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   VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1949   

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VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1949 (https://dejure.org/2010,24327)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.07.2010 - 22 B 09.1949 (https://dejure.org/2010,24327)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 22 B 09.1949 (https://dejure.org/2010,24327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis; "zu - erwarten - sein" von nachteiligen Einwirkungen auf Rechte oder rechtlich geschützte Interessen Dritter; Vorbehalt nachträglicher Entscheidungen; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung; Umfang der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Einwendungen eines Trinkwasserversorgungsunternehmens gegen eine einem Beigeladenen erteilte wasserrechtliche gehobene Erlaubnis zur Förderung von 300.000 m 3 Grundwasser pro Jahr; Erheblichkeit eines Fehlers im Rechtsmittelverfahren (hier: ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Einwendungen eines Trinkwasserversorgungsunternehmens gegen einem Beigeladenen erteilten wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis zur Förderung von 300.000 m 3 Grundwasser pro Jahr; Erheblichkeit eines Fehlers im Rechtsmittelverfahren (hier: Nichtvorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1985 - 5 S 2553/84

    Planfeststellung für ein Hochwasserrückhaltebecken

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1949
    Es ist damit nicht zu beanstanden, dass das Landratsamt von einer weiteren Sachverhaltsaufklärung abgesehen hat, weil die endgültige Abklärung der nachteiligen Auswirkungen langjährige Beobachtungen und Untersuchungen im Rahmen der Nutzungsausübung erfordert (vgl. VGH BW vom 30.7.1985 DVBl 1986, 364/365; Drost, a.a.O., RdNr. 10 zu § 10 WHG a.F.; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., RdNr. 2 zu § 10 WHG a.F.).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1949
    Mit der Erörterung darf nach pflichtgemäßem Ermessen erst dann begonnen werden, wenn die Voraussetzungen für eine hinreichend problembezogene Erörterung der Einwendungen vorliegen, wobei sich die Erörterung auf die maßgeblichen Entscheidungsgrundlagen zu beziehen hat (vgl. BayVGH vom 4.8.2008 Az. 22 N 06.1407; BVerwG vom 5.12.1986 BVerwGE 75, 214, 225/226).
  • OVG Hamburg, 22.03.2000 - 5 Bf 22/96

    Klagebefugnis für eine Klage zur Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1949
    Die Anwendbarkeit des § 10 Abs. 1 WHG a.F. wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der abstrakte Eintritt nachteiliger Wirkungen zwar erkennbar ist, zum Zeitpunkt der Entscheidung aber noch nicht beurteilt werden kann, in welchem Umfang diese nachteiligen Wirkungen eintreten werden (vgl. OVG Hamburg vom 22.3.2000 DVBl 2000, 1868/1869, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.07.2010 - 22 N 08.2749

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Wasserschutzgebiet; Präklusion von

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1949
    Der Verwaltungsgerichtshof hat insbesondere in seiner Rechtsprechung zur Erforderlichkeit von Wasserschutzgebieten wiederholt darauf hingewiesen, dass Erkenntnislücken betreffend die Verhältnisse im Untergrund zwar häufig unvermeidbar sind, wissenschaftlich fundierte, in sich schlüssige Abschätzungen aber nicht ausschließen, die die Grundlage von behördlichen Entscheidungen sein können (vgl. zuletzt BayVGH vom 30.7.2010 Az. 22 N 08.2749, Rn. 36).
  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1949
    Die Vorschrift bezweckt allein den Schutz öffentlicher Interessen (BayVGH vom 2.2.2010 Az. 22 ZB 09.515; BVerwG vom 15.7.1987 BVerwGE 78, 40/47).
  • VGH Bayern, 02.02.2010 - 22 ZB 09.515

    Wasserrechtliche gehobene Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1949
    Die Vorschrift bezweckt allein den Schutz öffentlicher Interessen (BayVGH vom 2.2.2010 Az. 22 ZB 09.515; BVerwG vom 15.7.1987 BVerwGE 78, 40/47).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2009 - 13 LA 71/08

    Von der Wasserbehörde zugrunde gelegte Trinkwasserbedarfsprognose als Gewichtung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1949
    Daraus folgt, dass sich die Klägerin auch in ihrer Eigenschaft als Trinkwasserversorgungsunternehmen, das sich gegen die dem Beigeladenen erteilte "konkurrierende" wasserrechtliche gehobene Erlaubnis wendet, nicht auf einen möglichen Versagungsgrund nach § 6 Abs. 1 WHG a.F. berufen kann (vgl. BVerwG, a.a.O.; OVG Lüneburg vom 28.7.2009 ZfW 2010, 109/111).
  • VGH Bayern, 18.12.2003 - 22 B 03.823

    Gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser, Drittschutz des von

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1949
    Sind schließlich nachteilige Wirkungen nicht voraussehbar, kommt nicht der Vorbehalt nach § 10 Abs. 1 WHG a.F., sondern der nachträgliche Schutz oder Anspruch auf Entschädigung nach § 10 Abs. 2 WHG a.F. in Betracht (vgl. BVerwG vom 29.7.1980 Buchholz 445.4 § 8 WHG a.F. Nr. 9 und vom 2.8.1996 Buchholz 445.4 § 10 WHG a.F. Nr. 5; BayVGH vom 31.7.1979 ZfW 1981, 32, 34/38 und vom 18.12.2003 BayVBl 2005, 150).
  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 22 N 06.1407

    Normenkontrolle; Wasserschutzverordnung; erforderliche Erörterung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1949
    Mit der Erörterung darf nach pflichtgemäßem Ermessen erst dann begonnen werden, wenn die Voraussetzungen für eine hinreichend problembezogene Erörterung der Einwendungen vorliegen, wobei sich die Erörterung auf die maßgeblichen Entscheidungsgrundlagen zu beziehen hat (vgl. BayVGH vom 4.8.2008 Az. 22 N 06.1407; BVerwG vom 5.12.1986 BVerwGE 75, 214, 225/226).
  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1587

    Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung gereinigter häuslicher Abwässer aus

    a) Die Klägerin gehört als kommunale Trägerin der öffentlichen Wasserversorgung, deren Aufgabe die örtliche Wasserversorgung ist (Art. 83 Abs. 1 BV, Art. 57 Abs. 2 Satz 1 GO i.V.m. § 50 Abs. 1 WHG), zum Kreis der individualisiert geschützten Dritten (vgl. BVerwG, U.v. 15.7.1987 - 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40 = juris Rn. 14; kritisch BayVGH, U.v. 28.7.2010 - 22 B 09.1949 - ZfW 2011, 146 = juris Rn. 21).

    (1) Die zentrale Aussage des T ... ..., durch die Errichtung bzw. den Betrieb der Kleinkläranlage im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage sei mittelfristig eine Verschlechterung der Wasserqualität zu besorgen (vgl. insbesondere die Stellungnahmen vom 14.10.2014 S. 1, 7.12.2015 S. 5 und 31.3.2016 S. 3), legt einen - für die vorliegende Drittanfechtungsklage nicht maßgeblichen - objektivrechtlichen Prognosemaßstab nach §§ 12 Abs. 1 Nr. 1, 48 Abs. 1 Satz 1 WHG zugrunde (vgl. oben Rn. 42; BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 8 ZB 19.1481 - ZfW 2020, 134 = juris Rn. 13; U.v. 28.7.2010 - 22 B 09.1949 - ZfW 2011, 146 = juris Rn. 20 ff.).

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 8 CS 21.1056

    Untersagung der Gewässerbenutzung einer Stau- und Kraftwerksanlage im

    Allerdings enthebt die Möglichkeit des Auflagenvorbehalts die Erlaubnisbehörde nicht ihrer Pflicht, sich über nachteilige Wirkungen der Benutzung schon im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren soweit wie möglich Klarheit zu verschaffen (vgl. BayVGH, U.v. 28.7.2010 - 22 B 09.1949 - ZfW 2011, 146 = juris Rn. 31 zu § 8 Abs. 3, 4 WHG i.d.F.v. 19.8.2002).

    Sie hat vielmehr im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Amtsermittlung (vgl. hierzu auch Riederer/Sieder, BayWG 1907, Art. 43 Rn. 53; nunmehr Art. 24 BayVwVfG) nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilen, ob sie die Sachaufklärung weiterführt oder von der Möglichkeit Gebrauch macht, sich nachträgliche Auflagen vorzubehalten (vgl. BayVGH, U.v. 28.7.2010, a.a.O.; Czychowski/Reinhardt, WHG, § 13 Rn. 94).

