Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,46312
VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879 (https://dejure.org/2018,46312)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.11.2018 - 1 B 16.1879 (https://dejure.org/2018,46312)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. November 2018 - 1 B 16.1879 (https://dejure.org/2018,46312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,46312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 1 S. 1, § 35 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 S. 1 Nr. 5
    Baugenehmigung für ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude - Erfolgreiche Klage der betroffenen Gemeinde

  • Wolters Kluwer

    Klage einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung für die Erweiterung eines als Wochenendhaus genehmigten Gebäudes; Abgrenzung zwischen planungsrechtlichen Innenbereich und Außenbereich

  • rewis.io

    Baugenehmigung für ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude - Erfolgreiche Klage der betroffenen Gemeinde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung für die Erweiterung eines als Wochenendhaus genehmigten Gebäudes; Abgrenzung zwischen planungsrechtlichen Innenbereich und Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15

    Einvernehmen; Gemeinde; Außenbereich; Wohngebäude; Zulässigerweise Errichtung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879
    Auf die erneute Revision des Beigeladenen hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3. August 2016 (4 C 3.15 - BVerwGE 155, 390) das Urteil des erkennenden Senats vom 13. Januar 2015 aufgehoben und die Sache an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

    Die Vorschrift ermöglicht hingegen weder eine Funktionsänderung von einem Wochenendhaus in ein zu Dauerwohnzwecken genutztes Wohngebäude noch war mit ihr beabsichtigt, die angemessene Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Ferienhauses zu ermöglichen (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.2016 - 4 C 3.15 - BVerwGE 155, 390; B.v. 13.9.1988 a.a.O.).

    Zulässigerweise errichtet ist ein Gebäude, wenn es in Übereinstimmung mit dem materiellen Bebauungsrecht errichtet oder wenn - trotz materieller Illegalität - eine Baugenehmigung erteilt worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.2016 - 4 C 3.15 - BVerwGE 155, 390 Rn. 18 m.w.N.).

    Es ist zusätzlich nicht erforderlich, dass das Vorhaben ursprünglich an bundesrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu messen war (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.2016 a.a.O. Rn. 18 m.w.N.).

    Der Wohnsiedlungsbescheid entfaltete auch noch 1959 Bindungswirkung (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.2016 - 4 C 3.15 - BVerwGE 155, 390).

    Die Dauerwohnnutzung ist nur dann als Bestandsnutzung von § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB geschützt, wenn sie nicht wieder aufgegeben wurde (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.2016 - 4 C 3.15 - BVerwGE 155, 390 Rn. 31).

  • BVerwG, 10.07.1987 - 4 B 147.87

    Voraussetzungen des Bestandsschutzes im Baurecht - Bestandsschutz für die Nutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879
    Der Bestandsschutz hat eine zeitliche Grenze, wenn die funktionsgerechte Nutzung nicht mehr ausgeübt wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.1987 - 4 B 147.87 - juris Rn. 4).

    Maßgebend ist dabei, ob nach der Verkehrsauffassung noch mit der Wiederaufnahme der bisherigen Nutzung zu rechnen ist (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.1987 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.09.1988 - 4 B 155.88

    Außenbereichsvorhaben; Erweiterung und Funktionsänderung eines Wochenendhauses;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879
    2.1 § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB setzt das Vorhandensein eines Wohngebäudes voraus, weshalb die Vorschrift auf Wochenendhäuser nicht anwendbar ist (vgl. BVerwG, B.v. 13.9.1988 - 4 B 155.88 - NVwZ-RR 1989, 173; B.v. 16.1.2014 - 4 B 32.13 - ZfBR 2014, 375).

    Die Vorschrift ermöglicht hingegen weder eine Funktionsänderung von einem Wochenendhaus in ein zu Dauerwohnzwecken genutztes Wohngebäude noch war mit ihr beabsichtigt, die angemessene Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Ferienhauses zu ermöglichen (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.2016 - 4 C 3.15 - BVerwGE 155, 390; B.v. 13.9.1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879
    Unter den Begriff der Bebauung im Sinn von § 34 Abs. 1 BauGB fällt nicht jede beliebige bauliche Anlage, vielmehr fallen nur solche Bauwerke darunter, die für eine angemessene Fortentwicklung der bestehenden Bebauung maßstabsbildend sind (vgl. BVerwG, B.v. 2.3.2000 - 4 B 15.00 - BauR 2000, 1310).

