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   VGH Bayern, 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137   

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VGH Bayern, 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137 (https://dejure.org/2018,28731)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137 (https://dejure.org/2018,28731)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. August 2018 - 15 ZB 17.31137 (https://dejure.org/2018,28731)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 u. 3 u. Abs. 4 S. 4; AufenthG § 60 Abs. 5 u. 7 S. 1 u. 2; VwGO § 86 Abs. 1 u. 2, § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 108 Abs. 2, § 138 Nr. 3
    Asyl, Kosovo: Antrag auf Zulassung einer Berufung in Asylverfahren- behandlungsbedürftige psychische Erkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs kosovarischer Staatsangehöriger auf Feststellung des Vorliegens von Abschiebungsgründen aufgrund einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung ohne Aussicht auf adäquate medizinische Behandlung im Kosovo; Anforderungen an die ...

  • rewis.io

    Asyl, Kosovo: Antrag auf Zulassung einer Berufung in Asylverfahren- behandlungsbedürftige psychische Erkrankung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht (Kosovo); Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung eines Beweisantrags auf Zeugenvernehmung; Verfahrensfehler wegen Versagung des rechtlichen Gehörs (verneint); krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis; psychische Erkrankung; Traumatisierung; Beweisthema; ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen eines Anspruchs kosovarischer Staatsangehöriger auf Feststellung des Vorliegens von Abschiebungsgründen aufgrund einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung ohne Aussicht auf adäquate medizinische Behandlung im Kosovo; Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137
    Die Ablehnung von Beweisanträgen i.S.v. § 86 Abs. 2 VwGO verstößt nur dann gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerwG, B.v. 10.8.2015 - 5 B 48.15 - juris Rn.10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 11 ZB 16.30012 - juris Rn. 23; OVG Saarl., B.v. 16.5.2015 - 2 A 197/14 - juris Rn. 12).

    Die Ablehnung eines Beweisantrags findet eine hinreichende Stütze im Prozessrecht, wenn sich der behauptete Sachverhalt, als gegeben unterstellt, nicht auf die Entscheidung auswirken kann (§ 86 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO entspr.), weil es nach dem Rechtsstandpunkt des Tatsachengerichts für den Ausgang des Rechtsstreits darauf nicht ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 10.8.2015 - 5 B 48.15 - juris Rn.10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 11 ZB 16.30012 - juris Rn. 25; OVG NRW, B.v. 17.5.2017 - 11 A 682/16.A - juris Rn. 7 ff.; Geiger in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 86 Rn. 42).

  • VGH Bayern, 15.02.2016 - 11 ZB 16.30012

    Verweigerung des Wehrdienstes in der Ukraine aus Gewissensgründen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137
    Die Ablehnung von Beweisanträgen i.S.v. § 86 Abs. 2 VwGO verstößt nur dann gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerwG, B.v. 10.8.2015 - 5 B 48.15 - juris Rn.10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 11 ZB 16.30012 - juris Rn. 23; OVG Saarl., B.v. 16.5.2015 - 2 A 197/14 - juris Rn. 12).

    Die Ablehnung eines Beweisantrags findet eine hinreichende Stütze im Prozessrecht, wenn sich der behauptete Sachverhalt, als gegeben unterstellt, nicht auf die Entscheidung auswirken kann (§ 86 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO entspr.), weil es nach dem Rechtsstandpunkt des Tatsachengerichts für den Ausgang des Rechtsstreits darauf nicht ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 10.8.2015 - 5 B 48.15 - juris Rn.10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 11 ZB 16.30012 - juris Rn. 25; OVG NRW, B.v. 17.5.2017 - 11 A 682/16.A - juris Rn. 7 ff.; Geiger in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 86 Rn. 42).

