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   VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306   

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VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306 (https://dejure.org/2017,11837)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306 (https://dejure.org/2017,11837)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. März 2017 - 15 ZB 16.1306 (https://dejure.org/2017,11837)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 16 Abs. 2 Nr. 1, § 19; BayBO Art. 63 Abs. 1, Art. 68 Abs. 1 S. 1
    Kein Nachbarschutz gegen Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans über die Grundflächenzahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarschutz hinsichtlich Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben "Umbau und energetische Sanierung Wohnhaus"; Befreiung der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl; Zulassung einer Nebenanlage (hier: Garage) außerhalb der Baugrenzen; Gefährdung des ...

  • rewis.io

    Kein Nachbarschutz gegen Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans über die Grundflächenzahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Darlegungsanforderungen an die Geltendmachung eines Zulassungsgrundes; besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache (verneint); Nachbarschutz aus Festsetzungen des Bebauungsplans (hier abgelehnt ...

  • rechtsportal.de

    Nachbarschutz hinsichtlich Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben "Umbau und energetische Sanierung Wohnhaus"; Befreiung der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl; Zulassung einer Nebenanlage (hier: Garage) außerhalb der Baugrenzen; Gefährdung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Bayern, 29.08.2014 - 15 CS 14.615

    Vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306
    Solche Festsetzungen vermitteln ausnahmsweise Drittschutz nur dann, wenn sie nach dem Willen der Gemeinde als Planungsträgerin diese Funktion haben sollen (vgl. BVerwG, B.v. 19.10.1995 - 4 B 215.95 - NVwZ 1996, 888 = juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 24; B.v. 1.8.2016 - 15 CS 16.1106 - juris Rn. 17).

    nachbarschützende Funktion haben soll und wenn sich ein entsprechender Wille nach Maßgabe einer vorzunehmenden Auslegung mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Bebauungsplan selbst, aus seiner Begründung oder auch aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung ergibt (vgl. BVerwG, B.v. 13.12.2016 - 4 B 29.16 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 24; B.v. 22.2.2017 - 15 CS 16.1883 - juris Rn. 13).

    Ein auf den nachbarlichen Interessenausgleich im Sinne eines Austauschverhältnisses gerichteter, nachbarschützender Zweck kann etwa angenommen werden, wenn der Plangeber auf faktisch einzuhaltende Grenzabstände abzielt und dabei denselben nachbarschützenden Zweck verfolgt wie die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenregelungen des Art. 6 BayBO (vgl. BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 25; B.v. 22.2.2017 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 CS 08.2582

    Nachbarstreit; Rücksichtnahme; Standsicherheit

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306
    a) Soweit die Kläger eine Gefährdung ihres Anwesens unter statischen Gesichtspunkten sowie unter den Gesichtspunkten einer Explosionsgefahr aufgrund von Bauarbeiten (also während der Phase von Abriss- und Wiedererrichtung) geltend machen, ist dies - auch wenn sich das Verwaltungsgericht in den Entscheidungsgründen unter Verwertung der Ausführungen des Baustatikers in der mündlichen Verhandlung mit der Substanzgefährdung in der Sache beschäftigt hat - schon mangels Entscheidungserheblichkeit offensichtlich irrelevant: Unabhängig von der Einschlägigkeit des umfassenden oder vereinfachten Genehmigungsverfahrens (Art. 59, Art. 60 BayBO) und unabhängig von den Unterschieden in der Prüfdichte in diesen Verfahren ist Gegenstand der Prüfung in einem Genehmigungsverfahren laut Art. 55 Abs. 1, Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BayBO ausschließlich die zur Genehmigung gestellte "Errichtung" bzw. (Nutzungs-) "Änderung" des "Bauvorhabens", nicht aber der Errichtungsvorgang als solcher (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2008 - 2 CS 08.2582 - juris Rn. 3; B.v. 23.3.2011 - 2 CS 11.1218 - juris Rn. 9; B.v. 8.7.2013 - 2 CS 13.807 - juris Rn. 14; B.v. 21.4.2016 - 15 ZB 14.2572 - juris Rn. 23; B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 20; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer, Die neue Bayerische Bauordnung, Stand: Oktober 2016, Art. 9 Rn. 9; zur vergleichbaren Rechtslage im Saarland: OVG Saarl., B.v. 5.12.2016 - 2 B 298/16 - juris Rn. 10).

