Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.02.2022 - 23 ZB 21.448   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5256
VGH Bayern, 28.02.2022 - 23 ZB 21.448 (https://dejure.org/2022,5256)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.02.2022 - 23 ZB 21.448 (https://dejure.org/2022,5256)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2022 - 23 ZB 21.448 (https://dejure.org/2022,5256)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,5256) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2021 - 6 S 1557/19

    Aufrechterhaltung eines Tierhaltungs- und -betreuungsverbots gegenüber einem

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 23 ZB 21.448
    a) Hinsichtlich des Absehens von einem strafgerichtlichen Tierhalteverbot nach § 20 Abs. 1 TierSchG ist darauf hinzuweisen, dass dieses eine Maßregel der Besserung und Sicherung darstellt, die selbstständig und unabhängig neben dem Tierhaltungsverbot nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG steht (vgl. VGH BW, U.v. 16.12.2021 - 6 S 1557/19 - juris Rn. 45; Ort/Reckewell, in: Kluge, TierSchG, Kommentar, § 20 Rn. 2).

    Vielmehr muss der Kläger Umstände darlegen (zum Beispiel psychologisches Gutachten, Sachkundenachweis etc.), aus denen sich ergibt, dass eine Läuterung in seinem Verhalten gegenüber potentiell zu haltenden Tieren eingetreten ist und bei ihm ein individueller Lernprozess stattgefunden hat, der sich auf die inneren Gründe für die Handlung bezieht und nachvollziehbar werden lässt, dass diese so nachhaltig entfallen sind, dass mit hinreichender Gewissheit künftig auszuschließen ist, dass der Kläger wiederum ähnlich schwerwiegende tierschutzwidrige Zuwiderhandlungen begeht (VGH BW, U.v. 16.12.2021 - 6 S 1557/19 - juris Rn. 47; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 55 m.w.N.; SaarlOVG, B.v. 29.10.2019 - 2 A 261/18 - juris Rn. 20; VG Würzburg, U.v. 18.3.2019 - W 8 K 18.564 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129

    Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 23 ZB 21.448
    Um ernstliche Zweifel entsprechend § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, muss sich die die Zulassung beantragende Partei substantiiert mit dem angefochtenen Urteil auseinandersetzen (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2011 - 8 ZB 10.129 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Eine bloße Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens genügt dem nicht (vgl. BayVGH, B.v. 23.6.2020 - 24 ZB 19.2439 - juris Rn. 8; B.v. 12.8.2019 - 6 ZB 19.778 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 21.7.2016 - 12 ZB 16.1206 - juris Rn. 6; B.v. 21.10.2014 - 21 ZB 14.876 - juris Rn. 8; B.v. 19.4.2011 - 8 ZB 10.129 - juris Rn. 18 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 23 ZB 21.448
    Aktenwidrigkeit liegt nur vor, wenn zwischen den vom Tatrichter getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Inhalt der Akten (Gerichtsakte oder beigezogene Akten) zweifelsfrei, d.h. ohne Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung, ein offensichtlicher Widerspruch besteht, der keine unterschiedliche tatrichterliche Würdigung zulässt (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2008 - 3 B 11.08 - NVwZ 2008, 1355 Rn. 6; B.v. 14.7.2010 - 10 B 7.10 - NVwZ 2011, 55 Rn. 5 f.).
  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 23 ZB 21.448
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör schützt also insbesondere nicht davor, dass das Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt und seinen Ausführungen in der Sache nicht folgt (BVerfG, B.v. 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 19.08.2008 - 3 B 11.08

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; aktenwidrige Entscheidung; Pflegeheim;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 23 ZB 21.448
    Aktenwidrigkeit liegt nur vor, wenn zwischen den vom Tatrichter getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Inhalt der Akten (Gerichtsakte oder beigezogene Akten) zweifelsfrei, d.h. ohne Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung, ein offensichtlicher Widerspruch besteht, der keine unterschiedliche tatrichterliche Würdigung zulässt (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2008 - 3 B 11.08 - NVwZ 2008, 1355 Rn. 6; B.v. 14.7.2010 - 10 B 7.10 - NVwZ 2011, 55 Rn. 5 f.).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2011 - 11 ME 96/11

    Vollstreckung einer Anordnung zur Auflösung eines Tierbestandes zwecks

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 23 ZB 21.448
    Eine sofort vollziehbare vollständige oder teilweise Bestandsauflösung stellt insofern eine gegenüber einem sofort vollziehbaren Tierhaltungsverbot mildere Maßnahme dar, als dem Tierhalter während eines Rechtsbehelfsverfahrens die Haltung von Tieren möglich bleibt und er dadurch - insbesondere mit Blick auf ein Wiedergestattungsverfahren - die Gelegenheit hat nachzuweisen, dass er nunmehr (wieder) in der Lage ist, die tierschutzrechtlichen Anforderungen des § 2 TierSchG zu erfüllen (vgl. auch NdsOVG, B.v. 28.3.2011 - 11 ME 96/11 - NdsVBl 2011, 201).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 23 ZB 21.448
    Ein Gehörsverstoß ist zudem nur dann hinreichend substantiiert vorgetragen, wenn dem Vorbringen auch zu entnehmen ist, was der Betroffene bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte; denn nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die angegriffene Entscheidung auf dem Gehörsverstoß beruht (vgl. BVerfG, B.v. 14.4.1987 - 1 BvR 332/86 - BVerfGE 75, 201/216).
  • VGH Bayern, 09.07.2018 - 9 ZB 16.2434

