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   VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485   

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https://dejure.org/2021,42301
VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485 (https://dejure.org/2021,42301)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485 (https://dejure.org/2021,42301)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 2021 - 15 ZB 20.32485 (https://dejure.org/2021,42301)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3; AsylG § ... 3a; AsylG § 3b Abs. 1 Nr. 2, 4,; AsylG § 78 Abs. 3 Nrn. 1 und 3, Abs. 4; AufenthG § 60 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1; VwGO § 60; VwGO § 81; VwGO § 82; VwGO § 108 Abs. 2; VwGO § 138 Nr. 3
    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

  • rewis.io

    Asylbewerber aus Jordanien, Antrag auf Zulassung der Berufung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, rechtliches Gehör, Religionsfreiheit (Apostasie, Atheismus), Klagefrist (unvollständiges Telefax u.a. ohne Unterschrift)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylbewerber aus Jordanien; Antrag auf Zulassung der Berufung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; rechtliches Gehör; Religionsfreiheit (Apostasie, Atheismus); Klagefrist (unvollständiges Telefax u.a. ohne Unterschrift)

  • rechtsportal.de

    Nachweis von Diskriminierungen gegenüber Apostaten in Jordanien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 ZB 23.30078

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Entscheidung des Gerichts zur Unzeit,

    Dies ist der Fall, wenn der Gehörsverstoß erstens nur einzelne Feststellungen (und nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens) betrifft und es zweitens auf diese Feststellungen für die Entscheidung - nach der nunmehr maßgeblichen Einschätzung des Berufungsgerichts (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1994 - 11 C 48.92 - juris Rn. 21 für das Revisionsrecht) - und der dafür maßgeblichen Sachlage nicht oder nicht mehr ankommt (vgl. SächsOVG, B.v. 21.3.2022 - 6 A 191/20.A - juris Rn. 20; OVG NW, B.v. 14.12.2020 - 19 A 2706/18.A - Rn. 29; OVG NW, B.v. 2.1.2020 - 19 A 183/18.A - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 16.7.2019 - 9 ZB 19.32081 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 20.5.2019 - 13a ZB 18.30106 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 30.4.2019 - 15 ZB 18.979 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 29.7.2013 - 14 ZB 13.30084 - juris Rn. 2; OVG Hamburg, B.v. 21.4.2005 - 3 Bf 15/05.A - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 17.12.2003 - 15 ZB 02.31617 - juris Rn. 2 f.; offen gelassen BayVGH, B.v. 27.9.2021 - 15 ZB 20.32485 - juris Rn. 67; s.a. Kraft in Eyermann, VwGO, § 138 Rn. 38, ders., § 108 Rn. 116; Kuhlmann in Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 144 Rn. 8).
  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 15 ZB 22.30278

    Rücknahme der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Täuschung über

    Etwas Anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.9.2021 - 15 ZB 20.32485 - juris Rn. 58 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.05.2022 - 15 ZB 22.30463

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag jordanischer Asylklägerinnen

    ist zudem nicht entscheidungserheblich, weil das Verwaltungsgericht (UA S. 6) wie schon das Bundesamt (S. 5 des Bescheids vom 21. Oktober 2020) den Vortrag, die Klägerin zu 1 werde von Seiten des Familienclans im Zusammenhang mit der "Familienehre" bedroht, als nicht glaubhaft eingestuft hat (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 27.9.2021 - 15 ZB 20.32485 - juris).
  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 15 ZB 22.30197

    Erfolgloser Antrag eines Asylbewerbers aus Jordanien auf Zulassung der Berufung

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2021 - 15 ZB 20.32485 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 21.06.2022 - 15 ZB 22.30606

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds einer Gehörsverletzung

    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährt nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll nur sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 27.9.2021 - 15 ZB 20.32485 - juris Rn. 55).
  • VGH Bayern, 06.09.2022 - 15 ZB 22.30812

    Erfolglose Gehörsrüge in Asylstreitverfahren

    Da es hierbei Sache des Asylbewerbers ist, sein Verfolgungsschicksal ausreichend darzulegen und in seine Sphäre fallende Ereignisse, insbesondere persönliche Erlebnisse, in sich stimmig zu schildern, ist es nicht überraschend, wenn das Verwaltungsgericht im Rahmen der Urteilsbildung hierauf abstellt und dies entsprechend würdigt, zumal sich die tatsächliche und rechtliche Einschätzung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Entscheidungsfindung nach Schluss der mündlichen Verhandlung ergibt und das Recht auf rechtliches Gehör keine Pflicht des Gerichts begründet, die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder seine (mögliche) Würdigung des Sachverhalts hinzuweisen (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2021 - 15 ZB 20.32485 - juris Rn. 56 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.07.2022 - 15 ZB 22.30730

    Erfolglose Asylklage

    Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet im Übrigen nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll nur sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 27.9.2021 - 15 ZB 20.32485 - juris Rn. 55; vgl. auch BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.11.2022 - 15 ZB 22.31119

    Unzulässiger Asylfolgeantrag (Jordanien)

    Denn die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gewährleistet nicht, dass die angefochtene Entscheidung frei von einfach-rechtlichen materiellen Rechtsfehlern oder sonstigen Verfahrensfehlern ist, sondern sie soll nur sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder in der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 15 ZB 19.34099 - juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 27.9.2021 - 15 ZB 20.32485 - juris Rn. 55; vgl. auch BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Münster, 23.08.2022 - 9 K 2490/19
    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. September 2021 - 15 ZB 20.32485 -, juris, Rn. 31.
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