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   VGH Bayern, 28.03.2023 - 19 CE 23.456   

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VGH Bayern, 28.03.2023 - 19 CE 23.456 (https://dejure.org/2023,6498)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.03.2023 - 19 CE 23.456 (https://dejure.org/2023,6498)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. März 2023 - 19 CE 23.456 (https://dejure.org/2023,6498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 6 Abs. 1, 2; EMRK Art. 8; KRK Art. 3, 9; GRCh Art. 24
    Keine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung des Vaters einer Vierjährigen

  • rewis.io

    Anspruch eines Kindes auf Duldung des rechtskräftig ausgewiesenen Vaters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurückweisung der Beschwerde in einem Verfahren auf Erteilung einer Duldung für ihren ausreisepflichtigen Vater mit äthiopischer Staatsangehörigkeit

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 10.02.2011 - 1 B 22.10

    Ausweisungsschutz; familiäre Bindungen; Kindeswohl

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2023 - 19 CE 23.456
    Das zwischen dem Ausländer und seinem minderjährigen Kind bestehende Familienleben bzw. das Kindeswohl hat nicht generell und ausnahmslos Vorrang vor dem öffentlichen Vollzugsinteresse (BVerwG, B.v. 10.2.2011 - 1 B 22.10 - juris Rn. 4; B.v. 21.7.2015 - 1 B 26.15 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 44).

    Festzuhalten ist zudem - wie bereits ausgeführt -, dass das zwischen einem Ausländer und seinem minderjährigen Kind bestehende Familienleben bzw. das Kindeswohl nicht generell und ausnahmslos Vorrang vor dem öffentlichen Vollzugsinteresse hat (vgl. BVerwG, B.v. 10.2.2011 - 1 B 22.10 - juris Rn. 4; B.v. 21.7.2015 - 1 B 26.15 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 44).

    Nichts anderes ergibt sich aus den Bestimmungen der KRK, ungeachtet der Frage, ob die Ausländerbehörden an deren Bestimmungen nach Rücknahme des Vorbehalts im Juli 2010 unmittelbar gebunden sind (vgl. BVerwG vom 10.2.2011 Az. 1 B 22.10 Rn. 4; OVG Lüneburg vom 18.1.2011 DVBl 2011, 289).

    Denn auch nach Art. 3 Abs. 1 KRK ist zwar bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist, die Konvention sperrt aber nicht grundsätzlich jede Ausweisung eines Elternteils (vgl. Art. 9 Abs. 4 Satz 1 KRK; BVerwG vom 10.2.2011 a.a.O.).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2023 - 19 CE 23.456
    Aus Art. 6 GG ergeben sich aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 17 ff. m.w.N.).

    Bei der Bewertung der familiären Beziehungen verbietet sich eine schematische Einordnung als entweder aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdige Lebens- und Erziehungsgemeinschaft oder Beistandsgemeinschaft oder aber bloße Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, die durch wiederholte Besuche, durch Brief- und Telefonkontakte sowie durch Zuwendungen aufrechterhalten werden kann (BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 20; BVerfG, B.v. 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 - juris).

    Die Entwicklung eines Kindes wird nicht nur durch quantifizierbare Betreuungsbeiträge der Eltern, sondern auch durch die geistige und emotionale Auseinandersetzung geprägt (BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 21).

    Für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit der familiären Gemeinschaft und der Zumutbarkeit einer (vorübergehenden) Trennung sowie der Möglichkeit, über Briefe, Telefonate und Besuche auch aus dem Ausland Kontakt zu halten, spielt schließlich das Alter des Kindes eine wesentliche Rolle (BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 37 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2023 - 19 CE 23.456
    Das zwischen dem Ausländer und seinem minderjährigen Kind bestehende Familienleben bzw. das Kindeswohl hat nicht generell und ausnahmslos Vorrang vor dem öffentlichen Vollzugsinteresse (BVerwG, B.v. 10.2.2011 - 1 B 22.10 - juris Rn. 4; B.v. 21.7.2015 - 1 B 26.15 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 44).