  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1590

    Befreiung von Verboten einer Wasserschutzgebietsverordnung

    (a) Die zentrale Aussage des T ...s W ..., durch die Errichtung bzw. den Betrieb der Kleinkläranlage im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage sei mittelfristig eine Verschlechterung der Wasserqualität zu besorgen (vgl. insbesondere die Stellungnahmen vom 14.10.2014 S. 1, 7.12.2015 S. 5 und 31.3.2016 S. 3), legt einen - für die vorliegende Drittanfechtungsklage nicht maßgeblichen - objektivrechtlichen Prognosemaßstab nach §§ 12 Abs. 1 Nr. 1, 48 Abs. 1 Satz 1 WHG zugrunde (vgl. oben Rn. 39 ff.; BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 8 ZB 19.1481 - ZfW 2020, 134 = juris Rn. 13; U.v. 28.7.2010 - 22 B 09.1949 - ZfW 2011, 146 = juris Rn. 20 ff.).
  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1589

    Drittanfechtungsklage eines Trägers der öffentlichen Wasserversorgung gegen

    (a) Die zentrale Aussage des Technologiezentrums Wasser, durch die Errichtung bzw. den Betrieb der Kleinkläranlage im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage sei mittelfristig eine Verschlechterung der Wasserqualität zu besorgen (vgl. insbesondere die Stellungnahmen vom 14.10.2014 S. 1, 7.12.2015 S. 5 und 31.3.2016 S. 3), legt einen - für die vorliegende Drittanfechtungsklage nicht maßgeblichen - objektivrechtlichen Prognosemaßstab nach §§ 12 Abs. 1 Nr. 1, 48 Abs. 1 Satz 1 WHG zugrunde (vgl. oben Rn. 39 ff.; BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 8 ZB 19.1481 - ZfW 2020, 134 = juris Rn. 13; U.v. 28.7.2010 - 22 B 09.1949 - ZfW 2011, 146 = juris Rn. 20 ff.).
  • VG Ansbach, 11.11.2015 - AN 9 K 13.01552

    Wasserrechtliche Erlaubnis, Bewirtschaftungsermessen, Grundwasser,

    Auch wenn Erkenntnislücken betreffend der Verhältnisse im Untergrund häufig unvermeidbar sein mögen, schließt dies wissenschaftlich fundierte, in sich schlüssige Schlussfolgerungen nicht aus, die Grundlage von behördlichen Entscheidungen sein können (vgl. BayVGH, U. v. 28.7.2010 - 22 B 09.1949 - juris Rn. 34).
  • VG Augsburg, 20.12.2016 - Au 3 K 15.789

    Klage gegen wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gesammeltem

    Nach der Rechtsprechung ist auch dann auf den Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung abzustellen, die Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.78 - und U.v. 28.07.2010 - 22 B 09.1949 - VG Ansbach, U.v. 4.6.2008 - AN 15 K 07.02221 - und U.v. 11.11.2015 - AN 9 K 13.01552 - sämtliche juris).
  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1951

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis; "zu - erwarten -

    Der Hinweis auf die von der E... AG erhobene Klage gegen die auch hier angefochtene wasserrechtliche gehobene Erlaubnis ist insofern unerheblich; diese Klage ist zudem erfolglos geblieben (vgl. BayVGH vom 28.7.2010 Az. 22 B 09.1949).
  • VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 3 K 10.1263

    Bewilligung; Planfeststellung; Rechte Dritter; Nachteile; unzureichende

    Sind schließlich nachteilige Wirkungen nicht voraussehbar, kommt nicht der Vorbehalt aus § 14 Abs. 4 WHG, sondern der nachträgliche Schutz oder Anspruch auf Entschädigung nach § 14 Abs. 6 WHG in Betracht (BayVGH vom 28.7.2010, Az. 22 B 09.1949 zur Rechtslage unter Geltung von § 8 Abs. 3 und 4, § 10 Abs. 1 und 2 WHG a.F.; ).
  • VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 3 K 10.1264

    Bewilligung; Planfeststellung; Rechte Dritter; Nachteile; unzureichende

    Sind schließlich nachteilige Wirkungen nicht voraussehbar, kommt nicht der Vorbehalt aus § 14 Abs. 4 WHG, sondern der nachträgliche Schutz oder Anspruch auf Entschädigung nach § 14 Abs. 6 WHG in Betracht (BayVGH vom 28.7.2010, Az. 22 B 09.1949 zur Rechtslage unter Geltung von § 8 Abs. 3 und 4, § 10 Abs. 1 und 2 WHG a.F.; ).
  • VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 3 K 10.1269

    Bewilligung; Planfeststellung; Rechte Dritter; Nachteile; unzureichende

    Sind schließlich nachteilige Wirkungen nicht voraussehbar, kommt nicht der Vorbehalt aus § 14 Abs. 4 WHG, sondern der nachträgliche Schutz oder Anspruch auf Entschädigung nach § 14 Abs. 6 WHG in Betracht (BayVGH vom 28.7.2010, Az. 22 B 09.1949 zur Rechtslage unter Geltung von § 8 Abs. 3 und 4, § 10 Abs. 1 und 2 WHG a.F.; ).
  • VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 3 K 10.1262

    Bewilligung; Planfeststellung; Rechte Dritter; Nachteile; unzureichende

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