  • VGH Bayern, 08.12.2017 - 11 ZB 17.31712

    Anforderungen an die Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137
    Bei einem Beweisantrag zur Vernehmung eines (sachverständigen) Zeugen muss zur Substantiierung in nachvollziehbarer Weise dargelegt werden, weshalb die betreffende Person Kenntnis von der in ihr Wissen gestellten Tatsache haben kann und welche rechtlich erheblichen Bekundungen über ihre konkreten Wahrnehmungen zu erwarten sind (vgl. BVerwG, B.v. 27.3.2000 - 9 B 518.99 - InfAuslR 2000, 412 = juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 20.11.2017 - 11 ZB 17.31318 - juris Rn. 5; B.v. 8.12.2017 - 11 ZB 17.31712 - juris Rn. 5; Geiger in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 86 Rn. 27).

    Es steht daher schon infrage, ob die Vernehmung der als Zeugin benannten Ärztin überhaupt ein taugliches Mittel zur Wahrheitsfindung sein kann (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2017 - 11 ZB 17.31712 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 20.11.2017 - 11 ZB 17.31318

    Unterlassener Beschluss über eine in der mündlichen Verhandlung erhobene

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137
    Bei einem Beweisantrag zur Vernehmung eines (sachverständigen) Zeugen muss zur Substantiierung in nachvollziehbarer Weise dargelegt werden, weshalb die betreffende Person Kenntnis von der in ihr Wissen gestellten Tatsache haben kann und welche rechtlich erheblichen Bekundungen über ihre konkreten Wahrnehmungen zu erwarten sind (vgl. BVerwG, B.v. 27.3.2000 - 9 B 518.99 - InfAuslR 2000, 412 = juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 20.11.2017 - 11 ZB 17.31318 - juris Rn. 5; B.v. 8.12.2017 - 11 ZB 17.31712 - juris Rn. 5; Geiger in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 86 Rn. 27).

    Auch im Übrigen - d.h. unabhängig vom Beweisantrag - wurde weder nach dem Klagevorbringen noch nach dem Vorbringen im Zulassungsverfahren von der Klägerseite unter diesem Gesichtspunkt ein tatsächlicher Anlass zu weiteren Sachaufklärung gem. § 86 Abs. 1 VwGO durch die beantragte Vernehmung der Ärztin dargelegt (vgl. BVerwG, B.v. 26.10.1989 - 9 B 405.89 - NVwZ-RR 1990, 379 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 20.11.2017 - 11 ZB 17.31318 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137
    Dies kann dann der Fall sein, wenn in dem Abschiebezielstaat dringend erforderliche Behandlungsmöglichkeiten fehlen oder wenn solche Behandlungsmöglichkeiten zwar vorhanden, für den betreffenden Ausländer aber aus f i n a n z i e l l e n oder sonstigen persönlichen Gründen nicht erreichbar sind (vgl. BVerwG, U.v. 29.10.2002 - 1 C 1.02 - DVBl. 2003, 463 = juris Rn. 9; zum Ganzen vgl. auch BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 15 ZB 18.30851 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137
    Bei einem Beweisantrag zur Vernehmung eines (sachverständigen) Zeugen muss zur Substantiierung in nachvollziehbarer Weise dargelegt werden, weshalb die betreffende Person Kenntnis von der in ihr Wissen gestellten Tatsache haben kann und welche rechtlich erheblichen Bekundungen über ihre konkreten Wahrnehmungen zu erwarten sind (vgl. BVerwG, B.v. 27.3.2000 - 9 B 518.99 - InfAuslR 2000, 412 = juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 20.11.2017 - 11 ZB 17.31318 - juris Rn. 5; B.v. 8.12.2017 - 11 ZB 17.31712 - juris Rn. 5; Geiger in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 86 Rn. 27).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137
    Erforderlich ist dann aber, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d.h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18.05 - BVerwGE 127, 33 = juris Rn. 15; OVG NRW, B.v. 5.5.2017 - 13 A 198/17.A - juris Rn. 8; vgl. auch nunmehr § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137
    Der durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit es entscheidungserheblich ist (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137
    Auch im Übrigen - d.h. unabhängig vom Beweisantrag - wurde weder nach dem Klagevorbringen noch nach dem Vorbringen im Zulassungsverfahren von der Klägerseite unter diesem Gesichtspunkt ein tatsächlicher Anlass zu weiteren Sachaufklärung gem. § 86 Abs. 1 VwGO durch die beantragte Vernehmung der Ärztin dargelegt (vgl. BVerwG, B.v. 26.10.1989 - 9 B 405.89 - NVwZ-RR 1990, 379 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 20.11.2017 - 11 ZB 17.31318 - juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2017 - 13 A 198/17

