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   VGH Bayern, 28.05.2018 - 22 CE 17.2260   

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VGH Bayern, 28.05.2018 - 22 CE 17.2260 (https://dejure.org/2018,16015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.05.2018 - 22 CE 17.2260 (https://dejure.org/2018,16015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Mai 2018 - 22 CE 17.2260 (https://dejure.org/2018,16015)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 535 Abs. 1 S. 2, § ... 903, § 906, § 1004; VwGO § 42 Abs. 2, § 123 Abs. 1 S. 2, Abs. 3, § 146 Abs. 4, § 155 Abs. 1 S. 1, § 162 Abs. 3; BayVwVfG Art. 37 Abs. 1, Art. 42, Art. 44 Abs. 1, Art. 47; BImSchG § 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 16 Abs. 1 S. 2, § 17, § 20 Abs. 2 S. 1; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; 9. BImSchV § 3 S. 1 Nr. 4, § 21 Abs. 1 Nr. 3
    Abwehranspruch aus §§ 903, 1004 BGB gegen den Betreiber eines Steinbruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage einer Gemeinde auf Stilllegung eines Steinbruchs; Formelle Illegalität eines Steinbruchs; Nachbarschutz aufgrund von Sprengerschütterungen

  • rewis.io

    Abwehranspruch aus §§ 903, 1004 BGB gegen den Betreiber eines Steinbruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage einer Gemeinde auf Stilllegung eines Steinbruchs; Formelle Illegalität eines Steinbruchs; Nachbarschutz aufgrund von Sprengerschütterungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Hamburg, 24.05.1984 - 3 U 49/84
    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2018 - 22 CE 17.2260
    Dies folgt bereits daraus, dass immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen, für deren Errichtung oder Betrieb keine Genehmigung vorliegt, nach der "Soll"-Vorschrift des § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG in aller Regel stillzulegen sind; ein Eingriffsermessen steht der Behörde nur in atypischen Ausnahmefällen zu (BayVGH, B.v. 5.1.1984 - 22 CE 82 A.1999 - GewArch 1985, 172/174).

    Der danach grundsätzlich bestehenden Pflicht der Behörde, formell illegale Anlagen, deren materielle Genehmigungsfähigkeit nicht in evidenter Weise "auf der Hand" liegt, stillzulegen, entspricht dann ein Anspruch des in subjektiven Rechten betroffenen Nachbarn (im immissionsschutzrechtlichen Sinne) auf ein behördliches Einschreiten, wenn andernfalls eine Verletzung subjektiver Rechte dieses Nachbarn droht (BayVGH, B.v. 5.1.1984 a.a.O. S. 174).

  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 193/83

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümern und

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2018 - 22 CE 17.2260
    Bei alledem darf nicht außer Betracht bleiben, dass Felsstürze, die ausschließlich durch das Wirken von Naturkräften ausgelöst werden, der Antragstellerin keinen aus dem Eigentum an den Grundstücken Fl.Nrn. 864 und 867 resultierenden Abwehranspruch verschaffen (BGH, U.v. 12.2.1985 - VI ZR 193/83 - NJW 1985, 1773/1774).

    Anders verhält es sich jedoch, wenn die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf den Willen eines Dritten zurückzuführen ist (BGH, U.v. 12.2.1985, a.a.O., S. 1774).

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99

    Klagebefugnis; Sperrgrundstück; unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2018 - 22 CE 17.2260
    Letzteres könnte im vorliegenden Fall nur bejaht werden, wenn die Rechtsstellung als Grundstückseigentümerin nur vorgeschoben würde, um der Sache nach im Wege der Prozessstandschaft fremde Abwehrrechte zu verteidigen, so dass sich der materielle Gehalt des Eigentums in einer bloßen Scheinposition erschöpft (BVerwG, U.v. 27.10.2000 - 4 A 10.99 - BVerwGE 112, 135/137 f.).

    Davon wäre dann auszugehen, wenn die konkreten Umstände ohne weiteres erkennen ließen, dass an der Rechtsstellung, die die Klagebefugnis vermitteln soll, kein über das Führen eines Rechtsstreits hinausgehendes Interesse gegeben ist (BVerwG, U.v. 27.10.2000 a.a.O. S. 138).

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2018 - 22 CE 17.2260
    Gegenstände wie Steine oder ganze Felsbrocken gehören demgegenüber bereits begrifflich nicht zum Kreis der unwägbaren Stoffe ("Imponderabilien"), deren Zufuhr allein eine "Immission" im Sinn des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine "Einwirkung" im Sinn von § 906 BGB darstellen kann (vgl. zur Rechtslage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes z.B. OVG SA, B.v. 9.12.2014 - 2 M 102/14 - juris Rn. 33; Jarass, BImSchG, 12. Aufl. 2017, § 3 Rn. 13; Kotulla in ders., BImSchG, Stand Januar 2004, § 3 Rn. 29; zur Anwendbarkeit des § 906 BGB nur auf unwägbare Stoffe z.B. BGH, U.v. 2.3.1984 - V ZR 54/83 - BGHZ 90, 255/259; U.v. 20.4.1990 - V ZR 282/88 - BGHZ 111, 158/162).

    Gegen Beeinträchtigungen durch "feste Körper" wie Steine oder Felsbrocken, die als Folge des willentlichen Verhaltens eines Dritten auf ein Grundstück stürzen, steht dem Eigentümer das sich aus §§ 903, 1004 BGB ergebende Abwehrrecht demgegenüber ohne die Einschränkungen zu, die sich aus der durch § 906 BGB konturierten Duldungspflicht ergeben (BGH, U.v. 20.4.1990 a.a.O. S. 162; Brückner in MK zum BGB, 7. Aufl. 2017, § 906 Rn. 40).

  • VGH Hessen, 24.08.1994 - 7 TG 2135/94

    Schulrecht: zum Anspruch auf Einrichtung einer 5. Klasse an einem Gymnasium und

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2018 - 22 CE 17.2260
    Während es für die Herleitung der Antragsbefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO analog) ausreicht, dass eine Verletzung des Rechtsschutzsuchenden in einem subjektiven Recht möglich erscheint, steht ihm ein Anordnungsgrund nur dann zur Seite, wenn es unzumutbar ist, ihn zur Durchsetzung seiner Rechte auf ein Hauptsacheverfahren zu verweisen (OVG Hamburg, B.v. 26.11.1986 - OVG Bs I 67/86 - DVBl 1987, 316); er muss ohne den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung Belastungen ausgesetzt sein, die die Dringlichkeit der Regelung begründen (BayVGH, B.v. 26.11.1993 - 12 CE 93.3058 - NVwZ-RR 1994, 398; HessVGH, B.v. 5.11.1991 - 7 TG 2074/91 - NVwZ-RR 1992, 361; B.v. 24.8.1994 - 7 TG 2135/94 - NVwZ-RR 1995, 33/34).
  • VGH Hessen, 05.11.1991 - 7 TG 2074/91

    Aufnahme eines auswärtigen Schülers in eine weiterführende Schule;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2018 - 22 CE 17.2260
    Während es für die Herleitung der Antragsbefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO analog) ausreicht, dass eine Verletzung des Rechtsschutzsuchenden in einem subjektiven Recht möglich erscheint, steht ihm ein Anordnungsgrund nur dann zur Seite, wenn es unzumutbar ist, ihn zur Durchsetzung seiner Rechte auf ein Hauptsacheverfahren zu verweisen (OVG Hamburg, B.v. 26.11.1986 - OVG Bs I 67/86 - DVBl 1987, 316); er muss ohne den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung Belastungen ausgesetzt sein, die die Dringlichkeit der Regelung begründen (BayVGH, B.v. 26.11.1993 - 12 CE 93.3058 - NVwZ-RR 1994, 398; HessVGH, B.v. 5.11.1991 - 7 TG 2074/91 - NVwZ-RR 1992, 361; B.v. 24.8.1994 - 7 TG 2135/94 - NVwZ-RR 1995, 33/34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2006 - 8 B 39/06
    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2018 - 22 CE 17.2260
    Den Anforderungen des § 21 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV ist jedoch auch Genüge getan, wenn im Tenor eines Genehmigungsbescheids auf Unterlagen Bezug genommen wird, aus denen sich die zulässige Ausdehnung der betroffenen Anlage hinreichend deutlich ergibt (vgl. z.B. HessVGH, U.v. 29.10.1991 - 14 A 2767/90 - ESVGH 42, 81/86; OVG NRW, B.v. 13.7.2006 - 8 B 39/06 - NVwZ 2007, 967/969).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2003 - 8 A 2166/02

