Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37064
VGH Bayern, 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680 (https://dejure.org/2013,37064)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680 (https://dejure.org/2013,37064)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. November 2013 - 2 ZB 12.2680 (https://dejure.org/2013,37064)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,37064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Dachgeschossausbau; Bescheinigung; Denkmalschutz; Erforderlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 20.06.2012 - 1 B 12.78

    Steuervergünstigung für Sanierung eines Baudenkmals

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680
    Denn aus denkmalpflegerischer Sicht können durchaus Maßnahmen am Baudenkmal erwünscht sein, die nicht förderfähig sind, weil nicht "erforderliche", aber möglicherweise (nur) angemessen und fachlich sinnvoll (vgl. BayVGH, U.v. 20.6.2012 - 1 B 12.78 - NVwZ-RR 2012, 981).

    Soweit die Klägerin diesbezüglich auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.6.2012 - 1 B 12.78 - (juris) verweist, übersieht sie, dass der Verwaltungsgerichtshof auch dort die Erforderlichkeit der Herstellungskosten für den Erhalt des Gebäudes als Baudenkmal und die Abstimmung der Baumaßnahmen vor ihrem Beginn als Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung genannt hat.

  • VGH Bayern, 12.04.2000 - 23 ZB 00.643
    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680
    Die Gegenüberstellung divergierender Rechtssätze wäre aber unter anderem Voraussetzung für eine erfolgreiche Divergenzrüge (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2000 - 23 ZB 00.643 - juris; Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124 Rn. 42).
  • VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 ZB 08.727

    Erteilung einer Steuerbescheinigung für die Absetzbarkeit von Sanierungskosten an

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680
    Sie müssen vielmehr, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen geboten sein, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (vgl. BFH, B.v. 8.9.2004 - B 51/04 - juris; BayVGH, B.v. 3.12.2008 - 15 ZB 08.727 - BayVBl 2009, 473; U.v. 17.10.2013 - 2 B 13.1521 - juris).
  • VGH Bayern, 17.10.2013 - 2 B 13.1521

    Zur sinnvollen Nutzung aus denkmalpflegerischer Sicht ist in der Landeshauptstadt

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680
    Sie müssen vielmehr, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen geboten sein, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (vgl. BFH, B.v. 8.9.2004 - B 51/04 - juris; BayVGH, B.v. 3.12.2008 - 15 ZB 08.727 - BayVBl 2009, 473; U.v. 17.10.2013 - 2 B 13.1521 - juris).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 4 B 45.01

    Steuerbescheinigung; erhöhte Absetzungen; Baudenkmal; Baumaßnahmen; Erhaltungs-

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680
    Soweit die Klägerin auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2001 - 4 B 45/01 - (BayVBl 2002, 151) Bezug nimmt, ist für den Senat nicht erkennbar, inwieweit das Verwaltungsgericht davon abgewichen sein sollte.
  • VGH Bayern, 06.04.2017 - 2 B 17.142

    Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde über Erforderlichkeit von Baumaßnahmen

    In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass ein Dachgeschossausbau zur sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals regelmäßig nicht erforderlich ist (vgl. B.v. 24.7.2009 - 21 ZB 08.3444 - juris; B.v. 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680 - juris; U.v. 23.1.2014 - 2 B 13.2417 - juris; U.v. 21.12.2016 - 2 B 16.2107 - juris).
  • VG München, 14.01.2015 - M 9 K 14.1124

    Teilweise erfogreiche Klage auf Ausstellung einer Grundlagenbescheinigung

    Entscheidend ist, dass vor Durchführung der Baumaßnahme wesentliche Tatsachen durch die Denkmalfachbehörde festgestellt wurden und maßgeblich auf die Ausführung der Maßnahme Einfluss genommen werden konnte (BayVGH, B.v. 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 3.12.2008 - 15 ZB 08.727 - juris Rn. 6).

    Die bessere wirtschaftliche Nutzbarkeit eines Baudenkmals genügt für sich allein nicht, um die für seine Nutzung aufgewandten Beträge als erforderliche Aufwendungen anzusehen (BayVGH, B.v. 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 23.01.2014 - 2 B 13.2417

    Denkmalschutz; Bescheinigung; Wohngebäude; Aufzugsanlage

    Hinsichtlich der Bescheinigung der Kosten für den Dachgeschossausbau hat der Senat den Antrag auf Zulassung der Berufung mit Beschluss vom 27. November 2013 (Az. 2 ZB 12.2680) abgelehnt.
  • VGH Bayern, 21.12.2016 - 2 B 16.2107

    Steuerliche Förderung für Baudenkmal

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist ein Dachgeschossausbau zur sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals regelmäßig nicht erforderlich (vgl. B.v. 24.7.2009 - 21 ZB 08.3444 - juris; B.v. 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680 - juris; U.v. 23.1.2014 - 2 B 13.2147 - juris).
  • VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438

    Vorbescheid für Dachgeschossausbau zur Wohnnutzung - Gewichtige Gründe des

    Auch nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein Dachgeschossausbau zur sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals regelmäßig nicht erforderlich (vgl. B.v. 24.7.2009 - 21 ZB 08.3444 - juris; B.v. 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680 - juris; U.v. 23.1.2014 - 2 B 13.2147 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht