Rechtsprechung
VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 B 20.828 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 5 Abs. 1; BauNVO § 5 Abs. 2 Nr. 6
Wesentlich störender Gewerbebetrieb im faktischen Dorfgebiet - rewis.io
Berufung (erfolglos), Versagungsgegenklage, faktisches Dorfgebiet, wesentlich störender Gewerbebetrieb, nicht prägender Fremdkörper
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufung (erfolglos); Versagungsgegenklage; faktisches Dorfgebiet; wesentlich störender Gewerbebetrieb; nicht prägender Fremdkörper
- rechtsportal.de
Berufung (erfolglos); Versagungsgegenklage; faktisches Dorfgebiet; wesentlich störender Gewerbebetrieb; nicht prägender Fremdkörper
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 04.04.2019 - RO 7 K 17.531
- VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 B 20.828
- BVerwG, 04.01.2022 - 4 B 35.21
Wird zitiert von ... (6)
- VG München, 06.12.2021 - M 8 K 20.1250
Nachbarklage, Baugenehmigung für den Neubau eines Hellip-Schauraums und Anbau …
Den örtlichen Maßstab für die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens bildet nach § 34 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BauGB die "nähere Umgebung" und das dort tatsächlich Vorhandene (…zum jeweils identischen Maßstab der prägenden Umgebung bei § 34 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB vgl. BVerwG, B.v. 14.10.2019 - 4 B 27.19 - juris Rn. 7 ff.; BayVGH, U.v. 27.9.2021 - 15 B 20.828 - juris Rn. 28).Bei der bauplanungsrechtlichen Beurteilung der Art der baulichen Nutzung bzw. der Ermittlung des Gebietscharakters kann der maßgebliche prägende Umgebungsbereich weiter zu ziehen sei als etwa bei der eher kleinräumig ausgerichteten Beurteilung des Nutzungsmaßes oder der überbaubaren Grundstücksfläche (…vgl. BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38/13 - juris Rn. 7;… BayVGH, B.v. 19.12.2006 - 1 ZB 05.1371 - juris Rn. 19;… U.v. 18.7.2013 - 14 B 11.1238 - juris Rn. 19 f.; U.v. 27.9.2021 - 15 B 20.828 - juris Rn. 29;… Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 34 Rn. 1 m.w.N.).
Neben der Perspektive des stehenden Menschen kann es für die Feststellung der maßgeblichen näheren Umgebung auch auf den "Blick von oben" (Lagepläne, Luftbilder u. ä.) ankommen (…vgl. BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 - juris Rn. 12 f.;… BayVGH, B.v. 7.2.2013 - 15 CS 19.2013 - juris Rn. 30; U.v. 27.9.2021 - 15 B 20.828 - juris Rn. 29).
... entgegen, welches angesichts der Größe und dem Umfang des Betriebs, der technischen und der personellen Ausstattung und des einer solchen Betriebsform typischerweise innewohnenden Störpotentials (…vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 28.6.2011 - 15 ZB 10.3134 - juris Rn. 13 m.w.N.) nicht mehr als "das Wohnen nicht wesentlich störender Gewerbebetrieb" und mithin nicht als mischgebietsverträglich eingeordnet werden kann (…vgl. BVerwG, U.v. 7.2.1986 - 4 C 49.82 - juris Rn. 17 ff.;… B.v. 22.11.2002 - 4 B 72.02 - juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 27.9.2021 - 15 B 20.828 - juris Rn. 32 ff.;… SächsOVG, U.v. 9.3.2018 - 1 A 552/15 - juris Rn. 40 ff.;… OVG NW, U.v. 24.1.2012 - 10 A 2786/09 - juris Rn. 37 ff.).
