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   VGH Bayern, 28.06.2017 - 3 ZB 15.249   

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VGH Bayern, 28.06.2017 - 3 ZB 15.249 (https://dejure.org/2017,24741)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.06.2017 - 3 ZB 15.249 (https://dejure.org/2017,24741)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 3 ZB 15.249 (https://dejure.org/2017,24741)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 5 Abs. 3, Art. 101 Abs. 1; ZPO § 41 Nr. 2 - 4, § 42 Abs. 2, § 54; VwGO § 54 Abs. 3; BayVwVfG Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2
    Entzug der Leitung des Sportzentrums einer Universität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Entzug der Leitung des Sportzentrums einer Universität

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Universitätsprofessor; Teilentzug von Aufgaben; Leitung einer zentralen Einrichtung (hier: Sportzentrum); Innerdienstliche Spannungen; Verursachungsfrage; Berufungszusage; Amtsangemessener Aufgabenbereich; Wissenschaftsfreiheit; Befangenheit; Umsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Bayern, 24.07.2002 - 3 CE 02.1659
    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 3 ZB 15.249
    Diese Grundsätze gelten ebenso für Hochschullehrer (BayVGH, B.v. 24.7.2002 - 3 CE 02.1659 - juris Rn. 25), allerdings ist bei diesen im Hinblick auf das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit zusätzlich zu prüfen, ob insoweit das Ermessen des Dienstherrn bei der Änderung des Aufgabenbereichs eingeschränkt ist bzw. ob der nach der Organisationsmaßnahme verbleibende Aufgabenbereich noch freie Lehre und Forschung im Sinne des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ermöglicht.

    Bei der streitbefangenen Organisationsmaßnahme handelt es sich zwar mangels gleichzeitiger Übertragung eines neuen Aufgabenbereichs nicht um eine Umsetzung (BayVGH v. 24.7.2002 - 3 CE 02.1659 - juris Rn. 24), gleichwohl jedoch um eine lediglich den dienstlichen Aufgabenbereich des Klägers berührende Maßnahme.

    Nur in diesem Rahmen überlagert der Grundrechtsschutz die Organisationsfreiheit des Dienstherrn (BayVGH, B.v. 24.7.2002 - 3 CE 02.1659 - juris Rn. 25), die grundsätzlich ein weites Ermessen beinhaltet.

  • VGH Bayern, 25.03.2014 - 3 CE 13.2567

    Beamtenrecht; Umsetzung; Oberin (BesGr. A 9 + AZ); Pflegedienstleitung in JVA;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 3 ZB 15.249
    Hierin kann ein sachlicher Grund für die getroffene Organisationsmaßnahme gesehen werden, ohne dass es insoweit darauf ankäme, welchen der Beteiligten in welchem Maße ein Verschulden trifft (BayVGH, B.v. 25.3.2014 - 3 CE 13.2567 - juris Rn. 21).

    Auf die Verschuldensfrage bzw. auf die Frage, bei wem ein eventuelles Verschulden überwiegt, kommt es im Hinblick auf die organisatorisch gebotene Maßnahme dabei grundsätzlich ebenso wenig an wie darauf, ob sich alle zum Beleg des Spannungsverhältnisses herangezogene Vorfälle in genau der Art und Weise zugetragen haben, wie sie der Dienstherr zugrunde gelegt hat (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2014 a.a.O. Rn. 22; BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72/04 - juris Rn. 13).

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 3217/07

    Verfassungsbeschwerde gegen die organisatorische Ausgestaltung der Medizinischen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 3 ZB 15.249
    2.5.2 Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wissenschaftsfreiheit (BVerfG, B.v. 24.6.2014 - 1 BvR 3217/07 - juris) vorbringt, das Verwaltungsgericht verkenne bei der Festlegung des dem Kläger verbleibenden amtsangemessenen Aufgabenbereichs, dass Wissenschaftler zur Verwirklichung der Wissenschaftsfreiheit ihre fachliche Kompetenz auch in die Organisation einbringen können müssen, und zwar auch hinsichtlich der Personalentscheidungen des Mittelbaus und der Lehrkräfte für besondere Aufgaben, sowie der curricularen Gestaltung des Studiengangs sowie der Verbindung von Forschung und Lehre sowie bezogen auf das Sportstudium des Verhältnisses von Theorie und Praxis, so folgt ihm der Senat nicht.

    Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantiere zwar die Mitwirkung von Wissenschaftlern im wissenschaftsorganisatorischen Gesamtgefüge einer Hochschule auch in Bezug auf wissenschaftsrelevante Organisationsentscheidungen (BVerfG, B.v. 24.6.2014 a.a.O. - juris; BVerwG, U.v. 19.3.2014 - 6 C 8.123 - juris), der Hochschullehrer sei jedoch auch in die Institution der Universität eingebunden und müsse sich, bedingt durch das Zusammenwirken mit den anderen Grundrechtsträgern und mit Rücksicht auf die Funktionsfähigkeit und den Ausbildungszweck der Universität, Einschränkungen gefallen lassen, da die Interessen der verschiedenen Hochschulangehörigen, der Wissenschaftler, ihrer Mitarbeiter und der Studenten sowie der übrigen Bediensteten miteinander abgestimmt und koordiniert werden müssten (BVerfG, B.v. 28.10.2008 - 1 BvR 462/06 - juris Rn. 67).

  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 3 ZB 15.249
    Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können vom Verwaltungsgericht im Allgemeinen nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt sind bzw. ob willkürliches Verhalten vorliegt (BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72/04 - juris Rn. 5).

    Auf die Verschuldensfrage bzw. auf die Frage, bei wem ein eventuelles Verschulden überwiegt, kommt es im Hinblick auf die organisatorisch gebotene Maßnahme dabei grundsätzlich ebenso wenig an wie darauf, ob sich alle zum Beleg des Spannungsverhältnisses herangezogene Vorfälle in genau der Art und Weise zugetragen haben, wie sie der Dienstherr zugrunde gelegt hat (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2014 a.a.O. Rn. 22; BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72/04 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 22.01.2014 - 6 ZB 13.2

    Bundesbeamtenrecht; Umsetzung (mit Wechsel des Dienstorts); Mitbestimmung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 3 ZB 15.249
    Zwar darf es der Dienstherr nicht unberücksichtigt lassen, wenn ein eindeutiges oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden die Entstehung oder das Fortbestehen der Spannungen begründet (BVerwG, U.v. 25.1.1967 - VI C 58.65 - juris Rn. 57; B.v. 30.1.2012 - 3 CS 11.2083 - juris Rn. 57; B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 30; B.v. 22.1.2014 - 6 ZB 13.2 - juris Rn. 10), hiervon ist das Verwaltungsgericht jedoch zu Recht nicht ausgegangen.
  • BVerwG, 17.08.2009 - 6 B 9.09

    Berufungsvereinbarung; Bestandsschutz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 3 ZB 15.249
    Hier ist auch zu berücksichtigen, dass das Bundesverwaltungsgericht die in Art. 5 Abs. 3 GG gewährleistete Wissenschaftsfreiheit durch den Eingriff in eine Berufungsvereinbarung sogar dann nicht als verletzt ansieht, wenn tatsächlich ein Eingriff vorliegt, dem Institut oder Lehrstuhl des betroffenen Hochschullehrers aber eine für den Betrieb von wissenschaftlicher Forschung und Lehre erforderliche Mindestausstattung erhalten bleibt (BVerwG, U.v. 17.8.2009 - 6 B 9/09 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 3 CS 12.2365

    Versetzung eines Lehrers; innerdienstliches Spannungsverhältnis; Verschulden

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 3 ZB 15.249
    Zwar darf es der Dienstherr nicht unberücksichtigt lassen, wenn ein eindeutiges oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden die Entstehung oder das Fortbestehen der Spannungen begründet (BVerwG, U.v. 25.1.1967 - VI C 58.65 - juris Rn. 57; B.v. 30.1.2012 - 3 CS 11.2083 - juris Rn. 57; B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 30; B.v. 22.1.2014 - 6 ZB 13.2 - juris Rn. 10), hiervon ist das Verwaltungsgericht jedoch zu Recht nicht ausgegangen.
  • VG Würzburg, 05.09.2012 - W 1 E 12.671

    Hochschullehrer; Teilentzug von Aufgaben; Leitung einer zentralen Einrichtung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 3 ZB 15.249
    Das Verwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang aufgrund der vorgelegten Unterlagen (insbesondere des Schriftsatzes des Antragsgegners vom 30. August 2012 im Verfahren Az. W 1 E 12.671) festgestellt, dass im fraglichen Zeitraum von insgesamt 22 Lehrkräften für besondere Aufgaben am Sportzentrum elf im Zeitpunkt der Einstellung keine Befähigung für das Lehramt bzw. einschlägige Unterrichtserfahrung an Schulen besessen hätten.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvR 1289/78

