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   VGH Bayern, 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704   

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https://dejure.org/2008,76073
VGH Bayern, 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704 (https://dejure.org/2008,76073)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704 (https://dejure.org/2008,76073)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 6 ZB 07.2704 (https://dejure.org/2008,76073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachträglich berichtigte Rechtsmittelbelehrung in Anschreiben unter Bezugnahme auf Widerspruchsbescheid;Erschließungsbeitrag; Widerspruch gegen Widerspruchsbescheid; unzutreffende Rechtsmittelbelehrung; Ausschlussfrist/Klagefrist; Bestandskraft des Umlegungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98

    Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704
    Die Rechtsmittelfrist beginnt sodann mit der Bekanntgabe der nachgeholten Rechtsmittelbelehrung zu laufen (vgl. insoweit BGH vom 10.12.1998 - BGHZ 140, 208 = NJW 1999, 1113).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704
    Der Kläger stellt weder einen bestimmten Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 - NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704
    Das Widerspruchsverfahren war jedoch mit der wirksamen Zustellung des Widerspruchsbescheids instanziell abgeschlossen (vgl. BVerwGE 58, 100/105; 55, 299); von diesem Zeitpunkt an besitzt die Widerspruchsbehörde keine Befugnis mehr, über die Sache weiter zu befinden, und sie kann insbesondere den Widerspruchsbescheid nicht mehr sachlich ändern.
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704
    Das Widerspruchsverfahren war jedoch mit der wirksamen Zustellung des Widerspruchsbescheids instanziell abgeschlossen (vgl. BVerwGE 58, 100/105; 55, 299); von diesem Zeitpunkt an besitzt die Widerspruchsbehörde keine Befugnis mehr, über die Sache weiter zu befinden, und sie kann insbesondere den Widerspruchsbescheid nicht mehr sachlich ändern.
  • BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98

    Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, gesonderte; Widerspruch, unzulässiger;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704
    Es ist außerdem rechtlich unbedenklich, eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, die in derselben Weise wie der Bescheid unterzeichnet ist, in einem dem Verwaltungsakt beigefügten Anschreiben zu erteilen (vgl. z.B. BVerwG vom 11.2.1998 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69 = BayVBl 1999, 58).
  • VG Düsseldorf, 16.05.2022 - 15 K 7677/20

    Prüfung Rücktritt Attest ärztlich Wissenserklärung Unterschrift

    Die Frage, ob die Monatsfrist des § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO nachträglich durch den Widerspruchsbescheid vom 17. November 2020 in Gang gesetzt worden ist, vgl. zu dieser Möglichkeit BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1998 - 7 B 30.98 -, juris, Rdnr. 2; BayVGH, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 6 ZB 07.2704 -, juris, Rdnr. 13, bedarf keiner Klärung.
  • VG Berlin, 18.02.2020 - 12 L 499.19

    Eilrechtsschutz auf vorläufige Zulassung zur unterrichtspraktischen Prüfung;

    Im Fall des Bescheids vom 1. Oktober 2019 wurde durch Bescheid vom 11. November 2019 eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung ergänzt, die die einmonatige Widerspruchsfrist des § 70 Abs. 1 VwGO in Gang setzte (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 6 ZB 07.2704 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
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