- VGH Bayern, 19.11.2021 - 1 N 17.356
Zur Rechtmäßigkeit einer Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche
Insbesondere bei - wie vorliegend - kleineren Ortsteilen kann schon einem einzelnen in einem unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) noch existierenden landwirtschaftlichen Betrieb eine den Gebietscharakter als (faktisches) Dorfgebiet noch prägende Wirkung zukommen (vgl. BVerwG, U.v. 23.4.2009 - 4 CN 5.07 - BVerwGE 133, 377; BayVGH, U.v. U.v. 27.9.2021 - 15 B 20.828 - juris Rn. 31 m.w.N.).Dabei ist für die bauplanungsrechtliche Beurteilung der Art der baulichen Nutzung anerkannt, dass der maßgebliche prägende Umgebungsbereich weiter zu ziehen sein kann als etwa bei der eher kleinräumig ausgerichteten Beurteilung des Nutzungsmaßes oder der überbaubaren Grundstücksfläche (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 - NVwZ 2014, 1246; BayVGH, U.v. 27.9.2021 a.a.O. Rn 29).
- VGH Bayern, 19.11.2021 - 1 N 17.673
Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Festsetzung einer öffentllichen …
Insbesondere bei - wie vorliegend - kleineren Ortsteilen kann schon einem einzelnen in einem unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) noch existierenden landwirtschaftlichen Betrieb eine den Gebietscharakter als (faktisches) Dorfgebiet noch prägende Wirkung zukommen (vgl. BVerwG, U.v. 23.4.2009 - 4 CN 5.07 - BVerwGE 133, 377; BayVGH, U.v. U.v. 27.9.2021 - 15 B 20.828 - juris Rn. 31 m.w.N.).Dabei ist für die bauplanungsrechtliche Beurteilung der Art der baulichen Nutzung anerkannt, dass der maßgebliche prägende Umgebungsbereich weiter zu ziehen sein kann als etwa bei der eher kleinräumig ausgerichteten Beurteilung des Nutzungsmaßes oder der überbaubaren Grundstücksfläche (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 - NVwZ 2014, 1246; BayVGH, U.v. 27.9.2021 a.a.O. Rn 29).
- VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 ZB 21.3258
Zur Nachbaranfechtungsklage gegen einen Bauvorbescheid für Neubau von zwei …
Ein traditionell gewachsenes faktisches Dorfgebiet "kippt" grundsätzlich erst (z.B. in ein faktisches allg. Wohngebiet oder ein faktisches Mischgebiet), wenn die landwirtschaftliche Nutzung aus dem Gebiet völlig verschwunden ist, im maßgeblichen Bereich mithin keine aktiven Wirtschaftsstellen land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe (mehr) vorhanden sind und auch mit der Wiederaufnahme solcher Nutzungen in absehbarer Zeit nicht mehr gerechnet werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 27.9.2021 - 15 B 20.828 - juris Rn. 31 m.w.N.). - VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 ZB 21.3261
Voraussetzungen für ein faktisches Dorfgebiet
Ein traditionell gewachsenes faktisches Dorfgebiet "kippt" grundsätzlich erst (z.B. in ein faktisches allg. Wohngebiet oder ein faktisches Mischgebiet), wenn die landwirtschaftliche Nutzung aus dem Gebiet völlig verschwunden ist, im maßgeblichen Bereich mithin keine aktiven Wirtschaftsstellen land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe (mehr) vorhanden sind und auch mit der Wiederaufnahme solcher Nutzungen in absehbarer Zeit nicht mehr gerechnet werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 27.9.2021 - 15 B 20.828 - juris Rn. 31 m.w.N.). - VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 ZB 21.3260
Darlegungserfordernis für eine Berufungszulassung in Bezug auf die Anfechtung …
Ein traditionell gewachsenes faktisches Dorfgebiet "kippt" grundsätzlich erst (z.B. in ein faktisches allg. Wohngebiet oder ein faktisches Mischgebiet), wenn die landwirtschaftliche Nutzung aus dem Gebiet völlig verschwunden ist, im maßgeblichen Bereich mithin keine aktiven Wirtschaftsstellen land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe (mehr) vorhanden sind und auch mit der Wiederaufnahme solcher Nutzungen in absehbarer Zeit nicht mehr gerechnet werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 27.9.2021 - 15 B 20.828 - juris Rn. 31 m.w.N.).