    Die von den Klägern befürchtete mögliche Beeinträchtigung der Standsicherheit ihres Gebäudes ist schon kein im Rahmen des Rücksichtnahmegebots zu prüfender Belang (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2008 - 2 CS 08.2582 - juris Rn. 2; B.v. 24.11.2016 - 1 CS 16.2009 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306
    (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u.a. - juris Rn. 63 m.w.N.; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2016, § 124 Rn. 28 m.w.N.).

    Es bedarf hinsichtlich der Darlegung am Maßstab von § 124a Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 VwGO einer substanziellen Auseinandersetzung mit dem verwaltungsgerichtlichen Urteil und einer konkreten Bezeichnung der Tatsachen- und Rechtsfragen, hinsichtlich derer sich solche Schwierigkeiten stellen, sowie des Aufzeigens, worin diese Schwierigkeiten bestehen (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2016 a.a.O. Rn. 63 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 24.11.2016 - 1 CS 16.2009

    Keine Prüfung der Standsicherheit im vereinfachten Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306
    Die von den Klägern befürchtete mögliche Beeinträchtigung der Standsicherheit ihres Gebäudes ist schon kein im Rahmen des Rücksichtnahmegebots zu prüfender Belang (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2008 - 2 CS 08.2582 - juris Rn. 2; B.v. 24.11.2016 - 1 CS 16.2009 - juris Rn. 5).

    Aus Art. 59 Satz 1 BayBO, dessen Einschlägigkeit von den Klägern nicht in Zweifel gezogen wird, ergibt sich - wie auch das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat - eindeutig, dass im sog. vereinfachten Verfahren die Anforderungen des Bauordnungsrechts außerhalb beantragter Abweichungen (vgl. Art. 59 Satz 1 Nr. 2 BayBO) nicht vom Prüfumfang umfasst sind (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 1 CS 16.2009 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398

    Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306
    In der Zulassungsbegründung findet sich hierzu nur der Satz: "Auch hinsichtlich der privatrechtlich geregelten Leitungsrechte dürfen die Kläger nicht auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden, weil die angegriffene Baugenehmigung die Durchbrechung der beurkundeten Leitungsrechte unbeschadet der Regelung des Artikel 68 Absatz 4 BayBO legalisiert." Unabhängig von der fraglichen Richtigkeit dieser Aussage (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 19 m.w.N.; Schwarzer/König, Bayerische Bauordnung, 4. Aufl. 2012, Art. 68 Rn. 50; Molodovsky in Molodovski/Famers, Bayerische Bauordnung, Stand: November 2016, Art. 68 Rn. 63) unterlassen die Kläger in der Zulassungsbegründung auch diesbezüglich eine substanziierte Auseinandersetzung mit den Fragen, worin der konkrete Fehler in der Argumentationslinie des Verwaltungsgericht liegen soll und worin genau die rechtliche bzw. tatsächliche Schwierigkeit der diesbezüglichen Rechtsanwendung zu sehen ist.

    a) Soweit die Kläger eine Gefährdung ihres Anwesens unter statischen Gesichtspunkten sowie unter den Gesichtspunkten einer Explosionsgefahr aufgrund von Bauarbeiten (also während der Phase von Abriss- und Wiedererrichtung) geltend machen, ist dies - auch wenn sich das Verwaltungsgericht in den Entscheidungsgründen unter Verwertung der Ausführungen des Baustatikers in der mündlichen Verhandlung mit der Substanzgefährdung in der Sache beschäftigt hat - schon mangels Entscheidungserheblichkeit offensichtlich irrelevant: Unabhängig von der Einschlägigkeit des umfassenden oder vereinfachten Genehmigungsverfahrens (Art. 59, Art. 60 BayBO) und unabhängig von den Unterschieden in der Prüfdichte in diesen Verfahren ist Gegenstand der Prüfung in einem Genehmigungsverfahren laut Art. 55 Abs. 1, Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BayBO ausschließlich die zur Genehmigung gestellte "Errichtung" bzw. (Nutzungs-) "Änderung" des "Bauvorhabens", nicht aber der Errichtungsvorgang als solcher (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2008 - 2 CS 08.2582 - juris Rn. 3; B.v. 23.3.2011 - 2 CS 11.1218 - juris Rn. 9; B.v. 8.7.2013 - 2 CS 13.807 - juris Rn. 14; B.v. 21.4.2016 - 15 ZB 14.2572 - juris Rn. 23; B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 20; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer, Die neue Bayerische Bauordnung, Stand: Oktober 2016, Art. 9 Rn. 9; zur vergleichbaren Rechtslage im Saarland: OVG Saarl., B.v. 5.12.2016 - 2 B 298/16 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 15 CS 16.1883

    Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen des Bebauungsplans nur bei

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306
    nachbarschützende Funktion haben soll und wenn sich ein entsprechender Wille nach Maßgabe einer vorzunehmenden Auslegung mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Bebauungsplan selbst, aus seiner Begründung oder auch aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung ergibt (vgl. BVerwG, B.v. 13.12.2016 - 4 B 29.16 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 24; B.v. 22.2.2017 - 15 CS 16.1883 - juris Rn. 13).