    Verbot der Haltung und Betreuung von Tieren

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 23 ZB 21.448
    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann allerdings grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es versäumt hat, auf eine für erforderlich erachtete weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, insbesondere in der mündlichen Verhandlung einen entsprechenden Beweisantrag zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 32; B.v. 9.7.2018 - 9 ZB 16.2434 - juris Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 B 26.19

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme der Anerkennung von weiteren

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 23 ZB 21.448
    Demgegenüber liegt ein Verfahrensmangel nicht vor, wenn ein Beteiligter ein aus seiner Sicht fehlerhaftes Ergebnis der gerichtlichen Verwertung des vorliegenden Tatsachenmaterials rügt, aus dem er andere Schlüsse ziehen will als das angefochtene Urteil (stRspr, vgl. etwa BVerwG, B.v. 4.6.2020 - 2 B 26.19 - juris Rn. 39 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans und isolierter Antrag auf Befreiung von

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2022 - 23 ZB 21.448
    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann allerdings grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es versäumt hat, auf eine für erforderlich erachtete weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, insbesondere in der mündlichen Verhandlung einen entsprechenden Beweisantrag zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 32; B.v. 9.7.2018 - 9 ZB 16.2434 - juris Rn. 14 ff.).
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

  • VGH Bayern, 23.06.2020 - 24 ZB 19.2439

    Sog. "Reichsbürger"- waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

  • VG Regensburg, 10.07.2020 - RN 4 S 20.1049

    Prüfung der Bestandsauflösung einer Tierhaltung

  • VGH Bayern, 21.10.2014 - 21 ZB 14.876

    Waffenbesitzkarte; Europäischer Feuerwaffenpass; Widerruf; Antrag auf Zulassung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2017 - 3 M 240/17

    Bindungswirkung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO; Ersetzung eines

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

  • VGH Bayern, 20.04.2012 - 11 ZB 11.1491

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ungenügende Darlegung von Zulassungsgründen

  • VGH Bayern, 12.08.2019 - 6 ZB 19.778

    Mangelnde Darlegung von Zulassungsgründen

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 7 L 5832/92

    Gewerbeuntersagung; Verwaltungsentscheidung; Gerichtliche Verhandlung;

  • BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 7.04

    Tierschutz; landwirtschaftliche Nutztiere; Pelztiere; Nerze; Erlaubnispflicht;

  • VGH Bayern, 04.06.2020 - 6 ZB 20.647

    Schadlosstellung wegen verspäteter Beförderung

  • VGH Bayern, 09.01.2013 - 21 ZB 12.2586

    Recht der Heilberufe / Beitrag; Darlegung; ernstliche Zweifel

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05

    Tierschutz; Schafbestand; Auflösung; Ersatzvornahme; Wegnahme; unmittelbare

  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 23 ZB 18.756

    Untersagung der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2007 - 7 ME 193/06

    Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit wegen Steuerrückständen;

  • VG Würzburg, 18.03.2019 - W 8 K 18.564

    Wiedergestattung der Tierhaltung und -betreuung

  • OVG Saarland, 29.10.2019 - 2 A 261/18

    Wiedergestattung der Rinderhaltung

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen;

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

  • VGH Bayern, 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206

    Antrag auf Zulassung der Berufung: Altersbeschränkung für Lasertag-Arena

  • VG Bayreuth, 14.02.2023 - B 1 K 21.469

    Wiedergestattung Tierhaltung, Hunde und Heimtiere, Materielle Beweislast, Wegfall

    Vielmehr muss die Antragstellerin Umstände darlegen (zum Beispiel psychologisches Gutachten, Sachkundenachweis etc.), aus denen sich ergibt, dass bei ihr ein individueller Lernprozessstand stattgefunden hat und eine Läuterung in ihrem Verhalten gegenüber potentiell zu haltenden Tieren eingetreten ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.2.2022 - 23 ZB 21.448 - juris Rn. 17VGH BW, U.v. 16.12.2021 - 6 S 1557/19 - BeckRS 2021 44576; VG Würzburg, U.v. 18.3.2019 - W 8 K 18.564 - BeckRS 2019, 5165; VG Göttingen U.v. 9.2.2011 - 1 A 184/09 - BeckRS 2011, 48317; Hirt/Maisack/Moritz, aaO).

    Vielmehr muss zusätzlich ein innerer Vorgang im Sinne eines individuellen Lernprozesses stattgefunden haben, der sich auf die inneren Gründe für die Handlung bezieht und nachvollziehbar werden lässt, dass diese so nachhaltig entfallen sind, dass mit hinreichender Gewissheit künftig auszuschließen ist, dass sich die Antragstellerin wiederum tierschutzwidrig verhält (vgl. BayVGH, B.v. 28.2.2022 - 23 ZB 21.448 - juris Rn. 17; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 55 m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht