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VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 08.2277 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Klage auf Verbesserung einer einzelnen Zeugnisnote; Realschule; Abschlusszeugnis; Ermittlung der Gesamtnote im Fach Deutsch; Prüfungsnote; Jahresfortgangsnote; Bewertung der Prüfungsleistungen; pädagogischer Beurteilungsspielraum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Notenbildung - Gesamtnote auf Abschlusszeugnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 08.09.1999 - 7 B 98.3285
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 08.2277
Zwar ist die Klage auf Verbesserung einer einzelnen Zeugnisnote grundsätzlich nur zulässig, wenn sich die erstrebte Verbesserung der Note auf die weitere schulische oder berufliche Laufbahn des Betroffenen positiv auswirken und insbesondere seine Chancen im Berufsleben verbessern kann (BVerwG vom 25.4.1983 BayVBl 1983, 477; BayVGH vom 8.9.1999 Az. 7 B 98.3285 ; OVG NRW vom 22.1.2001 DVBl 2001, 823/824;… Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, 4. Auflage 2004, RdNrn. 779 und 805). - VGH Bayern, 18.03.1998 - 7 B 97.2673
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 08.2277
Deshalb sollen Zeugnisbemerkungen generell positiv formuliert werden (BayVGH vom 18.3.1998 Az. 7 B 97.2673 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 A 1901/00
Einordnung einer Schulnote im Zeugnis als Verwaltungsakt; Zuerkennung des …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 08.2277
Zwar ist die Klage auf Verbesserung einer einzelnen Zeugnisnote grundsätzlich nur zulässig, wenn sich die erstrebte Verbesserung der Note auf die weitere schulische oder berufliche Laufbahn des Betroffenen positiv auswirken und insbesondere seine Chancen im Berufsleben verbessern kann (BVerwG vom 25.4.1983 BayVBl 1983, 477; BayVGH vom 8.9.1999 Az. 7 B 98.3285 ; OVG NRW vom 22.1.2001 DVBl 2001, 823/824;… Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, 4. Auflage 2004, RdNrn. 779 und 805). - VGH Bayern, 17.10.2003 - 7 B 02.2186
Fachoberschule, Jahreszeugnis - Abschlusszeugnis, Jahresfortgangsnote und …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 08.2277
Im Übrigen weiche das Verwaltungsgericht von der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Oktober 2003 (Az. 7 B 02.2186) ab. - BVerwG, 25.04.1983 - 7 B 179.82
Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis bei der Klage auf Verbesserung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 08.2277
Zwar ist die Klage auf Verbesserung einer einzelnen Zeugnisnote grundsätzlich nur zulässig, wenn sich die erstrebte Verbesserung der Note auf die weitere schulische oder berufliche Laufbahn des Betroffenen positiv auswirken und insbesondere seine Chancen im Berufsleben verbessern kann (BVerwG vom 25.4.1983 BayVBl 1983, 477; BayVGH vom 8.9.1999 Az. 7 B 98.3285 ; OVG NRW vom 22.1.2001 DVBl 2001, 823/824;… Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, 4. Auflage 2004, RdNrn. 779 und 805).
- VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476
Mitteilung der Prüfungsbehörde über die Einzelnote der juristischen Studienarbeit …
Zwar sind Klagen auf Verbesserung einzelner Noten grundsätzlich zulässig, wenn sich die erstrebte Verbesserung der Note auf die berufliche Laufbahn des Betroffenen positiv auswirken und insbesondere seine Chancen im Berufsleben verbessern kann (st. Rspr., zuletzt BayVGH vom 28.9.2009 Az. 7 ZB 08.2277 RdNr. 8 m.w.N.). - VG Würzburg, 05.07.2017 - W 6 K 16.570
Klage gegen die Bewertung einzelner Prüfungsteile der IHK-Prüfung - …
Dieses ist im Falle einer bestandenen Erstprüfung bei einem Antrag, der allein auf Verbesserung der Prüfungsbewertung bzw. auf Verbesserung einzelner Noten im Zeugnis gerichtet ist, nur gegeben, wenn die erstrebte Verbesserung reale positive Folgen hat, so z.B. wenn davon die Zulassung zum Studium oder der Erfolg einer beruflichen Bewerbung abhängt (…vgl. Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl., Rn. 847; vgl. auch BayVGH, B. v. 28.9.2009 - 7 ZB 08.2277 - juris). - VG München, 12.10.2017 - M 27 K 16.404
Tierärztliche Prüfung
Schließlich muss die pädagogische Beurteilung bzw. Wertung in sich schlüssig und nachvollziehbar sein und darf den Erfordernissen rationaler Abwägung nicht widersprechen (BayVGH, B.v. 28.9.2009 - 7 ZB 08.2277 - juris Rn. 10, m.w.N.) und allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht verletzen.