    Ein auf den nachbarlichen Interessenausgleich im Sinne eines Austauschverhältnisses gerichteter, nachbarschützender Zweck kann etwa angenommen werden, wenn der Plangeber auf faktisch einzuhaltende Grenzabstände abzielt und dabei denselben nachbarschützenden Zweck verfolgt wie die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenregelungen des Art. 6 BayBO (vgl. BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 25; B.v. 22.2.2017 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 06.03.2017 - 15 ZB 16.562

    Verwirkung eines Antrags auf Fortführung eines Klageverfahrens nach

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306
    Denn ein Beigeladener setzt sich im Berufungszulassungsverfahren unabhängig von einer Antragstellung grundsätzlich keinem eigenen Kostenrisiko aus (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 15 ZB 16.562 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306
    Eine auf das Plangebiet bezogene nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen des Bebauungsplans ist regelmäßig nur bei Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung anzunehmen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = juris Rn. 12 ff.; B.v. 27.8.2013 - 4 B 39.13 - ZfBR 2013, 783 = juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306
    Das Rücksichtnahmegebot stellt keine allgemeine Härteklausel dar, die über den Vorschriften des öffentlichen Baurechts steht, sondern ist Bestandteil einzelner bauplanungsrechtlicher Vorschriften des Baurechts (vgl. auch BVerwG, U.v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879 = juris Rn. 6).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306
    Solche Festsetzungen vermitteln ausnahmsweise Drittschutz nur dann, wenn sie nach dem Willen der Gemeinde als Planungsträgerin diese Funktion haben sollen (vgl. BVerwG, B.v. 19.10.1995 - 4 B 215.95 - NVwZ 1996, 888 = juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 24; B.v. 1.8.2016 - 15 CS 16.1106 - juris Rn. 17).
  • VGH Hessen, 13.07.1999 - 4 TG 1322/99

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Überschreitung der Geschossflächenzahl

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2011 - 2 M 84/11

    Baugenehmigung für Biogasanlage neben einer Tankstelle

  • VGH Bayern, 06.02.2012 - 1 ZB 10.1883

    Großflächige Aufschüttung; Sonderbau; Standsicherheit; Gebot der Rücksichtnahme

  • VGH Bayern, 23.08.2011 - 2 CS 11.1218

    Beschwerde; bestimmter Antrag; unzulässige Antragserweiterung; Gebot der

  • VGH Bayern, 08.07.2013 - 2 CS 13.807

    Kein vorläufiger Baustopp für die Tiefgarage am Josephsplatz

  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572

    Auslagen für die Vergütung von prüfungs- und bauüberwachungsbezogenen

  • VG Gelsenkirchen, 29.04.2016 - 9 K 4716/14

    Rücksichtnahme; Betriebssicherheit; Explosionsgefahr; Gastankstelle

  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 15 CS 16.1106

    Kein Drittschutz aus der Festsetzung der maximal zulässigen Gebäudehöhe im

  • VGH Bayern, 05.09.2016 - 15 CS 16.1536

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 13.12.2016 - 4 B 29.16

    Drittschützende Wirkung von Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in

  • OVG Saarland, 05.12.2016 - 2 B 298/16

    Baueinstellung wegen angeblich fehlender Standsicherheit des Nachbargebäudes aus

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15

    Nachbarklage; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; Sondergebiet

    Dieser Wille muss sich dabei im Einzelfall aus dem Bebauungsplan selbst und der ihn tragenden Planungskonzeption, aus seiner Begründung oder aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung und der Willensbildung des zuständigen Beschlussorgans entnehmen lassen (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 1. September 2011 - OVG 2 S 65.11 -, juris Rn. 3; OVG NW, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 2 A 1674/13 -, juris LS und Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 28. März 2017 - 15 ZB 16.1306 -, juris Rn. 10; OVG Bremen, Urteil vom 13. Februar 2015 - 1 B 355/14 -, juris Rn. 53 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 15 ZB 16.2508

