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   VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360   

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VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360 (https://dejure.org/2022,5257)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.02.2022 - 22 ZB 21.360 (https://dejure.org/2022,5257)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2022 - 22 ZB 21.360 (https://dejure.org/2022,5257)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GewO § 35 Abs. 1, Abs. 7a
    Klage gegen Gewerbeuntersagung gegenüber dem Vertretungsberechtigten einer GmbH

  • rewis.io

    Gewerbeuntersagung gegenüber dem Vertretungsberechtigten einer gewerbetreibenden GmbH, Unzuverlässigkeitsgründe, die aus der Geschäftsführertätigkeit sowie aus dem persönlichen Verhalten des Klägers folgen, Steuerschulden, Schätzbescheide, Eintragungen im ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2017 - 4 A 2232/15

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Vertretungsberechtigter; Betriebsleiter;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Dementsprechend kommt es - wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - insoweit allein darauf an, dass der Kläger als Geschäftsführer und mithin gesetzlicher Vertreter der GmbH (§ 35 GmbHG) deren steuerliche Pflichten zu erfüllen und insbesondere dafür zu sorgen hatte, dass die Steuern aus den von ihm verwalteten Mitteln entrichtet wurden (§ 34 AO), er diese Pflicht aber mit der Folge verletzt hat, dass bei der Gesellschaft erhebliche Steuerrückstände aufgelaufen sind (vgl. OVG NW, B.v. 6.10.2021 - 4 B 1401.21 - juris Rn. 8; B.v. 28.8.2017 - 4 A 2232/15 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 22.07.2019 - 14 ZB 18.33117

    Darlegung der Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Wird die Terminsverlegung erst unmittelbar vor der anberaumten mündlichen Verhandlung beantragt und mit einer Erkrankung begründet, so muss dieser Hinderungsgrund so dargelegt und untermauert sein, dass das Gericht ohne weitere Nachforschungen selbst beurteilen kann, ob Verhandlungs- bzw. Reiseunfähigkeit besteht (BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 2 B 69.16 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 22.7.2019 - 14 ZB 18.33117 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 1.2.2018 - 4 A 10/18.A - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880

    Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft und gegenüber ihrem

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Dementsprechend kommt es - wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - insoweit allein darauf an, dass der Kläger als Geschäftsführer und mithin gesetzlicher Vertreter der GmbH (§ 35 GmbHG) deren steuerliche Pflichten zu erfüllen und insbesondere dafür zu sorgen hatte, dass die Steuern aus den von ihm verwalteten Mitteln entrichtet wurden (§ 34 AO), er diese Pflicht aber mit der Folge verletzt hat, dass bei der Gesellschaft erhebliche Steuerrückstände aufgelaufen sind (vgl. OVG NW, B.v. 6.10.2021 - 4 B 1401.21 - juris Rn. 8; B.v. 28.8.2017 - 4 A 2232/15 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 28).
  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Verneinung des

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Der Kläger hat insoweit schon nicht dargelegt, welche nach Bescheiderlass vorgenommene Tilgung von Steuerrückständen gegen seine Unzuverlässigkeit angeführt werden könnte, ganz abgesehen davon, dass er sich nicht substantiiert mit den Ausführungen des Verwaltungsgerichts zum für die Beurteilung der Zuverlässigkeit maßgeblichen Zeitpunkt auseinandergesetzt hat; insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf den Zeitpunkt des Bescheiderlasses abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - juris Rn. 14; U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - 4 A 10/18

    Gerichtliche Berücksichtigung eines Terminverlegungsantrags; Nachweis der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Wird die Terminsverlegung erst unmittelbar vor der anberaumten mündlichen Verhandlung beantragt und mit einer Erkrankung begründet, so muss dieser Hinderungsgrund so dargelegt und untermauert sein, dass das Gericht ohne weitere Nachforschungen selbst beurteilen kann, ob Verhandlungs- bzw. Reiseunfähigkeit besteht (BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 2 B 69.16 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 22.7.2019 - 14 ZB 18.33117 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 1.2.2018 - 4 A 10/18.A - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 13.06.2017 - 22 C 16.2481

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Denn auch Schätzbescheide bilden nach § 218 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 AO die Grundlage für die Verwirklichung der Steuerschuld; auch sie sind so lange den Rechtsbeziehungen zwischen dem Steuergläubiger und dem Steuerschuldner zugrunde zu legen, als sie nicht aufgehoben wurden oder ihre kraft Gesetzes bestehende Vollziehbarkeit (vgl. § 361 Abs. 1 Satz 1 AO) ausgesetzt ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19; B.v. 13.6.2017 - 22 C 16.2481 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Wird die Terminsverlegung erst unmittelbar vor der anberaumten mündlichen Verhandlung beantragt und mit einer Erkrankung begründet, so muss dieser Hinderungsgrund so dargelegt und untermauert sein, dass das Gericht ohne weitere Nachforschungen selbst beurteilen kann, ob Verhandlungs- bzw. Reiseunfähigkeit besteht (BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 2 B 69.16 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 22.7.2019 - 14 ZB 18.33117 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 1.2.2018 - 4 A 10/18.A - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 08.05.2015 - 22 C 15.760

    Langjährige Verletzung der Steuererklärungs- und der Steuerentrichtungspflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Denn auch Schätzbescheide bilden nach § 218 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 AO die Grundlage für die Verwirklichung der Steuerschuld; auch sie sind so lange den Rechtsbeziehungen zwischen dem Steuergläubiger und dem Steuerschuldner zugrunde zu legen, als sie nicht aufgehoben wurden oder ihre kraft Gesetzes bestehende Vollziehbarkeit (vgl. § 361 Abs. 1 Satz 1 AO) ausgesetzt ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19; B.v. 13.6.2017 - 22 C 16.2481 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

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