    Bremer Modell

    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 3 ZB 15.249
    Die in diesem Zusammenhang getroffene Feststellung des Verwaltungsgerichts, die Wissenschaftsfreiheit stehe unter dem Vorbehalt der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Universität als Ganzem (vgl. BVerfG, B.v. 7.10.1980 - 1 BvR 1289/78), ist nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus VGH Bayern, 28.06.2017 - 3 ZB 15.249
    Zwar darf es der Dienstherr nicht unberücksichtigt lassen, wenn ein eindeutiges oder allein auf einer Seite liegendes Verschulden die Entstehung oder das Fortbestehen der Spannungen begründet (BVerwG, U.v. 25.1.1967 - VI C 58.65 - juris Rn. 57; B.v. 30.1.2012 - 3 CS 11.2083 - juris Rn. 57; B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2365 - juris Rn. 30; B.v. 22.1.2014 - 6 ZB 13.2 - juris Rn. 10), hiervon ist das Verwaltungsgericht jedoch zu Recht nicht ausgegangen.
  • BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06

    Wissenschaftsfreiheit in der Theologie

  • VGH Bayern, 30.01.2012 - 3 CS 11.2083

    Beamtenrecht; Versetzung; Grundschulrektorin BesGr. A 14; dienstliches Bedürfnis;

  • BVerwG, 06.05.2013 - 4 B 54.12

    Rügefrist für Verfahrensmangel

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16

    Abhilfeverfahren; Anzeigepflicht; Auskunftssperre; Ausschließungsgrund;

  • VGH Bayern, 28.10.2014 - 8 ZB 12.1938

    Wirksamkeit der Widmung einer Straße

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 10.11.1998 - 2 B 91.98
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

  • VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 ZB 14.843

    Keine Berufungszulassung wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Amtsermittlung

  • VGH Bayern, 18.12.2019 - 3 CE 19.1884

    Rückumsetzung einer schwerbehinderten Obermedizinalrätin

    Allein in Letzterem kann ein sachlicher Grund für die getroffene Organisationsmaßnahme gesehen werden, ohne dass es insoweit darauf ankäme, welchen der Beteiligten in welchem Maße ein Verschulden trifft (BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 3 ZB 15.249 - juris Rn. 37; B.v. 25.3.2014 - 3 CE 13.2567 - juris Rn. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2019 - 4 B 15.18

    Rechtsnatur der Umsetzung; Anhörungserfordernis bei einer Umsetzung; Begründung

    Wenn dafür nach Lage des Einzelfalles die Umsetzung eines der Streitbeteiligten geboten erscheint, ist ein sachlicher Grund für die Umsetzung in der Regel bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem innerdienstlichen Spannungsverhältnis und unabhängig von der Verschuldensfrage bzw. von der Frage zu bejahen, bei wem ein eventuelles Verschulden an den Spannungen überwiegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. August 2016 - 2 BvR 877/16 - juris Rn. 19, 22; BVerwG, Beschluss vom 26. November 2004 - 2 B 72.04 - juris Rn. 13, 15; VGH München, Beschlüsse vom 28. Juni 2017 - 3 ZB 15.249 - juris Rn. 38 und vom 24. März 2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9).
  • VG Freiburg, 18.07.2018 - 1 K 2986/17

    Rechtsnatur eines Bleibeangebots; Reichweite einer einem Hochschullehrer

    Der hier einschlägige § 48 Abs. 5 S. 1 LHG i.d.F. vom 03.12.2008 lautet (ebenso wie die inhaltsgleiche Bestimmung des § 48 Abs. 4 S. 1 LHG in der derzeit geltenden Fassung), "die Hochschule darf Professoren Zusagen über die Ausstattung des vorgesehenen Aufgabenbereichs mit Personal- und Sachmitteln im Rahmen der vorhandenen Ausstattung machen." Diese Formulierung könnte dafür sprechen, dass es sich um eine Zusage i.S.d. § 38 LVwVfG (entsprechend) handelt (so: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.10.2008, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2013 - 7 K 1099/12 - Juris; vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.06.2017 - 3 ZB 15.249 - Juris Rn. 44).
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