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   VGH Bayern, 27.12.2016 - 10 CS 16.2289   

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VGH Bayern, 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 (https://dejure.org/2016,51450)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 (https://dejure.org/2016,51450)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Dezember 2016 - 10 CS 16.2289 (https://dejure.org/2016,51450)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines Ausländers wegen der Gefahr der Begehung erneuter Betäubungsmitteldelikte; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis i.R.e. Ausnahmefalls

  • rewis.io

    Ausweisungsinteresse wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelerteilungsvoraussetzung; Ausweisungsinteresse; Ausnahmefall; Verurteilung; Bewährungsstrafe; Beihilfe; Betäubungsmittelhandel

  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines Ausländers wegen der Gefahr der Begehung erneuter Betäubungsmitteldelikte; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis i.R.e. Ausnahmefalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

    Auszug aus VGH Bayern, 27.12.2016 - 10 CS 16.2289
    Dies gilt namentlich bei einer Strafaussetzung nach § 56 StGB (bzw. nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 JGG; vgl. Discher in GK-AufenthG, a. a. O., vor §§ 53 ff. Rn. 1250), während die Aussetzung des Strafrests zur Bewährung im Sinne des § 57 StGB ausweisungsrechtlich geringeres Gewicht hat (vgl. BVerfG, B. v. 27.8.2010 - 2 BvR 130/10 - juris Rn. 36; BVerwG, B. v. 2.9.2009 - 1 C 2.09 - juris).
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 27.12.2016 - 10 CS 16.2289
    Es besteht keine rechtliche Bindung von Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten an die tatsächlichen Feststellungen und die Beurteilung des Strafrichters, also auch nicht an die strafgerichtliche Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwG, U. v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18 m. w. N.; BVerfG, B. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

    Auszug aus VGH Bayern, 27.12.2016 - 10 CS 16.2289
    Dies gilt namentlich bei einer Strafaussetzung nach § 56 StGB (bzw. nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 JGG; vgl. Discher in GK-AufenthG, a. a. O., vor §§ 53 ff. Rn. 1250), während die Aussetzung des Strafrests zur Bewährung im Sinne des § 57 StGB ausweisungsrechtlich geringeres Gewicht hat (vgl. BVerfG, B. v. 27.8.2010 - 2 BvR 130/10 - juris Rn. 36; BVerwG, B. v. 2.9.2009 - 1 C 2.09 - juris).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.12.2016 - 10 CS 16.2289
    Es besteht keine rechtliche Bindung von Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten an die tatsächlichen Feststellungen und die Beurteilung des Strafrichters, also auch nicht an die strafgerichtliche Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwG, U. v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18 m. w. N.; BVerfG, B. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 29.08.2016 - 10 AS 16.1602
    Auszug aus VGH Bayern, 27.12.2016 - 10 CS 16.2289
    Ein Ausnahmefall ist also auch dann zu bejahen, wenn die bestehende Wiederholungsgefahr etwa aufgrund besonderer Umstände als Restrisiko in Kauf zu nehmen ist (BayVGH, B. v. 29.8.2016 - 10 AS 16.1602 - juris Rn. 24; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand: Juli 2016, § 5 Rn. 74).
  • VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850

    Berücksichtigung der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts eines Ausländers und

    Auszug aus VGH Bayern, 27.12.2016 - 10 CS 16.2289
    Die strafgerichtliche Entscheidung über die Aussetzung der Strafe zur Bewährung ist aber von tatsächlicher Bedeutung für die behördliche und verwaltungsgerichtliche Sachverhaltswürdigung dahingehend, ob eine die Ausweisung rechtfertigende Gefahr gegeben ist; auch vor dem Hintergrund, dass dem Strafrecht und dem Ausländerrecht unterschiedliche Gesetzeszwecke zugrunde liegen, kann von der sachkundigen strafrichterlichen Prognose bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur bei Vorliegen überzeugender Gründe abgewichen werden (BayVGH, B. v. 22.2.2012 - 19 ZB 11.2850 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2018 - 2 M 96/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Da eine Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen voraussetzt, dass bei dem Ausländer eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht (vgl. Beschl. d. Senats v. 06.02.2017 - 2 L 119/15 -, juris, RdNr. 17, m.w.N.), ist ein Ausweisungsinteresse nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels auch nicht mehr erheblich, wenn eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen werden kann (vgl. VGH BW, Urt. v. 19.04.2017, a.a.O., RdNr. 32; BayVGH, Beschl. v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 -, juris, RdNr. 6 f.).
  • VGH Bayern, 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946

    Aufenthaltserlaubnis zur Umgangswahrnehmung, Im Bundesgebiet gelebte familiäre

    Insbesondere liegt ein Ausnahmefall vor, wenn die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK geboten ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.8.2016 - 10 CS 16.649 - juris Rn. 7; B.v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 - juris Rn. 7; B.v. 8.2.2017 - 10 ZB 16.1850 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 2 M 148/18

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung

    Für ein Ausweisungsinteresse i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist damit eine Wiederholungsgefahr erforderlich (vgl. BayVGH, Beschl. v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 -, juris RdNr. 7; Beschl. d. Senats v. 12.11.2018 - 2 M 96/18 -, a.a.O. RdNr. 17; Beschl. v. 16.01.2019 - 2 M 121/18 -).
  • VG München, 23.02.2017 - M 10 K 16.5409

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug für

    Dies gilt auch in Bezug auf die strafgerichtliche Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung und die ihr zu Grunde liegende Erwartung nach § 56 Abs. 1 StGB, dass der Verurteilte "künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs Straftaten nicht mehr begehen wird" (st. Rspr., vgl. z.B. BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 - juris Rn. 6 ff.).