    In jedem Fall bedarf es einer umfassenden Bewertung aller konkreten Gegebenheiten, weil nicht von vornherein auszuschließen ist, dass ausnahmsweise auch solche Bauten am Bebauungszusammenhang teilnehmen können (vgl. BVerwG, B.v. 2.3.2000 a.a.O.; U.v. 5.4.2017 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.01.2014 - 4 B 32.13

    Zur Wirkung der Baugenehmigung bei Wohngebäuden im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879
    Dieses Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben (B.v. 16.1.2014 - 4 B 32.13 - ZfBR 2014, 375) und die Sache wegen eines Verfahrensfehlers an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

    2.1 § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB setzt das Vorhandensein eines Wohngebäudes voraus, weshalb die Vorschrift auf Wochenendhäuser nicht anwendbar ist (vgl. BVerwG, B.v. 13.9.1988 - 4 B 155.88 - NVwZ-RR 1989, 173; B.v. 16.1.2014 - 4 B 32.13 - ZfBR 2014, 375).

  • BVerwG, 05.04.2017 - 4 B 46.16

    Zur städtebaulich prägenden Wirkung von Gewächshäusern; Bindungswirkung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879
    Bauwerke, die nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, sondern nur zu Freizeitzwecken (wie beispielsweise Wochenend- und Gartenhäuser) vorübergehend genutzt zu werden pflegen, kommen regelmäßig nicht als Bauten in Betracht, die ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen können (vgl. BVerwG, B.v. 5.4.2017 - ZfBR 2017, 471; U.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275; B.v. 6.3.1992 - 4 B 35.92 - BauR 1993, 303; BayVGH, U.v. 19.3.2009 - 1 B 08.365 - juris Rn. 18).

    In jedem Fall bedarf es einer umfassenden Bewertung aller konkreten Gegebenheiten, weil nicht von vornherein auszuschließen ist, dass ausnahmsweise auch solche Bauten am Bebauungszusammenhang teilnehmen können (vgl. BVerwG, B.v. 2.3.2000 a.a.O.; U.v. 5.4.2017 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879
    Das öffentliche Interesse an der Durchsetzung der veränderten bebauungsrechtlichen Ordnung überwiegt jedoch dann, wenn der Berechtigte erkennbar von dem Bestandsschutz keinen Gebrauch mehr machen will (vgl. BVerwG, B.v. 25.3.1988 - 4 C 21.85 - BauR 1988, 569).
  • BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04

    Begriff des "Wohnens" im Sinne von § 4 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879
    Diese Definition ist aus der Abgrenzung zu anderen planungsrechtlichen Nutzungsformen (Beherbergung, Heimunterbringung, Formen der sozialen Betreuung und Pflege) entwickelt worden (vgl. BVerwG, B.v. 17.12.2007 - 4 B 54.07 - juris Rn. 3; B.v. 25.3.2004 - 4 B 15.04 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03

    Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879
    Als eine für die von ihm beanspruchte Baugenehmigung günstige Tatbestandsvoraussetzung geht die Unerweislichkeit daher zu seinen Lasten (vgl. BVerwG, B.v. 17.7.2003 - 4 B 55.03 - NJW 2003, 3360; BayVGH, U.v. 27.7.2018 - 15 B 17.1169 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 1 B 16.1879
    Auch bei der Änderung einer bestandsgeschützten Nutzung ohne Änderung der baulichen Anlage ist dem Grunde nach eine Orientierung an dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Zeitmodell für die Beurteilung der Fortdauer des Bestandsschutzes möglich (vgl. BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2005 - 10 S 15.05

    Änderung der Nutzung eines Wochenendhauses durch eine dauerhafte Wohnnutzung;

  • BVerwG, 17.12.2007 - 4 B 54.07

    Prägung des Begriffs des Wohnens i.S.d. Baunutzungsverordnung durch eine auf

  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 C 59.78

    Ersatzbau - Ferienhaus - Wochenendhaus - Begünstigung

  • VGH Bayern, 18.02.1998 - 20 ZB 98.121
  • BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99

    Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB

  • BVerwG, 25.06.2001 - 4 B 42.01

    Regelungsgehalt des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauGB

  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6

    Nutzungsuntersagung

  • VGH Bayern, 15.10.2013 - 1 N 11.421

    Gebäude mit einem umbauten Raum von mehr als 350 m³ sind auch dann keine

  • VGH Bayern, 22.04.1999 - 14 B 94.2590
  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 15 B 17.1169

