Rechtsprechung
VGH Bayern, 28.01.2019 - 11 C 18.2530 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 166 Abs. 1; ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 2, § 11 Abs. 6; Nr. 7 der Anlage 4; BayVwVfG Art. 39, Art. 40
Prozesskostenhilfe für Klage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis - verkehrslexikon.de
Zum sog. intendierten Ermessen bei der Anordnung eines Gutachtens zur Behebung von Fahreignungszweifeln
- Wolters Kluwer
Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die aufgrund einer Erkrankung erfolgten Entziehung einer Fahrerlaubnis; Vorliegen eine...
- rewis.io
Prozesskostenhilfe für Klage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozesskostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussichten; Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens; Ermessensausübung; Antrag auf Prozesskostenhilfe; Anordnung; Beibringung eines ärztlichen Gutachtens; Erkrankung; Fahreignung
- rechtsportal.de
Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die aufgrund einer Erkrankung erfolgten Entziehung einer Fahrerlaubnis; Vorliegen einer psychischen Erkrankung (multiple Persönlichkeitsstörung, affektive Psychose) als Grund für die Entziehung der Fahrerlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 26.10.2018 - AN 10 K 17.1476
- VGH Bayern, 28.01.2019 - 11 C 18.2530
Papierfundstellen
- NZV 2019, 430
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 05.02.2021 - 11 ZB 20.2611
Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,75 …
Insoweit werde auf die Entscheidung des Senats vom 28. Januar 2019 - 11 C 18.2530 - Bezug genommen.Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Senats vom 28. Januar 2019 (11 C 18.2530 - juris Rn. 16 ff.) führt hier nicht weiter, da sie allein die Ermessen eröffnenden Vorschriften des § 11 Abs. 2 und 3 FeV ("kann") und nicht die diesem in ihrem Anwendungsbereich vorgehende Spezialvorschrift des § 13 Satz 1 FeV (vgl. § 11 Abs. 3 Satz 2 FeV;… Siegmund, a.a.O. Rn. 7, 13) betrifft.
Eine Zulassung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen einer Abweichung von dem Beschluss des Senats vom 28. Januar 2019 (11 C 18.2530) kommt nicht nur aus den vorgenannten Gründen nicht in Betracht.
- VG Bremen, 17.01.2020 - 5 V 2094/19 (1) Das Gericht ist der Ansicht, dass es im Rahmen der Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens nach § 11 Abs. 2 FeV grundsätzlich der Betätigung eines Ermessens und auch der Darlegung der entsprechenden Erwägungen bedarf (siehe zu anderen Ansichten: BayVGH, Beschl. v. 28.01.2019 - 11 C 18.2530 -, juris Rn. 17 ff.).
Insbesondere, wenn medizinische Fragen Eignungszweifel begründen, ist nicht per se ausgeschlossen, dass diese durch andere geeignete Beweismittel ausgeräumt werden können (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28.01.2019 - 11 C 18.2530 -, juris Rn. 2;… vgl. auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 11 FeV Rn. 24).
Die Begründungspflicht gilt grundsätzlich auch, wenn vor dem Erlass der Beibringungsaufforderung andere Ermittlungen nicht unbedingt notwendig waren (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28.01.2019 - 11 C 18.2530 -, juris Rn. 21).
- VGH Bayern, 16.04.2019 - 11 C 18.2221
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens
Zwar stellt der polizeiliche Bericht über die sofortige vorläufige Unterbringung im Januar 2017 wegen des Verdachts einer Selbstgefährdung eine hinreichende Tatsache dar, die auf das Vorliegen einer Erkrankung nach Nr. 7.5 der Anlage 4 FeV hinweist, welche die Fahrerlaubnisbehörde zu Ermittlungen, zur Anhörung der Klägerin zur Beibringung eines Eignungsgutachtens und zur Aufforderung berechtigt hat, den Entlassungsbericht des Krankenhauses bzw. weitere ärztliche Unterlage vorzulegen (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2019 - 11 C 18.2530 - juris Rn. 21).Auf die Frage, ob die Fahrerlaubnisbehörde ihr Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat (vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.1.2019 - 11 C 18.2530 - juris Rn. 16 ff.), kommt es danach nicht mehr entscheidungserheblich an.