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   VGH Bayern, 28.08.2018 - 11 ZB 17.1691   

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https://dejure.org/2018,28732
VGH Bayern, 28.08.2018 - 11 ZB 17.1691 (https://dejure.org/2018,28732)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.08.2018 - 11 ZB 17.1691 (https://dejure.org/2018,28732)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. August 2018 - 11 ZB 17.1691 (https://dejure.org/2018,28732)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FeV § 11 Abs. 8 S. 1, § 14 Abs. 1 S. 2
    Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Fahreignung zur Klärung des Betäumungsmittelkonsums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Anordnung eines Gutachtens über die Einnahme von Drogen, setzt grundsätzlich keine über den Besitz hinausgehenden Anhaltspunkte für eine Einnahme voraus.

  • rewis.io

    Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Fahreignung zur Klärung des Betäumungsmittelkonsums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 8 S. 1; FeV § 14 Abs. 1 S. 2
    Die Anordnung eines Gutachtens über die Einnahme von Drogen, setzt grundsätzlich keine über den Besitz hinausgehenden Anhaltspunkte für eine Einnahme voraus.

  • rechtsportal.de

    FeV § 11 Abs. 8 S. 1; FeV § 14 Abs. 1 S. 2
    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens; Besitz von Ecstasy; strafrechtliche Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; längerer Zeitraum zwischen festgestelltem Betäubungsmittelbsitz und Gutachtensanordnung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 11 CS 16.2605

    Erfolglose Beschwerde gegen sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 11 ZB 17.1691
    Die Beschwerde des Klägers wies der Senat mit Beschluss vom 20. Februar 2017 (11 CS 16.2605) zurück.

    Auch führt der Umstand, dass in der rechtlichen Würdigung des Bescheids mehrmals von Amphetaminbesitz die Rede war, aus den bereits im Beschwerdeverfahren (11 CS 16.2605) dargelegten Gründen nicht zur formellen oder materiellen Rechtswidrigkeit des Bescheids.

    Durch die zweimalige Aufhebung des Fahrerlaubnisentziehungsbescheids ist auch kein schutzwürdiges Vertrauen entstanden, dass die Behörde die Maßnahme - in formell und materiell ordnungsgemäßer Weise - nicht wieder ergreift (BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 11 CS 16.2605 - juris Rn. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 19 B 814/01

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 11 ZB 17.1691
    Eine Gutachtensanordnung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV setzt grundsätzlich keine über den Besitz hinausgehenden Anhaltspunkte für eine Einnahme voraus (OVG NW, B.v. 22.11.2001 - 19 B 814/01 - NZV 2002, 427 = juris Rn. 10; Dauer, a.a.O.).

    Die geringe Menge spricht ebenfalls dafür (OVG NW, B.v. 22.11.2001 - 19 B 814/01 - NZV 2002, 427 = juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 18.10.1999 - 11 CS 99.617 - juris Rn. 33 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 11 ZB 17.1691
    Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG verpflichtet die Behörde zwar, das Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und bei ihrer Entscheidung ernsthaft in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch ihm in der Sache zu folgen (vgl. BVerwG v. 17.8.1982 - 1 C 22.81 - BVerwGE 66, 111 = juris Rn. 18; Kallerhoff/Mayen in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 28 Rn. 38).
  • BVerwG, 30.12.1999 - 3 B 150.99

    Annahme fehlender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Besitz einer nur zum

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 11 ZB 17.1691
    Allerdings ist die Anordnung nach der Rechtsprechung ausnahmsweise dann nicht ermessensgerecht, wenn besondere Umstände einen Betäubungsmittelkonsum des Fahrerlaubnisinhabers ausschließen, etwa weil sie dafür sprechen, dass er mit Betäubungsmitteln ausschließlich Handel getrieben hat (vgl. BVerwG, B.v. 12.1.1999 - 3 B 145.98 - juris Rn. 3; B.v. 30.12.1999 - 3 B 150.99 - NZV 2000, 345 = juris Rn. 4).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 11 ZB 17.1691
    Aus dem Vorbringen des Klägers ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da er weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 11 CS 11.459

    Fakultatives Widerspruchsverfahren; Verbrauch des Wahlrechts durch erstmalige

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 11 ZB 17.1691
    Dabei muss der Besitz konkret nachgewiesen sein (BayVGH, B.v. 31.5.2011 - 11 CS 11.459 - juris Rn. 10 m.w.N.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 14 FeV Rn. 17).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 11 ZB 17.1691
    Aus dem Vorbringen des Klägers ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da er weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • VGH Bayern, 18.10.1999 - 11 CS 99.617
    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 11 ZB 17.1691
    Die geringe Menge spricht ebenfalls dafür (OVG NW, B.v. 22.11.2001 - 19 B 814/01 - NZV 2002, 427 = juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 18.10.1999 - 11 CS 99.617 - juris Rn. 33 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.11.2016 - 11 CS 16.1827

    Zulässige Annahme der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 11 ZB 17.1691
    Das ist kein Zeitraum, bei dem davon ausgegangen werden könnte, dass die Gefahr nicht mehr besteht (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 11 CS 16.1827 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 12.01.1999 - 3 B 145.98

    Drogenscreening wegen Haschischbesitzes - § 15b StVO

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 11 ZB 17.1691
    Allerdings ist die Anordnung nach der Rechtsprechung ausnahmsweise dann nicht ermessensgerecht, wenn besondere Umstände einen Betäubungsmittelkonsum des Fahrerlaubnisinhabers ausschließen, etwa weil sie dafür sprechen, dass er mit Betäubungsmitteln ausschließlich Handel getrieben hat (vgl. BVerwG, B.v. 12.1.1999 - 3 B 145.98 - juris Rn. 3; B.v. 30.12.1999 - 3 B 150.99 - NZV 2000, 345 = juris Rn. 4).
  • VG Bayreuth, 05.11.2020 - B 1 S 20.1001

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verweigerung einer Haaranalyse zur Beantwortung

    Das ist kein Zeitraum, bei dem davon ausgegangen werden könnte, dass die Gefahr nicht mehr besteht (vgl. BayVGH, B.v. 28.8.2018 - 11 ZB 17.1691 - BeckRS 2018, 21846 Rn. 20 f.).
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