    Baugenehmigung für Errichtung eines Wohnhauses

  • BVerwG, 17.01.2005 - 4 B 3.05

    Nichtzulassungsbeschwerde einer Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 B 35.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis auf Grund anormalen

  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als

  • VGH Bayern, 22.12.2000 - 26 B 99.3606
  • VGH Bayern, 16.08.2011 - 1 ZB 10.2244

    Bebauung entlang eines Seeufers als im Zusammenhang bebauter Ortsteil

  • VGH Bayern, 19.03.2009 - 1 B 08.365

    Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich; unbebaute Fläche am Ortsrand; Prägung

  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 B 11.2800

    Ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude, das im Widerspruch zu materiellem

  • VG München, 29.03.2007 - M 11 K 06.1250
  • VGH Bayern, 13.01.2015 - 1 B 14.459

    Ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude, das vor dem Inkrafttreten des

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer

  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 15 N 20.1412

    Fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhaus-Sondergebiet

    Wie die Antragsteller zu Recht geltend machen, richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen im Sinn von § 29 BauGB zum Inhalt haben, dann nach § 35 BauGB und mithin nach anderen, typischerweise strengeren Regelungen (zur eingeschränkten bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit wesentlicher Änderungen oder eines Ersatzbaus für ein Wochenendhaus am Maßstab von § 35 BauGB vgl. z.B. BVerwG, U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 = juris Rn. 22 ff.; BayVGH, B.v. 17.8.2010 - 1 ZB 08.912 - juris Rn. 18; U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 25 ff.).

    Während das Wochenend- oder Ferienhaus dem zeitlich begrenzten Wohnen zum Zweck der Erholung dient, wird ein Gebäude zum Dauerwohnen genutzt, wenn es als Ort der alltäglichen Lebensführung einem nicht zeitlich begrenzten, sondern auf Dauer angelegten Aufenthalt dient (vgl. BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 30 m.w.N.; OVG NW, U.v. 23.10.2006 - 7 A 4947.05 - BauR 2007, 1009 = juris Rn. 87 ff.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 26.10.2005 - OVG 10 S 15.05 - juris Rn. 5; zur Definition "Wohnnutzung" in diesem Sinne vgl. auch BVerwG, B.v. 25.3.2004 - 4 B 15.04 - BRS 67 Nr. 70 = juris Rn. 4; B.v. 17.12.2007 - 4 B 54.07 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 15 CS 20.1512 - juris Rn. 40 m.w.N.).

    Im Übrigen bestehen bei im Außenbereich genehmigten W o h n - Nutzungen erweiterte Möglichkeiten von Ersatzbauten und Erweiterungen über die Teilprivilegierungstatbestände gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 5 BauGB, die bei als solchen genehmigten Wochenend- oder Ferienhäusern gerade nicht anwendbar sind (BVerwG, B.v. 25.6.2001 - 4 B 42.01 - BauR 2002, 1059 = juris Rn. 9; B.v. 16.1.2014 - 4 B 32.13 - ZfBR 2014, 375 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 7.11.2002 - 26 ZB 01.48 - juris Rn. 14; U.v. 15.7.2005 - 1 B 04.1080 - juris Rn. 51 ff.; U.v. 20.12.2010 - 1 B 10.2057 - juris Rn. 36 ff.; U.v. 17.4.2013 - 1 B 11.2800 - BayVBl 2013, 732 = juris Rn. 27 f.; U.v. 13.1.2015 - 1 B 14.459 - juris Rn. 30 ff.; U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 26 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 20.10.2006 - OVG 2 N 205.05 - BauR 2007, 681 = juris Rn. 5).

    Sowohl von Ersatzbauten als auch von einer neuen Nutzung (Dauerwohnen) kann eine Vorbildwirkung mit der Konsequenz ausgehen, dass in nicht verlässlich eingrenzbarer Weise noch weitere vergleichbare Bauten hinzutreten werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631 = juris Rn. 22 m.w.N.; vgl. auch B.v. 7.6.2016 - 4 B 47.14 - ZfBR 2016, 799 = juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 15.7.2005 - 1 B 04.1080 - juris Rn. 50; U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 54; in Bezug auf erweiterte Anforderungen an Erschließungsanlagen für Dauerwohnnutzungen vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1983 - 4 C 70.78 - NVwZ 1984, 510 = juris Rn. 6 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067