    Kein subjektives Recht eines Nachbarn auf die Aufnahme einer Nebenbestimmung in

    Betroffene Nachbarn sind im Falle eines behaupteten materiellen Verstoßes eines Vorhabens gegen nicht vom Prüfumfang des vereinfachten Genehmigungsverfahrens umfasste nachbarschützende Anforderungen (hier in Bezug auf die behauptete Verletzung des Art. 6 BayBO) im Übrigen nicht rechtsschutzlos, weil sie - ggf. neben Ansprüchen auf bauordnungsrechtliches Einschreiten oder ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber (vgl. Art. 54 Abs. 2, Art. 75 BayBO) - auch zivilrechtlichen Nachbarschutz geltend machen können (etwa unter Berufung auf den sog. quasinegatorischen Abwehranspruch analog § 1004 i.V. mit § 823 Abs. 2 BGB, vgl. BayVGH, B.v. 28.3.2017 - 15 ZB 16.1306 - juris Rn. 21; Seidel, NVwZ 2004, 139 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2017 - 3 M 179/17

    Baustopp mit Blick auf bereits begangene Verstöße; Standsicherheit; geprüfte

    Wie die Ausführung des Vorhabens technisch im Einzelnen vor sich gehen soll und ob dies mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist, ist nicht Prüfgegenstand der Baugenehmigung (vgl. VGH München, B. v. 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306 - juris; zur Standsicherheit vgl. Nolte in Simon/Busse, BayBO, Art. 10 Rn. 20).

    Betroffene Nachbarn müssen im Falle eines tatsächlichen, materiellen Verstoßes eines Vorhabens gegen sicherheitsbezogene Anforderungen, hier gegen § 12 Abs. 1 Satz 2 LBauO M-V oder (als Auffangvorschrift) gegen § 3 Abs. 1 LBauO M-V Ansprüche auf bauordnungsrechtliches Einschreiten oder ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber geltend machen (vgl. VGH München, B. v. 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306 - juris).

  • VG Ansbach, 23.03.2020 - AN 3 E 20.00511

    Verfahren nach § 123 VwGO: Antrag gegen die Baugenehmigungsbehörde auf Erlass

    Denn Gegenstand der Prüfung in einem Genehmigungsverfahren ist gemäß Art. 55 Abs. 1, Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BayBO ausschließlich die zur Genehmigung gestellte "Errichtung" bzw. (Nutzungs-)"Änderung" des "Bauvorhabens", nicht aber der Errichtungsvorgang als solcher (vgl. etwa BayVGH, B.v. 28.3.2017 - 15 ZB 16.1306 - juris; B.v. 14.10.2008 - 2 CS 08.2582 - juris; B.v. 23.3.2011 - 2 CS 11.1218 - juris; B.v. 6.2.2017 - 15 B 16.398 - juris).

    Da mithin etwa Standsicherheitsfragen hinsichtlich des Nachbargebäudes im Zusammenhang mit dem Errichtungsvorgang des Bauvorhabens im Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft werden, trifft die Unbedenklichkeitsfeststellung einer Baugenehmigung diesbezüglich keine Aussage und kann folglich keine subjektiven Nachbarrechte des Antragstellers verletzen (BayVGH, B.v. 28.3.2017 - 15 ZB 16.1306 - juris).

    Betroffene Nachbarn sind jedoch im Falle eines tatsächlichen, materiellen Verstoßes eines Vorhabens gegen entsprechende sicherheitsbezogene Anforderungen der Bayerischen Bauordnung nicht rechtsschutzlos, weil sie neben zivilrechtlichem Nachbarschutz (§ 1004 Abs. 1, § 823 BGB) gegebenenfalls auch Ansprüche auf bauordnungsrechtliches Einschreiten oder ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber (Art. 54 Abs. 2, Art. 75 BayBO) geltend machen können (BayVGH, B.v. 28.3.2017 - 15 ZB 16.1306 - juris).

  • VG Regensburg, 04.04.2019 - RO 7 K 17.631

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Duplexgaragen und Stellplätze

    Das Rücksichtnahmegebot stellt keine allgemeine Härteklausel dar, die über den Vorschriften des öffentlichen Baurechts steht, sondern ist Bestandteil einzelner bauplanungsrechtlicher Vorschriften (BayVGH, B.v. 28.3.2017 - 15 ZB 16.1306 - juris).

    Gegenstand der Prüfung in einem Genehmigungsverfahren nach Art. 55 Abs. 1, Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BayBO ist ausschließlich die zur Genehmigung gestellte "Errichtung" bzw. (Nutzungs-) "Änderung" des "Bauvorhabens", nicht aber der Errichtungsvorgang als solcher (VGH München, B.v. 28.3.2017 - 15 ZB 16.1306 - juris).

  • VGH Bayern, 13.12.2022 - 15 ZB 22.2149

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im baurechtlichen Nachbarstreitverfahren

    Hiergegen ist nichts zu erinnern (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2019 - 15 CS 18.2487 - juris Rn. 20; B.v. 28.3.2017 - 15 ZB 16.1306 - juris Rn. 15).

    Die vom Kläger in Art. 10 Satz 3 BayBO angeführte Forderung, die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrunds des Nachbargrundstücks nicht zu gefährden, ist hier - offensichtlich - auch nicht Gegenstand der Regelungen der angefochtenen Baugenehmigung, weshalb eine Rechtsverletzung schon deswegen ausscheidet (vgl. BayVGH, B.v. 28.3.2017 a.a.O. Rn. 20).

  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 9 CS 17.345

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn - Befreiung von festgesetzten Baugrenzen

    Denn dem Beschwerdevorbringen lässt sich auch nicht entnehmen, dass sich ein solcher Planungswille jedenfalls mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Bebauungsplan selbst, seiner Begründung oder aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 28.3.2017 - 15 ZB 16.1306 - juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 10 S 15.20

    Baunachbarstreit; Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung in einem

    Die Annahme eines derartigen planerischen Willens ist eingedenk dessen nur dann berechtigt, wenn er sich mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Bebauungsplan selbst, seiner Begründung und sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung ableiten lässt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28. März 2017 - 15 ZB 16.1306 -, juris Rn. 10; in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. September 2011 - OVG 2 S 65.11 -, juris Rn. 3).
  • VG München, 21.06.2022 - M 11 SN 22.2434

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau eines Gymnasiums

    Die Baugenehmigung bezieht sich - auch im Falle eines Sonderbaus - nur auf das zur Genehmigung gestellte Bauvorhaben, nicht aber auf die Vorgaben zu dessen Errichtung; die Baustelle bzw. die Durchführung der Bauarbeiten ist damit von vornherein nicht Gegenstand der angefochtenen Baugenehmigung (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BayVGH, B.v. 28.3.2017 - 15 ZB 16.1306 - juris Rn. 20 ff.; BayVGH, B.v. 23.8.2011 - 2 CS 11.1218 - juris Rn. 7 ff. (Sonderbau); Kraus in Busse/Kraus, BayBO, Stand Sept. 2021, Art. 9, Rn. 8).
  • VGH Bayern, 15.02.2022 - 15 CS 22.43

    Erfolgloser Nachbareilantrag gegen Baugenehmigung (Beschwerdeverfahren)

    Auf die Bauphase kommt es insoweit regelmäßig nicht an (vgl. BayVGH, B.v. 28.3.2017 - 15 ZB 16.1306 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 04.10.2022 - 1 CS 22.1610

    Teilweise erfolgreicher Eilrechtsschutz der Nachbarn gegen Neubau eines

  • VG Ansbach, 22.03.2018 - AN 3 K 17.00036

    Baugrenzen rückwärtige, Nachbarschutz, Gartenwohnsiedlung

  • VGH Bayern, 23.06.2017 - 15 ZB 17.58

    Nachbarklage gegen Wohnhaus mit Tiefgarage

  • VG Augsburg, 12.01.2023 - Au 4 K 22.1816

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid wegen Verletzung des Rücksichtnahmegebots

  • VG Ansbach, 26.11.2018 - AN 3 S 18.2139

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Dreifamilienhauses

  • VG München, 03.07.2019 - M 9 K 18.3944

    Abstandsflächen bei Nachbarrechtsbehelf vor BayBO-Novelle

  • VG Augsburg, 08.11.2017 - Au 4 K 17.701

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für eine Doppelhaushälfte

  • VG Ansbach, 01.12.2022 - AN 9 K 22.00874

    Zulässiger Schulneubau mit Hort und öffentlichem Spielhof, Kein Verstoß gegen das

  • VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 3 K 18.01794

    Aufhebung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Freischankfläche

  • VGH Bayern, 25.07.2022 - 15 CS 22.1438

    Eilantrag des Nachbarn gegen Erweiterung eines Wohngebäudes

  • VG Ansbach, 26.11.2018 - AN 3 S 18.02139

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Dreifamilienhauses

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