    Die strafgerichtliche Entscheidung über die Aussetzung der Strafe zur Bewährung - namentlich bei einer Strafaussetzung nach § 56 StGB - ist allerdings von tatsächlicher Bedeutung für die behördliche und verwaltungsgerichtliche Sachverhaltswürdigung dahingehend, ob eine die Ausweisung rechtfertigende Gefahr gegeben ist; auch vor dem Hintergrund, dass dem Strafrecht und dem Ausländerrecht unterschiedliche Gesetzeszwecke zugrunde liegen, kann von der sachkundigen strafrichterlichen Prognose bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur bei Vorliegen überzeugender bzw. weiterer Gründe abgewichen werden (BayVGH, B.v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 - juris Rn. 6 ff. m.w.N.; B.v. 22.2.2012 - 19 ZB 11.2850 - juris).

    Zum anderen ist unerheblich, dass die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde; denn § 54 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG knüpft - anders als § 54 Abs. 2 Nr. 1, 1a und 2 AufenthG - an die Tatbestandsverwirklichung und nicht an das Strafmaß und erst recht nicht an die Art der Vollstreckung an (BayVGH, B.v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 - juris Rn. 6 ff.).

  • VG Bayreuth, 18.09.2018 - B 6 E 18.940

    Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wegen Pflege eines Angehörigen

    Darüber hinaus muss die sich daraus ergebende konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nach wie vor aktuell zu besorgen sein (BayVGH, B. v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 - juris Rn. 7).

    Ob ein Ausnahmefall vorliegt, ist im Rahmen einer Rechtsentscheidung aufgrund einer umfassenden Abwägung aller einschlägigen öffentlichen und privaten Interessen zu entscheiden Zu berücksichtigten ist dabei insbesondere, ob die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 Abs. 1 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten ist (BayVGH, B. v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 ZB 16.1778

    Aufhebung einer Ausweisungsanordnung wegen strafrechtlicher Verurteilung -

    Auch vor dem Hintergrund, dass dem Strafrecht und dem Ausländerrecht unterschiedliche Gesetzeszwecke zugrunde liegen, kann von der sachkundigen strafrichterlichen Prognose bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur bei Vorliegen überzeugender Gründe abgewichen werden (BayVGH, B. v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 - Rn. 8 m. w. N.).
  • VG Würzburg, 07.11.2022 - W 7 K 21.902

    Minderjähriges iranisches und minderjähriges deutsches Kind, mangels

    Insbesondere liegt ein Ausnahmefall vor, wenn die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK geboten ist (BayVGH, B.v. 31.8.2016 - 10 CS 16.649 - juris Rn. 7; B.v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 - juris Rn. 7; B.v. 8.2.2017 - 10 ZB 16.1850 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2019 - 2 M 121/18

    Erforderlichkeit einer Wiederholungsgefahr für ein Ausweisungsinteresse;

    Für ein Ausweisungsinteresse i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ist damit eine Wiederholungsgefahr erforderlich (vgl. BayVGH, Beschl. v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 -, juris RdNr. 7; Beschl. d. Senats v. 12.11.2018 - 2 M 96/18 -, a.a.O. RdNr. 17).
  • VG Würzburg, 22.12.2021 - W 7 S 21.1296

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug,

    Insbesondere liegt ein Ausnahmefall vor, wenn die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten ist (BayVGH, B.v. 31.8.2016 - 10 CS 16.649 - juris Rn. 7; B.v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 - juris Rn. 7; B.v. 8.2.2017 - 10 ZB 16.1850 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 12.03.2019 - 19 CS 18.2641

    Erfolglose Beschwerde im Eilverfahren gegen die Verlängerung der

    Ob ein Ausnahmefall vorliegt, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung aller einschlägigen öffentlichen und privaten Interessen zu entscheiden und stellt eine Rechtsentscheidung dar (vgl. BayVGH, B.v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 - juris Rn. 7).
  • VG München, 22.06.2017 - M 24 K 17.552

    Ausweisung auch bei ständigem Aufenthalt im Ausland

  • VG München, 07.09.2017 - M 12 K 16.5689

    Kein Anspruch auf Aufenthalt für einen Ausländer, der wegen

  • VG München, 25.01.2018 - M 24 K 17.3819

    Ausweisung aus spezial- als auch generalpräventiven Gründen

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