    Abschiebungsverbot eines Ausländers bei erheblicher konkreter Gefahr der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137
    Erforderlich ist dann aber, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d.h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18.05 - BVerwGE 127, 33 = juris Rn. 15; OVG NRW, B.v. 5.5.2017 - 13 A 198/17.A - juris Rn. 8; vgl. auch nunmehr § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - 11 A 682/16

    Absehen von einer Beweiserhebung als Gehörsverstoß; Maßgeblichkeit der

  • VGH Bayern, 25.07.2017 - 13a ZB 17.30727

    Unbegründeter Antrag auf Zulassung der Berufung in Verfahren nach dem Asylgesetz

  • VGH Bayern, 20.09.2017 - 15 ZB 17.31105

    Fehlerhafte Begründung eines asylrechtlichen Berufungszulassungsantrags

  • VGH Bayern, 07.11.2017 - 15 ZB 17.31475

    Keine Flüchtlingseigenschaft für einen staatenlosen Palästinenser, der von UNRWA

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 15 ZB 18.30851

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag georgischer Flüchtlinge mangels Bedeutung

  • VG Bremen, 14.09.2021 - 6 K 3215/17

    Asylrecht - Asyl Russische Föderation; Cousin

    Das ist der Fall, wenn in dem Abschiebezielstaat dringend erforderliche Behandlungsmöglichkeiten fehlen oder wenn solche Behandlungsmöglichkeiten zwar vorhanden, aber aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht erreichbar sind (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Bremen, 23.11.2021 - 6 K 2374/17

    Asylrecht / Russische Förderation, Urteil vom 23.11.2021 - Asyl Russische

    Das ist der Fall, wenn in dem Abschiebezielstaat dringend erforderliche Behandlungsmöglichkeiten fehlen oder wenn solche Behandlungsmöglichkeiten zwar vorhanden, aber aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht erreichbar sind (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Bremen, 28.09.2021 - 6 K 2277/17

    Asylrecht / Russische Förderation, Urteil vom 28.09.2021 - Asyl Russische

    Das ist der Fall, wenn in dem Abschiebezielstaat dringend erforderliche Behandlungsmöglichkeiten fehlen oder wenn solche Behandlungsmöglichkeiten zwar vorhanden, aber aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht erreichbar sind (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Bremen, 16.12.2021 - 6 K 739/21

    Asylrecht / Russische Föderation, Urteil vom 16.12.2021 - alte Frau; Asyl

    Das ist der Fall, wenn in dem Abschiebezielstaat dringend erforderliche Behandlungsmöglichkeiten fehlen oder wenn solche Behandlungsmöglichkeiten zwar vorhanden, aber aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht erreichbar sind (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Bremen, 01.12.2021 - 6 K 2628/17

    Asylrecht / Russische Förderation, Urteil vom 01.12.2021 - Asyl Russische

    Das ist der Fall, wenn in dem Abschiebezielstaat dringend erforderliche Behandlungsmöglichkeiten fehlen oder wenn solche Behandlungsmöglichkeiten zwar vorhanden, aber aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht erreichbar sind (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Bremen, 18.06.2021 - 6 K 3731/16

    Asylrecht, Urteil vom 18.06.2021 - Asyl; Auswärtiges Amt; Epilepsie;

    Das ist der Fall, wenn in dem Abschiebezielstaat dringend erforderliche Behandlungsmöglichkeiten fehlen oder wenn solche Behandlungsmöglichkeiten zwar vorhanden, aber aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht erreichbar sind (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Bremen, 29.09.2023 - 6 K 2533/19

    Russische Föderation: Widerruf des subsidiären Schutzes aufgrund dauerhafter

    Das ist der Fall, wenn in dem Abschiebezielstaat dringend erforderliche Behandlungsmöglichkeiten fehlen oder wenn solche Behandlungsmöglichkeiten zwar vorhanden, aber aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht erreichbar sind (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
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