Rechtsprechung
VGH Bayern, 28.09.2011 - 3 CS 11.1304 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe;Handlung, die bei einem Beamten auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte Verbreitung tierpornographischer Bilder; außerdienstliches Fehlverhalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2011 - 3 CS 11.1304
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.8.2010, Az. 2 C 13/10, ) lässt der Strafrahmen Rückschlüsse auf das Maß der disziplinarrechtlich relevanten Ansehensschädigung zu.Hierdurch wird hinsichtlich der Frage der Disziplinarwürdigkeit außerdienstlichen Verhaltens eine Entscheidung gewährleistet, die an nachvollziehbare Kriterien anknüpft (BVerwG vom 19.8.2010, a.a.O., Rn. 17).
- VGH Bayern, 01.06.2004 - 3 CS 04.117
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2011 - 3 CS 11.1304
Etwa bestehende Rechtsmängel, die behebbar und damit heilbar seien, könnten im Rahmen der Interessenabwägung nicht zulasten der Behörde gehen (vgl. z.B. BayVGH vom 1.6.2004, Az. 3 CS 04.117 juris Rn. 17). - BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81
Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2011 - 3 CS 11.1304
Ferner bestünden Bedenken, die Wertung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28.4.1983, Az. 2 C 89/81) zum zulässigen Nachschieben von Gründen in einem Hauptsacheverfahren unreflektiert auf ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu übertragen.
- BVerwG, 11.02.2003 - 2 WD 35.02
Beschaffen und Besitz kinderpornografischer Bilder; Eingriff in Menschenwürde; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2011 - 3 CS 11.1304
Diese Mängel hätten eine nachhaltige Ansehensschädigung bis hin zum völligen Ansehensverlust des Beamten zur Folge, weil dieser das Vertrauen, das der Dienstherr in dessen Zuverlässigkeit und moralische Integrität setze, von Grund auf erschüttere oder gar zerstöre (st. Rechtsprechung d. BVerwG, Urteil vom 6.7.2000, BVerwGE 291, 294 f.; BVerwG vom 11.2.2003, Az. 2 WD 35.02; BayVGH vom 20.4.2006, 16a D 04.2289). - VGH Bayern, 20.04.2005 - 16a D 04.2289
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2011 - 3 CS 11.1304
Diese Mängel hätten eine nachhaltige Ansehensschädigung bis hin zum völligen Ansehensverlust des Beamten zur Folge, weil dieser das Vertrauen, das der Dienstherr in dessen Zuverlässigkeit und moralische Integrität setze, von Grund auf erschüttere oder gar zerstöre (st. Rechtsprechung d. BVerwG, Urteil vom 6.7.2000, BVerwGE 291, 294 f.; BVerwG vom 11.2.2003, Az. 2 WD 35.02; BayVGH vom 20.4.2006, 16a D 04.2289). - BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2011 - 3 CS 11.1304
Dabei können von der Rechtsprechung für bestimmte Fallgruppen herausgearbeitete Regeleinstufungen von Bedeutung sein (vgl. für den Geltungsbereich des § 13 BDG z.B. BVerwG vom 3.5.2007, Az. 2 C 9/06 NVwZ-RR 2007, 695). - VGH Bayern, 06.04.2011 - 16a D 09.2177
Kommunaler Wahlbeamter; Rechtspfleger im Hauptamt; Wahlfälschung; Verleitung zur …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2011 - 3 CS 11.1304
Maßgeblich ist vorliegend der dienstliche Bezug der Straftat nach § 184 a Nr. 1 StGB unter dem Blickwinkel, dass die Verfolgung von Straftaten, und damit auch derartiger Delikte, zu den Aufgaben eines Polizeibeamten gehört (vgl. auch BayVGH vom 6.4.2011, 16 a D 09.2177, Rn. 64 ).
- VG Meiningen, 21.11.2011 - 1 E 565/10
Entlassung eines Beamten auf Probe, mehrere Jahre nach Ablauf der …
Insoweit ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich das Ermessen der Behörde im Fall des § 23 Abs. 3 BeamtStG grundsätzlich nur darauf erstreckt, auf welchen Entlassungstatbestand sie bei Vorliegen mehrerer Entlassungsgründe die Entlassung stützt oder ob sie gegebenenfalls die Probezeit verlängert (vgl. BayVGH, B. v. 28.09.2011 - 3 CS 11.1304 -, Juris; B. v. 19.07.2010 - 3 CS 10.887 -, Juris; ThürOVG, B. v. 01.09.2009 - 2 EO 383/08 -, Juris).