- VG Augsburg, 17.12.2013 - Au 3 K 13.1248
Abiturprüfung; Kolloquium
Schließlich muss die pädagogische Beurteilung bzw. Wertung in sich schlüssig und nachvollziehbar sein und darf den Erfordernissen rationaler Abwägung nicht widersprechen (BayVGH, B.v. 28.9.2009 - 7 ZB 08.2277 - juris) und allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht verletzen. - VG Ansbach, 04.09.2020 - AN 2 E 20.01517
Erfolgloser Eilantrag auf vorläufiges Vorrücken in das nächste Ausbildungsjahr …
Schließlich muss die pädagogische Beurteilung in sich schlüssig und nachvollziehbar sein und darf den Erfordernissen rationaler Abwägung nicht widersprechen (BayVGH, B.v. 28.9.2009 - 7 ZB 08.2277 - juris). - VG Würzburg, 14.04.2010 - W 6 K 09.1175
Fahrlehrerlaubnis; Prüfungsteil Lehrprobe im theoretischen Unterricht; fachliche …
Nach Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gehören zu den nur eingeschränkt überprüfbaren, prüfungsspezifischen Wertungen auch pädagogisch-fachliche Wertungen (BayVGH, U.v. 10.09.1991, 11 B 90.1515; B.v. 28.09.2009, 7 ZB 08.2277). - VG Berlin, 13.08.2021 - 12 K 308.19 Dieses ist gegeben, wenn sich die erstrebte Verbesserung der Note auf die weitere berufliche Laufbahn des Betroffenen positiv auswirken und insbesondere seine Chancen im Berufsleben verbessern kann (BVerwG, Beschluss vom 25. April 1983 - 7 B 179.82 - BayVBl 1983, 477; BayVGH, Beschluss vom 28. Sptember.2009 - 7 ZB 08.2277 - BeckRS 2009, 43776).
- VG Augsburg, 06.03.2012 - Au 3 E 12.186
Zulassung zum Abitur; Seminararbeit; Unterrichtsausfall; mangelhafte Betreuung; …
Schließlich muss die pädagogische Beurteilung in sich schlüssig und nachvollziehbar sein und darf den Erfordernissen rationaler Abwägung nicht widersprechen (BayVGH v. 28.9.2009, 7 ZB 08.2277 ) und allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht verletzen. - VG Augsburg, 21.12.2010 - Au 3 K 10.1721
Abschlusszeugnis; Bemerkung; Übertritt ins Arbeitsleben
b) Während die Bewertung der Leistungen eines Schülers durch Noten und auch durch Bemerkungen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt, die dem pädagogisch-fachlichen Beurteilungsspielraum der zuständigen Lehrer oder Prüfer Rechnung trägt (st. Rspr., vgl. z.B. BayVGH vom 28.9.2009, Az. 7 ZB 08.2277 ), stellt der Hinweis auf Formulierungen, die den Übertritt ins Berufsleben erschweren, einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, der gerichtlich nachprüfbar ist (Graf/Kaiser, Die Schulordnung der Volksschule, Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und Volksschulordnung (VSO), Nr. 20.06 Anm. 1 zu § 26 Abs. 2 VSO a.F.).