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   VGH Bayern, 28.10.2020 - 16a D 18.2661   

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https://dejure.org/2020,50002
VGH Bayern, 28.10.2020 - 16a D 18.2661 (https://dejure.org/2020,50002)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.10.2020 - 16a D 18.2661 (https://dejure.org/2020,50002)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 16a D 18.2661 (https://dejure.org/2020,50002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 11; StGB § 277
    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen endgültiger Zerstörung des Vertrauens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 16a D 18.2661
    Dies erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder es - etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder gar einer psychischen Ausnahmesituation - davon abweicht (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 14).

    Der Gesichtspunkt der "Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" verlangt eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und ihre konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 15).

    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2008 a.a.O. Rn. 20).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 16a D 18.2661
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - ZBR 2016, 254 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, B.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 16; B.v. 11.2.2014 - 2 B 37.12 - juris Rn. 20; B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 10.10.2014 - 2 B 66.14

    Verwirkung einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei einer unangemessen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 16a D 18.2661
    Auch die Dauer des Disziplinarverfahrens ist nicht geeignet, das von dem Beklagten zerstörte Vertrauensverhältnis wiederherzustellen (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2014 - 2 B 66.14 - juris Rn. 7).
  • BGH, 02.09.2010 - 3 StR 273/10

    Erpresserischer Menschenraub (stabile Bemächtigungslage); Wahrunterstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 16a D 18.2661
    Insoweit kann der Grundsatz "in dubio pro reo" - entgegen dem Berufungsvorbringen - nicht zur Anwendung kommen (vgl. BGH, U.v. 30.8.2006 - 2 StR 198/06 - NStZ-RR 2007, 43/45; BGH, U.v. 2.9.2010 - 3 StR 273/10 - NStZ-RR 2011, 106/107; Eschelbach in BeckOK StGB/ § 21 Rn. 11).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 16a D 18.2661
    Der Beklagte hat durch sein Verhalten ein einheitliches innerdienstliches Dienstvergehen im Sinne des § 47 Abs. 1 BeamtStG begangen, weil das pflichtwidrige Verhalten in das Amt des Beamten und in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 2 B 24.16 - juris Rn. 14; U.v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 16a D 18.2661
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, B.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 16; B.v. 11.2.2014 - 2 B 37.12 - juris Rn. 20; B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.08.2006 - 2 StR 198/06

    Körperverletzung mit Todesfolge (objektive Zurechnung von Verursachungsbeiträgen;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 16a D 18.2661
    Insoweit kann der Grundsatz "in dubio pro reo" - entgegen dem Berufungsvorbringen - nicht zur Anwendung kommen (vgl. BGH, U.v. 30.8.2006 - 2 StR 198/06 - NStZ-RR 2007, 43/45; BGH, U.v. 2.9.2010 - 3 StR 273/10 - NStZ-RR 2011, 106/107; Eschelbach in BeckOK StGB/ § 21 Rn. 11).
  • VGH Bayern, 13.07.2011 - 16a D 09.3127

    Disziplinarrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 16a D 18.2661
    Fallen einem Beamten - wie hier - mehrere Dienstpflichtverletzungen zur Last, die in ihrer Gesamtheit das einheitliche Dienstvergehen ergeben, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BayVGH, U.v. 13.7.2011 - 16a D 09.3127 - juris).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 16a D 18.2661
    Der Beklagte hat durch sein Verhalten ein einheitliches innerdienstliches Dienstvergehen im Sinne des § 47 Abs. 1 BeamtStG begangen, weil das pflichtwidrige Verhalten in das Amt des Beamten und in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 2 B 24.16 - juris Rn. 14; U.v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2020 - 16a D 18.2661
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, B.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 16; B.v. 11.2.2014 - 2 B 37.12 - juris Rn. 20; B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 9 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 1/21

    Zur Entfernung eines Bundespolizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen der

    Allerdings ist trotz einer vorrangigen Heranziehung der schwersten Verfehlung auch eine Berücksichtigung von minderschweren Verfehlungen bei der Maßnahmebemessung nicht ausgeschlossen (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 28. Oktober 2020 - 16a D 18.2661 - und Urt. v. 5. April 2017 - 16b D 14.2336 - OVG Sachsen, Urt. v. 7. Februar 2020 - 12 A 549/18.D - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18. September 2019 - 3d A 86/18.O - OVG Thüringen, Urt. v. 25. April 2017 - 8 DO 647/15 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15. November 2018 - 2 C 60.17 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2022 - 10 L 1/21

    Zu einer Disziplinarklage gegen eine Bürgermeisterin wegen Verstößen gegen

    Allerdings ist trotz einer vorrangigen Heranziehung der schwersten Verfehlung auch eine Berücksichtigung von minderschweren Verfehlungen bei der Maßnahmebemessung nicht ausgeschlossen (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 28. Oktober 2020 - 16a D 18.2661 - und Urt. v. 5. April 2017 - 16b D 14.2336 - OVG Sachsen, Urt. v. 07. Februar 2020 - 12 A 549/18.D - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18. September 2019 - 3d A 86/18.O - OVG Thüringen, Urt. v. 25. April 2017 - 8 DO 647/15 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15. November 2018 - 2 C 60.17 -, zit. nach JURIS).
  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.2270

    Erfolglose Berufung gegen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Dementsprechend hängt im Disziplinarrecht die Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne von § 21 StGB von der Bedeutung und Einsehbarkeit der Dienstpflichten ab (BVerwG, B.v. 19.2.2018 - 2 B 51.17 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 28.10.2020 - 16a D 18.2661 - juris Rn. 48).
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