15 C 14.2047 - BayVBl 2018, 755 = juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 24.04.2019 - 8 ZB 18.32096

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache im Zulassungsverfahren

    Für die Beurteilung der Bedürftigkeit des Rechtsschutzsuchenden aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kommt es - anders als für die Beurteilung der Erfolgsaussichten im Rahmen der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe - nicht auf die Bewilligungsreife, sondern auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag an (vgl. BayVGH, B.v. 20.6.2012 - 8 C 12.653 - BayVBl 2013, 480 = juris Rn. 8; B.v. 27.7.2017 - 15 C 14.2047 - BayVBl 2018, 755 = juris Rn. 15).
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