    Festzuhalten ist zudem - wie bereits ausgeführt -, dass das zwischen einem Ausländer und seinem minderjährigen Kind bestehende Familienleben bzw. das Kindeswohl nicht generell und ausnahmslos Vorrang vor dem öffentlichen Vollzugsinteresse hat (vgl. BVerwG, B.v. 10.2.2011 - 1 B 22.10 - juris Rn. 4; B.v. 21.7.2015 - 1 B 26.15 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 44).

    Art. 7 und 24 GRCh ist somit die gleiche Bedeutung und Tragweite beizumessen wie Art. 8 Abs. 1 EMRK (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2015 - 1 B 26/15 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 14.7.2021 - 19 ZB 21.719 - juris Rn. 30).

  • VGH Hessen, 15.06.2007 - 3 TG 723/07

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2023 - 19 CE 23.456
    Zur weiteren Begründung werde auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15.06.2007 mit dem Az. 3 TG 723/07 verwiesen, der zu der Überzeugung gelangt sei, dass Art. 6 GG ein Menschenrecht sei und nicht ein Grundrecht für Deutsche darstelle.

    Soweit die Antragstellerin zur Begründung der Beschwerde auf die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15.06.2007 mit dem Az. 3 TG 723/07 hinweist, in der ausgeführt werde, dass Art. 6 GG ein Menschenrecht sei und nicht nur ein Grundrecht für Deutsche darstelle, weiterhin die Familie nicht darauf verwiesen werden könne, das Bundesgebiet zu verlassen und dass bei der Vater-Kind-Beziehung zu berücksichtigen sei, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich werde, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes habe, kann dies bei der hier vorliegenden Konstellation nicht zu einer anderen Beurteilung führen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 10 B 10369/00

    Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 Ausländergesetz (AuslG)

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2023 - 19 CE 23.456
    Auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz komme in seinem Beschluss vom 10.04.2000 mit dem Az. 10 B 10369/00 zu der Überzeugung, dass wohl aufgrund des Kindschaftsreformgesetzes vom 16.12.1997 einem Ausländer ein Aufenthalt gewährt werden müsse, sofern der tatsächlich gepflegte Umgang mit dem Kind über eine reine Begegnungsgemeinschaft hinausgehe und zu einer persönlichen Verbundenheit mit dem Kind geführt habe bzw. Ausdruck einer solchen Verbundenheit sei, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen sei.

    Auch soweit zur Begründung der Beschwerde auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. April 2000 mit dem Az. 10 B 10369/00 und des Bundesverfassungsgerichts vom 31. August 1999 mit dem Az. 2 BvR 1529 (wohl: 1523)/99 verwiesen wird, ist festzuhalten - worauf die Antragsgegnerin zu Recht hinweist -, dass in beiden Verfahren u.a. nicht eine Ausweisung des Kindsvaters - anders als im hier vorliegenden Fall - im Raume stand, was jedoch - wie bereits ausgeführt - bei der Beurteilung des Einzelfalls und hier insbesondere bei der Abwägung des Kindeswohls und der öffentlichen Interessen zu divergierenden Entscheidungen führt.

  • VGH Bayern, 08.07.2011 - 10 ZB 10.3028

    Zum "erhöhten" Ausweisungsschutz eines Ausländers - zur Ausweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2023 - 19 CE 23.456
    Vielmehr ist für jeden Einzelfall eine Abwägung zwischen den Belangen des Kindes und den öffentlichen Belangen vorzunehmen (BayVGH, B.v. 8.7.2011 - 10 ZB 10.3028 - juris Rn. 15).

    Diese Entscheidung ist allerdings unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Erforderlichkeit zu treffen, was bedeutet, dass in jedem Einzelfall eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der gegenläufigen Interessen zu erfolgen hat (BayVGH, B.v. 8.7.2011 - 10 ZB 10.3028 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 10 B 19.55

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2023 - 19 CE 23.456
    Das zwischen dem Ausländer und seinem minderjährigen Kind bestehende Familienleben bzw. das Kindeswohl hat nicht generell und ausnahmslos Vorrang vor dem öffentlichen Vollzugsinteresse (BVerwG, B.v. 10.2.2011 - 1 B 22.10 - juris Rn. 4; B.v. 21.7.2015 - 1 B 26.15 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 44).

    Festzuhalten ist zudem - wie bereits ausgeführt -, dass das zwischen einem Ausländer und seinem minderjährigen Kind bestehende Familienleben bzw. das Kindeswohl nicht generell und ausnahmslos Vorrang vor dem öffentlichen Vollzugsinteresse hat (vgl. BVerwG, B.v. 10.2.2011 - 1 B 22.10 - juris Rn. 4; B.v. 21.7.2015 - 1 B 26.15 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 44).

  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2023 - 19 CE 23.456
    Bei der Bewertung der familiären Beziehungen verbietet sich eine schematische Einordnung als entweder aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdige Lebens- und Erziehungsgemeinschaft oder Beistandsgemeinschaft oder aber bloße Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, die durch wiederholte Besuche, durch Brief- und Telefonkontakte sowie durch Zuwendungen aufrechterhalten werden kann (BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 20; BVerfG, B.v. 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 - juris).

    Eine Beistandsgemeinschaft liegt allerdings nur vor, wenn die wesentliche Hilfe von dem Familienmitglied und nicht von anderen Personen geleistet wird (BVerfG, B.v. 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 - juris).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2023 - 19 CE 23.456
    Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (BVerfG, B.v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 - juris Rn. 31).

    Eine Eltern-Kind-Beziehung unterfällt dem Schutzbereich des Art. 6 GG dann, wenn eine verantwortungsvoll gelebte, dem Schutzzweck des Art. 6 GG entsprechende Eltern-Kind-Gemeinschaft besteht (BVerfG, B.v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 - juris Rn. 31), die sich jedoch nicht allein quantitativ etwa nach Daten und Uhrzeiten des persönlichen Kontakts oder genauem Inhalt der einzelnen Betreuungshandlungen bestimmen lässt.

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2023 - 19 CE 23.456
    Inhaltlich entspricht das Recht nach Art. 7 und 24 GRCh den in Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisteten Rechten in ihrer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) (EuGH, U.v. 15.11.2011, Az.: C-256/11, juris Rn. 70; BVerwG, U.v. 13.6.2013, Az.: 10 C 16.12, juris Rn. 23, 24).
  • VGH Bayern, 14.07.2021 - 19 ZB 21.719

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen ausländerrechtlicher Duldung

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

  • EuGH, 11.03.2021 - C-112/20

    Belgischer Staat (Retour du parent d'un mineur) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 8 PA 317/10

    Besitz eines Aufenthaltstitels im Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Bundesgebiet

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

  • BVerwG, 11.07.2008 - 1 B 8.08

    D (A), Verfahrensrecht, Aufenthaltserlaubnis, Familienangehörige, deutsche

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

  • OVG Saarland, 22.02.2005 - 2 Q 53/04
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2015 - 11 S 164/15

    Antrags- und Klagebefugnis der Tochter bei Antrag auf Erteilung einer

  • VG Würzburg, 14.10.2021 - W 5 K 21.230

    Fehlende Klagebefugnis für Nachbarklage gegen Schaltanlage

  • BVerfG, 25.10.1995 - 2 BvR 901/95

    Verfassungswidrigkeit der Verneinung des Bestehens einer familiären

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2018 - 13 OB 22/18

    Aufenthaltsrecht; Ausweisung; Beiladung; einfache Beiladung; notwendige

  • VG Ansbach, 03.04.2024 - AN 16 S 24.30731

    Asylantrag offensichtlich unbegründet, Abschiebungsandrohung, Kindeswohl,

    Ein solcher ergibt sich aufgrund von Art. 52 Abs. 1 EU-GR-Charta auch nicht aus den in Art. 24 EU-GR-Charta verankerten Grundrechten des Kindes (vgl. BayVGH, B.v. 28.3.2023 - 19 CE 23.456 - juris Rn. 20 f.; VGH Bad.-Württ., B.v. 4.7.2023 - 11 S 448/23 - juris Rn. 11; EuGH, U.v. 11.3.2021 - C-112/20 - Rn. 41 und Wortlaut von Art. 5 RL 2008/115/EG "Wohl des Kindes in gebührender Weise berücksichtigen").
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2023 - 11 S 985/22

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen drohende Abschiebung; familiäre

    Ein solcher ergibt sich aufgrund von Art. 52 Abs. 1 EU-GR-Charta auch nicht aus den in Art. 24 EU-GR-Charta verankerten Grundrechten des Kindes (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.07.2023 - 11 S 448/23 - juris Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 28.03.2023 - 19 CE 23.456 - juris Rn. 20 f.; vgl. hierzu auch EuGH, Beschluss vom 15.02.2023 - C-484/22 - Rn. 23 f. <"Wohl des Kindes in allen Stadien des Verfahrens zu berücksichtigen"> sowie Urteil vom 11.03.2021 - C-112/20 - Rn. 43 f. <"Wohl des Kindes gebührend zu berücksichtigen">; vgl. ferner Kingreen, in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 6. Aufl. 2022, Art. 24 EU-GRCharta Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2024 - 11 S 1722/23

    Abschiebung eines drittstaatsangehörigen Ausländers und erfolglosen Asylbewerbers

    Ein solcher ergibt sich aufgrund von Art. 52 Abs. 1 EU-GR-Charta auch nicht aus den in Art. 24 EU-GR-Charta verankerten Grundrechten des Kindes (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.08.2023 - 11 S 2717/22 - juris Rn. 23, vom 25.07.2023 - 11 S 985/22 - juris Rn. 22 und vom 04.07.2023 - 11 S 448/23 - juris Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 28.03.2023 - 19 CE 23.456 - juris Rn. 20 f.; vgl. hierzu auch EuGH, Beschluss vom 15.02.2023 - C-484/22 - Rn. 23 f. <"Wohl des Kindes in allen Stadien des Verfahrens zu berücksichtigen"> sowie Urteil vom 11.03.2021 - C-112/20 - Rn. 43 f. <"Wohl des Kindes gebührend zu berücksichtigen">; vgl. ferner Kingreen, in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 6. Aufl. 2022, Art. 24 EU-GRCharta Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2023 - 11 S 448/23

    Abschiebung eines Drittstaatsangehörigen; Entgegenstehen von Art. 20 AEUV;

    Ein solcher ergibt sich aufgrund von Art. 52 Abs. 1 EU-GR-Charta auch nicht aus den in Art. 24 EU-GR-Charta verankerten Grundrechten des Kindes (BayVGH, Beschluss vom 28.03.2023 - 19 CE 23.456 - juris Rn. 20 f.; vgl. hierzu auch EuGH, Beschluss vom 15.02.2023 - C-484/22 - Rn. 23 f. <"Wohl des Kindes in allen Stadien des Verfahrens zu berücksichtigen"> sowie Urteil vom 11.03.2021 - C-112/20 - Rn. 43 f. <"Wohl des Kindes gebührend zu berücksichtigen">; vgl. ferner Kingreen, in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 6. Aufl. 2022, Art. 24 EU-GRCharta Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 11 S 2717/22

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden

    Ein solcher ergibt sich aufgrund von Art. 52 Abs. 1 EU-GR-Charta auch nicht aus den in Art. 24 EU-GR-Charta verankerten Grundrechten des Kindes (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 25.07.2023 - 11 S 985/22 - juris Rn. 22 und vom 04.07.2023 - 11 S 448/23 - juris Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 28.03.2023 - 19 CE 23.456 - juris Rn. 20 f.; vgl. hierzu auch EuGH, Beschluss vom 15.02.2023 - C-484/22 - Rn. 23 f. <"Wohl des Kindes in allen Stadien des Verfahrens zu berücksichtigen"> sowie Urteil vom 11.03.2021 - C-112/20 - Rn. 43 f. <"Wohl des Kindes gebührend zu berücksichtigen">; vgl. ferner Kingreen, in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 6. Aufl. 2022, Art. 24 EU-GRCharta Rn. 9).
  • VGH Bayern, 19.10.2023 - 19 ZB 23.1183

    Ausweisung, generalpräventiv, Besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse,

    Art. 7 und 24 EU-GR-Charta ist somit gemäß Art. 52 Abs. 3 EU-GR-Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite beizumessen wie Art. 8 Abs. 1 EMRK (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2015 - 1 B 26.15 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 14.7.2021 - 19 ZB 21.719 - juris Rn. 30; B.v. 28.3.2023 - 19 CE 23.456 - juris Rn. 21).
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