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   VGH Bayern, 28.08.2018 - 9 ZB 18.32134   

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https://dejure.org/2018,28730
VGH Bayern, 28.08.2018 - 9 ZB 18.32134 (https://dejure.org/2018,28730)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.08.2018 - 9 ZB 18.32134 (https://dejure.org/2018,28730)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. August 2018 - 9 ZB 18.32134 (https://dejure.org/2018,28730)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3e Abs. 1, § 78 Abs. 3 Nr. 1 u. 2 u. Abs. 4 S. 4; AufenthG § 60 Abs. 7
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Erfolg einer Berufung beruht auf glaubwürdigen Gründen.

  • rewis.io

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht (Uganda); Asyl; Berufungszulassung; Uganda; Divergenz; Gehörsrüge; grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsportal.de

    Ein Erfolg einer Berufung beruht auf glaubwürdigen Gründen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 9 ZB 18.32134
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 25.11.1997 (Az. 9 C 85.96, BVerwGE 105, 383 zu § 53 Abs. 1 bis 4 und Abs. 6 Satz 1 AuslG 1990) u.a. den Rechtssatz aufgestellt bzw. wiederholt, dass die Entscheidung über alle zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse, die ein Asylsuchender geltend macht, dem Bundesamt obliegt (juris Rn. 11), und dass die Verschlimmerung einer Krankheit als Folge der Behandlung des Leidens im Zielland der Abschiebung ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis sein kann (Rn. 12 ff).
  • VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 17.30605

    Kein Gehörsverstoß durch fehlerhafte Sachverhalts- und Beweiswürdigung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 9 ZB 18.32134
    Mit der Kritik an der tatrichterlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann die Annahme eines Verstoßes gegen das rechtliche Gehör aber grundsätzlich ebenso wenig begründet werden wie mit der Behauptung, die richterliche Tatsachenfeststellung sei falsch oder das Verwaltungsgericht habe den Sachverhalt nicht weiter aufgeklärt; insbesondere gibt Art. 103 Abs. 1 GG den am Prozess Beteiligten keinen Anspruch darauf, dass das Gericht Tatsachen erst beschafft oder von sich aus Beweis erhebt (vgl. BayVGH, B.v. 2.6.2017 - 9 ZB 17.30605 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.12.2017 - 9 ZB 15.30129

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 9 ZB 18.32134
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substanziiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 14.12.2017 - 9 ZB 15.30129 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.03.2018 - 9 ZB 18.30057

    Albanien - Verfahrensmangel im Asylverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2018 - 9 ZB 18.32134
    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 18.30057 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 9 ZB 16.30023

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Nichtbescheiden eines

    Das Zulassungsvorbringen lässt auch nicht erkennen, aus welchen Gründen der von der Klägerin aufgeworfenen Frage Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 28.8.2018 - 9 ZB 18.32134 - juris Rn. 3).
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