    Anforderungen an den Antrag zur Wahrung der dreimonatigen Antragsfrist;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2018 - 22 CE 17.2260
    Gewichtige Anhaltspunkte dafür, wie ein Verwaltungsakt zu verstehen ist, können sich namentlich aus den Umständen ergeben, die seinem Erlass vorausgegangen sind (OVG NRW, U.v. 3.12.2003 - 8 A 2166/02 - juris Rn. 40; U. Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 37 Rn. 77).
  • VGH Hessen, 29.10.1991 - 14 A 2767/90

    Kommunale Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2018 - 22 CE 17.2260
    Den Anforderungen des § 21 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV ist jedoch auch Genüge getan, wenn im Tenor eines Genehmigungsbescheids auf Unterlagen Bezug genommen wird, aus denen sich die zulässige Ausdehnung der betroffenen Anlage hinreichend deutlich ergibt (vgl. z.B. HessVGH, U.v. 29.10.1991 - 14 A 2767/90 - ESVGH 42, 81/86; OVG NRW, B.v. 13.7.2006 - 8 B 39/06 - NVwZ 2007, 967/969).
  • VGH Bayern, 27.06.1997 - 1 CE 97.392
    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2018 - 22 CE 17.2260
    Vielmehr ist sie zumindest befugt, entsprechend § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 926 ZPO beim Verwaltungsgericht einen Beschluss zu erwirken, in dem der Antragstellerin aufgegeben wird, innerhalb einer vom Verwaltungsgericht zu setzenden Frist beim Landratsamt den Erlass einer weiteren den verfahrensgegenständlichen Steinbruch betreffenden Stilllegungsverfügung zu beantragen; für einen solchen Antrag würde aus den im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Juni 1997 (1 CE 97.392 - NVwZ-RR 1998, 685/686) dargestellten Gründen nicht das Rechtsschutzbedürfnis fehlen.
  • BSG, 08.02.2012 - B 5 R 38/11 R

    Überprüfungsantrag einer Regelaltersrente - früherer Rentenbeginn und

  • VGH Bayern, 03.03.2014 - 22 CE 14.439

    Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen - nach Vortrag des Antragstellers -

  • OVG Hamburg, 26.11.1986 - Bs I 67/86
  • VGH Bayern, 26.11.1993 - 12 CE 93.3058
  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

  • BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtsfragen - Hinweispflicht des Gerichts -

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2008 - 11 S 1136/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einreise eines Ausländers aufgrund eines

  • VG Aachen, 08.05.2008 - 6 L 90/08

    Eilantrag gegen Bau und Inbetriebnahme eines Steinbruchs im Stolberger

  • BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvR 403/02

    Keine Beschwerdebefugnis einer Gemeinde bei Geltendmachung eines

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2014 - 2 M 102/14

    Anfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Erdbeckens zur Lagerung

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

  • VG Gera, 25.02.2022 - 3 E 129/22

    Verkürzung des Genesenenstatus durch § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung vom 14.

    Dann kann nicht mehr damit gerechnet werden, dass die Behörde dem Anliegen des Antragstellers entspricht und damit ein einfacherer Weg zur Rechtsverfolgung besteht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28. Mai 2018 - 22 CE 17.2260 - juris Rn. 74; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8. Dezember 2009 - 8 B 11243/09 - juris; Kuhla, in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 58. Aufl. 2021, § 123 Rn. 38; Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 123 Rn. 34).
  • VG Gera, 12.10.2021 - 3 E 1002/21

    Zeitliche Begrenzung des Status als Genesener auf 6 Monate

    Dann kann nicht mehr damit gerechnet werden, dass die Behörde dem Anliegen des Antragstellers entspricht und damit ein einfacherer Weg zur Rechtsverfolgung besteht (vgl. BayVGHM Beschluss vom 28. Mai 2018 - 22 CE 17.2260 - juris Rn. 74; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 8 B 11243/09 - juris; Kuhla, in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 58. Aufl. 2021, § 123 Rn. 38; Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 123 Rn. 34).
  • VG München, 31.07.2023 - M 30 E 22.5140

    Antrag auf einstweiligen Widerruf der Weitergabe einer behördlichen Warnung

    Die Frage, ob der geltend gemachte Anspruch vor Stellen eines Antrags gemäß § 123 VwGO bei der zuständigen Behörde geltend gemacht werden muss, entzieht sich einer pauschalen Beantwortung (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2018 - 22 CE 17.2260 - juris Rn. 74; B.v. 4.7.2008 - 15 CE 08.1155 - juris Rn. 18; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 123 Rn. 34).

    Ansonsten kann ein Antragsteller, der sein Anliegen nicht zuvor an die öffentliche Verwaltung herangetragen hat, ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Anrufung des Gerichts im Verfahren nach § 123 VwGO besitzen, wenn ausreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die zuständige Behörde seinem Begehren entweder nicht oder nicht innerhalb der Zeitspanne entsprochen hätte, nach deren Ablauf dem Rechtsschutzsuchenden diejenigen Nachteile drohen, die mit der beantragten einstweiligen Anordnung abgewehrt werden sollen (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2018 - 22 CE 17.2260 - juris Rn. 74).

  • VG Neustadt, 22.06.2020 - 5 L 420/20

    Rechtsweg bei Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten; ordnungsbehördliche

    Zwar gilt auch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der Untersuchungsgrundsatz des § 86 VwGO und das Erfordernis der Glaubhaftmachung der tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs schließt ergänzende eigene Ermittlungen des Gerichts grundsätzlich nicht aus, denn der das verwaltungsgerichtliche Verfahren prägende Untersuchungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 Satz 1, Halbs. 1, Satz 2 VwGO) wird durch § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO nicht verdrängt, sondern lediglich modifiziert (Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 22 CE 17.2260 -, Rn. 139, juris).
  • VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 ZB 22.1724

    Rechtmäßige Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung bei illegaler Lagerung von

    Es entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass bei Vorliegen einer Genehmigungspflicht der ohne Genehmigung aufgenommene Betrieb regelmäßig allein schon wegen der daraus resultierenden formellen Illegalität nach § 20 Abs. 2 BImSchG eine Stilllegungs- bzw. Beseitigungsanordnung rechtfertigt und ein Ermessensspielraum der Behörde nur in atypischen Ausnahmefällen zu bejahen ist (HessVGH, B.v 1.3.2019 - 9 A 1393/16.Z - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 28.5.2018 - 22 CE 17.2260 - juris Rn. 147; OVG NW, B.v. 8.11.2016 - 8 B 1395/15 - juris Rn. 70; HessVGH; B.v. 7.12.2016 - 9 B 2319/16 - Rn. 15; OVG NW, B.v. 4.9.2013 - 8 B 892/13 - juris Rn. 8).
  • VG Bayreuth, 19.01.2023 - B 9 E 23.10

    Verbindung eines Ratsbegehrens mit einem divergierenden Bürgerbegehren

    Ansonsten besitzt ein Antragsteller, der sein Anliegen nicht zuvor an die öffentliche Verwaltung herangetragen hat, ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Anrufung des Gerichts im Verfahren nach § 123 VwGO dann, wenn ausreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die zuständige Behörde seinem Begehren entweder nicht oder nicht innerhalb der Zeitspanne entsprochen hätte, nach deren Ablauf dem Rechtsschutzsuchenden diejenigen Nachteile drohen, die mit der beantragten einstweiligen Anordnung abgewehrt werden sollen (BayVGH, B.v. 28.5.2018 - 22 CE 17.2260 - juris Rn. 74).
  • VG Bayreuth, 12.04.2022 - B 9 K 20.86

    Öffentlich-rechtlicher Abwehr- und Unterlassungsanspruch, Betrieb von

    Unter Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bzw. unter Einwirkungen im Sinne des § 906 BGB ist nur der Kreis der unwägbaren Stoffe (Imponderabilien) erfasst, nicht jedoch größere festkörperliche Gegenstände (sog. Grobimmissionen) (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2020 - 8 CE 20.1374 - juris Rn. 29, B.v. 28.5.2018 - 22 CE 17.2260 - juris Rn. 85 m.w.N.; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 78. Auflage 2019, § 906 BGB Rn. 5 m.w.N.).
  • VG München, 27.04.2023 - M 30 E 23.1078

    Antrag auf einstweilige Untersagung einer Vollstreckung, Ersatzvornahme -,

    Im Falle fehlender Vorgaben durch das materielle Recht besitzt ein Antragsteller, der sein Anliegen nicht zuvor an die öffentliche Verwaltung herangetragen hat, ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Anrufung des Gerichts im Verfahren nach § 123 VwGO, wenn ausreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die zuständige Behörde seinem Begehren entweder nicht oder nicht innerhalb der Zeitspanne entsprochen hätte, nach deren Ablauf dem Rechtsschutzsuchenden diejenigen Nachteile drohen, die mit der beantragten einstweiligen Anordnung abgewehrt werden sollen (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2018 - 22 CE 17.2260 - juris Rn. 74).
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