    Änderung einer baulichen Anlage durch Erneuerung des Dachs

    Dauerwohnen setzt eine nicht von vorneherein begrenzte Aufenthaltsdauer sowie eine Nutzung voraus, die sich nicht in der Freizeitgestaltung erschöpft (vgl. insgesamt hierzu BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 30).
  • VG Ansbach, 17.01.2024 - AN 3 K 23.925

    Abriss und Wiederaufbau eines Gartenhauses im Außenbereich und,

    Die Aufgabe einer Wohnnutzung kann nach zwei Jahren regelmäßig angenommen werden, wenn nicht besondere Umstände vorliegen (vgl. BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 42 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 1 CS 20.1979

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baueinstellungsverfügung

    Das als Bestand im Eingabeplan vom 20. Februar 1959 dargestellte Wohngebäude stimmt nach seiner Lage auf dem Grundstück, den Abmessungen sowie den Ansichten nicht mit dem mit Bescheid vom 11. Juni 1957 genehmigten Wochenendhaus überein - unabhängig davon, dass von der Genehmigung eines Wochenendhauses ohnehin kein dauerhaftes Wohnen umfasst ist (vgl. BayVGH, 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 30).

    Diese Vorschrift setzt das Vorhandensein eines zulässigerweise errichteten Wohngebäudes voraus (vgl. BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 30).

  • VG Köln, 05.03.2024 - 2 K 3615/21
    Diese Vorschrift ist jedoch - wegen des qualitativen Unterschiedes der beiden Nutzungsformen - auf Wochenendhäuser nicht anwendbar, vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. Juli 1994 - 1 L 81/93 -, Rn. 21, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. November 2018 - 1 B 16.1879 -, Rn. 26, juris; VG München, Beschluss vom 18. Februar 2010 - M 11 SN 10.279 -, Rn. 19, juris; Söfker , in: BeckOK BauGB, 60.
  • VG München, 22.05.2019 - M 29 K 17.1437

    Erfolglose Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Bauvorbescheids

    Es kann im vorliegenden Fall jedoch offen bleiben, ob das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB), da bei der Frage, ob ein Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 3 BauGB bauplanungsrechtlich unzulässig ist, schon der Verstoß gegen einen der in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB beispielhaft genannten öffentlichen Belange genügt (BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 54).
  • VG München, 12.03.2020 - M 11 K 18.5289

    Erschließung eines Wohnbauvorhabens im Innenbereich

    Dies wäre voraussichtlich ohnehin nicht zu berücksichtigen gewesen, weil maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei der Klage einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung, die unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens erteilt worden ist, der Zeitpunkt des Bescheiderlasses ist (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2010 - 4 C 4/08 - BVerwGE 137, 247 = juris Rn. 17, Rn. 32; U.v. 9.8.2016 - 4 C 5/15 - BVerwGE 156, 1 = juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 17; U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - BayVBl 2019, 562 = juris Rn. 16; B.v. 5.8.2019 - 9 CS 19.581 - juris Rn. 19 f.).
  • VG Ansbach, 06.07.2022 - AN 3 K 20.01406

    Begrenzung des Raumangebots für Wochenendhaus in durch Flächennutzungsplan

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt zur Abgrenzung des dauerhaften Wohnens von der bloßen Wochenendhausnutzung in seinem Urteil vom 27. November 2018, 1 B 16.1879, juris Rn. 30 unter anderem Folgendes aus:.
  • VGH Bayern, 21.11.2019 - 9 C 19.2097

    Streitwertbeschwerde - Baugenehmigung für die Errichtung von Wohnfässern

    Auch wenn dem Verwaltungsgericht nicht darin zu folgen ist, dass für die Bewertung der Bedeutung des Bauvorhabens, welches nicht dem dauerhaften, sondern nach Aktenlage einem zeitlich begrenzten Wohnen von Gästen zum Zweck der Erholung und Freizeitgestaltung im Rahmen des Gastgewerbes des Klägers dienen soll (vgl. BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 - juris Rn. 30), die Nr. 9.1.1.3 des Streitwertkatalogs 2013 heranzuziehen ist, trifft im Ergebnis zu, dass bei der Streitwertbemessung letztlich das wirtschaftliche Interesse des Klägers und dabei die saisonale Nutzbarkeit der Wohnfässer den Ausschlag zu geben hat.
  • VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.67
    Dauerwohnen setzt eine nicht von vorneherein begrenzte Aufenthaltsdauer sowie eine Nutzung voraus, die sich nicht in der Freizeitgestaltung erschöpft (vgl. insgesamt hierzu BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 1 B 16.1879 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht