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   VGH Bayern, 28.02.2019 - 9 C 18.2416   

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https://dejure.org/2019,5438
VGH Bayern, 28.02.2019 - 9 C 18.2416 (https://dejure.org/2019,5438)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.02.2019 - 9 C 18.2416 (https://dejure.org/2019,5438)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 9 C 18.2416 (https://dejure.org/2019,5438)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 52 Abs. 1, § 68 Abs. 1; RVG § 32 Abs. 2 S. 1
    Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten aus eigenem Recht

  • rewis.io

    Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten aus eigenem Recht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 32 Abs. 2 S. 1; GKG § 68 Abs. 1
    Bemessung des Streitwerts in baurechtlichen Nachbarklagen; Umnutzung einer als Einfamilienhaus genehmigten Doppelhaushälfte in ein Boardinghouse mit vier Zimmereinheiten

  • rechtsportal.de

    Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten aus eigenem Recht; baurechtliche Nachbarklage; Boardinghouse mit vier Zimmereinheiten; Beschwerde; Prozessbevollmächtigter; Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 27.04.2018 - 9 C 18.648

    Streitwert einer Baunachbarklage

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2019 - 9 C 18.2416
    Im Hinblick darauf, dass der Streitwertkatalog 2013 für die Klage eines drittbetroffenen Nachbarn einen Rahmen für den festzusetzenden Streitwert enthält, während der Streitwertkatalog 2004 insoweit lediglich einen Richtwert von 7.500 Euro enthielt, hält der Senat bei einer Klage eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten und Tiefgarage einen Streitwert von 10.000 Euro für angemessen (vgl. BayVGH, B.v. 27.4.2018 - 9 C 18.648 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.11.2015 - 9 C 15.2337

    Streitwertbeschwerde gegen die Erteilung eines Bauvorbescheids

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2019 - 9 C 18.2416
    In baurechtlichen Nachbarklagen geht der Senat üblicherweise vom unteren Wert des in Nr. 9.17.1 des Streitwertkatalogs 2013 vorgeschlagenen Streitwertrahmens aus und setzt regelmäßig einen Streitwert in Höhe von 7.500 Euro fest (vgl. BayVGH, B.v. 6.11.2015 - 9 C 15.2337 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 20.12.2019 - 9 ZB 17.2129

    Erfolgloser Berufungszulassungantrag gegen Baugenehmigung für Neubau einer

    Da es hier um ein Gebäude geht, das der Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen dient, ist eine Orientierung am oberen Wert des Rahmens der Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs angemessen (vgl. zu Mehrfamilienhäusern: BayVGH, B.v. 28.2.2019 - 9 C 18.2416 - juris Rn. 4; B.v. 27.4.2018 - 9 C 18.649 - juris Rn. 4 m.w.N.).
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